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   LSG Baden-Württemberg, 29.06.2011 - L 2 U 4059/10   

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LSG Baden-Württemberg, 29.06.2011 - L 2 U 4059/10 (https://dejure.org/2011,9072)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.06.2011 - L 2 U 4059/10 (https://dejure.org/2011,9072)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - L 2 U 4059/10 (https://dejure.org/2011,9072)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren gem § 44 Abs 1SGB 10 - gesetzliche Unfallversicherung - Voraussetzung für eine erneute Sachprüfung - Nichtvorliegen eines Arbeitsunfalls - haftungsbegründende Kausalität - Konkurrenzursache - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bloße Fehlerhaftigkeit eines Verwaltungsakts lässt keine Verpflichtung der Behörde zur Rücknahme des Verwaltungsakts entstehen; Voraussetzungen für ein Zugunstenverfahren nach § 44 Abs. 1 SGB X bei einem Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versichertenrente - Verwaltungsverfahren - Verfahren nach § 44 SGB X - fehlende neue Tatsachen - Bindungswirkung - fehlende haftungsausfüllende Kausalität - Bandscheibenschäden - keine Begleitverletzungen - Antragsrecht nach § 109 SGG - wiederholte Antragstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 44 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 8 Abs. 1
    Voraussetzungen für ein Zugunstenverfahren nach § 44 Abs. 1 SGB X bei einem Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (31)

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.06.2011 - L 2 U 4059/10
    Richtige Klageart ist die kombinierte Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage (vgl. Bundessozialgericht - BSG - SozR 3-1825 § 2 Nr. 2;L BSGE 88, 75, 77; BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 8; BSG sozR 3-4100 § 249e Nr. 7; BSG SozR 3-3100 § 30 Nr. 18; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 54 Rdnr. 20c; a.A. im Sinne einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage bzw. Leistungsklage BSGE 97, 54, 56; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 19).

    Denn insoweit komme es nicht auf die Benennung neuer Tatsachen und Beweismittel an, sondern es handele sich um eine rein juristische Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung, zu der von Seiten des Klägers zwar Gesichtspunkte beigesteuert werden könnten, die aber letztlich umfassend von Amts wegen erfolgen müsse (BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R -, veröffentlicht in Juris).

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 36.95

    Offene Vermögensfragen: Zweitbescheid oder Änderungsbescheid bei falscher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.06.2011 - L 2 U 4059/10
    Ob eine Behörde eine solche getroffen und damit einen sogenannten Zweitbescheid erlassen hat, ist durch eine am objektiven Sinn der Erklärung orientierte Auslegung des Bescheids zu ermitteln (vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 28. März 1996 - 7 C 36.95 -, veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 22/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Wiederaufnahme des Verfahrens - Prüfung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.06.2011 - L 2 U 4059/10
    Richtige Klageart ist die kombinierte Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage (vgl. Bundessozialgericht - BSG - SozR 3-1825 § 2 Nr. 2;L BSGE 88, 75, 77; BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 8; BSG sozR 3-4100 § 249e Nr. 7; BSG SozR 3-3100 § 30 Nr. 18; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 54 Rdnr. 20c; a.A. im Sinne einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage bzw. Leistungsklage BSGE 97, 54, 56; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 19).
  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.06.2011 - L 2 U 4059/10
    Mithin gilt: Besteht im Unfallzeitpunkt eine Krankheitsanlage des geschädigten Körperteils, so muss abgegrenzt werden, ob der Gesundheitsschaden auch ohne das Unfallereignis zu etwa derselben Zeit durch andere alltäglich vorkommende Ereignisse hätte verursacht werden können, oder ob der Krankheitsanlage eine solche überragende Bedeutung nicht beigemessen werden kann und daher dem Unfallgeschehen ein wesentlicher Ursachenbeitrag zuzuerkennen ist (BSGE 62, 220, 222; BSG Breithaupt 1968, 823, 824; Brackmann/Krasney, Handbuch der Unfallversicherung -- Gesetzliche Unfallversicherung - 12. Auflage § 8 SGB VII Rn . 378).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.06.2011 - L 2 U 4059/10
    Diese zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von der Rechtsprechung sowie dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten Erfahrungssätze sind bei der Beurteilung der MdE zu beachten; sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und unterliegen einem ständigen Wandel (vgl. zum Ganzen Urteil des BSG vom 22.06.2004, Az. B 2 U 14/03 R, SozR 4-2700 § 56 Nr. 1 m.w.N.).
  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.06.2011 - L 2 U 4059/10
    Nach der auf dem Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung anzuwendenden Kausalitätslehre von der wesentlichen Bedingung sind Ursache und Mitursache unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes nur diejenigen Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG -, vgl. BSGE 1, 72, 76; 61, 127, 129; 63, 272, 278).
  • BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 9/04 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Rücknahme eines rechtswidrigen nicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.06.2011 - L 2 U 4059/10
    Diese Frage beantwortet sich nach der materiellen Rechtslage, wie sie sich für den geltenden gemachten Anspruch zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Überprüfungsentscheidung ergibt (vgl. BSGE 57, 209, 210; BSGE 78, 109, 113; BSG SozR 4-1300 § 44 Nr. 5).
  • BSG, 25.10.1984 - 11 RAz 3/83

    Rechtswidriger Verwaltungsakt - Damalige Rechtsprechung des BSG - Nachträgliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.06.2011 - L 2 U 4059/10
    Diese Frage beantwortet sich nach der materiellen Rechtslage, wie sie sich für den geltenden gemachten Anspruch zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Überprüfungsentscheidung ergibt (vgl. BSGE 57, 209, 210; BSGE 78, 109, 113; BSG SozR 4-1300 § 44 Nr. 5).
  • BSG, 05.11.1997 - 9 RV 4/96

    Anspruch auf Berufsschadensausgleich bei Arbeitslosigkeit oder altersbedingtem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.06.2011 - L 2 U 4059/10
    Richtige Klageart ist die kombinierte Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage (vgl. Bundessozialgericht - BSG - SozR 3-1825 § 2 Nr. 2;L BSGE 88, 75, 77; BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 8; BSG sozR 3-4100 § 249e Nr. 7; BSG SozR 3-3100 § 30 Nr. 18; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 54 Rdnr. 20c; a.A. im Sinne einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage bzw. Leistungsklage BSGE 97, 54, 56; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 19).
  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R

    MdE - Änderung - Rentenentziehung - rechtliche Verhältnisse - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.06.2011 - L 2 U 4059/10
    Ärztliche Meinungsäußerungen darüber, inwieweit derartige Beeinträchtigungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken, haben keine verbindliche Wirkung, sie sind aber eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage für die richterliche Schätzung der MdE, vor allem soweit sie sich darauf beziehen, in welchem Umfang die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch die Unfallfolgen beeinträchtigt sind (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 22, 23; BSGE 82, 212 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 5 m.w.N.; Burchardt in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII Stand: Januar 2004, § 56 RdNr. 67 ff).
  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

  • BSG, 08.03.1995 - 9 RV 7/93

    Voraussetzungen für die Wiedergewährung einer entzogenen Versorgungsrente -

  • BSG, 31.10.1969 - 2 RU 40/67

    Hinterbliebenenrente - Tödlicher Verkehrsunfall - Unfallursache - Alkoholbedingte

  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 20/92

    Rentenversicherung - Bewilligungsbescheid - Rücknahme

  • BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 20/95

    Rechtsmittel gegen einen Aufhebungsbescheid und Rückforderungsbescheid -

  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R

    Arbeitsunfall - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Verfahrensmangel -

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 32/90

    Zurückweisung eines Antrags nach § 109 SGG

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

  • BSG, 07.12.1989 - 4 RA 110/88
  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 54/87

    Hauterkrankung als Berufskrankheit - Minderung der Erwerbstätigkeit - Bewertung

  • BSG, 17.01.1958 - 10 RV 102/56

    Die Abweichung des Gerichtes von der Schätzung eines ärztlichen Sachverständigen

  • BSG, 30.01.1970 - 2 RU 175/67

    Hinterbliebenenrente - Ungeklärte Todesursache - Folgen objektiver

  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84

    Rechtliches Gehör bei Vertretung durch Rechtsanwalt - Vertagung von Amts wegen -

  • BSG, 22.02.1973 - 2 RU 128/71

    Beweislast - Ungewißheit - Verkehrsunfall - Verkehrsuntüchtigkeit - Ursachen

  • BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 122/87

    Umfang der Bindungswirkung von Bewilligungsbescheiden, Zugunstenverfahren nach §

  • BSG, 10.12.1985 - 10 RKg 14/85

    Beweislastregel - Verfahrenslastregel - Aufenthalt eines Kindes - Kindergeld -

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2012 - L 6 AS 48/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Grundsicherung für

    Grundsätzlich gilt, dass der Regelungsgehalt eines Änderungsbescheides sich danach richtet, wie der Empfänger diese Erklärung aus Sicht eines subjektiven Dritten und bei verständiger Würdigung nach den Umständen des Einzelfalles zu deuten hat (BSG, Urteil vom 29. Oktober 1992 - 10 RKg 4/92 -, SozR 3-1300 § 50 Nr. 13 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2006 - L 2 U 4059/10 - m.w.N., zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2017 - L 14 U 111/13

    Feststellung einer Berufskrankheit; Voraussetzungen für einen Rücknahmeanspruch;

    Denn zum einen geht es hier nicht um eine neue rechtliche Prüfung und zum anderen geht der Senat davon aus, dass jedenfalls in Fällen der rechtskräftigen Bestätigung der zu überprüfenden Entscheidung im Rücknahmeverfahren nach § 44 SGB X eine erneute Sachprüfung ähnlich wie nach § 580 ZPO erst stattfinden muss, wenn der vorgebrachte Einwand seiner Art nach geeignet ist, die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts darzutun und wenn dieser Einwand eine tatsächliche Grundlage hat (vgl. BSG, Urteil vom 03. Februar 1988 - 9/9a RV 18/86, Juris, Rz. 17; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2011 - L 2 U 4059/10 -, Juris Rz. 27).
  • LSG Bayern, 15.03.2012 - L 18 U 9/07

    Zum Zusammenhang zwischen einem Arbeitsunfall und einem Bandscheibenvorfall bei

    Lediglich das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in zwei nicht rechtskräftigen Entscheidungen (Urteile vom 29.06.2011, Az.: L 2 U 4059/10 und vom 27.01.2011, Az.: L 10 U 4302/09 juris Rn 34) eine andere Auffassung anklingen lassen, kommt dort aber auch aufgrund einer Würdigung des jeweiligen konkreten medizinischen Sachverhalts zu seinen Entscheidungen (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 29.06.2011, L 2 U 4059/10 juris Rn 39-42; vom 27.01.2011, L 10 U 4302/09 juris Rn 27-29).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2018 - L 14 U 283/17
    Denn zum einen geht es hier nicht um eine neue rechtliche Prüfung und zum anderen geht der Senat davon aus, dass jedenfalls in Fällen der rechtskräftigen Bestätigung der zu überprüfenden Entscheidung im Rücknahmeverfahren nach § 44 SGB X eine erneute Sachprüfung ähnlich wie nach § 580 ZPO erst stattfinden muss, wenn der vorgebrachte Einwand seiner Art nach geeignet ist, die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts darzutun und wenn dieser Einwand eine tatsächliche Grundlage hat (vgl. BSG, Urteil vom 03. Februar 1988 - 9/9a RV 18/86, Juris, Rz. 17; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2011 - L 2 U 4059/10 -, Juris Rz. 27).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2017 - L 14 U 123/15
    Denn zum einen geht es hier nicht um eine neue rechtliche Prüfung und zum anderen geht der Senat davon aus, dass jedenfalls in Fällen der rechtskräftigen Bestätigung der zu überprüfenden Entscheidung im Rücknahmeverfahren nach § 44 SGB X eine erneute Sachprüfung ähnlich wie nach § 580 ZPO erst stattfinden muss, wenn der vorgebrachte Einwand seiner Art nach geeignet ist, die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts darzutun und wenn dieser Einwand eine tatsächliche Grundlage hat (vgl. BSG, Urteil vom 03. Februar 1988 - 9/9a RV 18/86, Juris, Rz. 17; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2011 - L 2 U 4059/10 -, Juris Rz. 27).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2013 - L 11 KR 566/12
    Gegenstand der kombinierten Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage (vgl zur statthaften Klageart: LSG 29.06.2011, L 2 U 4059/10, UV-Recht Aktuell 2011, 921-938 = juris mwN; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, § 54 RdNr 20c) ist der Bescheid der Beklagten zu 1 vom 06.01.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15.03.2011, mit dem die Beklagte zu 1 auch im Namen der Beklagten zu 2 die Rücknahme des Bescheids vom 20.09.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 30.10.2007 abgelehnt hat (insoweit Anfechtungsklage), sowie das Begehren, diesen Bescheid teilweise zurückzunehmen (insoweit Verpflichtungsklage) und dem Kläger die überzahlten Beiträge zu erstatten.
  • SG Freiburg, 11.08.2020 - S 9 AY 1173/20

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - Leistungen in Höhe der Regelbedarfsstufe

    Soweit sich die Klage gegen den Bescheid vom 9.3.2020 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 17.3.2020 richtet und eine Abänderung des Bescheids vom 17.9.2019 für die Zeit vom 1.10.2019 bis 31.12.2019 beantragt wird, handelt es sich um eine statthafte kombinierte Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage nach §§ 54 Abs. 1 und 4, 56 SGG (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 29.6.2011, Az. L 2 U 4059/10, ).
  • SG Freiburg, 19.07.2011 - S 9 U 2468/09

    Streitige Veranlagung eines Zimmerei- und Holzbauunternehmens zu den

    Die Klage ist daher als kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nach § 54 Abs. 1 SGG statthaft (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 29.6.2011, Az. L 2 U 4059/10, , m. w. N.; a. A. der 2. Senat des BSG, z. B. Urt. v. 5.9.2006, Az. B 2 U 24/05 R, : Anfechtungs- und Feststellungsklage).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2011 - L 13 R 3397/10
    Mithin ist richtige Klageart die kombinierte Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage (LSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - L 2 U 4059/10 - juris Rdnr. 25 m.w.N., auch zur Rechtsprechung des BSG und der Literatur).
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