Rechtsprechung
   LSG Bayern, 11.05.2005 - L 2 U 298/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,21655
LSG Bayern, 11.05.2005 - L 2 U 298/03 (https://dejure.org/2005,21655)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.05.2005 - L 2 U 298/03 (https://dejure.org/2005,21655)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - L 2 U 298/03 (https://dejure.org/2005,21655)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,21655) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anerkennung und Entschädigung einer Berufskrankheit Nr. 3102

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um das Vorliegen und die Entschädigung einer Berufskrankheit nach Nr.3102 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV).; Nur in der BKV aufgeführte Krankheiten als Berufskrankheiten (Listenprinzip); Verursachung oder wesentliche Verschlimmerung der Krankheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2005 - L 2 U 298/03
    Alle rechtserheblichen Tatsachen müssen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorliegen (vgl. BSGE 45, 285).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 16.09.1997 - L 7 U 199/95

    Nichtanerkennung einer Neuborreliose infolge einer Infektion mit Borrelia

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2005 - L 2 U 298/03
    Dies trifft bei in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen grundsätzlich zu (vgl. LSG Rheinland-Pfalz vom 16.09.1997, L 7 U 199/95 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 15.04.2015 - L 2 U 40/14

    Berufskrankheit Nr. 3102 der Anlage 1 zur BKV

    Die Gefahr einer Infektion durch versicherte Tätigkeiten ist bei in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen grundsätzlich deutlich erhöht (vgl. BayLSG vom 11.05.2005 - L 2 U 298/03 - Juris RdNr. 28; LSG Rheinland-Pfalz vom 16.09.1997 - L 7 U 199/95 - Juris RdNr. 37 mit weiteren Hinweisen; anders BayLSG vom 31.01.2013 - L 17 U 175/11 bei einem Waldbesitzer, der nur in zwei Jahren für wenige Monate Arbeiten in einem nur 0, 211 großen Wald ausgeübt hatte).

    Daher setzt die Anerkennung einer Lyme-Borreliose nach Überzeugung des Senats neben dem Nachweis einer Borrelien-Infektion einen zum Krankheitsbild der Borreliose passenden klinischen Befund voraus (so BayLSG vom 11.05.2005 - L 2 U 298/03 - Juris RdNr. 30; ebenso Hessisches LSG vom 18.11.2011 - L 9 U 226/06 - veröffentlicht bei Juris).

  • LSG Hessen, 18.11.2011 - L 9 U 226/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3102 -

    Dies ist bei Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, grundsätzlich zu bejahen (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. September 1997 - Az. L 7 U 199/95 - juris; siehe auch BayLSG, Urteil vom 11. Mai 2005, Az.: L 2 U 298/03 - juris) und ist auch im Falle der Klägerin, die seit 1988 bis 1998 beim Hessischen Landesamt für Regionalentwicklung und Landwirtschaft in C-Stadt als Dezernentin und später ab 1993 als Dezernatsleiterin Versuchswesen im Außendienst beschäftigt war sowie im Rahmen dieser Tätigkeit häufig in der freien Natur zu tun hatte.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2011 - L 6 U 538/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKVO Anl 1 Nr 3102 -

    Insoweit bedarf es keines Nachweises einer bestimmten Infektionsquelle, wenn der betrieblichen Gefahr einer Infektion im Verhältnis zum Risiko, im privaten Bereich zu erkranken, ein deutliches Übergewicht beizumessen ist (Bayerisches LSG, Urteil vom 11.05.2005 - L 2 U 298/03; Bayerisches LSG, Urteil vom 03.12.2003 - L 2 U 26/02; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.09.1997 - L 7 U 199/95; BSG, Beschluss vom 25.10.1989 - 2 BU 82/89; vergleiche auch zu § 31 Beamtenversorgungsgesetz [BeamtVG]: VG Augsburg, Urteil vom 26.03.2009 - Au 2 K 08.1789; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17.04.2008 - 5 LA 178/07; VG Ansbach, Urteil vom 29.01.2008 - AN 1 K 07.00217; BVerwG, Urteil vom 09.11.1960 - VI C 144.58).
  • LSG Bayern, 31.01.2013 - L 17 U 175/11

    Zur besonders erhöhten Infektionsgefahr, an einer Borreliose zu erkranken, bei

    Zwar wird für Personen, die im Freiland, insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind (z.B. Waldarbeitern) ein demgegenüber signifikant höheres Risiko gesehen (vgl. LSG Rheinland-Pfalz a.a.O. m.w.N.; Bayrisches LSG, Urteil vom 11.05.2005, L 2 U 298/03).
  • VG Braunschweig, 26.03.2007 - 7 A 356/06

    Anerkennung einer Borreliose-Erkrankung als Dienstunfall

    Forstbeamte, die jahrelang in erheblichem Umfang Tätigkeiten in Waldgebieten verrichtet und dabei - wie vom Kläger berichtet - im Verlaufe eines Jahres jeweils mehrfach Zeckenstiche erlitten haben - sind mithin bei ihrer Tätigkeit einer besonderen Erkrankungsgefahr i. S. d. § 31 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG ausgesetzt (vgl. zum Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung: Bay. LSG, Urt. vom 11.05.2005 - L 2 U 298/03 - Urt. vom 03.12.2003 - L 2 U 26/02 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Ansbach, 29.01.2008 - AN 1 K 07.00217

    Forstbeamter im Außendienst, Zeckenbiss, Erkrankung an Kardiomyopathie

    Der IgM-Antikörperindex betrug 2, 8 bei einem Grenzwert von 1. Dr. ... betont in seinem Gutachten, bei einen am 6. Mai 2004 erlittenen Zeckenstich sei der Nachweis lediglich von IgM-Antikörpern dieser geringen Konzentration ohne gleichzeitigen Nachweis von IgG-Antikörpern fünf Monate später höchst ungewöhnlich (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.5.2005 - L 2 U 298/03), so dass der damals erlittene Zeckenstich mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht ursächlich für die Herzerkrankung gewesen sei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2011 - L 9 U 77/02
    Ein rein serologischer Befund ist jedoch keine Krankheit im Sinne der BKV (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 11. Mai 2005 - L 2 U 298/03).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 3 U 21/11
    Das ist bei Versicherten, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, grundsätzlich zu bejahen (vgl hierzu Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. September 1997 - L 7 U 199/95 - juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 11. Mai 2005 - L 2 U 298/03 - juris) - und der Kläger hat nach den Angaben seines Arbeitgebers in den zurückliegenden Jahren in erheblichem Umfang Tätigkeiten im Freien und insbesondere in Waldrandgebieten verrichtet.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2010 - L 3 U 53/09
    Ein solcher rein serologischer Befund ist aber noch keine Krankheit, wie sie in Nr. 3102 ebenso vorausgesetzt wird wie in § 9 Abs. 1 SGB VII als maßgebliche gesetzliche Grundlage für die Anerkennung von BKen (ebenso: Bayerisches LSG, Urteil vom 11. Mai 2005 - L 2 U 298/03 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2008 - L 6 U 268/06
    Tatsächlich ist er ersichtlich Grundlage der Wertung gewesen (vgl Bay LSG Urteil vom 11. Mai 2005 - L 2 U 298/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht