Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - L 24 KA 54/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 116 S 2 SGB 5, § 31 Abs 1 S 2 Ärzte-ZV
Vertragsärztliche Versorgung - Krankenhausarzt - Erweiterung der ihm erteilten Ermächtigung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 116 SGB 5
Ermächtigung - Radiologie - Facharzt für Orthopädie - Notfall - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erweiterung einer erteilten Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsarztrecht; Erweiterung einer erteilten Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung; Besonderer Bedarf; Quantitativ-allgemeiner Bedarf und qualitativ-spezieller Bedarf; Sollzahlen des für den Planungsbereich maßgebenden Bedarfsplans
- rechtsportal.de
SGB V § 116 S. 2
Vertragsarztrecht - rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- christmann-law.de (Kurzinformation)
Niedergelassene Radiologen wehren sich erfolgreich gegen Erweiterung einer Ermächtigung für Chefarzt einer radiologischen Klinik
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 27 (Kurzinformation)
Vertragsarztrecht | Zulassungsrecht | Ermächtigung | Räumliche Nähe begründet noch keinen Bedarf
Verfahrensgang
- SG Potsdam, 28.09.2016 - S 1 KA 100/15
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - L 24 KA 54/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - L 24 KA 54/16
Die Klage ist zwar auch nach Ablauf des von dem Beklagten beschiedenen am 31. März 2007 endenden Ermächtigungszeitraums als Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG weiter zulässig (vgl. BSG v. 15. März 1995 - 6 RKa 42/93 - juris Rn 14; v. 30. Januar 2002 - B 6 KA 12/01 R - juris Rn 17).Nach der Rechtsprechung des BSG kann ein solcher Bedarf als quantitativ-allgemeiner Bedarf bestehen, wenn für das jeweilige Fachgebiet keine ausreichende Zahl von Vertragsärzten zur Verfügung steht, und als qualitativ-spezieller Bedarf, wenn Leistungen, die spezielle Kenntnisse und Erfahrungen voraussetzen, von den Leistungserbringern nicht oder nicht in dem erforderlichen Umfang vorgehalten und erbracht werden (BSG v. 30. Januar 2002 - B 6 KA 12/01 R - juris Rn 19/20).
Solche Standortvorteile sind als Qualitätsmerkmale der Versorgung anzusehen (vgl. BSG v. 30. Januar 2002 - B 6 KA 12/01 R - juris Rn 21).
Allein die räumliche Nähe einer weiteren Untersuchungs- oder Behandlungsmöglichkeit begründet noch keinen Bedarf im Sinne des § 116 SGB V (BSG v. 30. Januar 2002 - B 6 KA 12/01 R - juris Rn 24) Auch die vom Beklagten vorgenommene Binnendifferenzierung, nach welcher der Kläger zwar Versicherte auf die Überweisung von dem Facharzt für Chirurgie Dr. G, nicht aber auf Überweisung von Frau Dr. O hin behandeln darf, erscheint nicht willkürlich.
- BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 42/93
Ermächtigung zur Überweisung, soweit und solange eine ausreichende ärztliche …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - L 24 KA 54/16
Die Klage ist zwar auch nach Ablauf des von dem Beklagten beschiedenen am 31. März 2007 endenden Ermächtigungszeitraums als Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG weiter zulässig (vgl. BSG v. 15. März 1995 - 6 RKa 42/93 - juris Rn 14; v. 30. Januar 2002 - B 6 KA 12/01 R - juris Rn 17). - BSG, 21.06.1989 - 6 RKa 18/88
Beurteilungs- und Ermessensspielraum bei der Feststellung des Bedarfs der …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - L 24 KA 54/16
Dieses Abwägungsergebnis ist nicht schlechthin unvertretbar, was aber Voraussetzung dafür wäre, den Beschluss des Beklagten aufheben zu können (vgl. BSG v. 21. Juni 1989 - 6 RKa 18/88). - BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91
Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - L 24 KA 54/16
Dabei kommt es auf den Planungsbereich insgesamt, nicht auf Teilgebiete desselben an (BSG v. 14. Juli 1993 - 6 RKa 71/91).