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   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2007 - L 20 B 50/07 AY ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2007 - L 20 B 50/07 AY ER (https://dejure.org/2007,8756)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.08.2007 - L 20 B 50/07 AY ER (https://dejure.org/2007,8756)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. August 2007 - L 20 B 50/07 AY ER (https://dejure.org/2007,8756)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitpunkt der Zuerkennung von Sozialleistungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Zumutbarkeit des Wirtschaftens mit Leistungen unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums; Höhe der Leistungen für sich in Deutschland länger aufhaltende Leistungsberechtigte

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylbLG § 2 Abs. 1; SGG § 86 b
    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, 36-Monats-Frist, Jugendhilfe, Sozialhilfebezug, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, Eilbedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • Drs-Bund, 08.12.2006 - BT-Drs 16/3775
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2007 - L 20 B 50/07
    Im Übrigen gebe es Pläne der Bundesregierung, die 36-Monats-Frist auf vier Jahre zu verlängern (BT-Drucks. 16/3775, S. 2) bzw. bei Asylbewerbern den Anspruch auf Grundleistungen zeitlich unbegrenzt zu beschränken (BR-Drucks. 36/07, S. 4, 8).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2007 - L 20 B 4/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2007 - L 20 B 50/07
    Dementsprechend hat der Senat mit Beschluss vom 26.04.2007 - L 20 B 4/07 AY ER etwa Zeiten der Erwirtschaftung eigenen Erwerbseinkommens für die Auffüllung der 36-Monats-Frist des § 2 Abs. 1 AsylbLG ausreichen lassen.
  • LSG Hessen, 21.03.2007 - L 7 AY 14/06

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2007 - L 20 B 50/07
    Entsprechend dem Vorstehenden hat der Senat bereits mit Beschluss vom 27.04.2006 - L 20 B 10/06 AY ER zur Auffüllung der 36-Monats-Frist des § 2 Abs. 1 AsylbLG auch den Bezug von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ausreichen lassen (ebenso LSG Hessen, Beschluss vom 21.03.2007 - L 7 AY 14/06 ER).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b AY 1/06 R

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2007 - L 20 B 50/07
    Es ist deshalb bei summarischer Prüfung nicht ersichtlich, dass die Antragstellerin - zumutbar (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 08.02.2007 - B 9b AY 1/06 R) - aus Deutschland ausreisen könnte.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2006 - L 20 B 10/06

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2007 - L 20 B 50/07
    Entsprechend dem Vorstehenden hat der Senat bereits mit Beschluss vom 27.04.2006 - L 20 B 10/06 AY ER zur Auffüllung der 36-Monats-Frist des § 2 Abs. 1 AsylbLG auch den Bezug von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ausreichen lassen (ebenso LSG Hessen, Beschluss vom 21.03.2007 - L 7 AY 14/06 ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2008 - L 20 B 85/07

    Sozialhilfe

    Der Gesetzgeber geht damit bei Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG im Regelfall davon aus, dass nach Ablauf von 48 Monaten des Bezuges niedrigerer Leistungen nach § 3 AsylbLG ein Wirtschaften unterhalb des sog. soziokulturellen Existenzminimums (welches etwa mit Leistungen nach dem SGB XII bzw. mit Leistungen nach § 2 AsylbLG gewährt wird) nicht mehr zumutbar erscheint (vgl. auch Beschluss des Senates vom 06.08.2007, L 20 B 50/07 AY ER ).

    Insbesondere ist dabei auch mehrfach bekräftigt worden, dass Sozialleistungen in der Höhe der BSHG- bzw. SGB XII-Leistungen ausreichen können, um die Wartefrist des § 2 Abs. 1 AsylbLG zu erfüllen (LSG NRW, Beschlüsse des erkennenden Senates vom 26.04.2007, L 20 B 4/07 AY ER, vom 06.08.2007, L 20 B 50/07 AY ER, vom 27.04.2006, L 20 B 10/06 AY ER, ebenso Hessisches LSG, Beschluss vom 21.03.2007, L 7 AY 14/06 ER, SG Aachen, Urteil v. 19.06.2007, S 20 AY 4/07).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - L 20 B 3/09

    Sozialhilfe

    Sofern die Antragsgegnerin erstinstanzlich die Ansicht vertreten hat, in einem Verfahren, in dem es um höhere Leistungen nach § 2 AsylbLG anstelle erbrachter Leistungen nach § 3 AsylbLG gehe, bestehe schon kein Anordnungsgrund, folgt der Senat dem in ständiger Rechtsprechung nicht (vgl. etwa Beschluss vom 06.08.2007 - L 20 B 50/07 AY ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 20 AY 20/08

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen, Wartefrist als Voraussetzung für

    Soweit in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung mit Blick auf den der Vorschrift zu Grunde liegenden Integrationsgedanken (vgl. BT-Drucks. 12/5008, S. 15) auch der Vorbezug etwa von höherwertigen Sozialleistungen berücksichtigt wurde (vgl. etwa LSG NRW, Beschlüsse des erkennenden Senates vom 26.04.2007 - L 20 B 4/07 AY ER, vom 06.08.2007 - L 20 B 50/07 AY ER, vom 27.04.2006 - L 20 B 10/06 AY ER; ebenso Hessisches LSG, Beschluss vom 21.03.2007 - L 7 AY 14/06 ER, SG Aachen, Urteil v. 19.06.2007 - S 20 AY 4/07), ändert dies (unabhängig davon, dass höchstrichterliche Hauptsacheentscheidungen zu dieser Frage ohnehin noch nicht verfügbar sind) nichts an der eindeutigen und der einschränkenden Auslegung nicht zugänglichen Regelung, dass zumindest die gesetzlich normierte Vorbezugsfrist abgelaufen sein muss.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008 - L 20 AY 5/07

    Sozialhilfe

    Soweit in der neueren sozialgerichtlichen Rechtsprechung mit Blick auf dem der Vorschrift zu Grunde liegenden Integrationsgedanken (vgl. BT-Drucks. 12/5008, S. 15) auch der Vorbezug etwa von höherwertigen Sozialleistungen berücksichtigt wurde (vgl. etwa LSG NRW, Beschlüsse des erkennenden Senates vom 26.04.2007 - L 20 B 4/07 AY ER, vom 06.08.2007 - L 20 B 50/07 AY ER, vom 27.04.2006 - L 20 B 10/06 AY ER; ebenso Hessisches LSG, Beschluss vom 21.03.2007 - L 7 AY 14/06 ER, SG Aachen, Urteil v. 19.06.2007 - S 20 AY 4/07), ändert dies (unabhängig davon, dass eine Bestätigung dieser Entscheidungen durch ober- und höchstrichterliche Hauptsacheentscheidungen noch aussteht) nichts an der eindeutigen und der einschränkenden Auslegung nicht zugänglichen Regelung, dass zumindest die gesetzlich normierte Vorbezugsfrist abgelaufen sein muss.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2008 - L 20 AY 9/07

    Sozialhilfe

    Soweit in der neueren sozialgerichtlichen Rechtsprechung mit Blick auf dem der Vorschrift zu Grunde liegenden Integrationsgedanken (vgl. BT-Drucks. 12/5008 [15]) auch der Vorbezug etwa von höherwertigen Sozialleistungen berücksichtigt wurde (vgl. etwa LSG NRW, Beschlüsse des erkennenden Senates vom 26.04.2007 - L 20 B 4/07 AY ER, vom 06.08.2007 - L 20 B 50/07 AY ER, vom 27.04.2006 - L 20 B 10/06 AY ER, ebenso Hessisches LSG, Beschluss vom 21.03.2007 - L 7 AY 14/06 ER, SG Aachen, Urteil v. 19.06.2007 - S 20 AY 4/07), ändert dies - unabhängig von der Tatsache, dass die Bestätigung durch ober- und höchstrichterliche Hauptsacheentscheidungen noch aussteht - nichts an der eindeutigen und der Auslegung nicht zugänglichen Regelung, dass zumindest die gesetzlich normierte Wartefrist abgelaufen sein muss.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2007 - L 20 B 63/07

    Sozialhilfe

    Unter Berücksichtigung auch der Umstände des Einzelfalles wird es dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, die tatsächlichen Umstände aufzuklären und ggf. die grundsätzliche Rechtsfrage zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen entgegen dem Wortlaut des § 2 Abs. 1 AsylbLG auch ohne Bezug von Sozialleistungen, d.h. im Ergebnis durch (alleinigen) Zeitablauf, ein Anspruch auf sog. Analog-Leistungen zu bejahen ist (in diese Richtung gehen die Ausführungen im Senatsbeschluss vom 06.08.2007 - L 20 B 50/07 AY ER: "Ebenso wie bei einem Vorbezug von Leistungen nach dem AsylbLG erscheint nach entsprechend langem Einleben in die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Bundesrepublik Deutschland ein Wirtschaften unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums nach Ablauf dieser Frist deshalb regelmäßig nicht weiter zumutbar. Es entspricht daher bei summarischer Prüfung den gesetzgeberischen Vorstellungen, dass nach Ablauf dieses Zeitraums Leistungen entsprechend dem SGB XII zustehen sollen, auch wenn zuvor ausnahmsweise ein Leistungsbezug nach § 3 AsylbLG nicht notwendig gewesen ist").
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2007 - L 20 B 90/07

    Sozialhilfe

    Denn weder Kläger noch Beklagte gehörten im sozialgerichtlichen Rechtsstreit zu dem nach § 183 SGG kostenprivilegierten Personenkreis; dementsprechend streiten die Beteiligten auch, wer Kosten nach den Vorschriften des Gerichtskostengesetzes (vgl. § 197a Abs. 1, 1. Hälfte) zu tragen hat (so bereits Beschluss des Senats vom 27.06.2007, L 20 B 50/07 SO).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2008 - L 20 B 18/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe ; Einreise nach Deutschland zur Sicherstellung

    Denn diese Entscheidungen beziehen sich sämtlich auf Sozialleistungen oder Einkünfte, bei denen ein leistungsrechtlich missbilligtes Verhalten des Leistungsempfängers nicht zu berücksichtigen war, sondern bei denen es sich lediglich um eine mit derjenigen nach § 3 AsylbLG mindestens vergleichbare Sicherstellung des Lebensunterhaltes handelte (vgl. etwa für Leistungen nach dem BSHG oder SGB VIII die Beschlüsse des Senats vom 27.04.2006 - L 20 B 10/06 AY ER sowie vom 06.08.2007 - L 20 B 50/07 AY ER. Demgegenüber wirkt die leistungsrechtliche Missbilligung der Einreisemotivation der Kläger zu 1) und 2) i.S.d. § 1a Nr. 1 AsylbLG bei summarischer Prüfung aktuell weiter fort, was auch eine Besserstellung nach § 2 AsylbLG unter dem mit letzterer Vorschrift verfolgten Integrationszweck ausschließt.
  • SG Detmold, 30.09.2009 - S 6 AY 29/09

    Sozialhilfe

    Die obergerichtliche Judikatur geht nach hiesigem Kenntnisstand weitestgehend davon aus, dass für den Fall, dass den Leistungsberechtigten Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt wurden, von einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten im Sinne von § 2 Abs. 1 AsylblG jedenfalls bei der im Antragsverfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung nicht ausgegangen werden kann (vgl. hierzu Beschluss des LSG NRW vom 06.08.2007, Az.: L 20 B 50/07 AY ER, darüber hinaus Urteil des LSG Baden-Württemberg 7. Senat vom 22.11.2007, Az.: L 7 AY 4504/06 sowie Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg v. 06.09.2007, L 15 B 12/07 AY ER).
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