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   LSG Schleswig-Holstein, 26.10.2010 - L 3 AS 181/10 B ER, L 3 AS 181/10 B ER PKH   

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https://dejure.org/2010,30284
LSG Schleswig-Holstein, 26.10.2010 - L 3 AS 181/10 B ER, L 3 AS 181/10 B ER PKH (https://dejure.org/2010,30284)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.10.2010 - L 3 AS 181/10 B ER, L 3 AS 181/10 B ER PKH (https://dejure.org/2010,30284)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - L 3 AS 181/10 B ER, L 3 AS 181/10 B ER PKH (https://dejure.org/2010,30284)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.10.2010 - L 3 AS 181/10
    Die Vorschrift enthält in Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, NJW 2010, 505-518) eine Härtefallklausel, wonach erwerbsfähige Hilfebedürftige einen Mehrbedarf erhalten, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht.

    Das BVerfG hat es in seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 (a.a.O.) als mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG unvereinbar angesehen, dass das SGB II keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs gewährt.

  • LSG Baden-Württemberg, 03.08.2010 - L 13 AS 3318/10

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.10.2010 - L 3 AS 181/10
    Dies ist auch Maßstab für die Auslegung von § 21 Abs. 6 SGB II und des Begriffs "unabweisbar" (so auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2010, L 13 AS 3318/10 ER-B, veröffentlicht in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2011 - L 13 AS 176/11

    Teilhabeleistungen zugunsten behinderter Menschen ist ein Ausschlussgrund für

    Unabweisbar ist ein Sonderbedarf somit erst dann, wenn bei Verzicht auf die beanspruchte Leistung das menschenwürdige Existenzminimum nicht sichergestellt ist (Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - L 3 AS 181/10 PKH).
  • SG Bremen, 06.01.2011 - S 21 AS 2626/10

    Anspruch eines Hilfebedürftigen auf Mehrbedarf gem. § 21 Abs. 6 Sozialgesetzbuch

    In Übereinstimmung mit dem LSG Schleswig-Holstein (Beschluss vom 26.10.2010, Az. L 3 AS 181/10 B ER, L 3 AS 181/10 B ER PKH) geht das Gericht davon aus, dass alleinige Anspruchsgrundlage für den von der Ast. geltend gemachten Anspruch nunmehr § 21 Abs. 6 SGB II ist und diese Norm auch für Sozialgeldempfänger anwendbar ist.
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