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   LSG Baden-Württemberg, 16.02.2011 - L 3 AL 712/09   

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https://dejure.org/2011,3876
LSG Baden-Württemberg, 16.02.2011 - L 3 AL 712/09 (https://dejure.org/2011,3876)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.02.2011 - L 3 AL 712/09 (https://dejure.org/2011,3876)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Februar 2011 - L 3 AL 712/09 (https://dejure.org/2011,3876)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund - drohende sozial gerechtfertigte Arbeitgeberkündigung - Abfindung - Verzicht auf Rechtmäßigkeitsprüfung der Kündigung im Hinblick auf § 1a KSchG - keine Manipulation

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Sperre trotz Aufhebungsvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung in den Grenzen des § 1a Abs. 2 KSchG hat keine Auswirkungen auf den Eintritt einer Sperrzeit; Sperrzeitunschädlichkeit eines Aufhebungsvertrages mit Abfindungsregelung in den Grenzen des § 1a Abs. 2 KSchG; Anspruch auf ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitslosengeldsperre bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages?

  • rabüro.de

    Zum Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Sperre trotz Aufhebungsvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1a Abs. 2; SGB III § 144 Abs. 1
    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Sperrzeitunschädlichkeit eines Aufhebungsvertrages mit Abfindungsregelung in den Grenzen des § 1a Abs. 2 KSchG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • LSG Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Trotz Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld ohne Sperre

  • heise.de (Pressebericht, 07.03.2011)

    Aufhebungsvertrag: Sperre des Arbeitslosengeldes nicht immer rechtens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufhebungsvertrag und die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Sperrzeit trotz Aufhebungsvertrag?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Trotz Aufhebungsvertrag keine Drei-Monats-Sperre für Arbeitslosengeld

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Trotz Aufhebungsvertrag keine Drei-Monats-Sperre für Arbeitslosengeld

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Trotz Aufhebungsvertrag besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Sperre

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Trotz Aufhebungsvertrag kann Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Sperre bestehen

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Lösung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.02.2011 - L 3 AL 712/09
    Das Beschäftigungsverhältnis löst nicht nur der Arbeitnehmer, der selbst eine Kündigung ausspricht, eine Lösung ist vielmehr auch darin zu erblicken, dass der Arbeitnehmer einen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führenden Vertrag schließt (BSG, Urteil vom 09.11.1995 - 11 RAr 27/95 - Urteil vom 17.10.2007 - B 11 a AL 51/06 R - jeweils veröffentlicht in juris), wobei unerheblich ist, von welcher Vertragspartei die Initiative für den Vertragsabschluss ausgegangen ist.

    Vielmehr kann auch das Interesse schützenswert sein, sich bei ohnehin nicht zu vermeidender Beschäftigungslosigkeit wenigstens eine Abfindung zu sichern (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 17.10.2007, a.a.O.).

    Vielmehr kann dies dort nicht gelten, wo Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass mit dem abgeschlossenen Vertrag zu Lasten der Versichertengemeinschaft manipuliert werden soll (vgl. BSG, Urteil vom 17.10.2007, a.a.O.).

    Eine solche Manipulation kann bspw. dann angenommen werden, wenn die Arbeitsvertragsparteien den Weg über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages nur deswegen gehen, um den Eintritt einer Sperrzeit zu vermeiden, die ansonsten bspw. wegen einer offenkundig rechtswidrigen Kündigung oder einer vom Arbeitnehmer initiierten Kündigung eintreten würde (vgl. BSG, Urteil vom 17.10.2007, a.a.O.).

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.02.2011 - L 3 AL 712/09
    Die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers kann dem Arbeitgeber insbesondere dann unzumutbar sein, wenn eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit ausgeschlossen ist und der Arbeitgeber deshalb dem Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum hinweg sein Gehalt weiterzahlen müsste, obwohl er z.B. wegen einer Betriebsstilllegung für dessen Arbeitskraft keine Verwendung mehr hat (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.02.1998 - 2 AZR 227/97 - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 47/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.02.2011 - L 3 AL 712/09
    Auch der 11a. Senat des BSG hat in seiner Entscheidung vom 12.07.2006 - B 11a AL 47/05 - (veröffentlicht in juris) - dort nicht entscheidungstragend - ausgeführt, dass er erwäge, für Streitfälle ab dem 01.01.2004 unter Heranziehung der Grundsätze des § 1a KSchG auf eine ausnahmslose Prüfung der Rechtmäßigkeit der Arbeitgeberkündigung zu verzichten, wenn die Abfindungshöhe die in § 1a Abs. 2 KSchG vorgesehene nicht überschreite.
  • BSG, 09.02.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Entlassungsentschädigung - tariflicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.02.2011 - L 3 AL 712/09
    Dieser Bescheid korrespondiert hinsichtlich der Ablehnung von Arbeitslosengeld für den streitigen Zeitraum vom 01.12.2005 bis 22.02.2006 mit dem Sperrzeitbescheid und bildet insoweit mit diesem eine einheitliche Regelung (vgl. BSG, Urteil vom 09.02.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R - Urteil vom 08.07.2009 - B 11 AL 17/08 R - jeweils veröffentlicht in juris).
  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 17/08 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Widerspruch gegen den

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.02.2011 - L 3 AL 712/09
    Dieser Bescheid korrespondiert hinsichtlich der Ablehnung von Arbeitslosengeld für den streitigen Zeitraum vom 01.12.2005 bis 22.02.2006 mit dem Sperrzeitbescheid und bildet insoweit mit diesem eine einheitliche Regelung (vgl. BSG, Urteil vom 09.02.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R - Urteil vom 08.07.2009 - B 11 AL 17/08 R - jeweils veröffentlicht in juris).
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 89/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.02.2011 - L 3 AL 712/09
    Im gegebenen Kontext des Abschlusses eines Aufhebungsvertrages hat das BSG einen wichtigen Grund angenommen, wenn dem Arbeitnehmer zum gleichen Beendigungszeitpunkt eine rechtmäßige Kündigung aus einem nicht von seinem Verhalten abhängigen Grund gedroht hat (BSG, Urteil vom 25.04.2002 - B 11 AL 89/01 R - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 80/00 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Ablehnung eines Vermittlungsangebotes - wichtiger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.02.2011 - L 3 AL 712/09
    Unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Sperrzeitregelung, der Möglichkeit der Versichertengemeinschaft, sich gegen Risikofälle wehren zu können, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft, tritt eine Sperrzeit nur dann ein, wenn dem Arbeitslosen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden konnte (st. Rspr. des BSG, u.a. Urteil vom 26.03.1998 - B 11 AL 49/97 R - Urteil vom 03.05.2001 - B 11 AL 80/00 R - jeweils veröffentlicht in juris).
  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 49/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - wichtiger Grund - Vermeidung von Arbeitslosigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.02.2011 - L 3 AL 712/09
    Unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Sperrzeitregelung, der Möglichkeit der Versichertengemeinschaft, sich gegen Risikofälle wehren zu können, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft, tritt eine Sperrzeit nur dann ein, wenn dem Arbeitslosen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden konnte (st. Rspr. des BSG, u.a. Urteil vom 26.03.1998 - B 11 AL 49/97 R - Urteil vom 03.05.2001 - B 11 AL 80/00 R - jeweils veröffentlicht in juris).
  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95

    Eintritt einer Sperrzeit bei tariflich grundsätzlich nicht kündbaren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.02.2011 - L 3 AL 712/09
    Das Beschäftigungsverhältnis löst nicht nur der Arbeitnehmer, der selbst eine Kündigung ausspricht, eine Lösung ist vielmehr auch darin zu erblicken, dass der Arbeitnehmer einen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führenden Vertrag schließt (BSG, Urteil vom 09.11.1995 - 11 RAr 27/95 - Urteil vom 17.10.2007 - B 11 a AL 51/06 R - jeweils veröffentlicht in juris), wobei unerheblich ist, von welcher Vertragspartei die Initiative für den Vertragsabschluss ausgegangen ist.
  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 17/99 R

    Arbeitslosenhilfe - Ruhen - zweite Sperrzeit - Erlöschen des Anspruchs kraft

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.02.2011 - L 3 AL 712/09
    Da eine Sperrzeit kraft Gesetz eintritt (vgl. BSG, Urteil vom 09.09.1999 - B 11 AL 17/99 R - veröffentlicht in juris), die Sperrzeitentscheidung mithin nicht den Verfügungssatz, sondern ein begründendes Element für eintretende leistungsrechtliche Folgen - das Ruhen des Leistungsanspruchs - bildet, sind bei einem Höhenstreit Grund und Höhe des Anspruchs in vollem Umfang zu überprüfen.
  • LSG Hessen, 02.09.2011 - L 9 AL 120/11

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines

    Allein aus einer z. B. die Grenzen des § 1a Abs. 2 KSchG überschreitenden Abfindungshöhe kann auch nicht generell der Verdacht hergeleitet werden, es sei ein von der Versichertengemeinschaft nicht mehr zu tolerierender "Freikauf" erfolgt (BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007 - B 11a AL 51/06 R; s. a. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Februar 2011 - L 3 AL 712/09 -juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2011 - L 3 AL 5078/10

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag

    Der Berichterstatter hat dabei unter anderem auf das Urteil des erkennenden Senats vom 16.02.2011 (L 3 AL 712/09) verwiesen, in dem entschieden worden ist, dass ein wichtiger Grund für die Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses dann vorliegt, wenn ein Aufhebungsvertrag aus betriebsbedingten Gründen abgeschlossen wurde, eine vereinbarte Abfindung den Betrag gemäß § 1a Abs. 2 KSchG nicht überschreitet und Hinweise auf eine Manipulation zu Lasten der Versichertengemeinschaft fehlen, und gegen das die von der Beklagten genannte Revision vor dem BSG anhängig ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2011 - L 13 AL 1271/09
    Dies könnte allenfalls dann der Fall sein, wenn das Beschäftigungsverhältnisses im Wege eines Aufhebungsvertrages wegen betriebsbedingter Gründe beendet worden wäre und keine Hinweise darauf vorliegen, dass mit dem Aufhebungsvertrag zu Lasten der Versichertengemeinschaft manipuliert werden sollte (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Februar 2011 - L 3 AL 712/09 - veröffentlicht in Juris).
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