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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2020 - L 20 SO 321/20 B ER   

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https://dejure.org/2020,54350
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2020 - L 20 SO 321/20 B ER (https://dejure.org/2020,54350)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.12.2020 - L 20 SO 321/20 B ER (https://dejure.org/2020,54350)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Dezember 2020 - L 20 SO 321/20 B ER (https://dejure.org/2020,54350)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im Hinblick auf das Vorliegen von Hilfebedürftigkeit und die Vermutung ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im Hinblick auf das Vorliegen von Hilfebedürftigkeit und die Vermutung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2020 - L 20 SO 332/20

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Keine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2020 - L 20 SO 321/20
    Schließlich hat der Antragsteller am 05.08.2020 erneut mit zwei Anträgen um die Gewährung einstweiligen Rechtschutzes nachgesucht, mit denen er die vorläufige Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (S 30 SO 199/20 ER bzw. L 20 SO 321/20 B ER) bzw. der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII (S 30 SO 201/20 ER bzw. L 20 SO 332/20 B ER) beantragt hat.
  • SG Detmold, 18.09.2020 - S 30 SO 199/20
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2020 - L 20 SO 321/20
    Schließlich hat der Antragsteller am 05.08.2020 erneut mit zwei Anträgen um die Gewährung einstweiligen Rechtschutzes nachgesucht, mit denen er die vorläufige Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (S 30 SO 199/20 ER bzw. L 20 SO 321/20 B ER) bzw. der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII (S 30 SO 201/20 ER bzw. L 20 SO 332/20 B ER) beantragt hat.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2020 - L 20 SO 321/20
    Können ohne Eilrechtsschutz jedoch schwere und unzumutbare Nachteile entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, ist eine abschließende Prüfung erforderlich (BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 Rn. 24 f.).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2020 - L 20 SO 321/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Urteil vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 Rn. 92 und 96) ist der Begriff der eheähnlichen Lebensgemeinschaft im Sinne einer auf Dauer angelegten Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft zu verstehen.
  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 14/13 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2020 - L 20 SO 321/20
    Das Bundessozialgericht hat aber bereits für die Vorgängerregelung des § 43 Abs. 1 2. Hs. SGB XII entschieden, dass diese die Vermutung einer gemeinsamen Haushaltsführung i.S. eines gemeinsamen Wirtschaftens nicht ausschließt (vgl. BSG, Urteil vom 23.07.2014 - B 8 SO 14/13 R Rn.16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2020 - L 20 SO 332/20
    Schließlich hat der Antragsteller am 05.08.2020 erneut mit zwei Anträgen um die Gewährung einstweiligen Rechtschutzes nachgesucht, mit denen er die vorläufige Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (S 30 SO 199/20 ER bzw. L 20 SO 321/20 B ER) bzw. der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII (S 30 SO 201/20 ER bzw. L 20 SO 332/20 B ER) beantragt hat.

    Vor diesem Hintergrund stand dem in der Untätigkeitsklage vom 05.08.2020 (Az.: S 30 SO 200/20) enthaltenen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz bereits die Rechtshängigkeit des zuvor erfassten Antrags nach § 86b Abs. 2 SGG (Az.: S 30 SO 199/20 ER bzw. L 20 SO 321/20 B ER) entgegen.

    Die damit eingetretene Sperrwirkung bleibt auch mit Abschluss des Beschwerdeverfahrens L 20 SO 321/20 B ER bestehen, weil derselbe Streitgegenstand betroffen ist (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation nur BSG, Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 22/10 R Rn. 12 f.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2022 - L 6 AS 538/22

    Zulässigkeit der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit im

    Denn die Antragsteller haben keine Änderung geschweige denn eine Verschlimmerung ihrer Lage geltend gemacht (vgl. zur Rechtskraft von Beschlüssen im einstweiligen Rechtschutz etwa LSG Bayern, Beschluss vom 18.06.2009, L 8 SO 68/09 B ER Rn. 14 m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.03.2014, L 19 AS 183/14 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.12.2020, L 20 SO 321/20 B ER Rn. 31; Keller in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 13. Aufl. 2020, § 86b Rn. 19a m.w.N.).
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