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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 2 U 224/12 B   

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https://dejure.org/2012,45165
LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 2 U 224/12 B (https://dejure.org/2012,45165)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.12.2012 - L 2 U 224/12 B (https://dejure.org/2012,45165)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2012 - L 2 U 224/12 B (https://dejure.org/2012,45165)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 72 SGG
    Besonderer Vertreter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Bestellung eines besonderen Vertreters im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 104 Nr. 2; SGG § 72 Abs. 1; ZPO § 52
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Bestellung eines besonderen Vertreters im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1318
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 746/87

    Prozessfähigkeit einer natürlichen Person - Nachgehen von Zweifeln an der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 2 U 224/12
    Denn es ist davon auszugehen, dass nach der Lebenserfahrung Störungen der Geistestätigkeit Ausnahmeerscheinungen sind (BAG, Urteil vom 26. August 1988, 7 AZR 746/87, Rn. 28, m.w.N., zitiert nach Juris).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98

    Klärung der Prozeßfähigkeit einer Partei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 2 U 224/12
    Lässt sich die Prozessfähigkeit nach Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisquellen nicht feststellen, verbleiben jedoch hinreichende Anhaltspunkte für eine Prozessunfähigkeit bzw. erhebliche Zweifel an einer Prozessfähigkeit, so gehen nach ständiger Rechtsprechung erst die in diesem Sinne "nicht aufklärbaren Zweifel" zu Lasten der betroffenen Partei, d.h. die "objektive Beweislast" im Sinne eines Risikos der Nichterweislichkeit seiner Prozessfähigkeit ist vom Kläger zu tragen (BGH, Urteil vom 9. Januar 1996, VI ZR 94/95, Rn. 9, 10; BAG, Urteil vom 20. Januar 2000, 2 AZR 733/98, Rn. 24, beide zitiert nach Juris).
  • BFH, 09.09.2004 - III B 165/03

    Prüfung der Prozessfähigkeit von Amts wegen; Rüge der Verletzung rechtlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 2 U 224/12
    Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob der Betreffende in der Lage ist, seine Entscheidungen von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen (vgl. BFH, Beschluss vom 9. September 2004, III B 165/03, Rn. 4, zitiert nach Juris).
  • BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 2 U 224/12
    Dies ist nicht mehr der Fall, wenn die Willensbetätigung nicht auf rationalen Erwägungen beruht, sondern unkontrollierbaren Trieben oder Vorstellungen unterworfen ist (BGH, Urteil vom 19. Juni 1970, IV ZR 83/69, Rn. 13, zitiert nach Juris).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 2 U 224/12
    Abzustellen ist allein darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich erscheint oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, weil diese aufgrund einer krankhaften Störung der Willenstätigkeit entfallen ist (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1995, XI ZR 70/95, Rn. 11, zitiert nach Juris).
  • BGH, 09.01.1996 - VI ZR 94/95

    Pflicht des Klägers zum Nachweis der Prozeßfähigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 2 U 224/12
    Lässt sich die Prozessfähigkeit nach Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisquellen nicht feststellen, verbleiben jedoch hinreichende Anhaltspunkte für eine Prozessunfähigkeit bzw. erhebliche Zweifel an einer Prozessfähigkeit, so gehen nach ständiger Rechtsprechung erst die in diesem Sinne "nicht aufklärbaren Zweifel" zu Lasten der betroffenen Partei, d.h. die "objektive Beweislast" im Sinne eines Risikos der Nichterweislichkeit seiner Prozessfähigkeit ist vom Kläger zu tragen (BGH, Urteil vom 9. Januar 1996, VI ZR 94/95, Rn. 9, 10; BAG, Urteil vom 20. Januar 2000, 2 AZR 733/98, Rn. 24, beide zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 29.09.2020 - 3 U 75/18

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Prozessfähigkeit einer

    Eine Erstellung eines Sachverständigengutachtens nach Aktenlage ist grundsätzlich möglich, gerade wenn die Probanden zu vereinbarten Untersuchungsterminen nicht erscheinen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 17.12.2012 - L 2 U 224/12 B, juris Rn. 11) und der Sachverständige dieses ohne persönliche Begutachtung aus medizinischer Sicht erstellen kann (OLG Frankfurt, Urt. v. 28.11.1991 - 15 U 13/89, NJW-RR 1992, 763).
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