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   LSG Rheinland-Pfalz, 25.06.2001 - L 2 U 317/00   

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https://dejure.org/2001,24351
LSG Rheinland-Pfalz, 25.06.2001 - L 2 U 317/00 (https://dejure.org/2001,24351)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.06.2001 - L 2 U 317/00 (https://dejure.org/2001,24351)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Juni 2001 - L 2 U 317/00 (https://dejure.org/2001,24351)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 13/99 R

    Umlage der Altlasten-Ost in der gesetzlichen Unfallversicherung verfassungsmäßig

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.06.2001 - L 2 U 317/00
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 18.4.2000 (Az 2 U 13/99 R) entschieden, es bedürfe weiterer Ermittlungen der Vorinstanz, ob der Gefahrtarif der Beklagten wegen der unzutreffenden Berücksichtigung der Altlasten Ost rechtswidrig ist.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 213/98

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Gefahrtarif 1995 - Wahl der

    Darüber hinaus rechtfertigte auch die Ungewissheit über die Rechtmäßigkeit des Gefahrtarifs zum Abschluss von Vergleichsverträgen (vgl. Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 25.6.2001 - L 2 U 317/00 -), wie sie auch zwischen den Beteiligten in der Vergangenheit zustande kamen.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 292/99

    Zur Rechtmäßigkeit eines Gefahrtarifes

    Darüber hinaus rechtfertigte auch die Ungewissheit über die Rechtmäßigkeitdes Gefahrtarifs zum Abschluss von Vergleichsverträgen (vgl. auch Urteil des LSG Rheinland-Pfalz v. 25.6.2001, L 2 U 317/00), wie sie auch zwischen den Beteiligten in der Vergangenheit zustande kamen.
  • LSG Bayern, 09.10.2002 - L 2 U 262/00

    Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers; Festsetzung eines Gefahrtarifs als

    Hierbei würde es für die Annahme der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns der Beklagten nicht ausreichen, dass nach §§ 53 und 54 SGB X die Beklagte unter bestimmten Vorausetzungen einen Vergleich in der Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages schließen kann (so aber LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 25.06.2001 Az.: L 2 U 317/00).
  • LSG Bayern, 09.10.2002 - L 2 U 247/00

    Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers; Festsetzung eines Gefahrtarifs als

    Hierbei würde es für die Annahme der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns der Beklagten nicht ausreichen, dass nach §§ 53 und 54 SGB X die Beklagte unter bestimmten Vorausetzungen einen Vergleich in der Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages schließen kann (so aber LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 25.06.2001 Az.: L 2 U 317/00).
  • LSG Bayern, 09.10.2002 - L 2 U 246/00
    Verwaltungshandelns der Beklagten nicht ausreichen, dass nach §§ 53 und 54 SGB X die Beklagte unter bestimmten Vorausetzungen einen Vergleich in der Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages schließen kann (so aber LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 25.06.2001 Az.: L 2 U 317/00).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 09.01.2003 - L 2 ER-U 46/02

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    Der 3. Senat des LSG Rheinland-Pfalz hat in seinen Urteilen vom 20.9.2002 (aaO) im Anschluss an das Urteil des erkennenden Senats vom 25.6.2001 (Az L 2 U 317/00) zutreffend ausgeführt, dass die Rechtswidrigkeit des Gefahrtarifs der Beschwerdegegnerin nicht damit begründet werden kann, es sei nicht sachgerecht gewesen, den mit dem Deutschen Fußballbund geschlossenen Vergleichsvertrag über die Beitragsschulden der Fußballvereine abzuschließen.
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