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   LSG Sachsen, 17.02.2021 - L 3 AL 5/21 B ER   

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LSG Sachsen, 17.02.2021 - L 3 AL 5/21 B ER (https://dejure.org/2021,3895)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17.02.2021 - L 3 AL 5/21 B ER (https://dejure.org/2021,3895)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17. Februar 2021 - L 3 AL 5/21 B ER (https://dejure.org/2021,3895)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2022 - L 9 AL 106/22

    Pandemiefolgen bei Sperrzeit zu berücksichtigen

    Daneben ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes erforderlich, wenn die begehrte Leistung - wie hier - von der Verwaltung nicht oder nicht im beantragten Umfang bewilligt worden ist (Sächsisches LSG Beschluss vom 17.02.2021 - L 3 AL 5/21 B ER; Bayerisches LSG Beschluss vom 20.11.2013 - L 10 AL 334/13 B).

    Bei offenen Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens müssen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gesetzgebers zu dem Regel-Ausnahmeverhältnis die sonstigen, gegen den Sofortvollzug sprechenden Umstände in jedem Fall höher zu bewerten sein, als die für ihn sprechenden, sonstigen Umstände, da es andernfalls bei der bereits gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit bleibt (Sächsisches LSG Beschluss vom 17.02.2021 - L 3 AL 5/21 B ER; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 86b Rn. 12e ff).

  • LSG Hessen, 20.10.2023 - L 7 AL 70/20

    Angehender Richter: Frühe Kündigung bei Kanzlei führt zu Sperrzeit

    Die gesetzliche Regelung entzieht sich aber einer generalisierenden Betrachtung; vielmehr ist insoweit eine Bewertung der Gesamtumstände des Einzelfalls vorzunehmen, wobei unverschuldete Rechtsirrtümer zu berücksichtigen sind (vgl. BSG, Urteil vom 2. Mai 2012 - B 11 AL 18/11 R - SozR 3-4300 § 144 Nr. 24 = juris Rdnr. 30, m. w. N.; vgl. auch BSG, Urteil vom 21. Juli 2009 - B 7 AL 6/08 R - BSGE 104, 90 ff. = SozR 4-4300 § 144 Nr. 18 = juris Rdnr. 15; Bay. LSG, Urteil vom 19. April 2018, a. a. O., m. w. N.; Sächs. LSG, Beschluss vom 17. Februar 2021 - L 3 AL 5/21 B ER -, Rn. 38 - 39, juris).
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