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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.06.2013 - L 25 AS 1137/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,17403
LSG Berlin-Brandenburg, 19.06.2013 - L 25 AS 1137/13 B ER (https://dejure.org/2013,17403)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.06.2013 - L 25 AS 1137/13 B ER (https://dejure.org/2013,17403)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - L 25 AS 1137/13 B ER (https://dejure.org/2013,17403)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.06.2013 - L 25 AS 1137/13
    Allerdings ist die vorherige Zusicherung dann nicht erforderlich, wenn eine fristgerecht mögliche Entscheidung vom Verwaltungsträger treuwidrig verzögert worden ist (Bundessozialgericht , Urteil vom 6. Mai 2010 - B 14 AS 7/09 R - juris).
  • LSG Sachsen, 09.09.2013 - L 3 AS 950/13

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Prüfung der

    Die Zusicherung gemäß § 22 Abs. 6 SGB II auf Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten und der Mietkaution ist, wie ausgeführt wurde, eine Anspruchsvoraussetzung (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2013 - L 25 AS 1137/13 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 2; Berlit, in: Münder [Hrsg.], SGB II [4. Aufl., 2011], § 22 Rdnr. 154; Piepenstock, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II [3. Aufl., 2012], § 22 Rdnr. 176, m. w. N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2021 - L 3 AS 1435/21

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Grundsicherungsberechtigten auf Zusicherung

    Für sie ist nur Raum, wenn zwingende Gründe eine solche Entscheidung gebieten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Beschlüsse vom 06. November 2012 - L 25 AS 2712/12 B PKH - und vom 19. Juni 2013 - L 25 AS 1137/13 B ER -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2014 - L 15 AS 271/12
    Vielmehr sieht er die für den Erlass jeder Regelungsanordnung erforderliche besondere Eilbedürftigkeit einer gerichtlichen Entscheidung (Anordnungsgrund) in Fällen der vorliegenden Art überhaupt nur dann gegeben, wenn mit der etwaigen Verpflichtung des Leistungsträgers zur Erteilung seiner Zustimmung nach § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II die Wirkung einer endgültigen Klärung der von ihm zu übernehmenden Unterkunftskosten noch vor einem Mietvertragsschluss erreicht wird (vgl. LSG Sachsen - Anhalt, Beschl. v. 26.04.2013, Az. L 5 AS 427/13 B ER und für den bezüglich der Notwendigkeit einer endgültig wirksamen Zusicherung vergleichbaren Fall der Umzugskosten LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.06.2013, Az. L 25 AS 1137/13 B ER).
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