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   LSG Sachsen, 16.04.2013 - L 3 AS 1311/12 B ER   

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LSG Sachsen, 16.04.2013 - L 3 AS 1311/12 B ER (https://dejure.org/2013,9831)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 16.04.2013 - L 3 AS 1311/12 B ER (https://dejure.org/2013,9831)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 16. April 2013 - L 3 AS 1311/12 B ER (https://dejure.org/2013,9831)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anteil am Gewinn; Außengesellschaft; Einkommen; einstweilige Anordnung; Gesellschaft bürgerlichen Recht; Grundsicherung für Arbeitsuchende; Innengesellschaft; kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage in der Form der Bescheidungsklage; vorläufige Entscheidung über ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.04.2013 - L 3 AS 1311/12
    Denn wenn ein Jobcenter eine vorläufige Entscheidung über die Bewilligung von Geldleistungen gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II i. V. m. § 328 des Sozialgesetzbuches Drittes Buch - Arbeitsförderung - (SGB III) erlässt, ist eine Klage auf höhere vorläufige Regelleistungen und Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zulässig (vgl. BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 119/10 R - BSGE 108, 86 ff. = SozR 4-1500 § 54 Nr. 21 = JURIS-Dokument, jeweils Rdnr. 26 ff.).

    Statthafte Klageart betreffend einer Klage auf Gewährung höherer vorläufiger Leistungen ist die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage in der Form der Bescheidungsklage (vgl. BSG, Urteil vom 6. April 2011, a. a. O., jeweils Rdnr. 33 ff.; Aubel, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB I [2. Auflage 2011], § 40 Rdnr. 60; Düe, in: Brand, SGB III [6. Aufl., 2012], § 328 Rdnr. 37).

  • LSG Sachsen, 07.01.2009 - L 3 B 349/08
    Auszug aus LSG Sachsen, 16.04.2013 - L 3 AS 1311/12
    In Beschwerdeverfahren ist dies der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 7. Januar 2009 - L 3 B 349/08 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 27; Sächs. LSG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - L 3 SO 51/09 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 34; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Januar 2008 - L 28 B 2130/07 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 3).

    Wenn Geldleistungen auch für einen zu diesem Zeitpunkt in der Vergangenheit liegenden Zeitraum - vorliegend für den Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis zum 31. Dezember 2012 - geltend gemacht werden, ist ein Anordnungsgrund ausnahmsweise nur dann zu bejahen, wenn ein besonderer Nachholbedarf besteht, das heißt wenn die Nichtgewährung der begehrten Leistung in der Vergangenheit auch in der Zeit nach der Antragstellung bei Gericht weiter fortwirkt und noch eine weiterhin gegenwärtige, die einstweilige Anordnung rechtfertigende Notlage begründet (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - L 3 B 465/07 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 32, m. w. N.; Sächs. LSG, Beschluss vom 28. August 2008 - L 3 B 613/07 SO-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 43; SächsLSG, Beschluss vom 7. Januar 2009, a. a. O., Rdnr. 28; Sächs. LSG, Beschluss vom 4. Februar 2010, a. a. O., Rdnr. 35, jeweils m. w. N.).

  • LSG Sachsen, 04.02.2010 - L 3 SO 51/09

    Anspruch auf Sozialhilfe; Anordnungsgrund im Verfahren des einstweiligen

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.04.2013 - L 3 AS 1311/12
    In Beschwerdeverfahren ist dies der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 7. Januar 2009 - L 3 B 349/08 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 27; Sächs. LSG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - L 3 SO 51/09 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 34; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Januar 2008 - L 28 B 2130/07 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 3).

    Wenn Geldleistungen auch für einen zu diesem Zeitpunkt in der Vergangenheit liegenden Zeitraum - vorliegend für den Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis zum 31. Dezember 2012 - geltend gemacht werden, ist ein Anordnungsgrund ausnahmsweise nur dann zu bejahen, wenn ein besonderer Nachholbedarf besteht, das heißt wenn die Nichtgewährung der begehrten Leistung in der Vergangenheit auch in der Zeit nach der Antragstellung bei Gericht weiter fortwirkt und noch eine weiterhin gegenwärtige, die einstweilige Anordnung rechtfertigende Notlage begründet (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - L 3 B 465/07 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 32, m. w. N.; Sächs. LSG, Beschluss vom 28. August 2008 - L 3 B 613/07 SO-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 43; SächsLSG, Beschluss vom 7. Januar 2009, a. a. O., Rdnr. 28; Sächs. LSG, Beschluss vom 4. Februar 2010, a. a. O., Rdnr. 35, jeweils m. w. N.).

  • BGH, 13.06.1994 - II ZR 38/93

    Wirksamkeit zur Gründung einer Schutzgemeinschaft durch die Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.04.2013 - L 3 AS 1311/12
    Eine Innengesellschaft verfügt nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13. Juni 1994 über kein Gesamthandsvermögen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 1994 - II ZR 38/93 - BGHZ 126, 226 [234] = JURIS-Dokument Rdnr. 20).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.01.2008 - L 28 B 2130/07

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund für vergangene Zeiträume -

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.04.2013 - L 3 AS 1311/12
    In Beschwerdeverfahren ist dies der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 7. Januar 2009 - L 3 B 349/08 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 27; Sächs. LSG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - L 3 SO 51/09 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 34; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Januar 2008 - L 28 B 2130/07 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 3).
  • LSG Sachsen, 14.06.2010 - L 7 AS 163/10
    Auszug aus LSG Sachsen, 16.04.2013 - L 3 AS 1311/12
    Soweit der Antragsgegner, das Sozialgericht sowie der 7. Senat des Sächsischen Landessozialgerichtes in den beiden, den Antragsteller betreffenden Beschlüssen von 14. Juni 2010 (Az. L 7 AS 223/09 B ER und L 7 AS 163/10 B PKH, jeweils JURIS-Dokument) gleichwohl die Einkommensermittlung in Bezug auf den Antragsteller wie bei einem Einzelunternehmer durchführen, beruht dies im Ergebnis auf der Sorge, dass der Antragsteller in Folge seiner Beteiligung an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II erhalte, die ihm dem Grunde oder der Höhe nach nicht zustünden, wenn er seine selbständige Tätigkeit in Form eines Einzelunternehmens ausüben würde.
  • LSG Sachsen, 14.06.2010 - L 7 AS 223/09

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Einkommen

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.04.2013 - L 3 AS 1311/12
    Soweit der Antragsgegner, das Sozialgericht sowie der 7. Senat des Sächsischen Landessozialgerichtes in den beiden, den Antragsteller betreffenden Beschlüssen von 14. Juni 2010 (Az. L 7 AS 223/09 B ER und L 7 AS 163/10 B PKH, jeweils JURIS-Dokument) gleichwohl die Einkommensermittlung in Bezug auf den Antragsteller wie bei einem Einzelunternehmer durchführen, beruht dies im Ergebnis auf der Sorge, dass der Antragsteller in Folge seiner Beteiligung an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II erhalte, die ihm dem Grunde oder der Höhe nach nicht zustünden, wenn er seine selbständige Tätigkeit in Form eines Einzelunternehmens ausüben würde.
  • LSG Sachsen, 30.05.2011 - L 3 AS 342/11

    Anordnungsanspruch; Grundsicherung für Arbeitsuchende; sozialgerichtliches

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.04.2013 - L 3 AS 1311/12
    Ein Anordnungsanspruch ist hierbei glaubhaft gemacht, wenn das Gericht aufgrund einer vorläufigen, summarischen Prüfung zu der Überzeugung gelangt, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass dem Antragsteller ein Rechtsanspruch auf die begehrte Leistung zusteht und deshalb der Antragsteller in einem Hauptsacheverfahren mit dem gleichen Begehren voraussichtlich Erfolg haben würde (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 30. Mai 2011 - L 3 AS 342/11 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 14; Sächs. LSG, Beschluss vom 30. Mai 2011 - L 3 AS 678/12 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 20, jeweils m. w. N.).
  • LSG Sachsen, 26.10.2012 - L 3 AS 678/12
    Auszug aus LSG Sachsen, 16.04.2013 - L 3 AS 1311/12
    Ein Anordnungsanspruch ist hierbei glaubhaft gemacht, wenn das Gericht aufgrund einer vorläufigen, summarischen Prüfung zu der Überzeugung gelangt, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass dem Antragsteller ein Rechtsanspruch auf die begehrte Leistung zusteht und deshalb der Antragsteller in einem Hauptsacheverfahren mit dem gleichen Begehren voraussichtlich Erfolg haben würde (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 30. Mai 2011 - L 3 AS 342/11 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 14; Sächs. LSG, Beschluss vom 30. Mai 2011 - L 3 AS 678/12 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 20, jeweils m. w. N.).
  • LSG Sachsen, 15.01.2013 - L 3 AS 1010/12

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; doppelte Rechtshängigkeit; einstweilige

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.04.2013 - L 3 AS 1311/12
    Denn ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes dient dazu, das Hauptsacheverfahren zu flankieren (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. zuletzt: Sächs. LSG, Beschluss vom 15. Januar 2013 - L 3 AS 1010/12 B PKH - JURIS-Dokument Rdnr. 23, m. w. N.).
  • LSG Sachsen, 10.11.2020 - L 8 SO 67/20
    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn ein besonderer Nachholbedarf besteht, weil die fehlenden Leistungen in der Vergangenheit in die Gegenwart fortwirken und eine gegenwärtige Notlage begründen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22. Februar 2017 - L 13 AS 26/17 B ER - juris Rn. 4; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Januar 2017 - L 19 AS 2381/16 B ER - juris Rn. 26; LSG Bayern, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - L 11 AS 712/16 B ER - juris Rn. 12; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. September 2016 - L 32 AS 1688/16 B ER - juris Rn. 28; Sächsisches LSG, Beschluss vom 16. April 2013 - L 3 AS 1311/12 B ER - juris Rn. 21).
  • SG Aachen, 24.11.2015 - S 14 AS 128/15

    Endgültige Leistungsfestsetzung bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende bei

    Soweit allerdings von dieser dispositiven Regelung gesellschaftsvertraglich nicht etwa zugunsten eines Vorabgewinnes abgewichen wird, oder sogar eine Gewinnverteilung (temporär) ausgeschlossen wird, findet unter Umständen ein tatsächlicher Zufluss beim Gesellschafter (bspw. auf dessen Konto) im Bedarfszeitraum nicht statt (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 16.04.2013 - L 3 AS 1311/12 B ER, juris, Rn. 32).

    Entsprechend werden Forderungen und Rechte dann als zu berücksichtigendes Einkommen i. S. d. § 11 Abs. 1 SGB II gewertet, wenn sie in der Bedarfszeit zu realisieren sind, ohne dass es eines tatsächlichen pekuniären Zuflusses bedarf (BSG, Urteil vom 19.08.2015 - B 14 AS 43/14 R; BSG, Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 161/11 R, juris, Rn. 18 f.; Sächs. LSG, Beschluss vom 16.04.2013 - L 3 AS 1311/12 B ER, juris, Rn. 30 ff. [Gewinnanteil an einer GbR]; Bay. LSG, Urteil, Beschluss vom 24.11.2011 - L 7 AS 832/11 B ER juris, Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 13.05.1996 - 5 B 52/96 - Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr, 20; Hengelhaupt, in: Hauck/ Noftz, SGB II, Band 1, Stand 10/2015, K § 13, Rn. 248).

    Ein Erstattungsanspruch setzt aber notwendig eine vorangegangene Leistung voraus (Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 16. April 2013 - L 3 AS 1311/12 B ER, juris, Rn. 33 ff.).

  • LSG Sachsen, 22.04.2013 - L 3 AS 1310/12

    Ablauf des Bewilligungszeitraumes; Ende der Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes;

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten aus beiden Instanzen, die Prozesskostenhilfeakte des Landessozialgerichtes Chemnitz zum Verfahren Az. L 3 AS 1311/12 B ER sowie die beigezogenen Verwaltungsakten Bezug genommen.

    Diesbezüglich wird auf die Ausführungen im Beschluss des erkennenden Senates von 16. April 2013 (Az. L 3 AS 1311/12 B ER), der ein anderes Verfahren zwischen den Beteiligten betraf, verwiesen.

    b) Der Kläger ist ausweislich der vorliegenden Unterlagen, insbesondere der im Verfahren Az. L 3 AS 1311/12 B ER vorgelegten neueren Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die beigefügten Belege, nicht in der Lage, die Kosten der Prozessführung aufzubringen.

  • LSG Sachsen, 16.01.2023 - L 8 SO 46/22
    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn ein besonderer Nachholbedarf besteht, weil die fehlenden Leistungen der Vergangenheit in die Gegenwart fortwirken und eine gegenwärtige Notlage begründen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22. Februar 2017 - L 13 AS 26/17 B ER - juris Rn. 4; Sächsisches LSG, Beschluss vom 16. April 2013 - L 3 AS 1311/12 B ER - juris Rn. 21).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - L 7 AS 920/16

    Grundsicherungsleistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Kosten der Unterkunft;

    Der hierdurch bedingte Nachholbedarf (hierzu Sächsisches LSG, Beschluss vom 16.04.2013 - L 3 AS 1311/12 B; Keller, in: Meyer-Ladewig, SGG, 11. Aufl., § 86b Rn. 35a) rechtfertigt die Übernahme der Unterkunftskosten auch für die Zeit vor Eingang des Eilantrags beim Sozialgericht, weshalb der Senat im vorliegenden Fall von dem Grundsatz abweicht, dass die Zubilligung von Leistungen für eine Zeit vor Stellung des Eilantrags nicht in Betracht kommt und auch insoweit der Beschwerde stattgibt (vergl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.10.2015 - L 19 AS 1365/15 B ER).
  • LSG Hessen, 03.06.2013 - L 9 AS 219/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Auszug eines jungen

    Die Anwendung des § 34 SGB II setzt damit notwendigerweise eine vorangegangene Leistung voraus (siehe Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 16. April 2013, Az.: L 3 AS 1311/12 B ER - juris) und kann deshalb nicht einredeweise als anspruchshindernd einem Hilfebedürftigen entgegengehalten werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2014 - L 15 AS 166/13

    Festsetzung von Leistungen bei Hilfebedürftigkeit i.R.e. selbständigen Tätigkeit

    Diese Vorschrift bietet nach Auffassung des Senats keine Handhabe, die Einnahmen einer BGB-Gesellschaft einem Gesellschafter ohne Rücksicht auf zivilrechtliche Normen als eigene Einnahmen zuzurechnen, d. h. die Einkommensermittlung wie bei einem Einzelunternehmer durchzuführen (so auch Sächsisches LSG, Beschluss vom 16.04.2013 - L 3 AS 1311/12 B ER - Rn. 30ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2016 - L 7 AS 288/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Streit im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

    Der hierdurch bedingte Nachholbedarf (hierzu Sächsisches LSG, Beschluss vom 16.04.2013 - L 3 AS 1311/12 B; Keller, in: Meyer-Ladewig, SGG, 11. Aufl., § 86b Rn 35a) rechtfertigt die Übernahme der Unterkunftskosten auch für November 2015 und Dezember 2015, weshalb der Senat im vorliegenden Fall von dem Grundsatz abweicht, dass die Zubilligung von Leistungen für eine Zeit vor Stellung des Eilantrags nicht in Betracht kommt und auch insoweit der Beschwerde stattgibt (vergl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.10.2015 - L 19 AS 1365/15 B ER).
  • LSG Hessen, 09.03.2016 - L 6 AS 93/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Im Übrigen ist es aus grundsicherungsrechtlicher Perspektive nicht weiter beachtlich, wenn der Ehemann der Klägerin - wohl sogar ohne Rechtsgrund - die erhaltenen Erlöse an seinen Geschäftspartner weitergegeben hätte; maßgeblich ist insoweit zunächst ausschließlich der tatsächlich zugeflossene Gewinn des Unternehmens (vgl. Sächsisches LSG Beschluss v. 16. April 2013 - L 3 AS 1311/12 B ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.09.2013 - L 4 R 3812/13
    Etwas anderes gilt ausnahmsweise, wenn ein besonderer Nachholbedarf in der Form besteht, dass die Nichtgewährung der begehrten Leistung in der Vergangenheit auch in der Zeit nach der Antragstellung bei Gericht weiter fortwirkt und noch eine weiterhin gegenwärtige, die einstweilige Anordnung rechtfertigende Notlage begründet (z.B. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. März 2007 - L 7 AS 1214/07 ER-B - Sächsisches LSG, Beschluss vom 16. April 2013 - L 3 AS 1311/12 B ER - beide in juris; Meyer-Ladewig, SGG, Komm., 10. Aufl., Rn. 35a zu § 86b m.w.N.).
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