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   LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2012 - L 25 AS 2712/12 B PKH   

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https://dejure.org/2012,40498
LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2012 - L 25 AS 2712/12 B PKH (https://dejure.org/2012,40498)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.11.2012 - L 25 AS 2712/12 B PKH (https://dejure.org/2012,40498)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. November 2012 - L 25 AS 2712/12 B PKH (https://dejure.org/2012,40498)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2012 - L 25 AS 2712/12
    Ohne dass es nach dem Gesagten darauf noch ankommt, dürfte die begehrte Zusicherung hier auch deshalb nicht notwendig gewesen sein, weil sie keine Anspruchsvoraussetzung für die Übernahme der nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II angemessenen KdU für eine neue Wohnung darstellt (vgl. nur Bundessozialgericht, Urteil vom 7. November 2006 - B 7 b AS 10/06 R - juris) und die Antragstellerin daher die hier streitige und - bei Zugrundelegung der für Berlin erlassenen Wohnaufwendungenverordnung vom 3. April 2012 (GVBl. S. 99) für einen Zwei-Personen-Haushalt - nach Aktenlage angemessene Wohnung ohne Zusicherung gemeinsam mit L B hätte beziehen können.
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2012 - L 25 AS 2712/12
    In der Folge dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überzogen werden, weil das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bietet, sondern ihn erst zugänglich macht (ständige Rechtsprechung, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6. Mai 2009 - 1 BvR 439/08 - zitiert nach juris - vom 14. März 2003 - 1 BvR 1998/02 - in NJW 2003, 2976; vom 7. April 2000 - 1 BvR 81/00 - in NJW 2000, 1936).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2012 - L 25 AS 2712/12
    In der Folge dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überzogen werden, weil das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bietet, sondern ihn erst zugänglich macht (ständige Rechtsprechung, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6. Mai 2009 - 1 BvR 439/08 - zitiert nach juris - vom 14. März 2003 - 1 BvR 1998/02 - in NJW 2003, 2976; vom 7. April 2000 - 1 BvR 81/00 - in NJW 2000, 1936).
  • BVerfG, 06.05.2009 - 1 BvR 439/08

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2012 - L 25 AS 2712/12
    In der Folge dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überzogen werden, weil das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bietet, sondern ihn erst zugänglich macht (ständige Rechtsprechung, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6. Mai 2009 - 1 BvR 439/08 - zitiert nach juris - vom 14. März 2003 - 1 BvR 1998/02 - in NJW 2003, 2976; vom 7. April 2000 - 1 BvR 81/00 - in NJW 2000, 1936).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2009 - L 5 AS 573/09

    Anordnungsgrund; Zusicherung im einstweiligen Rechtsschutz; Vorwegnahme der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2012 - L 25 AS 2712/12
    Selbst bei Nichterforderlichkeit eines Umzugs wäre die Antragstellerin wohl künftig in ihren Ansprüchen nicht auf die Höhe der bisherigen KdU begrenzt gewesen, weil sich bei der - nach Zusammenziehen mit L B - vorzunehmenden Aufteilung der KdU nach Kopfzahl die anteiligen Kosten pro Kopf auf unter 250,- Euro monatlich belaufen hätten und damit geringer als die der Antragstellerin gegenwärtig bewilligten KdU in Höhe von 418, 90 Euro monatlich gewesen wären (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Mai 2009 - L 5 AS 573/09 B ER, L 5 AS 576/09 B PKH - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - L 25 AS 438/09

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussicht; Zeitpunkt; Bewilligungsreife;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2012 - L 25 AS 2712/12
    Nach Maßgabe dieser Grundsätze hatte der Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung von Anfang an - also ungeachtet der Tatsache, dass die streitbefangene Wohnung erst seit dem 29. Oktober 2012 anderweitig vergeben worden und daher für die Antragstellerin nicht mehr verfügbar ist - keine hinreichenden Erfolgsaussichten, so dass offen bleiben kann, welcher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten maßgeblich ist (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 28. Juni 2011 - L 25 AS 438/09 B PKH - juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.11.2020 - L 6 AS 153/20

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - keine

    Dies ist jedoch erst dann der Fall, wenn sie nicht nur vorläufig, sondern endgültig erteilt wird (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Juni 2017 - L 5 AS 413/17 B ER- juris Rn. 24; LSG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 6. November 2012 - L 25 AS 2712/12 B PKH - juris Rn. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2015 - L 19 AS 2347/14

    Erteilung einer vorläufigen Zusicherung zur Übernahme zukünftiger

    Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn sie nicht nur vorläufig, sondern endgültig erteilt wird (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.09.2014 - L 4 AS 373/14 B ER m.w.N.; LSG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 06.11.2012 - L 25 AS 2712/12 B PKH).
  • LSG Sachsen, 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16

    Einstweiliger Rechtsschutz; Zustimmung zum Umzug

    Auch rein tatsächlich wird die Hauptsache durch eine dem Begehren des Antragstellers entsprechende einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 SGG nicht vorweg genommen, da eine endgültige Klärung im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens sowohl nachträglich möglich also auch zumutbar ist (so auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 14.07.2014 - L 7 AS 517/14 B ER; offenbar für eine endgültige Vorwegnahme der Hauptsache: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.11.2012 - L 25 AS 2712/12 B PKH, juris, Rn. 4).
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