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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2017 - L 20 SO 418/14   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2017 - L 20 SO 418/14 (https://dejure.org/2017,22432)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.04.2017 - L 20 SO 418/14 (https://dejure.org/2017,22432)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. April 2017 - L 20 SO 418/14 (https://dejure.org/2017,22432)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2017 - L 20 SO 418/14
    Zu unterscheiden sind dabei die abstrakte (aa) und die konkrete (bb) Angemessenheit einer Wohnung (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R Rn. 13).

    Der sich aus allem ergebende Wert bildet die Obergrenze für angemessene Kosten der Unterkunft, gleichviel, ob bei den einzelnen Festlegungsschritten die jeweiligen Grenzen eingehalten wurden, oder ob bei Unter- und Überschreitung in den Einzelfaktoren dieser Wert jedenfalls insgesamt nicht überschritten wird (sog. Produkttheorie; vgl. zum Ganzen etwa BSG, Urteile vom 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R Rn. 17 ff. und vom 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R Rn. 14; Nguyen, a.a.O. Rn. 71).

    Schlüssig ist das Konzept, wenn es mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllt (grundlegend BSG, Urteile vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R Rn. 19 ff. und vom 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R Rn. 13 ff.): (d1.1) Die Datenerhebung muss ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum erfolgen (keine Ghettobildung); (d1.2) der Gegenstand der Beobachtung muss nachvollziehbar definiert sein (z.B. welche Art von Wohnungen, Differenzierung nach Standard der Wohnungen, Brutto- und Nettomiete (Vergleichbarkeit)), es muss nach Wohnungsgröße differenziert werden; (d1.3) es müssen Angaben über den Beobachtungszeitraum gemacht werden; (d1.4) es müssen Festlegungen über die Art und Weise der Datenerhebung erfolgt sein (Erkenntnisquellen, z.B. Mietspiegel); (d1.5) die Datenerhebung muss valide sein; (d1.6) der Umfang der einbezogenen Daten muss repräsentativ sein; (d1.7) bei der Datenauswertung müssen anerkannte mathematisch-statistische Grundsätze eingehalten worden sein; (d1.8) das Konzept muss Angaben über die gezogenen Schlüsse (z.B. Spannoberwert oder Kappungsgrenze) enthalten.

    Zwar ist für die Bemessung der angemessenen kalten Betriebskosten vorzugsweise auf örtliche Übersichten oder Umfragen zurückzugreifen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 Rn. 33 m.w.N.).

    Sie konnte dabei wählen, ob die kalten Betriebskosten gesondert oder einheitlich mit der Nettokaltmiete zu erheben waren (vgl. BSG, Urteile vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R Rn. 31 und vom 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R Rn. 33).

    Der von der Fa. B gewählte Ansatz entspricht im Übrigen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Heiz- und Warmwasserkosten; auch dort kommt es nicht auf die tatsächlichen Verbrauchskosten, sondern auf die Höhe der Vorauszahlungen an (BSG, Urteile vom 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R Rn. 35 und vom 24.02.2011 - B 14 AS 52/09 R Rn. 23).

    Wenn jedoch - wie hier - die Beteiligten ohnehin (seit Jahren) um die Höhe der Kosten der Unterkunft streiten und eine Absenkung tatsächlich erfolgt ist, ist eine ausdrückliche Senkungsaufforderung entbehrlich (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R Rn. 31 f.).

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2017 - L 20 SO 418/14
    Vergleichsmaßstab sind, ausgehend vom Wohnort des Berechtigten, diejenigen ausreichend großen Räume (nicht bloße Orts- oder Stadtteile) der Wohnbebauung, die auf Grund ihrer räumlichen Nähe zueinander, ihrer Infrastruktur und ihrer verkehrstechnischen Verbundenheit einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bilden (vgl. BSG, Urteile vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R Rn. 21 und vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R Rn. 22).

    Dabei sind einerseits sog. "Substandardwohnungen", andererseits solche mit überdurchschnittlicher Ausstattung oder Sonderfunktion unberücksichtigt zu lassen (vgl. zu Einzelheiten BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R Rn. 21 m.w.N.).

    Sie konnte dabei wählen, ob die kalten Betriebskosten gesondert oder einheitlich mit der Nettokaltmiete zu erheben waren (vgl. BSG, Urteile vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R Rn. 31 und vom 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R Rn. 33).

    Ebenso wie bei einem qualifizierten Mietspiegel kann deshalb davon ausgegangen werden, dass abstrakt angemessene Wohnungen in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen (zu qualifizierten Mietspiegeln vgl. BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R Rn. 38 m.w.N.).

    eines zehnprozentigen Sicherheitsaufschlages zu bemessen (Urteile vom 28.08.2009 - B 14 AS 41/08 R, vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R und vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R), zurückgegriffen wird.

  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2017 - L 20 SO 418/14
    (a) Die Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft ist nach der Rechtsprechung der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des Bundessozialgerichts, der sich der für die Sozialhilfe zuständige 8. Senat des Bundessozialgerichts ausdrücklich angeschlossen hat (vgl. BSG, Urteil vom 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R Rn. 14), in mehreren Schritten zu beurteilen (vgl. dazu etwa BSG, Urteile vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R Rn. 13 m.w.N. und vom 27.02.2008 - B 14/7b AS 70/06 R Rn. 17; vgl. auch Nguyen in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 35 SGB XII Rn. 69).

    Schon deshalb war die Beklagte auch nicht etwa verpflichtet, statt einer Heranziehung des Kreisgebietes zur Datenerhebung auf die an T angrenzenden niedersächsischen Gebiete (etwa im Sinne der Bildung einer sog. "Raumschaft"; vgl. dazu etwa BSG, Urteil vom 16.07.2015 - B 4 AS 44/14 R Rn. 17) auszugreifen.

    eines zehnprozentigen Sicherheitsaufschlages zu bemessen (Urteile vom 28.08.2009 - B 14 AS 41/08 R, vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R und vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R), zurückgegriffen wird.

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2017 - L 20 SO 418/14
    Vergleichsmaßstab sind, ausgehend vom Wohnort des Berechtigten, diejenigen ausreichend großen Räume (nicht bloße Orts- oder Stadtteile) der Wohnbebauung, die auf Grund ihrer räumlichen Nähe zueinander, ihrer Infrastruktur und ihrer verkehrstechnischen Verbundenheit einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bilden (vgl. BSG, Urteile vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R Rn. 21 und vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R Rn. 22).

    Schließlich entspricht die Einbeziehung nicht nur von Angebots-, sondern auch von Bestandsmieten ebenfalls der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R Rn. 24).

  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R

    Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2017 - L 20 SO 418/14
    Die Klage ist für diesen Leistungszeitraum als kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 S. 1 und Abs. 4 i.V.m. § 56 SGG; vgl. auch BSG, Urteile vom 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R Rn. 9 und vom 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R Rn. 10) statthaft und auch im Übrigen zulässig (zur weiteren Klage später zu IV.).

    (a) Die Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft ist nach der Rechtsprechung der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des Bundessozialgerichts, der sich der für die Sozialhilfe zuständige 8. Senat des Bundessozialgerichts ausdrücklich angeschlossen hat (vgl. BSG, Urteil vom 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R Rn. 14), in mehreren Schritten zu beurteilen (vgl. dazu etwa BSG, Urteile vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R Rn. 13 m.w.N. und vom 27.02.2008 - B 14/7b AS 70/06 R Rn. 17; vgl. auch Nguyen in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 35 SGB XII Rn. 69).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2017 - L 20 SO 418/14
    Ist in erster Linie der Wohnort des Leistungsberechtigten maßgebend (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R Rn. 24), so muss sich der räumliche Vergleichsmaßstab dennoch keineswegs strikt am kommunalverfassungsrechtlichen Begriff der "Gemeinde" nach jeweiligem Landeskommunalrecht orientieren.
  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 11/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - Einkommenseinsatz - gemischte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2017 - L 20 SO 418/14
    Im Übrigen war der Ehemann der Klägerin nach den Regelungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (vgl. § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB II) berechtigt, einen solchen PKW vorzuhalten; schon deshalb wäre er auch bei der Klägerin geschütztes Vermögen (§ 90 Abs. 3 S. 1 SGB XII; vgl. hierzu etwa BSG, Urteil vom 18.03.2008 - B 8/9b SO 11/06 R Rn. 16).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 70/06 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Anforderungen an den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2017 - L 20 SO 418/14
    (a) Die Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft ist nach der Rechtsprechung der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des Bundessozialgerichts, der sich der für die Sozialhilfe zuständige 8. Senat des Bundessozialgerichts ausdrücklich angeschlossen hat (vgl. BSG, Urteil vom 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R Rn. 14), in mehreren Schritten zu beurteilen (vgl. dazu etwa BSG, Urteile vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R Rn. 13 m.w.N. und vom 27.02.2008 - B 14/7b AS 70/06 R Rn. 17; vgl. auch Nguyen in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 35 SGB XII Rn. 69).
  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2017 - L 20 SO 418/14
    eines zehnprozentigen Sicherheitsaufschlages zu bemessen (Urteile vom 28.08.2009 - B 14 AS 41/08 R, vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R und vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R), zurückgegriffen wird.
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2017 - L 20 SO 418/14
    Schlüssig ist das Konzept, wenn es mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllt (grundlegend BSG, Urteile vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R Rn. 19 ff. und vom 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R Rn. 13 ff.): (d1.1) Die Datenerhebung muss ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum erfolgen (keine Ghettobildung); (d1.2) der Gegenstand der Beobachtung muss nachvollziehbar definiert sein (z.B. welche Art von Wohnungen, Differenzierung nach Standard der Wohnungen, Brutto- und Nettomiete (Vergleichbarkeit)), es muss nach Wohnungsgröße differenziert werden; (d1.3) es müssen Angaben über den Beobachtungszeitraum gemacht werden; (d1.4) es müssen Festlegungen über die Art und Weise der Datenerhebung erfolgt sein (Erkenntnisquellen, z.B. Mietspiegel); (d1.5) die Datenerhebung muss valide sein; (d1.6) der Umfang der einbezogenen Daten muss repräsentativ sein; (d1.7) bei der Datenauswertung müssen anerkannte mathematisch-statistische Grundsätze eingehalten worden sein; (d1.8) das Konzept muss Angaben über die gezogenen Schlüsse (z.B. Spannoberwert oder Kappungsgrenze) enthalten.
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 52/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abzug für Warmwasserbereitung -

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2012 - L 19 AS 156/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Hessen, 15.02.2013 - L 7 AS 78/12

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes

  • LSG Thüringen, 08.07.2015 - L 4 AS 718/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 11/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Widerspruchsverfahren - Streitgegenstand -

  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

  • BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 12/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

  • SG Detmold, 28.11.2013 - S 23 AS 1295/11

    Konzept des Kreises Minden - Lübbecke zur Bestimmung von Vergleichsmieten

  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 8/13 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - L 12 AS 1180/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Streit über die Höhe der zustehenden Kosten

  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 14/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Berufung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2021 - L 20 SO 308/18

    1. Zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten ('schlüssiges

    Der Senat habe das angewandte Konzept in einem Urteil vom 24.04.2017 - L 20 SO 418/14 für schlüssig befunden.

    a) Die abstrakt angemessene Wohnungsgröße beträgt für die in Nordrhein-Westfalen mit ihrem Ehemann zusammenlebende Klägerin 65 m² (vgl. näher Urteil des Senats vom 24.07.2017 - L 20 SO 418/14 Rn. 65).

    aa) Der Senat hat bereits mit (den Beteiligten bekanntem und vom Sozialgericht ausgewertetem) Urteil vom 24.04.2017 - L 20 SO 418/14 (Rn. 70 ff.) entschieden, dass (unbeschadet der zunächst erfolgten "Clusterbildung" im Kreisgebiet mit Berücksichtigung unterschiedlicher Wohnungsmarkttypen, die zwischenzeitlich durch Bildung der drei unterschiedlichen Vergleichsräume Westkreis, Ostkreis und Stadt Minden korrigiert wurde) die methodische und empirische Bestimmung der angemessenen Wohnungskosten durch A & K im Kreis Minden-Lübbecke (und damit auch für die Stadt Minden als - jetzt - eigenständigem Vergleichsraum) keinen Bedenken begegnet.

    An diesen Ausführungen im Urteil vom 24.04.2017 - L 20 SO 418/14 hält der Senat weiterhin fest.

    So kann etwa aus medizinischen Gründen ein größerer Wohnflächenbedarf bestehen, es können tatsächlich nicht genügend Wohnungen zum Referenzwert am Markt zu Verfügung stehen, oder dem Betroffenen kann mangels hinreichender Aufklärung über die Angemessenheitsgrenzen eine Kostensenkung nicht möglich bzw. zumutbar gewesen sein (Urteil des Senats vom 24.04.2017, a.a.O. Rn. 92 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2018 - L 19 AS 2334/17

    Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II

    Nach Auffassung des Senats ist es zulässig, dass bei der Bestimmung des Vergleichsraums, der maßgebend für die Bildung von Angemessenheitsgrenzen bzw. für die räumliche Begrenzung der Datenerhebung ist, eine Orientierung an formalen (zumeist historisch gewachsenen oder begründeten) kommunalverfassungsrechtlichen Gegebenheiten und damit an dem Gebiet des kommunalen Grundsicherungsträgers als zusammenhängendes Verwaltungsgefüge erfolgt, sofern einer etwaigen Heterogenität der Wohnungsmärkte im Konzept Rechnung getragen (vgl. LSG NRW, Urteil vom 24.04.2017 - L 20 SO 418/14) und innerhalb der konkreten Angemessenheit die Zumutbarkeit eines Umzugs im Einzelfall geprüft wird.

    Daher sieht der Senat die Bildung eines Vergleichsraums (als Raum der Datenerhebung) mit unterschiedlichen Preiszonen - Wohnungsmarkttypen - bei der Ermittlung der abstrakten Angemessenheitsgrenzen im Wege eines schlüssigen Konzepts als zulässig an (vgl. LSG NRW, Urteil vom 24.04.2017 - L 20 SO 418/14; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.01.2017 - L 6 AS 134/15 und vom 19.01.2018 - L 3 AS 10/16; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.11.2016 - L 3 AS 137/14; LSG Thüringen, Urteil vom 08.07.2015 - L 4 AS 718/14; a.A. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11.07.2017 - L 10 AS 333/16, LSG Sachsen, Beschluss vom 14.12.2017 - L 7 AS 513/16 B ER, LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.05.2017 - L 5 AS 547/16; LSG Bayern, Urteil vom 28.03.2018 - L 11 AS 620/16; siehe auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 31.01.2018 - L 5 AS 201/17 und vom 07.03.2018 - L 5 AS 376/16 zur Zulässigkeit der Bildung von Wohnungsmarkttypen durch Clusteranalyse mehrere Vergleichsräume übergreifend).

  • SG Detmold, 15.03.2018 - S 11 SO 4/16

    Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Diese Daten sind nach der Auffassung der Kammer nicht geeignet, um die Angemessenheitsgrenze festzulegen (so auch SG Dortmund, Urteil vom 19.02.2016 - S 62 SO 444/14, a.A. offenbar: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.04.2017 - L 20 SO 418/14).

    Die Berufung war jedoch schon gem. § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG zuzulassen, da die Kammer von dem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 24.04.2017 (L 20 SO 418/14) abgewichen ist, mit dem das Konzept der Beklagten gebilligt wurde.

  • SG Kassel, 21.03.2018 - S 12 SO 139/17

    Sozialrecht; Sozialhilfe; Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter

    Es wird aus der Entscheidung vom 24.04.2017 (L 20 SO 418/14) wie folgt zitiert: "Auch die Indexfortschreibung für das Jahr 2013 folgte anerkannten statistischen Grundsätzen; die Firma B. orientierte sich insofern an der Veränderung des Verbraucherpreisindexes und damit an den Vorgaben, die gesetzlich (§ 558 d Abs. 2 S. 2 BGB) für die Aktualisierung qualifizierter Mietspiegel vorgesehen sind.

    Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Ausführungen des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24.04.2017 im genannten Verfahren L 20 SO 418/14 (zitiert nach juris, Rdnr. 89 ff.) ist auch nach Auffassung der erkennenden Kammer an der von A & K gewählten Methodik zur Fortschreibung der Mietpreishöhe nichts auszusetzen.".

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2021 - L 20 SO 266/18

    Zur Repräsentativität der für ein 'schlüssiges Konzept' zur Ermittlung

    (b) Dass der Beigeladene den Kreis Minden-Lübbecke, der etwa 1.152 Quadratkilometer und etwa 310.000 Einwohner (ca. 270 Einwohner pro Quadratkilometer; Stand: 2017, vgl. das den Beteiligten bekannte Urteil des Senats vom 24.04.2017 - L 20 SO 418/14) umfasst und sich in elf kreisangehörige Gemeinden und Städte untergliedert, aufgrund der örtlichen Gegebenheiten - namentlich wegen der flächenmäßigen Größe des Kreises und der Orientierung der Bevölkerung auf unterschiedliche Zentren (dazu weiter unten) innerhalb des Kreisgebietes - in verschiedene Vergleichsräume unterteilt und dabei die Stadt Minden (neben den beiden weiteren Vergleichsräumen West- und Ostkreis; dazu sogleich) als eigenen Vergleichsraum bestimmt hat, ist nicht zu beanstanden.

    "Der Senat hat bereits mit (den Beteiligten bekanntem ) Urteil vom 24.04.2017 - L 20 SO 418/14 (Rn. 70 ff.) entschieden, dass (unbeschadet der zunächst erfolgten "Clusterbildung" im Kreisgebiet mit Berücksichtigung unterschiedlicher Wohnungsmarkttypen, die zwischenzeitlich durch Bildung der drei unterschiedlichen Vergleichsräume Westkreis, Ostkreis und Stadt Minden korrigiert wurde) die methodische und empirische Bestimmung der angemessenen Wohnungskosten durch A & K im Kreis Minden-Lübbecke (und damit auch für die Stadt Minden als - jetzt - eigenständigem Vergleichsraum) keinen Bedenken begegnet.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 3501/16

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Eine förmliche Kostensenkungsaufforderung ist entbehrlich, wenn dem Betroffenen auch ohne eine solche die aus Sicht des Leistungsträgers angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft und die Obliegenheit zur Kostensenkung bekannt sind (BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 4 AS 9/14 R - juris Rnr. 32; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. April 2017 - L 20 SO 418/14 - juris Rdnr. 99), was hier gerade der Fall war.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2022 - L 4 AS 546/17

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zweipersonenhaushalt in Köthen im

    Dass dazu die einschlägigen Teilindizes des Statistischen Landesamtes für die Entwicklung der Miet- bzw. Betriebskosten in Sachsen-Anhalt (als die für Unterkunftskostensteigerungen im Vergleich zum allgemeinen Verbraucherpreisindex spezifischeren Daten) herangezogen wurden, stellt eine noch größere Sachgerechtigkeit der Fortschreibung sicher (vgl. LSG Nordrhein-?Westfalen, Urteil vom 24. April 2017, L 20 SO 418/14, juris RN 89; zustimmend auch 5. Senat des LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. April 2018, L 5 AS 408/17, juris RN 180 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2017 - L 19 SF 474/17

    Aussetzung der Vollstreckung durch einstweilige Anordnung

    Eine unterlassene Fortschreibung des schlüssigen Konzept nach Ablauf von zwei Jahren seitens eines kommunalen Trägers begründet aber nicht zwangsläufig einen Erkenntnisausfall, da die Fortschreibung eines schlüssigen Konzepts nach Ablauf von zwei Jahren entsprechend der Bestimmung des § 558d Abs. 2 S. 1 BGB in Form einer Indexfortschreibung als zulässig erachtet wird (vgl. LSG NRW, Urteil vom 24.04.2017 - L 20 SO 418/14; SG Dortmund, Urteil vom 25.08.2017 - S 58 AS 3151/15; a.A. SG Bayreuth, Urteil vom 27.10.2016 - S 4 AS 1092/14).
  • SG Berlin, 23.05.2018 - S 205 AS 13830/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Das Vorgehen zur Extremwertbereinigung nach dem sog. 95-Prozent-Konfidenzintervall, wie bis 2013 im Berliner Mietspiegel praktiziert, ist eine wissenschaftlich gebräuchliche Methode zur Verdichtung der Mietwerte auf das Übliche (so zutreffend LSG Nordrhein-Westfalen, 24.4.2017 - L 20 SO 418/14 - juris Rn. 86; LG Berlin, 13.6.2016 - 18 S 36/16 - juris Rn. 8; vgl. hierzu Mummenhoff, in jurisPR-MietR 6/2017 Anm. 6).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.07.2022 - L 4 AS 149/18

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Einpersonenhaushalt in

    Dass dazu die einschlägigen Teilindizes des Statistischen Landesamtes für die Entwicklung der Miet- bzw. Betriebskosten in Sachsen-Anhalt (als die für Unterkunftskostensteigerungen im Vergleich zum allgemeinen Verbraucherpreisindex spezifischeren Daten) herangezogen wurden, stellt eine noch größere Sachgerechtigkeit der Fortschreibung sicher (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. April 2017, L 20 SO 418/14, juris RN 89; zustimmend auch 5. Senat des LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. April 2018, L 5 AS 408/17, juris RN 180 ff.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.07.2022 - L 4 AS 291/18

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zweipersonenhaushalt in Köthen im

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2023 - L 4 AS 92/20

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zweipersonenhaushalt im Umland von

  • SG Konstanz, 26.07.2018 - S 3 SO 823/17

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

  • SG Dessau-Roßlau, 09.08.2017 - S 3 AS 3216/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

  • SG Altenburg, 12.09.2018 - S 20 AS 2385/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zweipersonenhaushalt im Landkreis

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 3502/16
  • SG Dortmund, 25.08.2017 - S 58 AS 3151/15
  • SG Dortmund, 25.08.2017 - D 58 AS 3151/15
  • SG Detmold, 22.06.2017 - S 18 AS 1327/16
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