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   LSG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - L 3 AS 210/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,6265
LSG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - L 3 AS 210/12 B ER (https://dejure.org/2012,6265)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.06.2012 - L 3 AS 210/12 B ER (https://dejure.org/2012,6265)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - L 3 AS 210/12 B ER (https://dejure.org/2012,6265)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 21 Abs 6 SGB 2 vom 13.05.2011, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 S 1 GG
    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen unabweisbarem laufenden besonderen Bedarf - Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem getrennt lebenden Kind im Ausland - Kosten für einen Besuch im Jahr - Durchschnittsverdiener als Maßstab - verfassungskonforme Auslegung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem getrennt lebenden Kind im Ausland; Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme der Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem getrennt lebenden Kind im Ausland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Umgangsrecht mit Kindern in den USA durch Empfänger von Grundsicherungsleistungen ("HARTZ-IV")

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV: Bezahlte Reisen in die USA zur Ausübung des Umgangsrechts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Übernahme von Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts bestimmt sich nach dem Einzelfall

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    USA-Flüge für Hartz-IV-Bezieher?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts im Einzelfall vom Jobcenter zu erstatten // Vergleichsmaßstab in solchen Fällen ist ein Durchschnittsverdiener

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 833 (Ls.)
  • FamRZ 2012, 1836
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - L 3 AS 210/12
    Der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 07.11.2006 (B 7b AS 14/06 R) sei zu entnehmen, dass Fahrt- und Umgangskosten im Rahmen der Sozialhilfe zu übernehmen seien, sofern es sich nicht um außergewöhnlich hohe Kosten handele.

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 07.11.2006 (BSGE 97, 242) -zum vor Inkrafttreten des § 21 Abs. 6 SGB II anzuwendenden § 73 SGB XII- ausgeführt, die vom Sozialleistungsträger zu übernehmenden Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes müssten sich in einem Bereich bewegen, der den Einsatz öffentlicher Mittel noch rechtfertige.

  • BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93

    Sozialhilfe zur Ermöglichung des Umgangsrechts

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - L 3 AS 210/12
    Die Grundsätze für die Gewährung der Leistungen können dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25.10.1994 (1 BvR 1197/93 in NJW 1995, S 1342) entnommen werden, die sinngemäß auf die Regelungen des SGB II übertragen werden können.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.11.2010 - L 1 SO 133/10

    Kosten des Umgangsrechts sind durch den Träger der Grundsicherung nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - L 3 AS 210/12
    Nachdem die Kreisverwaltung M als Sozialhilfeträger es mehrfach abgelehnt hatte, dem Antragsteller die Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts mit seinem Sohn in K zu erstatten, wurde der Antragsgegner durch Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (LSG) vom 24.11.2010, L 1 SO 133/10 B ER, verpflichtet, für die Zeit bis zum 24.05.2011 vorläufig zweimal die notwendigen Kosten zur Ausübung des Umgangsrechts für einen jeweils fünftägigen Aufenthalt in L zu übernehmen.
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - L 3 AS 210/12
    Laut der Entscheidung des BVerfG zum Kindergeld im Beschluss vom 29.05.1990 (1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, 1 BvL 20/84 in juris) folgt aus Art. 6 Abs. 1 GG, wonach der Staat die Pflicht hat, Ehe und Familie durch geeignete Maßnahmen zu fördern, nicht, dass dies ohne Rücksicht auf sonstige öffentliche Belange zu geschehen hat.
  • SG Koblenz, 07.06.2011 - S 6 AS 725/11

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen unabweisbarem laufenden besonderen Bedarf

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - L 3 AS 210/12
    Diesen Antrag lehnte der Antragsgegner mit Bescheid vom 20.03.2012 mit der Begründung ab, im inzwischen ergangenen Beschluss des SG im Verfahren S 6 AS 725/11 ER sei festgelegt worden, dass der Aufenthalt in den U zur Wahrung des Umgangsrechtes nur noch einmal pro Jahr gestattet werde.
  • SG Koblenz, 14.09.2011 - S 6 AS 722/11

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen unabweisbarem laufenden besonderen Bedarf

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - L 3 AS 210/12
    Zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Verwaltungsakte des Antragsgegners sowie der vorliegenden Prozessakte und der beigezogenen Prozessakten des SG Koblenz (S 6 AS 1164/11 ER, S 6 AS 1566/11 ER und S 6 AS 722/11= L 3 AS 580/11) verwiesen, der Gegenstand der Beratung und Entscheidungsfindung gewesen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2014 - L 7 AS 2392/13

    Jobcenter muss Reisekosten nach Indonesien übernehmen

    Letztlich seien vom Träger der Grundsicherung nur die Kosten zu übernehmen, die ein Durchschnittsverdiener aufbringen könne; der Antrags- und Beschwerdegegner verwies auf die Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz vom 20.06.2012 (Aktenzeichen: L 3 AS 210/12 B ER).

    Es ist abschließend noch nicht geklärt, ob dem Antragsteller wiederholt nach Ablauf eines Jahres ein Kostenerstattungsanspruch auf eine Überseereise zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit seinem Sohn zusteht und ob die dabei anfallenden Kosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechts in der Höhe zu beschränken sind (vgl. hierzu bereits BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 14/06 R (BSGE 97, 242) - zum vor Inkrafttreten des § 21 Abs. 6 SGB II noch anzuwendenden § 73 SGB XII; zur Frage der unbeschränkten Sozialisierung von Scheidungsfolgekosten LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. Juni 2012 - L 3 AS 210/12 B ER).

  • SG Konstanz, 16.08.2016 - S 11 AS 1021/16

    Arbeitslosengeld II - Kosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem

    Maßstab ist nicht, in welchem zeitlichen Umfang das Umgangsrecht besteht (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. Juni 2012, L 3 AS 210/12 B ER).

    Bedeutung hat hingegen die vorhandene Bindung zwischen dem Elternteil und dem Kind (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. Juni 2012, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. Mai 2012, a.a.O.: persönliche Beziehung nach mehrjährigem familiären Zusammenleben).

    Teilweise wird ein Vergleich damit vorgenommen, was ein berufstätiger Betroffener mit einem durchschnittlichen Einkommen höchstens an Kosten aufwenden würde (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. April 2012, L 7 AS 393/12 B ER; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. Juni 2012, a.a.O.; SG Koblenz, Beschluss vom 7. Juni 2011, S 6 AS 725/11 ER).

  • SG Oldenburg, 13.11.2012 - S 48 AS 1104/12

    Bewilligung von Fahrtkosten für die Fahrten anlässlich der Wahrnehmung des

    Die von ihm zur Überzeugung des Gerichts dargelegten, durchschnittlich viermal im Monat erfolgenden Besuchskontakte, die er im Übrigen auch dem Beklagten gegenüber regelmäßig zwecks Leistungsbezugs im Rahmen der temporären Bedarfsgemeinschaft nachweist, liegen insoweit durchaus im Rahmen des sozial Üblichen, wobei wegen der verfassungsrechtlichen Gewährleistungen eben nicht auf die Verhältnisse eines "Durchschnittsverdieners" abgestellt werden darf (s. hierzu z.B. Beschl. des LSG Rheinland-Pfalz vom 20.06.2012 - L 3 AS 210/12 B ER - ).
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