Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 23.02.2012 - L 3 AL 164/11 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1121
LSG Sachsen, 23.02.2012 - L 3 AL 164/11 B ER (https://dejure.org/2012,1121)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 23.02.2012 - L 3 AL 164/11 B ER (https://dejure.org/2012,1121)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - L 3 AL 164/11 B ER (https://dejure.org/2012,1121)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,1121) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Bayern, 09.12.2011 - L 17 U 356/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz gem § 86b Abs 2 SGG -

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.02.2012 - L 3 AL 164/11
    Hinsichtlich des Anordnungsgrundes ist geklärt, dass dieser grundsätzlicher nach den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung zu beurteilen ist, es sei denn aus dem materiellen Recht (ausdrückliche gesetzliche Reglung, Zweckrichtung bzw. zeitliche Beschränkung des materiellen Anspruchs in der Hauptsache) oder aus Gründen prozessualen Bestandsschutzes ergibt sich ein anderer Beurteilungszeitpunkt oder Zeitraum (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - L 3 SO 51/09 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 34, m. w. N.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4.Januar 2008 - L 28 B 2130/07 AS ER - JURIS-Dokument Rdnr. 3, m. w. N.; Bay. LSG, Beschluss vom 9. Dezember 2011 - L 17 U 356/11 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 16; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren [3. Aufl., 2012], Rdnr. 387, m. w. N.).

    Zwar ist die Frage umstritten, ob ein Anordnungsgrund vorliegt, wenn dem Antragsteller die Möglichkeit offen steht, Leistungen der Grundsicherung in Anspruch zu nehmen (bejahend z. B. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. November 2009 - L 19 B 37/09 AL ER - JURIS-Dokument Rdnr. 12 ff.; verneinend z. B. Bay. LSG, Beschluss vom 9. Dezember 2011, a. a. O., Rdnr. 24, m. w. N.).

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.02.2012 - L 3 AL 164/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat unter anderem festgestellt, dass "bei den Vornahmesachen, für die die Sozialgerichte zuständig sind, vor allem wegen des subsidiär eingreifenden Bundessozialhilfegesetzes das Bedürfnis nach dem Erlaß einstweiliger Anordnungen oftmals nicht oder nicht in dem Maße bestehen mag wie bei der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 1977 - 2 BvR 42/76 - BVerfGE 46, 166 [179] = JURIS-Dokument Rdnr. 35).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2010 - L 19 AL 244/10

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.02.2012 - L 3 AL 164/11
    Dem hat sich zum Teil die Rechtsprechung angeschlossen (vgl. z. B. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. November 2010 - L 19 AL 244/10 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 25).
  • BVerwG, 28.07.2000 - 3 B 120.00

    Einstellung des Verfahrens aufgrund Rücknahme einer Beschwerde gegen die

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.02.2012 - L 3 AL 164/11
    Der erkennende Senat hat im Beschluss vom 19. März 2003 einen Anordnungsgrund verneint, nachdem die dortige Antragstellerin nach der Ablehnung des Antrages auf einstweilige Gewährung von Arbeitslosenhilfe durch das Sozialgericht einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt hatte (vgl. Sächs. LSG vom 19. März 2003 - L 3 B 120/00 AL-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 24 ff.).
  • LSG Sachsen, 04.02.2010 - L 3 SO 51/09

    Anspruch auf Sozialhilfe; Anordnungsgrund im Verfahren des einstweiligen

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.02.2012 - L 3 AL 164/11
    Hinsichtlich des Anordnungsgrundes ist geklärt, dass dieser grundsätzlicher nach den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung zu beurteilen ist, es sei denn aus dem materiellen Recht (ausdrückliche gesetzliche Reglung, Zweckrichtung bzw. zeitliche Beschränkung des materiellen Anspruchs in der Hauptsache) oder aus Gründen prozessualen Bestandsschutzes ergibt sich ein anderer Beurteilungszeitpunkt oder Zeitraum (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - L 3 SO 51/09 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 34, m. w. N.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4.Januar 2008 - L 28 B 2130/07 AS ER - JURIS-Dokument Rdnr. 3, m. w. N.; Bay. LSG, Beschluss vom 9. Dezember 2011 - L 17 U 356/11 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 16; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren [3. Aufl., 2012], Rdnr. 387, m. w. N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2009 - L 19 B 37/09

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.02.2012 - L 3 AL 164/11
    Zwar ist die Frage umstritten, ob ein Anordnungsgrund vorliegt, wenn dem Antragsteller die Möglichkeit offen steht, Leistungen der Grundsicherung in Anspruch zu nehmen (bejahend z. B. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. November 2009 - L 19 B 37/09 AL ER - JURIS-Dokument Rdnr. 12 ff.; verneinend z. B. Bay. LSG, Beschluss vom 9. Dezember 2011, a. a. O., Rdnr. 24, m. w. N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.01.2008 - L 28 B 2130/07

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund für vergangene Zeiträume -

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.02.2012 - L 3 AL 164/11
    Hinsichtlich des Anordnungsgrundes ist geklärt, dass dieser grundsätzlicher nach den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung zu beurteilen ist, es sei denn aus dem materiellen Recht (ausdrückliche gesetzliche Reglung, Zweckrichtung bzw. zeitliche Beschränkung des materiellen Anspruchs in der Hauptsache) oder aus Gründen prozessualen Bestandsschutzes ergibt sich ein anderer Beurteilungszeitpunkt oder Zeitraum (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - L 3 SO 51/09 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 34, m. w. N.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4.Januar 2008 - L 28 B 2130/07 AS ER - JURIS-Dokument Rdnr. 3, m. w. N.; Bay. LSG, Beschluss vom 9. Dezember 2011 - L 17 U 356/11 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 16; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren [3. Aufl., 2012], Rdnr. 387, m. w. N.).
  • LSG Sachsen, 06.09.2013 - L 3 AL 109/13
    Letzterer ist nach der Rechtsprechung des Senats wegen der Möglichkeit, im Falle der Hilfebedürftigkeit Leistungen zu Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) erhalten zu können, grundsätzlich nur gegeben, wenn die beanspruchte Leistung, hier das Arbeitslosengeld, erheblich über dem Grundsicherungsniveau liegt und der Antragsteller bei einer Verweisung auf die Leistung der Grundsicherung schwerwiegende und unzumutbare Nachteile erleiden würde (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 23. Februar 2012 - L 3 AL 164/11 B ER - JURIS-Dokument RdNr. 20; Sächs. LSG, Beschluss vom 18. April 2013 - L 3 AL 21/13 B ER - JURIS-Dokument RdNr. 22 f., jeweils mit Nachweisen zum Streitstand).
  • LSG Sachsen, 18.04.2013 - L 3 AL 21/13

    Vorläufige Gewährung von Arbeitslosengeld

    Insbesondere fehlt der Anordnungsgrund, wenn Grundsicherungsleistungen bereits bewilligt wurden (vgl. Sächs. LSG vom 23. Februar 2012 - L 3 AL 164/11 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 21).
  • BSG, 02.04.2012 - B 11 AL 8/12 S
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts vom 23. Februar 2012 - L 3 AL 164/11 B ER - wird als unzulässig verworfen.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.08.2012 - L 12 AL 3071/12
    Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die vorläufige Gewährung von Arbeitslosengeld begehrt wird, fehlt in der Regel der Anordnungsgrund, wenn dem Antragsteller bereits Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II gewährt werden, weil beide Leistungen dazu dienen, dem Betroffenen Mittel zur Verfügung zu stellen, mit denen er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann (vgl. Brand in Niesel/Brand, SGB III, 5. Aufl. 2010, § 118 Rn. 11; Sächsisches LSG, Beschluss vom 23. Februar 2012 - L 3 AL 164/11 B ER).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht