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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2009 - L 29 AS 375/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,12605
LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2009 - L 29 AS 375/09 B ER (https://dejure.org/2009,12605)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.07.2009 - L 29 AS 375/09 B ER (https://dejure.org/2009,12605)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juli 2009 - L 29 AS 375/09 B ER (https://dejure.org/2009,12605)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Absenkung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Falle bereits eingetretener und für die Zukunft nicht mehr abwendbarer Nachteile; Voraussetzungen für einen unselbstständigen Folgenbeseitigungsanspruch zur ...

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2009 - L 29 AS 375/09
    Aus dieser grundgesetzlichen Garantie folgt das Verfassungsgebot, soweit wie möglich zu verhindern, dass durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme Tatsachen geschaffen werden, die auch dann, wenn sich die Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ).

    Zwar gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen nicht schlechthin (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2009 - L 29 AS 375/09
    Aus dieser grundgesetzlichen Garantie folgt das Verfassungsgebot, soweit wie möglich zu verhindern, dass durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme Tatsachen geschaffen werden, die auch dann, wenn sich die Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ).

    Bei dieser Abwägung fällt der Rechtsschutzanspruch des Bürgers umso stärker ins Gewicht, je schwerer die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme Unabänderliches bewirkt ( BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ).".

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - L 9 B 192/08

    Prozessuale Konsequenz einer behördlichen Funktionsnachfolge - Zuständigkeit des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2009 - L 29 AS 375/09
    Auch hierbei ist die Grundentscheidung des Gesetzgebers nach § 39 SGB II, die aufschiebende Wirkung einer Klage gerade auszuschließen, ausreichend zu beachten (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 2008, L 9 B 192/08 KR, m. w. N.).
  • BVerfG, 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung von Eilrechtsschutz gegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2009 - L 29 AS 375/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat zum Gebot des effektiven Rechtsschutz im Beschluss vom 24. März 2009 (2 BvR 2347/08, zit. nach Juris) folgendes ausgeführt:.
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2009 - L 29 AS 375/09
    Bei dieser Abwägung fällt der Rechtsschutzanspruch des Bürgers umso stärker ins Gewicht, je schwerer die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme Unabänderliches bewirkt ( BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ).".
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2009 - L 20 AS 47/09

    Ausschluss von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei Teilnahme an

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2009 - L 29 AS 375/09
    Nur in Ausnahmefällen, wenn es zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderlich ist, kann im Wege der Aufhebung der Vollziehung eine Maßnahme angeordnet werden, die nur schwer rückgängig zu machen ist bzw. die Hauptsache vorwegnimmt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März 2009, L 20 AS 47/09 B ER, m. w. N. - zitiert nach Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2020 - L 12 AS 721/20
    Eine Vollzugsfolgenbeseitigungsanordnung nach § 86b Abs. 1 S. 2 SGG ergeht dabei ggf. aufgrund einer gegenüber der nach § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG eigenständigen Interessenabwägung (LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 05.09.2016, L 7 AS 484/16 B ER, juris Rn. 36; LSG Berlin-Brandenburg Beschlüsse vom 01.11.2012, L 20 AS 2161/12 B ER, juris Rn. 35, und vom Beschluss vom 27.07.2009, L 29 AS 375/09 B ER, juris Rn. 15; Harks in Hennig, SGG (Stand: 01.01.2020) § 86b Rn. 33; Burkiczak a.a.O., § 86b Rn. 238).
  • SG Dortmund, 16.05.2014 - S 32 AS 484/14

    Aufrechnungen mit Darlehensrückzahlungsansprüchen gegen Regelleistung nach SGB II

    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers fällt dabei umso stärker ins Gewicht, je schwerer die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme Unabänderliches bewirkt (vgl. zum Ganzen LSG NRW, Beschluss vom 10.12.2013 - L 2 AS 2160/13 B ER - juris (Rn. 2); LSG NRW, Beschluss vom 30.04.2013 a. a. O. (Rn. 3); LSG NRW, Beschluss vom 29.11.2010 - L 6 AS 981/10 B ER - juris (Rn. 22); LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.03.009 - L 20 AS 47/09 B ER - juris (Rn. 44) m. w. N.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2009 - L 29 AS 375/09 B ER - juris (Rn. 15); LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.09.2009 - L 20 AS 1061/09 B ER - juris (Rn. 4); Keller a. a. O. Rn. 10a).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2010 - L 6 AS 981/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Dabei ist die grundsätzliche gesetzgeberische Entscheidung hinsichtlich der Vollziehbarkeit zu beachten (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2009, L 29 AS 375/09 B ER Rn 15).

    Umgekehrt gilt, dass der Rechtsschutzanspruch des Bürgers um so stärker ins Gewicht fällt, je schwerer die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme Unabänderliches bewirkt (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2009, L 29 AS 375/09 B ER Rn 18; BVerfG, Beschluss vom 24.03.2009, 2 BvR 2347/08 Rn 8 m.w.N.).

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