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   LSG Sachsen, 03.07.2013 - L 3 AL 78/12   

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https://dejure.org/2013,23644
LSG Sachsen, 03.07.2013 - L 3 AL 78/12 (https://dejure.org/2013,23644)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 03.07.2013 - L 3 AL 78/12 (https://dejure.org/2013,23644)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - L 3 AL 78/12 (https://dejure.org/2013,23644)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 952 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - L 16 AL 277/11
    Auszug aus LSG Sachsen, 03.07.2013 - L 3 AL 78/12
    Da die Klägerin ab dem 23. Oktober 2010 die Vermittlungstätigkeit der Beklagten zur Verfügung stand, sie sich neu gemeldet und die Beklagte die Vermittlung erneut aufgenommen und sich somit der Einstellungsverwaltungsakt der Beklagten vom 27. Juli 2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31. August 2010 durch Zeitablauf erledigt hatte, ist der Klageantrag der Klägerin im Sinne einer Fortsetzungsfeststellungsklage (vgl. § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG) auszulegen (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Januar 2012 - L 16 AL 277/11 - JURIS-Dokument Rdnr. 34).
  • BFH, 10.04.2014 - III R 19/12

    Kindergeld - Wegfall der Arbeitsuchendmeldung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1

    Insoweit hat das FG --in Übereinstimmung mit dem sozialrechtlichen Schrifttum (vgl. dazu z.B. Gagel/Winkler, a.a.O., § 38 Rz 61; Jüttner in Mutschler/Schmidt-DeCaluwe/Coseriu, Sozialgesetzbuch 111, 5. Aufl., § 38 Rz 71) und der Rechtsprechung der Sozialgerichte (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 3. Juli 2013 L 3 AL 78/12, Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht 2013, 258, unter II.1.)-- zutreffend entschieden, dass die Einstellungsverfügung ein Verwaltungsakt i.S. des § 31 SGB X ist, und daneben für den Senat insoweit bindend festgestellt (vgl. § 118 Abs. 2 FGO), dass es im Streitfall mangels feststellbaren Zugangs an einem solchen Verwaltungsakt fehlt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2014 - L 9 AL 288/12

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB III; Zulässigkeit einer Anfechtungsklage

    Sofern die im Zeitraum vom 13.04.2010 bis zum 07.09.2011 erfolgte Löschung als Ausbildungssuchende im Register der Beklagten Einfluss auf die Rechtsbeziehungen der Klägerin zur Familienkasse und zur Deutschen Rentenversicherung haben sollte, bestünde dieser Einfluss weiterhin und würde zu einem Fortbestand der Beschwer der Klägerin insoweit führen (dies verkennend und - ebenso unzutreffend (s.u.) - statt dessen eine "Präjudizialität" der Einstellung der Vermittlungsbemühungen nach § 38 Abs. 3 Satz 2 SGB III in Bezug auf etwaige Anrechnungszeiten nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VII im Rahmen einer angeblich statthaften Fortsetzungsfeststellungsklage annehmend Sächsisches LSG, Urt. v. 03.07.2013 - L 3 AL 78/12 -, juris Rn. 23).
  • FG Niedersachsen, 02.04.2014 - 9 K 144/13

    Wegfall des Kindergeldanspruchs wegen schuldhafter Versäumung eines

    Damit beinhaltet die unter Berücksichtigung der Situation des Arbeitsuchenden im Einzelfall getroffene Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur über die Einstellung der Arbeitsvermittlung nach § 38 Abs. 3 Satz 2 SGB III und die Löschung des Kindes aus den Melderegistern der Arbeitsvermittlung eine nach außen gerichtete unmittelbare Rechtswirkung und stellt einen Verwaltungsakt i.S.d. § 31 SGB X dar (vgl. auch Urteile des Sächsischen Landessozialgerichts vom 3. Juli 2013 L 3 AL 78/12 und L 3 AL 251/10, juris).
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