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   LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 109/15   

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LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 109/15 (https://dejure.org/2018,26151)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.01.2018 - L 3 AS 109/15 (https://dejure.org/2018,26151)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Januar 2018 - L 3 AS 109/15 (https://dejure.org/2018,26151)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (39)

  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 109/15
    Schlüssig ist das Konzept nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, Rn. 20; Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R -, Rn. 28; Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R -, Rn. 19, juris), wenn es mindestens die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllt:.

    Vielmehr besteht die begründete Annahme, dass es sich insoweit um einen Rückgriff auf Daten aus dem einfachen Segment handelt (vgl BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, Rn 21 f.; Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 91/10 R -, Rn. 24, juris).

    Werden im Rahmen der Datenerhebung nur Wohnungen des einfachen Standards von Leistungsempfängern nach dem SGB II und SGB XII sowie Wohngeldempfänger berücksichtigt, muss zur Vermeidung von Zirkelschlüssen als Angemessenheitsgrenze grundsätzlich die obere Preisgrenze dieses Segments gewählt werden, nicht aber von diesen nochmals ein Durchschnittswert gebildet werden (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 91/10 R -, Rn. 24; Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, Rn. 21, juris).

    Dieser Schritt steht zudem im Einklang mit der Regelung des § 22 c Abs. 1 Satz 3 SGB II, da der Gesetzgeber mit der Berücksichtigung auch der Bestandsmieten eine möglichst umfassende Abbildung der aktuellen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarkts gewährleisten wollte (so bereits BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, Rn. 22, juris).

    Angesichts dessen hat der Senat erhebliche Zweifel, ob im Rahmen der Konzepterstellung 2012 überhaupt in irgendeiner Weise ein Verfahren zur Anwendung kam, das geeignet gewesen wäre, ein realitätsgerechtes Abbild der aktuellen Situation bei Neuanmietungen zu ermöglichen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, Rn. 22, juris).

    Nach dem maßgeblichen Höchstwert der Tabelle nach § 12 WoGG (in der bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Fassung) zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 10% (vgl dazu BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R - juris) ergibt sich für Büsum mit der Mietenstufe I nach der rechten Spalte ein Höchstwert von 424, 00 EUR für einen 3 Personen-Haushalt.

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 109/15
    Allgemein vertreten wird die so genannte Produkttheorie, wonach nicht beide Faktoren (Wohnungsgröße und Wohnungsstandard - letzterer ausgedrückt durch Quadratmeterpreis) je für sich betrachtet "angemessen" sein müssen, solange jedenfalls das Produkt aus Wohnfläche (Quadratmeterzahl) und Standard (Mietpreis je Quadratmeter) eine insgesamt angemessene Wohnungsmiete (Referenzmiete) ergibt (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R -, juris).

    Einer sog. "Ghettobildung" wird dadurch begegnet, dass hinsichtlich der Referenzmieten zwar auf Mieten für Wohnungen mit bescheidenem Zuschnitt abgestellt wird, insoweit aber nicht einzelne, besonders heruntergekommene und daher billige Stadtteile herausgegriffen werden dürfen, sondern auf Durchschnittswerte des unteren Mietpreisniveaus im gesamten räumlichen Vergleichsraum abzustellen ist (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R -, Rn. 21, juris).

    Einer sog. "Ghettobildung" wird dadurch begegnet, dass hinsichtlich der Referenzmieten zwar auf Mieten für Wohnungen mit bescheidenem Zuschnitt abgestellt wird, insoweit aber nicht einzelne, besonders heruntergekommene und daher billige Stadtteile herausgegriffen werden dürfen, sondern auf Durchschnittswerte des unteren Mietpreisniveaus im gesamten räumlichen Vergleichsraum abzustellen ist (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R -, Rn. 21, juris).

    Das BSG sieht Berlin (Urteil vom 13. April 2011 - B 14 AS 85/09 R -, juris), München (Urteil vom 30. April 2008 - B 4 AS 30/08 -,  [München I], juris), aber auch den rund 2.057 km² großen Landkreis Cuxhaven mit 198.103 Einwohnern (Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 91/10 R -, Rn. 28, juris) und den 815 km² großen Saale-Holzland-Kreis mit 86.184 Einwohnern (Urteil vom 16. April 2013 - B 14 AS 28/12 -, Rn. 31, juris) als zulässigen Vergleichsraum an.

    Einer drohenden Ghettobildung wird in einer Stadt vielmehr dadurch begegnet, dass als Vergleichsmaßstab nicht einzelne, besonders heruntergekommene und daher billige Stadtteile herausgegriffen werden dürfen, sondern auf Durchschnittswerte des unteren Mietpreisniveaus im gesamten Stadtgebiet abzustellen ist (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R -, Rn. 21, juris).

  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 91/10 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 109/15
    Das BSG sieht Berlin (Urteil vom 13. April 2011 - B 14 AS 85/09 R -, juris), München (Urteil vom 30. April 2008 - B 4 AS 30/08 -,  [München I], juris), aber auch den rund 2.057 km² großen Landkreis Cuxhaven mit 198.103 Einwohnern (Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 91/10 R -, Rn. 28, juris) und den 815 km² großen Saale-Holzland-Kreis mit 86.184 Einwohnern (Urteil vom 16. April 2013 - B 14 AS 28/12 -, Rn. 31, juris) als zulässigen Vergleichsraum an.

    Wenn dagegen eingewandt wird, dass das soziale Umfeld des Leistungsempfängers nicht hinreichend berücksichtigt wird, wird verkannt, dass den besonderen Belangen und der konkreten Situation des jeweiligen Hilfebedürftigen (z.B. von Alleinerziehenden, von Familien mit minderjährigen schulpflichtigen Kindern, Behinderung, Pflegebedürftigkeit) nicht bereits bei der abstrakt-generell vorzunehmenden Festlegung des Vergleichsraumes, sondern erst im Rahmen der Zumutbarkeitsregelung des § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II Rechnung zu tragen ist (in diesem Sinne auch BSG, Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 91/10 R -, Rn. 28, BSG, Urteil vom 22. August 2012 - B 14 AS 13/12 R -, Rn. 21, 23 mwN, juris).

    Vielmehr besteht die begründete Annahme, dass es sich insoweit um einen Rückgriff auf Daten aus dem einfachen Segment handelt (vgl BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, Rn 21 f.; Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 91/10 R -, Rn. 24, juris).

    Werden im Rahmen der Datenerhebung nur Wohnungen des einfachen Standards von Leistungsempfängern nach dem SGB II und SGB XII sowie Wohngeldempfänger berücksichtigt, muss zur Vermeidung von Zirkelschlüssen als Angemessenheitsgrenze grundsätzlich die obere Preisgrenze dieses Segments gewählt werden, nicht aber von diesen nochmals ein Durchschnittswert gebildet werden (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 91/10 R -, Rn. 24; Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, Rn. 21, juris).

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 109/15
    Als Teil eines menschenwürdigen Existenzminimums müssen die Unterkunftsbedarfe hingegen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren berechnet werden (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 4 AS 9/14 R -, Rn. 13 mwN, juris), um dem verfassungsrechtlich gebotenen Anspruch des Hilfebedürftigen auf Ersatz der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG zu gewährleisten (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 - Rn. 89; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 BvR 617/14 -, juris).

    Dabei lässt der Senat dahinstehen, ob das Verfahren der Clusteranalyse vom höchstrichterlichen Grundsatz der Methodenfreiheit gedeckt ist (dazu BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 4 AS 9/14 R -, Rn. 24, juris).

    Ob darüber hinaus für die danach noch zu berücksichtigenden Bestandsmieten zusätzlich eine Inflationierung von länger zurückliegenden Mietzinsvereinbarungen anhand eines Mietpreisindexes im Verbraucherpreisindex im Rahmen der Aufbereitung der erhobenen Bestandsmieten erfolgen sollte, um eine Anpassung an das aktuelle Preisniveau zu erreichen und Mietpreissteigerungen in den letzten vier Jahren hinreichend zu berücksichtigen (zu diesem Aspekt: Sächsisches LSG, Urteil vom 19. Dezember 2013 - L 7 AS 637/12 -, Rn. 145; nachgehend BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 4 AS 9/14 R -, juris), lässt der Senat dahinstehen.

    Aufgrund des Zeitablaufs ist es zur Überzeugung des Senats nicht mehr möglich, die für ein schlüssiges Konzept noch notwendigen repräsentativen Daten zum Verhältnis zwischen der Häufigkeit angemessener verfügbarer Wohnungen (Angebotsseite) und versorgungsbedürftiger Bedarfs- und Einstandsgemeinschaften nach dem SGB II und dem SGB XII (Nachfrageseite) (zu diesen Anforderungen bereits BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 4 AS 9/14 R - BSG, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - B 4 AS 247/16 B -, Rn. 5; BSG, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - B 14 AS 251/16 B, Rn. 3, juris) getrennt nach den von dem Beklagten seinem Konzept zugrunde gelegten vier Wohnungsmarkttypen zu ermitteln.

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 109/15
    Zur Bestimmung der Angemessenheit der Wohnungsgröße ist auf die Werte zurückzugreifen, welche die Länder aufgrund § 10 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) festgesetzt haben (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7 b AS 18/06 R -, Rn. 19; BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/7 b AS 44/06 R -, Rn. 12, juris).

    Um ein gleichmäßiges Verwaltungshandeln innerhalb des Vergleichsraums zu gewährleisten, muss die Ermittlung der regionalen Angemessenheitsgrenze auf der Grundlage eines überprüfbaren "schlüssigen Konzepts" erfolgen (ständige Rechtsprechung seit BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/7b AS 44/06 R -, juris).

    Das BSG fordert seit seiner Entscheidung vom 18. Juni 2008 (- B 14/7 b AS 44/06 R - [Osnabrück], juris) wiederkehrend die Bestimmung des Vergleichsraums unter der Vorgabe eines homogenen, verkehrstechnisch zusammenhängenden Umfelds.

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 109/15
    Entscheidend ist jedoch, dass den Feststellungen des Grundsicherungsträgers ein Konzept zu Grunde liegt, das im Interesse der Überprüfbarkeit des Ergebnisses schlüssig und damit die Begrenzung der tatsächlichen Unterkunftskosten auf ein "angemessenes Maß" hinreichend nachvollziehbar ist (BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R -, juris).

    Schlüssig ist das Konzept nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, Rn. 20; Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R -, Rn. 28; Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R -, Rn. 19, juris), wenn es mindestens die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllt:.

    Da die Firma A & K als Quelle für die Wohnungsmarkttypisierung lediglich auf eigene Berechnungen verweist (vgl. Konzept 2012, Bl. 9 und 53), scheidet eine Überprüfbarkeit aus (zu diesem Aspekt: BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R -, Rn. 18, juris).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 109/15
    Eine Erreichbarkeit des gesamten Kreisgebiets in einem den besonderen regionalen Gegebenheiten angepassten zumutbaren zeitlichen Rahmen ist angesichts der hohen Motorisierung der Bevölkerung (Dritter Regionaler Nahverkehrsplan Kreis Dithmarschen 2014 - 2018, Mai 2014, S. 9) somit gegeben (zu den zumutbaren Fahrtzeiten [Pendelzeiten nach § 140 SGB III] vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, - B 14 AS 2/10 R, Rn. 19, juris).

    Denn entscheidend für die Erstellung eines schlüssigen Konzepts ist, dass die erhobenen Werte möglichst aktuell sind, um sichere Rückschlüsse auf das Preisniveau im jeweiligen Vergleichsraum zu ermöglichen (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 2/10 R - Rn. 29; vgl. auch BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 53/13 R - Rn. 29: Erfordernis einer zeit- und realitätsgerechten Erfassung der sozialen Wirklichkeit, juris).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 109/15
    Die Angemessenheit von Kosten der Unterkunft ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG unter Zugrundelegung der sogenannten Produkttheorie in einem mehrstufigen Verfahren zu ermitteln (vgl. bereits BSG, Urteile vom 7. November 2006 - B 7 b AS 18/06 R - sowie - B 7 b AS 10/06 R -, juris).

    Zur Bestimmung der Angemessenheit der Wohnungsgröße ist auf die Werte zurückzugreifen, welche die Länder aufgrund § 10 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) festgesetzt haben (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7 b AS 18/06 R -, Rn. 19; BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/7 b AS 44/06 R -, Rn. 12, juris).

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 109/15
    Die umfassende Ermittlung der Daten sowie die Auswertung im Sinne der Erstellung eines schlüssigen Konzepts ist Angelegenheit des Beklagten und von diesem bereits im Verwaltungsverfahren vorzunehmen (vgl. zum Ganzen: BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R -, Rn. 24, juris).

    Vor diesem Hintergrund ist ein Erkenntnisausfall gegeben, der es notwendig macht, auf die Tabellenwerte des WoGG zurückzugreifen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R - Urteil vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 44/12 R - Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R -, juris).

  • LSG Sachsen, 19.12.2013 - L 7 AS 637/12

    SGB II-Leistungen: Konzept der Landeshauptstadt Dresden zu den Bedarfen für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 109/15
    Ob darüber hinaus für die danach noch zu berücksichtigenden Bestandsmieten zusätzlich eine Inflationierung von länger zurückliegenden Mietzinsvereinbarungen anhand eines Mietpreisindexes im Verbraucherpreisindex im Rahmen der Aufbereitung der erhobenen Bestandsmieten erfolgen sollte, um eine Anpassung an das aktuelle Preisniveau zu erreichen und Mietpreissteigerungen in den letzten vier Jahren hinreichend zu berücksichtigen (zu diesem Aspekt: Sächsisches LSG, Urteil vom 19. Dezember 2013 - L 7 AS 637/12 -, Rn. 145; nachgehend BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 4 AS 9/14 R -, juris), lässt der Senat dahinstehen.

    Eine solche Inflationierung zur Berechnung der Angemessenheitsgrenze hat das BSG in der Vergangenheit nicht für notwendig erachtet und auch der Reformgesetzgeber scheint diesen Schritt im Rahmen des § 22 c) SGB II nicht zu fordern (so bereits Sächsisches LSG, Urteil vom 19. Dezember 2013 - L 7 AS 637/12 -, Rn. 145, juris).

  • BSG, 20.12.2016 - B 4 AS 247/16 B

    Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II für Kosten der Unterkunft

  • LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2017 - L 6 AS 194/15

    Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft durch den Grundsicherungsträger

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 32/09 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 53/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Normenkontrollverfahren - Entscheidung über

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 33/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 10/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Begrenzung der Unterkunftskosten

  • LSG Schleswig-Holstein, 11.04.2011 - L 11 AS 123/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Ermittlung der

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 85/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Angemessenheitsprüfung anhand

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - fehlendes

  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 13/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

  • LSG Hessen, 15.02.2013 - L 7 AS 78/12

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 28/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unangemessenheit der Unterkunftskosten -

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

  • BVerfG, 28.08.2013 - 1 BvL 12/12
  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

  • LSG Thüringen, 08.07.2015 - L 4 AS 718/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BSG, 07.10.2015 - B 14 AS 255/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - grundsätzliche Bedeutung -

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 47/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Stromkosten für den Betrieb einer

  • BSG, 14.12.2016 - B 14 AS 251/16 B

    Grundsicherungsleistungen; Ermittlung der angemessenen Bruttokaltmiete;

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - L 10 AS 333/16

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

  • BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 617/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung auf Übernahme der angemessenen

  • BVerfG, 06.10.2017 - 1 BvL 2/15

    Unzulässige Vorlagen in Bezug auf die Begrenzung auf Übernahme der angemessenen

  • BSG, 12.12.2017 - B 4 AS 33/16 R

    "Mietobergrenzen" müssen in der Regel im zweijährigen Turnus überprüft werden

  • LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2017 - L 6 AS 134/15

    Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft durch den Grundsicherungsträger

  • LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2017 - L 6 AS 135/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

  • LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 10/16

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zweipersonenhaushalt im Kreis

  • BSG, 05.08.2021 - B 4 AS 82/20 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Dies gilt insbesondere für die erfolgten pauschalen Bezugnahmen auf Ausführungen in seinen Urteilen vom 15.1.2018 (L 3 AS 109/15 und L 3 AS 10/16) , die das Konzept 2016 nicht betrafen.
  • LSG Schleswig-Holstein, 19.05.2020 - L 3 AS 94/19

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auch der 3. Senat des LSG Schleswig habe insoweit bereits festgestellt, dass die Verfügbarkeit eines Pkw nicht Teil der Prüfung der abstrakt angemessenen KdU sei, sondern die konkrete Angemessenheit betreffe (LSG Schleswig, Urteil vom 15. Januar 2018, L 3 AS 109/15 Punkt 2.3.2 a.E.).

    Der Senat gibt seine bisherige Rechtsprechung (Urteile vom 15. Januar 2018, L 3 AS 100/15, L 3 AS 109/15 bis L 3 AS 112/15, L 3 AS 5/16 bis L 3 AS 10/16) zum Kreis Dithmarschen, nach der als Vergleichsraum das gesamte Kreisgebiet anzusehen sei, ausdrücklich auf.

    Denn anders als es der Senat im Anschluss an das Vorbringen des Beklagten noch in seiner Entscheidung vom 15. Januar 2018 angenommen hat (- L 3 AS 109/15 -, Rn. 57, 58, juris), kommt es nicht darauf an, dass ein großer Teil der Bevölkerung motorisiert ist und deshalb Probleme der Erreichbarkeit für diesen Personenkreis nicht gegeben sind (so bereits LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11. Juli 2017 - L 10 AS 333/16 -, Rn. 58; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. März 2018 - L 11 AS 620/16 -, Rn. 41, Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 12. Dezember 2018 - L 7 AS 692/15 -, Rn. 54; Sozialgericht Itzehoe, Urteile vom 12. November 2019, - S 17 AS 64/19 - und - S 17 AS 754/19 -, Rn. 31 f. bzw. 32 f, juris).

    Zwar hat der erkennende Senat seine Annahme zur Erreichbarkeit des gesamten Kreisgebiets unter Berücksichtigung der besonderen regionalen Gegebenheiten auf die Ausführungen im Dritten Regionalen Nahverkehrsplan Kreis Dithmarschen 2014 - 2018 gestützt, der eine hohe Motorisierung der Bevölkerung ausweist (zum Ganzen vgl. nur Urteil vom 15. Januar 2018 - L 3 AS 109/15 -, Rn. 57, juris).

    Der Senat verweist insoweit auf seine Ausführungen im Urteil vom 15. Januar 2018 - L 3 AS 109/15, Rn. 65ff.

  • SG Itzehoe, 12.11.2019 - S 17 AS 754/19
    Die erkennende Kammer weicht damit von der Rechtsprechung des zuständigen Berufungssenats im Urteil vom 15.1.2018, Az. L 3 AS 109/15 ab.

    Auf die Beschreibung des Kreisgebiets im Urteil des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein L 3 AS 109/15 Rn. 57 nimmt die Kammer Bezug.

    Die Kammer folgt dem Senat aber insoweit nicht, als, vermutlich gestützt auf die Entscheidung des BSG vom 19.2.2009, Az. B 4 AS 30/08 R juris Rn. 23 und 34 für die Art der verkehrstechnischen Verbundenheit des Vergleichsraums entscheidend auf den motorisierten Individualverkehr abgestellt wird (aaO juris Rn. 52, 57) und die Verfügbarkeit von PKW im ländlichen Raum allein als Frage der subjektiven Zumutbarkeit einer Kostensenkung und damit Frage der konkreten Angemessenheit bewertet wird (LSG SH, Urteil vom 15.1.2018, Az. L 3 AS 109/15 juris Rn. 58).

    Diese Ausgangsthese führt- wie der Senat folgerichtig ausführt- dazu, dass es die Verkehrsinfrastruktur (nur) den motorisierten Einwohnern erlaubt, zentrale Orte und Mittelzentren und Unterzentren in zumutbar zeitlichem Rahmen zu erreichen (LSG SH, Urteil vom 15.1.2018, Az. L 3 AS 109/15 juris Rn. 57).

  • SG Itzehoe, 12.11.2019 - S 17 AS 64/19

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

    Die erkennende Kammer weicht damit von der Rechtsprechung des zuständigen Berufungssenats im Urteil vom 15. Januar 2018, L 3 AS 109/15 ab.

    Auf die Beschreibung des Kreisgebiets im Urteil des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein L 3 AS 109/15 Rn. 57 nimmt die Kammer Bezug.

    Die Kammer folgt dem Senat aber insoweit nicht, als, vermutlich gestützt auf die Entscheidung des BSG vom 19.2.2009, Az. B 4 AS 30/08 R Rn. 23 und 34 für die Art der verkehrstechnischen Verbundenheit des Vergleichsraums entscheidend auf den motorisierten Individualverkehr abgestellt wird (aaO Rn. 52, 57) und die Verfügbarkeit von PKW im ländlichen Raum allein als Frage der subjektiven Zumutbarkeit einer Kostensenkung und damit Frage der konkreten Angemessenheit bewertet wird (LSG SH, Urteil vom 15.1.2018, Az. L 3 AS 109/15, juris Rn. 58)).

    Diese Ausgangsthese führt- wie der Senat folgerichtig ausführt- dazu, dass es die Verkehrsinfrastruktur (nur) den motorisierten Einwohnern erlaubt, zentrale Orte und Mittelzentren und Unterzentren in zumutbar zeitlichem Rahmen zu erreichen (LSG SH, Urteil vom 15.1.2018, Az. L 3 AS 109/15, juris Rn. 57).

  • LSG Sachsen, 14.12.2023 - L 7 AS 869/18

    Konzepte 2013 und 2016 des Landkreises Bautzen für den Vergleichsraum 5 (Kamenzer

    Dies könnte konkret zur überproportionalen Berücksichtigung von Bestandmieten führen, was gegen das Transparenzgebot verstößt (vgl. dazu: Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 15.01.2018 - L 3 AS 109/15 - juris, RdNr. 67) und könnte im Ergebnis dazu führen, dass sich der Senat nicht die Überzeugung davon verschaffen kann, dass zu dem vom Beklagten festgesetzten Angemessenheitswert (4,42 Euro Nettokaltmiete pro m², 1,18 Euro kalte Nebenkosten pro m² = 5,60 Euro Bruttokaltmiete pro m² = 420, 00 Euro Bruttokaltmiete maximal) Wohnungen im Vergleichsraum in hinreichendem Maße tatsächlich verfügbar sind.
  • LSG Sachsen, 14.12.2023 - L 7 AS 870/18

    Konzepte 2013 und 2016 des Landkreises Bautzen für den Vergleichsraum 5 (Kamenzer

    Dies könnte konkret zur überproportionalen Berücksichtigung von Bestandmieten führen, was gegen das Transparenzgebot verstößt (vgl. dazu: Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 15.01.2018 - L 3 AS 109/15 - juris, RdNr. 67) und könnte im Ergebnis dazu führen, dass sich der Senat nicht die Überzeugung davon verschaffen kann, dass zu dem vom Beklagten festgesetzten Angemessenheitswert (4,56 Euro Nettokaltmiete pro m², 1,14 Euro kalte Nebenkosten pro m² = 5,70 Euro Bruttokaltmiete pro m² = 427, 50 Euro Bruttokaltmiete maximal) Wohnungen im Vergleichsraum in hinreichendem Maße tatsächlich verfügbar sind.
  • LSG Thüringen, 12.12.2018 - L 7 AS 692/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auch kann dahin stehen, ob in die Bestandsmieten, obwohl dies im Methodenbericht keine Erwähnung gefunden hat, auch die Bestandsmieten von SGB II-Empfängern eingeflossen sind (vgl. hierzu Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 15. Januar 2018, a.a.O., Rz. 67).

    Insofern dürfte es an einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren fehlen (vgl. LSG Schleswig-Holsteinisches vom 15. Januar 2018 - L 3 AS 109/15, Rn. 72).

  • LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 110/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

    Wegen der weiteren Begründung wird auf die wortgleichen Ausführungen in dem Verfahren L 3 AS 109/15 verwiesen.

    Die Kläger wiederholen ihr Vorbringen in dem Berufungsverfahren L 3 AS 109/15, weshalb hierauf verwiesen wird.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2021 - L 12 AS 1269/20

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren - hier in einem

    Dies führt letztlich zu revisionsrechtlich nicht zu beanstandenden deutlich divergierenden Bewertungsmaßstäben der Instanzgerichte (vgl. beispielhaft einerseits Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 19.05.2020, L 3 AS 94/19, juris Rn. 88 mit Verweis auf Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 15.01.2018, L 3 AS 109/15, juris Rn. 65ff.; nachfolgend: BSG Urteil vom 05.08.2021, B 4 AS 82/20 R, Terminbericht bei juris; andererseits Senatsurteile vom 10.03.2021, L 12 AS 1846/17; L 12 AS 809/18, juris Rn. 61, letzteres anhängig: BSG B 4 AS 198/21 B), so dass Prozesskostenhilfe in der Regel schon aus diesem Grunde zu bewilligen sein wird.
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 10/16
    Das Sozialgericht hat neben den Verwaltungsakten des Beklagten und der die Klägerin zu 1) betreffenden Gerichtsakte S 32 R 304/14 die anonymisierte Niederschrift eines Verhandlungstermins mit Beweisaufnahme der 24. Kammer zu den Verfahren S 24 AS 1656/11, S 24 AS 746/12, S 24 AS 1526/12 und S 24 AS 1146/12 (vgl. die Verfahren des erkennenden Senats vom 15. Januar 2018 - L 3 AS 109/15 bis L 3 AS 112/15) mit der Vernehmung des Sachverständigen Zeugen K. von der Firma A & K beigezogen.
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