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   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 21 KR 51/09 SFB   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 21 KR 51/09 SFB (https://dejure.org/2009,159)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.09.2009 - L 21 KR 51/09 SFB (https://dejure.org/2009,159)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. September 2009 - L 21 KR 51/09 SFB (https://dejure.org/2009,159)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentlicher Auftrag auch bei Möglichkeit des Abschlusses weiterer Rabattverträge über Arzneimittel; Vergaberechtmäßigkeit der Abgabe der von den Rabattverträgen erfassten Arzneimittel an die jeweiligen Versicherten durch den Apotheker; Zulässigkeit der Lieferung ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rabattvereinbarungen mit mehreren Arzneimittelherstellern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vergaberecht - Rabattverträge: Zuschlag für wirkstoffgleiches Medikament darf mehrfach erteilt werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rabattverträge und die Apotheker

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bei gleichem Wirkstoff darf Apotheker entscheiden

  • krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Mehrfachzuschläge bei Ausschreibung von Rabattverträgen zulässig

  • krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Mehrfachzuschläge bei Ausschreibung von Rabattverträgen zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rabattverträge dürfen Apotheker in Medikamentenauswahl einbinden - Rahmenvertrag mit drei Vertragspartnern stellt keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsprinzip dar

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Rabattverträge dürfen Apotheker in Medikamentenauswahl einbinden

Besprechungen u.ä. (4)

  • oppenlaender.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschreibung von Rabattverträgen durch Gesetzliche Krankenkassen (RA Dr. Matthias Ulshöfer; VergabeR 2010, 126)

  • vergabeblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gesundheitsreform und Arzneimittelrabattverträge - Gleiches (Vergabe-)Recht für alle!

  • vergabeblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kommt das Ende des Drei-Partnermodells für Medikamentenrabattverträge?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rabattvereinbarungen mit mehreren Arzneimittelherstellern (IBR 2009, 1358)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 266
  • VergabeR 2010, 126
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 21 KR 26/09

    Produktneutralität: Anküpfung an Lauer-Taxe zulässig!

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 21 KR 51/09
    Gesetzliche Krankenkassen werden - jedenfalls mittelbar - durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber zur GKV durch den Bund finanziert (vgl. §§ 3, 2, 71 SGB V) und unterliegen einer engmaschigen staatlichen Rechtsaufsicht (EuGH, Urteil vom 11.06.2009 -C-300/07 (Oymanns); vgl. auch Senat Beschluss vom 26.03.2009 - L 21 KR 26/09 SFB -).

    Vor diesem Hintergrund hat sowohl das LSG Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08 und vom 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08 ER-B) als auch der erkennende Senat (vgl. nur Beschluss vom 26.03.2009 - L 21 KR 26/09 SFB) entschieden, dass ein öffentlicher Auftrag jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn durch vertragliche Abreden Exklusivität vereinbart und ein tatsächlicher Wettbewerbsvorteil für den Auftragnehmer bewirkt wird.

    So hat der Senat u.a. im Beschluss vom 26.03.2009, L 21 KR 26/09 SFB, in dem er die Auffassung vertreten hat, das Wettbewerbsprinzip nötige den Auftraggeber nicht dazu, Rahmenverträge mit mehr als einem pharmazeutischen Unternehmer abzuschließen, ausgeführt: "Es würde den (gewollten) Wettbewerb unter den pharmazeutischen Unternehmern massiv behindern, könnten (z.B.) drei Bieter mit den insgesamt wirtschaftlichsten Angeboten in gleichem Umfang die Versicherten der AG mit Arzneimitteln versorgen.

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - Verg 48/09

    Anforderungen an die Gewichtung der Zuschlagskriterien

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 21 KR 51/09
    Wer die jeweiligen Arzneimittel körperlich liefert und (an wen) aushändigt, ist bei der in diesem Zusammenhang gebotenen generalisierenden Betrachtungsweise ohne Bedeutung (vgl. OLG Düsseldorf Beschlüsse vom 19.12.2007 - VII Verg 48/09 und VII Verg 50/07; Dreher/Hoffmann, NZBau 2009, 273 (276); Burgi, NZBau 2008, 480 (484 f.); Byok, GesR 2007, 553 (556) m.w.N.).

    Erfasst wird damit jede Art von Vergütung, die einen Geldwert haben kann (OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 19.12.2007, a.a.O.; Dreher in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl. 2007, § 99, Rdn. 20 f.; Otting in: Bechtold, GWB, 5. Aufl. 2008, § 99, Rdn. 7 ff.; Dreher/Hoffmann, NZBau 2009, 273 (277), Burgi, NZBau 2008, 480 (485) jeweils m.w.N.).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 21 KR 51/09
    Ein Interesse der AS am Auftrag ist hier ohne Weiteres zu bejahen; dies ergibt sich regelmäßig schon aus dem Umstand der Angebotsabgabe (vgl. Bundesgerichtshof [BGH], Beschluss vom 26.09.2006, Az.: X ZB 14/06).

    Wegen des Gebots zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes ist im Rahmen der Antragsbefugnis nur die schlüssige Behauptung erforderlich und regelmäßig ausreichend, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften im Laufe des Vergabeverfahrens mißachtet worden sein sollen und dass dies bei dem Bieter zu einem möglichen Schaden geführt hat (BGH Beschluss vom 26.09.2006 a.a.O. mit weiteren Nachweisen [m.w.N.]).

  • VK Bund, 19.05.2009 - VK 2-15/09

    Vergabe von Rabattverträgen: Ist ein Vertragsabschluss nur mit einem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 21 KR 51/09
    Die Antragsgegnerinnen beantragen, 1.den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt vom 19.05.2009, Az.: VK 2-15/09, aufzuheben und den Nachprüfungsantrag vom 03.02.2009 zurückzuweisen, 2.der AS die Kosten des Verfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen aufzuerlegen, 3.die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die AG für notwendig zu erklären.

    Die Antragstellerin beantragt, 1.die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 19.05.2009, Az.: VK 2-15/09 zurückzuweisen, 2.die Antragsgegnerinnen tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Antragstellerin, 3.es wird festgestellt, dass die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die AS notwendig war.

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - Verg 54/08

    Anforderungen an die Prüfung der Eignung eines Bewerbers im Vergabeverfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 21 KR 51/09
    Der Beigeladenen zu 2) sind in entsprechender Anwendung des § 162 Abs. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ihre außergerichtlichen Kosten zu erstatten, weil sie sich an diesem Verfahren beteiligt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2008 - VII-Verg 54/08 - Lausen, NZBau 2005, 440 [441] m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 50/07

    Sind AOKs öffentliche Auftraggeber?

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 21 KR 51/09
    Wer die jeweiligen Arzneimittel körperlich liefert und (an wen) aushändigt, ist bei der in diesem Zusammenhang gebotenen generalisierenden Betrachtungsweise ohne Bedeutung (vgl. OLG Düsseldorf Beschlüsse vom 19.12.2007 - VII Verg 48/09 und VII Verg 50/07; Dreher/Hoffmann, NZBau 2009, 273 (276); Burgi, NZBau 2008, 480 (484 f.); Byok, GesR 2007, 553 (556) m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zwischenentscheidung - einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 21 KR 51/09
    Vor diesem Hintergrund hat sowohl das LSG Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08 und vom 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08 ER-B) als auch der erkennende Senat (vgl. nur Beschluss vom 26.03.2009 - L 21 KR 26/09 SFB) entschieden, dass ein öffentlicher Auftrag jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn durch vertragliche Abreden Exklusivität vereinbart und ein tatsächlicher Wettbewerbsvorteil für den Auftragnehmer bewirkt wird.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08

    Vergaberecht - Ausschreibung von Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 21 KR 51/09
    Vor diesem Hintergrund hat sowohl das LSG Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08 und vom 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08 ER-B) als auch der erkennende Senat (vgl. nur Beschluss vom 26.03.2009 - L 21 KR 26/09 SFB) entschieden, dass ein öffentlicher Auftrag jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn durch vertragliche Abreden Exklusivität vereinbart und ein tatsächlicher Wettbewerbsvorteil für den Auftragnehmer bewirkt wird.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2009 - L 9 KR 72/09

    Krankenversicherung - Vergaberecht - Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 21 KR 51/09
    Auch ist das Rechtsschutzbedürfnis nicht deshalb zu verneinen, weil die AS wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs ( vergl. dazu LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2009, L 9 KR 72/09 ER) von dem Ausschreibungsverfahren zwingend auszuschließen wäre.
  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 21 KR 51/09
    Gesetzliche Krankenkassen werden - jedenfalls mittelbar - durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber zur GKV durch den Bund finanziert (vgl. §§ 3, 2, 71 SGB V) und unterliegen einer engmaschigen staatlichen Rechtsaufsicht (EuGH, Urteil vom 11.06.2009 -C-300/07 (Oymanns); vgl. auch Senat Beschluss vom 26.03.2009 - L 21 KR 26/09 SFB -).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - Verg 13/14

    Begriff des öffentlichen Auftrags im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit a der Richtlinie

    Gesetzliche Krankenkassen werden - jedenfalls mittelbar - durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber zur GKV durch den Bund finanziert (§§ 3, 2,71 SGB V) und unterliegen einer engmaschigen staatlichen Aufsicht (EuGH, Urteil vom 11.06.2009 - C-300/07; LSG NRW, Beschl. v. 03.09.2009, L 21 KR 51/09 SFB - juris Rn. 23).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2009 - L 21 KR 44/09

    Rahmenvereinbarung adäquate Form der Ausschreibung von Rabattverträgen

    Bei den hier streitigen Rabattvereinbarungen handelt es sich um öffentliche Lieferaufträge nach § 99 Abs. 1 und 2 GWB (vergl. nur Senat, Beschluss v. 15.04.2009 - L 21 KR 39/09 SFB sowie Beschluss v. 10.09.2009 - L 21 KR 51/09 SFB jeweils m.w.N.).

    Der Senat ist nach wie vor der Ansicht, dass die Rahmenvereinbarung nach § 3a Nr. 4 Abs. 1 VOL/A vergaberechtlich die adäquate Form der Ausschreibung von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V ist (vergl. auch Senat, Beschluss v. 10.09.2009, a.a.O.).

    Diese "Einzelaufträge" werden allein durch die Verordnungen der Vertragsärzte bestimmt und sind somit dem Zugriff der AG in vollem Umfang entzogen, auch wenn die Verordnung des Vertragsarztes als Vertreter der Krankenkassen und Schlüsselfigur in der Arzneimittelversorgung diesen im Rahmen des Sachleistungssystems (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB V) zuzurechnen ist (Senat, Beschluss v. 10.09.2009, a.a.O. und Beschluss v. 24.09.2009 - L 21 KR 45/09 SFB m.w.N.).

    Jedoch wird die Auffassung, die Einbeziehung mehrerer Vertragspartner behindere massiv den Wettbewerb, in dieser Absolutheit nicht aufrecht erhalten (vgl. hierzu Beschluss v. 03.09.2009 - L 21 KR 51/09 SFB).

  • VK Bund, 24.06.2011 - VK 2-58/11

    Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für

    Das LSG Nordrhein-Westfalen hatte die Entscheidung der 2. Vergabekammer des Bundes vom 19. Mai 2009 (VK 2 - 15/09) aufgehoben, da nach Ansicht des Senats das Mehr-Partner-Modell weder gegen § 3a Nr. 4 Abs. 6 VOL/A 2006 verstoße, noch die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz und Nichtdiskriminierung verletze (Beschluss vom 3. September 2009, L 21 KR 51/09 SFB).

    Zwar habe das LSG Nordrhein-Westfalen in seiner Entscheidung vom 3. September 2009 (L 21 KR 51/09) hervorgehoben, das Wahlrecht des Apothekers dürfe nicht als willkürliches Handeln verstanden werden, da der Apotheker an die allgemeinen, d.h. in § 70 SGB V normierten Grundsätze gebunden sei.

    Dies habe das LSG Nordrhein-Westfalen in seiner Entscheidung vom 3. September 2009 (L 21 KR 51/09) zu Recht auch so gesehen und in dem Mehr-Partner-Modell keinen Verstoß gegen § 3a Nr. 4 Abs. 6 lit a) VOL/A 2006 bzw. Art. 32 Abs. 4 Satz 2 HS 1 RL 2004/18/EG und die allgemeinen Prinzipien der Transparenz und der Nichtdiskriminierung erkannt.

    Bereits dies könnte angesichts zumindest der von der Ag zu gewährleistenden Transparenz bei der Vergabe der Einzelabrufe als vergaberechtlich problematisch einzustufen sein (so auch schon 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 26. Mai 2009, VK 2-33/09; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 3. Juli 2009, VK 1-107/09; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 3. August 2009, VK 3-145/09; a.A.: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2009, L 21 KR 51/09; dazu sogleich unter 1.).

    Die Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 3. September 2009, L 21 KR 51/09) verweist bei der Betrachtung der Diskriminierungsfreiheit zunächst zutreffend auf die sozialversicherungsrechtliche und berufsrechtliche Stellung des Apothekers im Rahmen des Versorgungsauftrags der Krankenkassen bei der von ihm zu verantwortenden Abgabe der Arzneimittel an die Versicherten.

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