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   LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 3 AL 1315/11   

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https://dejure.org/2011,5311
LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 3 AL 1315/11 (https://dejure.org/2011,5311)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.06.2011 - L 3 AL 1315/11 (https://dejure.org/2011,5311)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - L 3 AL 1315/11 (https://dejure.org/2011,5311)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Burhoff online

    Kündigung, Arbeitslosengeld, Sperrzeit, Verkehrsstraftat

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - arbeitsvertragswidriges Verhalten - Entzug der Fahrerlaubnis eines Berufskraftfahrers wegen fahrlässiger Gefährdung im Straßenverkehr - fehlende grob fahrlässige Verursachung der Arbeitslosigkeit

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Positive Fernwirkung - Kündigung wegen einer Verkehrsstraftat - Sperrzeit

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bei fahrlässiger Verkehrsgefährdung gibt es keine Sperrzeit!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sperrfrist nach Kündigung wegen Führerscheinentzugs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nach Kündigung wegen Verkehrsstraftat: Arbeitnehmern droht Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 715 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - private

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 3 AL 1315/11
    Sie trägt vor, das SG sei von dem Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25.02.2011 (L 8 AL 3458/10, veröffentlicht in Juris) abgewichen.

    Insofern liegt hier ein Fall vor, in dem personen- und verhaltensbedingte Gründe zusammen für die Kündigung relevant werden, nämlich eine verhaltensbedingt verursachte persönliche Unmöglichkeit der Leistungserbringung (so im Ergebnis auch auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.02.2011, L 8 AL 3458/10, Juris Rn. 25).

  • BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 41/86

    Besondere Härte - Arbeitslosengeld - Teilweise Verweigerung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 3 AL 1315/11
    Es reicht aber nicht ein bloß tatsächlicher Zusammenhang, insbesondere nicht, dass das Verhalten nach der allgemeinen Lebenserfahrung überhaupt geeignet ist, eine Kündigung auszulösen (BSG, Urteil vom 21.07.1988, 7 RAr 41/86, Juris Rn. 26).
  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Kündigung aufgrund strafbaren Verhaltens

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 3 AL 1315/11
    Entscheidend für eine Sperrzeit sei nicht der Verlust der Fahrerlaubnis, sondern das zu dieser Maßnahme führende Verhalten des Betroffenen (Verweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 06.03.2003, B 11 AL 69/02 R, Juris Rn. 20).
  • SG Nürnberg, 01.12.2011 - S 6 AL 218/10

    Arbeitslosenversicherung, Sperrzeitfeststellung, Arbeitslosengeldgewährung,

    Grundsätzlich muss das arbeitsvertragswidrige Verhalten, das in jeglichem Verstoß gegen geschriebene oder ungeschriebene Haupt- und Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag bestehen kann (s. LSG Baden-Württemberg v. 08.06.2011 - L 3 AL 1315/11 und v. 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10), so schwerwiegend sein, dass es, ggf. auch im Zusammenwirken mit anderen Umständen, geeignet ist, die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses zu dem Zeitpunkt zu rechtfertigen, an dem Arbeitslosigkeit tatsächlich eintritt.

    Denn Entscheidungen der Arbeitsgerichte haben im sozialgerichtlichen Verfahren keine Bindungswirkung (BSG v. 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R; LSG Baden-Württemberg v. 08.06.2011 - L 3 AL 1315/11).

    Der Kläger hätte deshalb auch nicht damit rechnen können, sein Arbeitgeber werde dieses Verhalten folgenlos hinnehmen (s. LSG Baden-Württemberg v. 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10 und v. 08.06.2011 - L 3 AL 1315/11).

  • SG Heilbronn, 29.10.2011 - S 7 AL 4100/08

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe -

    Da Sperrzeitbescheid und Bewilligungsbescheid prozessual untrennbar zusammenhängen, war über beide zu entscheiden (vgl. nur LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 08.06.2011, Az. L 3 AL 1315/11, juris - Rn. 26).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2012 - L 3 AL 5066/11

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe -

    Der Senat weicht damit nicht von seiner Rechtsprechung ab, wonach es an der groben Fahrlässigkeit des Mitarbeiters an der Verursachung seiner Arbeitslosigkeit fehlt, wenn der Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis lediglich eine fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs war und ihm auch wegen der Umstände des Einzelfalles kein leichtfertiges Verhalten vorgeworfen werden kann (Urteil des Senats vom 08.06.2011 - L 3 AL 1315/11).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2023 - L 8 AL 1022/22

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - Verstoß gegen

    Auch liegt nicht lediglich ein singulärer Verkehrsverstoß vor, welcher zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt hat (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.06.2011 - L 3 AL 1315/11 -, juris Rdnr. 44), sondern der Entzug ist vielmehr Folge einer Vielzahl von Verkehrsverstößen und somit eines fortgesetzten Fehlverhaltens des Klägers über mehrere Jahre.
  • LSG Hessen, 21.10.2011 - L 7 AL 120/09

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe -

    Die Entscheidungen des LSG BW (08.06.2011 - L 3 AL 1315/11, das bei einer fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung mit nachfolgendem Verlust der Fahrerlaubnis von einer "verhaltsbedingt verursachte[n] persönliche[n] Unmöglichkeit der Leistungserbringung" spricht und eine aus diesem Grunde erfolgte Kündigung für sperrzeitrelevant hält, allerdings anschließend das Vorliegen grober Fahrlässigkeit verneint) und des LSG HH (11.05.2011 - L 2 AL 55/08, das bei einem Rotlichtverstoß, der zu einer "Überziehung des Punktekontos" geführt hatte, offenbar davon ausging, dass der verhaltsbedingte Anteil am Kündigungsgeschehen ausreichte, um eine Sperrzeit eintreten zu lassen) unterscheiden sich vom hiesigen Sachverhalt in zwei wesentlichen Gesichtspunkten: Zum einen enthielten die Arbeitsverträge in den dortigen Fällen ausdrückliche Klauseln zum Führerscheinverlust bzw. zu einer Pflicht zu verkehrsgerechtem Verhalten; zum anderen ging es dort um Verkehrsverstöße bei der Arbeit.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - L 9 AL 189/13
    Das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 08.06.2011 (Az.: L 3 AL 1315/11) betraf eine Fahrerlaubnisentziehung in Folge einer (einzigen) Verkehrsstraftat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 12 AL 90/13
    Anders als in dem Fall, den das LSG Baden-Württemberg entschieden habe (Urt. v. 8.6.2011 - L 3 AL 1315/11) enthalte der Arbeitsvertrag vom 13.5.2011 auch keinen Hinweis auf die Notwendigkeit einer Fahrerlaubnis.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2019 - L 7 AL 63/17
    Die zum Verlust der Fahrerlaubnis führende Geschwindigkeit lag mit insgesamt 31 km/h um mehr als 50% über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit und kann daher nicht als nur einfach fahrlässig begangener Verkehrsverstoß eingestuft werden (vgl. dazu z.B. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Juni 2011 - L 3 AL 1315/11 - Valgolio in: Hauck/Noftz, SGB III, Lfg. 5/14 - IX/14, § 159 Rn 107).
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