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   LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - L 29 B 1644/08 AS PKH   

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https://dejure.org/2008,21647
LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - L 29 B 1644/08 AS PKH (https://dejure.org/2008,21647)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.11.2008 - L 29 B 1644/08 AS PKH (https://dejure.org/2008,21647)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. November 2008 - L 29 B 1644/08 AS PKH (https://dejure.org/2008,21647)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGG § 73a; ZPO § 114; GG Art. 3 Abs. 1
    Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei Bagatellstreitverfahren, Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2007 - L 10 B 217/07

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Bagatellstreitigkeiten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - L 29 B 1644/08
    11 Entsprechend dieser Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die im Rahmen einer Entscheidung nach § 114 ZPO zu berücksichtigen ist, ist bei einer Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe insbesondere darauf abzustellen, ob ein Bemittelter bei Betrachtung der Relation des Wertes der durchzusetzenden Position (Streitwert) zum Kostenrisiko anwaltlichen Beistand in Anspruch genommen hätte (so auch Landessozialgericht Niedersachsen- Bremen, Beschluss vom 15. Februar 2008, L 13 B 40/07 AS; Landessozialgericht Berlin- Brandenburg, Beschlüsse vom 14. Mai 2007- L 10 B 217/07 AS PKH- und vom 19. Mai 2008- L 10 B 184/08 AS PKH- , jeweils zit. nach Juris).

    Es ist nicht erforderlich, den Unbemittelten in den (dem Bemittelten eröffneten) Stand zu versetzen, einen Anwalt ohne die Beachtung der Relation des Wertes der durchzusetzenden Position zum Kostenrisiko zu beauftragen (vgl. Landessozialgericht Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 14. Mai 2007- L 10 B 217/07 AS PKH-).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - L 29 B 1644/08
    Anders ausgedrückt, braucht ein Unbemittelter nur einem solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - m.w.N., veröffentlicht in NJW 1991, 413 = BVerfGE 81, 347).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - L 29 B 1644/08
    Grundlegend hat das BVerfG bereits mit Beschluss vom 22. Januar 1959 (1 BvR 154/55 in JZ 1959, 171 = NJW 1959, 715 = BVerfGE 9, 124), damals noch zum so genannten Armenrecht, folgendes ausgeführt:.
  • BVerfG, 20.06.2006 - 1 BvR 2673/05

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von PKH (Beiordnung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - L 29 B 1644/08
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung hierzu ausgeführt, dass sich aus verfassungsrechtlichen Gründen lediglich eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes ergibt; mit dem Institut der Prozesskostenhilfe habe der Gesetzgeber auch Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zu den Gerichten ermöglicht (vgl. BVerfG, insb. Beschluss vom 20. Juni 2006, 1 BvR 2673/05, zitiert nach Juris, m. w. N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2008 - L 10 B 184/08

    Bagatellstreitwert; Bewilligungsreife; Zeitpunkt; Wegfall der Erfolgsaussicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - L 29 B 1644/08
    11 Entsprechend dieser Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die im Rahmen einer Entscheidung nach § 114 ZPO zu berücksichtigen ist, ist bei einer Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe insbesondere darauf abzustellen, ob ein Bemittelter bei Betrachtung der Relation des Wertes der durchzusetzenden Position (Streitwert) zum Kostenrisiko anwaltlichen Beistand in Anspruch genommen hätte (so auch Landessozialgericht Niedersachsen- Bremen, Beschluss vom 15. Februar 2008, L 13 B 40/07 AS; Landessozialgericht Berlin- Brandenburg, Beschlüsse vom 14. Mai 2007- L 10 B 217/07 AS PKH- und vom 19. Mai 2008- L 10 B 184/08 AS PKH- , jeweils zit. nach Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2008 - L 13 B 40/07

    Zulässigkeit des Abzugs einer Warmwasserpauschale von Heizkosten und Höhe eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - L 29 B 1644/08
    11 Entsprechend dieser Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die im Rahmen einer Entscheidung nach § 114 ZPO zu berücksichtigen ist, ist bei einer Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe insbesondere darauf abzustellen, ob ein Bemittelter bei Betrachtung der Relation des Wertes der durchzusetzenden Position (Streitwert) zum Kostenrisiko anwaltlichen Beistand in Anspruch genommen hätte (so auch Landessozialgericht Niedersachsen- Bremen, Beschluss vom 15. Februar 2008, L 13 B 40/07 AS; Landessozialgericht Berlin- Brandenburg, Beschlüsse vom 14. Mai 2007- L 10 B 217/07 AS PKH- und vom 19. Mai 2008- L 10 B 184/08 AS PKH- , jeweils zit. nach Juris).
  • BVerfG, 30.01.1953 - 1 BvR 377/51

    Sicherungsverwahrung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - L 29 B 1644/08
    Nur dann ist nach Art. 3 Abs. 1 GG Gleiches gleich, Ungleiches aber nach seiner Eigenart zu behandeln, wenn die Gleichheit oder Ungleichheit in dem jeweils in Betracht kommenden Zusammenhang so bedeutsam ist, dass ihre Beachtung bei einer gesetzlichen Regelung nach einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise geboten erscheint (vgl. etwa BVerfGE 1, 264 (275 f.); 2,118 (119f.)).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - L 29 B 1644/08
    Nur dann ist nach Art. 3 Abs. 1 GG Gleiches gleich, Ungleiches aber nach seiner Eigenart zu behandeln, wenn die Gleichheit oder Ungleichheit in dem jeweils in Betracht kommenden Zusammenhang so bedeutsam ist, dass ihre Beachtung bei einer gesetzlichen Regelung nach einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise geboten erscheint (vgl. etwa BVerfGE 1, 264 (275 f.); 2,118 (119f.)).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - L 29 AS 2314/10

    Wiederholter Antrag auf Prozesskostenhilfe, keine Änderung der Rechtslage, keine

    Der erkennende Senat hat die Beschwerde des Klägers gegen diese Entscheidung mit Beschluss vom 6. November 2008 (Aktenzeichen: L 29 B 1644/08 AS PKH) zurückgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, eine Bewilligung von PKH komme nach § 73a Sozialgerichtsgesetz (SGG) in Verbindung mit § 114 der Zivilprozessordnung (ZPO) bei einem Bagatell-Rechtsstreit um 27 ? nicht in Betracht, weil ein vernünftiger Bemittelter anwaltliche Hilfe für einen solchen Rechtsstreit nicht in Anspruch nehmen würde.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2011 - L 26 AS 160/11
    Entgegen der Ansicht des Sozialgerichts im angefochtenen Beschluss ist PKH nicht bereits deshalb zu versagen, weil der Rechtsstreit eine wirtschaftliche Bedeutung im Bagatellbereich habe (vgl. zB LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 16. April 2009, L 15 SO 52/09 B PKH, vom 30. März 2009, L 25 B 2135/08 AS PKH, vom 16. November 2008, L 29 B 1644/08 AS PKH, vom 14. Mai 2007, L 10 B 217/07 AS PKH, alle veröffentlicht in juris und www.sozialgerichtsbarkeit.de) und ein bemittelter Kläger bei vernunftgeleiteter Abwägung des Streitwerts der durchzusetzenden Rechtsposition von 56, 58 EUR mit dem Kostenrisiko von der Beauftragung eines Rechtsanwalts Abstand nehmen würde.
  • SG Berlin, 05.07.2010 - S 128 AS 11433/09

    Sozialgerichtliches Verfahren; Prozesskostenhilfe in Bagatellverfahren;

    Dabei gibt es keine einheitliche Rechtsprechung dazu, bei welchem streitigen Betrag von einem Bagatellbetrag gesprochen werden kann (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juni 2010 - L 5 AS 610/10 B ER - ; Beschluss vom 30. März 2009 - L 25 B 2135/08 AS PKH - ; Beschluss vom 10. Februar 2009 - L 5 B 1956/08 AS PKH - ; Beschluss vom 6. November 2008 - L 29 B 1644/08 AS PKH - ; Beschluss vom 10. Oktober 2008 - L 29 B 1244/08 AS PKH - ; Beschluss vom 14. Mai 2007 - L 10 B 217/07 AS PKH - ; alle Entscheidungen zitiert nach juris).
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