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   LSG Rheinland-Pfalz, 29.11.2016 - L 3 AS 137/14   

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https://dejure.org/2016,55651
LSG Rheinland-Pfalz, 29.11.2016 - L 3 AS 137/14 (https://dejure.org/2016,55651)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.11.2016 - L 3 AS 137/14 (https://dejure.org/2016,55651)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. November 2016 - L 3 AS 137/14 (https://dejure.org/2016,55651)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 3 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - schlüssiges Konzept - Vergleichsraum im ländlich geprägten Bereich - mehrere Referenzmieten im Vergleichsraum - Zumutbarkeit eines Umzugs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Grundsicherungsleistungen; Kosten der Unterkunft und Heizung; Konkretisierung der Angemessenheit mittels Produkttheorie; Methodenfreiheit für KdU-Konzept; Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Prüfung der Angemessenheit der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
    Grundsicherungsleistungen

  • rechtsportal.de

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 und S. 3; SGB III § 140
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Donnersbergkreis hat schlüssiges Konzept für angemessene Unterkunftskosten nach dem SGB II

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Donnersbergkreis hat schlüssiges Konzept für angemessene Unterkunftskosten nach dem SGB II

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunftskosten eines Leistungsempfängers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.11.2016 - L 3 AS 137/14
    Erst 2010 hat der 14. Senat eindeutig bestimmt, dass die Angemessenheitsgrenze durch eine genau zu benennende Bruttokaltmiete zu definieren ist (BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R; siehe auch BSG, Urteil vom 22.08.2012 - B 14 AS 13/12 R).

    Ein schlüssiges Konzept kann sowohl auf Wohnungen aus dem Gesamtwohnungsbestand (einfacher, mittlerer, gehobener Standard) als auch auf Wohnungen nur einfachen Standards abstellen (BSG, Urteile vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R = SozR 4-4200 § 22 Nr. 42 und 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R).

    In seiner Entscheidung vom 19. Oktober 2010 (B 14 AS 50/10 R) hat das BSG es für zulässig erachtet, bei der Ermittlung der kalten Betriebskosten auf bereits vorliegende örtliche Daten aus Betriebskostenübersichten und insoweit auf die sich daraus ergebenden Durchschnittswerte zurückzugreifen.

    Insoweit ist daher lediglich klarstellend darauf hinzuweisen, dass das BSG bereits - wie bereits oben ausgeführt - im Jahr 2010 entschieden hat, dass im Rahmen der Bestimmung einer Grenze für angemessene Unterkunftskosten neben der Nettokaltmiete auch die angemessenen Betriebskosten im Sinne des § 556 BGB mit Ausnahme der Heizkosten abstrakt zu bestimmen und als Faktor in das Produkt miteinzubeziehen sind (vgl. BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42, juris Rn. 33 f.).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.11.2016 - L 3 AS 137/14
    Noch 2009 hatte der 4. Senat des BSG es offen gelassen, ob die Vergleichsmiete eine Netto- oder eine Bruttokaltmiete sein müsse (vgl. Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R; siehe auch Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R).

    Von der Schlüssigkeit eines Konzepts ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG auszugehen, sofern die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllt sind (vgl BSG, Urteile vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R - vom 17.12.2009 - B 4 AS 27/09R - vom 18.6.2008 - B 14/7b AS 44/06 R - vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R und vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R): Die Datenerhebung darf ausschließlich in dem genau eingegrenzten und muss über den gesamten Vergleichsraum erfolgen; Es bedarf einer nachvollziehbaren Definition des Gegenstandes der Beobachtung (Art von Wohnungen, Differenzierung nach Standard der Wohnungen, Brutto- und Nettomiete/Vergleichbarkeit, Differenzierung nach Wohnungsgröße); Angaben über den Beobachtungszeitraum; Festlegung der Art und Weise der Datenerhebung (Erkenntnisquellen, zB Mietspiegel); Repräsentativität des Umfangs der einbezogenen Daten; Validität der Datenerhebung; Einhaltung anerkannter mathematisch-statistischer Grundsätze der Datenauswertung; Angaben über die gezogenen Schlüsse (zB Spannoberwert oder Kappungsgrenze).

    Ein schlüssiges Konzept kann sowohl auf Wohnungen aus dem Gesamtwohnungsbestand (einfacher, mittlerer, gehobener Standard) als auch auf Wohnungen nur einfachen Standards abstellen (BSG, Urteile vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R = SozR 4-4200 § 22 Nr. 42 und 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R).

    Die Berücksichtigung von Sozialwohnungen stellt einen wesentlichen Unterschied zu (qualifizierten) Mietspiegeln dar, da diese Bestände dort nicht berücksichtigt werden, weil deren wesentliches Anliegen das dauerhafte Funktionieren des Marktes frei finanzierbarer Mietwohnungen ist, während im Rahmen der KdU grundsätzlich sämtlicher Wohnraum zu berücksichtigen ist (BSG, Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R).

  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.11.2016 - L 3 AS 137/14
    Von der Schlüssigkeit eines Konzepts ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG auszugehen, sofern die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllt sind (vgl BSG, Urteile vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R - vom 17.12.2009 - B 4 AS 27/09R - vom 18.6.2008 - B 14/7b AS 44/06 R - vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R und vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R): Die Datenerhebung darf ausschließlich in dem genau eingegrenzten und muss über den gesamten Vergleichsraum erfolgen; Es bedarf einer nachvollziehbaren Definition des Gegenstandes der Beobachtung (Art von Wohnungen, Differenzierung nach Standard der Wohnungen, Brutto- und Nettomiete/Vergleichbarkeit, Differenzierung nach Wohnungsgröße); Angaben über den Beobachtungszeitraum; Festlegung der Art und Weise der Datenerhebung (Erkenntnisquellen, zB Mietspiegel); Repräsentativität des Umfangs der einbezogenen Daten; Validität der Datenerhebung; Einhaltung anerkannter mathematisch-statistischer Grundsätze der Datenauswertung; Angaben über die gezogenen Schlüsse (zB Spannoberwert oder Kappungsgrenze).

    Nach der Rechtsprechung beider für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des BSG umfasst der Vergleichsraum ausreichend große homogene Lebens- und Wohnbereiche, die sich durch räumliche Nähe, Infrastruktur und verkehrstechnische Verbundenheit auszeichnen (vgl. BSG, Urteil vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R).

    Deshalb hat das BSG in seiner Entscheidung vom 16.06.2015 (B 4 AS 44/14 R) ausdrücklich sog "Raumschaften" als Vergleichsraum zugelassen und insoweit primär darauf abgestellt, ob die einbezogenen Gemeinden durch ein öffentliches Verkehrsnetz "gut" angebunden sind.

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.11.2016 - L 3 AS 137/14
    Der 4. Senat ist dem gefolgt (BSG, Urteile vom 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R und vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R = SozR 4-4200 § 22 Nr. 51, (Duisburg)).

    Von der Schlüssigkeit eines Konzepts ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG auszugehen, sofern die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllt sind (vgl BSG, Urteile vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R - vom 17.12.2009 - B 4 AS 27/09R - vom 18.6.2008 - B 14/7b AS 44/06 R - vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R und vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R): Die Datenerhebung darf ausschließlich in dem genau eingegrenzten und muss über den gesamten Vergleichsraum erfolgen; Es bedarf einer nachvollziehbaren Definition des Gegenstandes der Beobachtung (Art von Wohnungen, Differenzierung nach Standard der Wohnungen, Brutto- und Nettomiete/Vergleichbarkeit, Differenzierung nach Wohnungsgröße); Angaben über den Beobachtungszeitraum; Festlegung der Art und Weise der Datenerhebung (Erkenntnisquellen, zB Mietspiegel); Repräsentativität des Umfangs der einbezogenen Daten; Validität der Datenerhebung; Einhaltung anerkannter mathematisch-statistischer Grundsätze der Datenauswertung; Angaben über die gezogenen Schlüsse (zB Spannoberwert oder Kappungsgrenze).

    Insofern hat das BSG in seinem Urteil vom 10.09.2013 (B 4 AS 77/12 R) näher erläutert, dass dieses Vorgehen den Leistungsberechtigten die Möglichkeit gewährleiste, innerhalb des die Angemessenheit bestimmenden Produkts aus Wohnungsgröße und Ausstattung tatsächlich frei wählen zu können; die Möglichkeit in der Produkttheorie also auch ausschöpfen zu können.

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.11.2016 - L 3 AS 137/14
    Es dient gerade der vom BSG in seiner Entscheidung vom 19.02.2009 (B 4 AS 30/08 R) angemahnten Vermeidung einer "Ghettobildung", weil im Ergebnis nicht innerhalb des gesamten Vergleichsraumes auf nur ein Niedrigpreisgebiet verwiesen wird.

    In seiner Entscheidung vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R - hat das BSG zwar ausgeführt, dass es die Einbindung Hilfebedürftiger in ihr soziales Umfeld respektiert und ihnen im Rahmen der Zumutbarkeit von Kostensenkungsmaßnahmen zubilligt, dass von ihnen ein Umzug in einen anderen Wohnort, der mit der Aufgabe des soziales Umfeldes verbunden wäre, regelmäßig nicht verlangt werden kann.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.11.2016 - L 3 AS 137/14
    Entsprechend dem ausdrücklichen, zulässigerweise beschränkten Antrag (vgl. BSG, Urteile vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R und vom 04.06.2014 - B 4 AS 42/13 R) ist allein die Frage der Höhe der den Klägern zustehenden KdU streitig.
  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 65/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.11.2016 - L 3 AS 137/14
    a. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 20.08.2009 - B 14 AS 65/08 R) ist der unbestimmte Rechtsbegriff der Angemessenheit der Bruttokaltmiete unter Zugrundelegung der sog. Produkttheorie in einem mehrstufigen Verfahren zu konkretisieren.
  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 26/14 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.11.2016 - L 3 AS 137/14
    Der bloße Zeitablauf stellt kein die Verwirkung begründendes Verhalten des Beklagten dar (vgl. BSG, Urteil vom 23.06.2015 - B 1 KR 26/14 R).
  • BSG, 24.07.2013 - B 4 AS 42/13 B
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.11.2016 - L 3 AS 137/14
    Entsprechend dem ausdrücklichen, zulässigerweise beschränkten Antrag (vgl. BSG, Urteile vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R und vom 04.06.2014 - B 4 AS 42/13 R) ist allein die Frage der Höhe der den Klägern zustehenden KdU streitig.
  • LSG Hessen, 15.02.2013 - L 7 AS 78/12

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.11.2016 - L 3 AS 137/14
    Ausgehend von dieser Rechtsprechung und der sie tragenden Erwägungen ist es daher nicht ausgeschlossen, auch ländlich geprägte Landkreise als Vergleichsraum zugrunde zu legen, sofern sachliche Gesichtspunkte dies erfordern und die Daseinsvorsorge der Gemeinden des Vergleichsraums durch ein öffentliches Verkehrsnetz gewährleistet ist, diese also gut angebunden sind (so im Ergebnis auch LSG Hessen, Urteil vom 15.02.2013 - L 7 AS 78/12).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 13/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - schlüssiges Konzept

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 65/09 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten -

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2018 - L 5 AS 201/17

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

    Danach können im Allgemeinen für kleinere Wohnungen höhere Quadratmetermieten als für größere Wohnungen vereinbart werden und sich relativ geringe größenbezogene Preisdifferenzen für die Masse der Wohnungen mittlerer Größe, also z. B. für Zwei- bis Vier-Zimmer-Wohnungen, je nach Wohnungsmarkt mit einer Größe zwischen ca. 50 und 90 Quadratmetern, ergeben.; vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. November 2016, L 3 AS 137/14 (43), Juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.04.2018 - L 5 AS 408/17

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

    Danach können im Allgemeinen für kleinere Wohnungen höhere Quadratmetermieten als für größere Wohnungen vereinbart werden und sich relativ geringe größenbezogene Preisdifferenzen für die Masse der Wohnungen mittlerer Größe, also z. B. für Zwei- bis Vier-Zimmer-Wohnungen, je nach Wohnungsmarkt mit einer Größe zwischen ca. 50 und 90 qm, ergeben (vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. November 2016, L 3 AS 137/14, (43), Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2018 - L 19 AS 2334/17

    Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II

    Daher sieht der Senat die Bildung eines Vergleichsraums (als Raum der Datenerhebung) mit unterschiedlichen Preiszonen - Wohnungsmarkttypen - bei der Ermittlung der abstrakten Angemessenheitsgrenzen im Wege eines schlüssigen Konzepts als zulässig an (vgl. LSG NRW, Urteil vom 24.04.2017 - L 20 SO 418/14; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.01.2017 - L 6 AS 134/15 und vom 19.01.2018 - L 3 AS 10/16; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.11.2016 - L 3 AS 137/14; LSG Thüringen, Urteil vom 08.07.2015 - L 4 AS 718/14; a.A. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11.07.2017 - L 10 AS 333/16, LSG Sachsen, Beschluss vom 14.12.2017 - L 7 AS 513/16 B ER, LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.05.2017 - L 5 AS 547/16; LSG Bayern, Urteil vom 28.03.2018 - L 11 AS 620/16; siehe auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 31.01.2018 - L 5 AS 201/17 und vom 07.03.2018 - L 5 AS 376/16 zur Zulässigkeit der Bildung von Wohnungsmarkttypen durch Clusteranalyse mehrere Vergleichsräume übergreifend).
  • LSG Sachsen, 14.12.2023 - L 7 AS 869/18

    Konzepte 2013 und 2016 des Landkreises Bautzen für den Vergleichsraum 5 (Kamenzer

    Zutreffend hat der Beklagte damit Wohnraum nicht berücksichtigt, dessen Miete keinen zuverlässigen Aufschluss über die örtlichen Gegebenheiten bringen kann, wie etwa Wohnraum in Wohnheimen, Herbergen oder solcher, für den im Rahmen von verwandtschaftlichen Verhältnissen nur Gefälligkeitsmieten gezahlt werden (BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R - juris, RdNr. 30; BSG, Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R - juris, RdNr. 22; Thüringer LSG, Urteil vom 08.07.2015 - L 4 AS 718/14 - juris, RdNr. 70; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.11.2016 - L 3 AS 137/14 - juris, RdNr. 43; Sächsisches LSG, Urteil vom 22.06.2021 - L 8 AS 1087/16 - juris, RdNr. 63).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.03.2018 - L 5 AS 376/16

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

    Danach können im Allgemeinen für kleinere Wohnungen höhere Quadratmetermieten als für größere Wohnungen vereinbart werden und sich relativ geringe größenbezogene Preisdifferenzen für die Masse der Wohnungen mittlerer Größe, also z. B. für Zwei- bis Vier-Zimmer-Wohnungen, je nach Wohnungsmarkt mit einer Größe zwischen ca. 50 und 90 qm, ergeben (vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. November 2016, L 3 AS 137/14, (43), Juris).
  • LSG Sachsen, 14.12.2023 - L 7 AS 870/18

    Konzepte 2013 und 2016 des Landkreises Bautzen für den Vergleichsraum 5 (Kamenzer

    Zutreffend hat der Beklagte damit Wohnraum nicht berücksichtigt, dessen Miete keinen zuverlässigen Aufschluss über die örtlichen Gegebenheiten bringen kann, wie etwa Wohnraum in Wohnheimen, Herbergen oder solcher, für den im Rahmen von verwandtschaftlichen Verhältnissen nur Gefälligkeitsmieten gezahlt werden (BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R - juris, RdNr. 30; BSG, Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R - juris, RdNr. 22; Thüringer LSG, Urteil vom 08.07.2015 - L 4 AS 718/14 - juris, RdNr. 70; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.11.2016 - L 3 AS 137/14 - juris, RdNr. 43; Sächsisches LSG, Urteil vom 22.06.2021 - L 8 AS 1087/16 - juris, RdNr. 63).
  • SG Wiesbaden, 24.11.2017 - S 16 AS 1131/15

    Früheres Wohnkostenkonzept im Landkreis Limburg-Weilburg nicht rechtmäßig

    Falls ihre KdU in dem für ihren Wohnort maßgeblichen Wohnungsmarkttyp unangemessen ist, können sie innerhalb des gesamten Landkreises, also auch in einen anderen Wohnungsmarkttyp mit einer höheren Referenzmiete umziehen, wobei jeweils die Angemessenheitswerte des Zuzugsortes für sie gelten (zu allem auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. November 2016, L 3 AS 137/14, juris Rn. 35 ff.).
  • LSG Hessen, 21.11.2018 - L 6 AS 185/18

    AS

    Sie führt auf Seite 15 des Konzepts an, der Werra-Meißner-Kreis verfüge über keinen einheitlichen Wohnungsmarkt und weise größere regionale Unterschiede auf (vgl. hinsichtlich weiterer von der Fa. G. erarbeitete Konzepte für den Landkreis Harz LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2018 - L 5 AS 201/17; für den Landkreis Börde LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. April 2018 - L 5 AS 408/17; für den Salzlandkreis LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. März 2018 - L 5 AS 376/16; dagegen für die Kreis Pinneberg Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 31. Januar 2017 - L 6 AS 135/15; siehe auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. November 2016 - L 3 AS 137/14; Thüringer LSG, Urteil vom 8. Juli 2015 - L 4 AS 718/14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 12 AS 2433/17

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Die Mittelbereiche stellen daher eine gute Operationalisierung für die Bestimmung eines Vergleichsraums dar (vgl. Forschungsbericht 478, S. 157 f.; zur Berücksichtigung landesplanerischer Maßstäbe auch: LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 29.11.2016, L 3 AS 137/14, Rn. 34, juris).
  • SG Kassel, 21.03.2018 - S 12 SO 139/17

    Sozialrecht; Sozialhilfe; Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter

    Ergänzend ist auszuführen, dass zu dem problematisierten einheitlichen Vergleichsraum eine Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz vorliegt, wonach es durchaus zulässig ist, für einen ländlich geprägten Landkreis bei der Ermittlung angemessener Unterkunftskosten das gesamte Kreisgebiet als Vergleichsraum heranzuziehen (vgl. Urteil v. 29.11.2016, L 3 AS 137/14, zitiert nach juris).
  • LSG Hessen, 21.11.2018 - L 6 AS 429/16

    Der Werra-Meißner-Kreis verfügt (jedenfalls) im Monat Juli 2014 nicht über ein

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2021 - L 12 AS 1846/17

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

  • LSG Bayern, 19.04.2018 - L 7 AS 773/15

    Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung - Grundsicherung

  • BSG, 22.01.2018 - B 4 AS 143/17 B

    SGB-II -Leistungen

  • SG Frankfurt/Oder, 25.07.2018 - S 39 AS 2782/14
  • SG Altenburg, 12.09.2018 - S 20 AS 2385/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zweipersonenhaushalt im Landkreis

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