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   LSG Baden-Württemberg, 14.07.2010 - L 3 AS 3552/09   

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https://dejure.org/2010,10881
LSG Baden-Württemberg, 14.07.2010 - L 3 AS 3552/09 (https://dejure.org/2010,10881)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.07.2010 - L 3 AS 3552/09 (https://dejure.org/2010,10881)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - L 3 AS 3552/09 (https://dejure.org/2010,10881)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Ortsabwesenheit ohne Zustimmung - keine Anwendung auf Sozialgeldbezieher

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss bei Ortsabwesenheit ohne Zustimmung; Anwendbarkeit bei Sozialgeldbeziehern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErreichbAnO § 3 Abs. 1 S. 1; SGB II § 7 Abs. 4a
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss bei Ortsabwesenheit ohne Zustimmung, Anwendbarkeit bei Sozialgeldbeziehern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2013 - L 34 AS 1030/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Ortsabwesenheit ohne

    Nach Entstehungsgeschichte und Sinn und Zweck der Vorschrift kommt eine Anwendung im vorliegenden Fall jedoch nicht in Betracht (vgl. zur Frage der Anwendbarkeit auf Bezieher von Sozialgeld das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14. Juli 2010 - L 3 AS 3552/09 - in juris; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. A. 2008, § 7 Randnr. 87; Brühl/Schoch in LPK-SGB II, 3. A. 2009, § 7 Randnr. 109; zur Frage der Anwendbarkeit auf alleinerziehende Hilfebedürftige eines unter dreijährigen Kindes in Elternzeit das Urteil des SG Karlsruhe vom 14. März 2011 - S 5 AS 4172/10 - in juris sowie Brühl/Schoch in LPK-SGB II, 3. A. 2009, § 7 Randnr. 109).

    Dies gilt zum einen für erwerbsunfähige Bezieher von Sozialgeld nach § 28 SGB II (Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14. Juli 2010 - L 3 AS 3552/09 - a. a. O.; zur aktuellen Rechtslage ab dem 01. Januar 2011 vgl. § 7 Abs. 4a SGB II n. F. und dessen Gesetzesbegründung BT-Drucks. 17/3404, 152), zum anderen aber auch für Hilfebedürftige, denen nach § 10 Abs. 1 SGB II keine Erwerbstätigkeit zumutbar ist (vgl. Brühl/Schoch in LPK-SGB II, a. a. O., § 7 Randnr. 109; Winkler, a. a. O., Seite 9).

    Denn auch ein rund dreimonatiger Urlaub im Ausland hat keinen Einfluss auf den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts (vgl. das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14. Juli 2010 - L 3 AS 3552/09 - a. a. O.).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2019 - L 8 AS 251/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei ungenehmigter

    Nur eine Zustimmung, die erteilt wurde, bevor sich der Betroffene aus dem Nahbereich entfernt hat, steht einem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4a SGB II a. F. entgegen (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Juli 2010 - L 3 AS 3552/09 -, Rn. 29, juris).

    So soll § 7 Abs. 4a SGB II auf nicht erwerbsfähige Bezieher von Sozialgeld keine Anwendung finden (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Juli 2010 - L 3 AS 3552/09 -, juris).

  • SG Karlsruhe, 14.03.2011 - S 5 AS 4172/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Ortsabwesenheit ohne

    Sie trägt ergänzend vor, nach Auffassung des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 14.7.2010, L 3 AS 3552/09) finde § 7 Abs. 4a SGB II auf Bezieher von Sozialgeld keine Anwendung, da diese der Arbeitsvermittlung ohnehin nicht zur Verfügung stünden und es auf ihre Ortsanwesenheit zum Zwecke einer effektiven Vermittlung daher nicht ankomme.

    Damit der Grundsicherungsträger eine effektive Vermittlungstätigkeit entfalten kann, soll der Hilfebedürftige für diesen erreichbar sein (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.7.2010, L 3 AS 3552/09, Rdnr. 43 - nach Juris; Brühl/Schoch in: Münder , SGB 11, 3. Aufl., § 7 Rdnr. 109).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2017 - L 7 AS 934/17

    Abwesenheit; Ausland; Ortsabwesenheit; Pflege; Pflegebedürftigkeit;

    Im Hinblick darauf, dass § 7 Abs. 4a SGB II a. F. ortsabwesende Hilfebedürftige auf Grund des Leistungsausschlusses zu einer Rückkehr und zur aktiven Mitwirkung an der Eingliederung in den Arbeitsmarkt bewegt werden sollen und insbesondere Auslandsaufenthalte bei aufrechterhaltenem gewöhnlichem Aufenthalt im Inland vermieden werden sollen (vgl. BT-Drucksache 16/1696, S. 26), ist in der Rechtsprechung und in der rechtswissenschaftlichen Literatur die Ansicht vertreten worden, dass von der Regelung nur erwerbsfähige Leistungsberechtigte erfasst seien, nicht hingegen Personen, denen eine Erwerbstätigkeit nicht möglich sei oder nicht zugemutet werden könne, etwa weil sie erwerbsgemindert seien oder ihnen eine Erwerbstätigkeit aus den in § 10 SGB II aufgezählten Gründen nicht zuzumuten sei (vgl. Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. August 2013 - L 34 AS 1030/11 - Beschluss vom 9. September 2011 - L 5 AS 1340/11 B ER - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Juli 2010 - L 3 AS 3552/09 - SG Karlsruhe Urteil vom 14. März 2011 - S 5 AS 4172/10 - Valgolio in: Hauck/Noftz, SGB II, § 7 Rn. 266: keine Anwendung auf alleinerziehende Leistungsberechtigte, die sich in Elternzeit befinden; Korte/Thie in: LPK-SGB II, SGB 11, 6.
  • LSG Hessen, 29.03.2017 - L 6 AS 334/16

    SGB II

    Auch wenn erst in der Fassung vom 24. März 2011 Eingang in den Wortlaut von § 7 Abs. 4a S. 1 SGB II gefunden habe, dass die Regelungen zur Ortsabwesenheit nur auf "erwerbsfähige Leistungsberechtigte" Anwendung finden, sei dies bereits zur aktuell gültigen Fassung anerkannt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Juli 2010 L 3 AS 3552/09, juris).
  • SG Kassel, 16.02.2016 - S 9 AS 417/15
    Auch wenn erst in der Fassung vom 24.3.2011 Eingang in den Wortlaut von § 7 Abs. 4a S. 1 SGB II gefunden hat, dass die Regelungen zur Ortsabwesenheit nur auf "erwerbsfähige Leistungsberechtigte" Anwendung findet, ist dies bereits zur aktuell gültigen Fassung anerkannt (vgl. LSG B.-W. vom 14.7.2010 - L 3 AS 3552/09, zitiert nach juris; jurisPK, aaO, Rn. 267).

    Abgeleitet wird die Nichtanwendbarkeit von § 7 Abs. 4a S. 1 SGB II a.F. teilweise aus dem Wortlaut: nur erwerbsfähige Leistungsberechtigte haben einen persönlichen Ansprechpartner, Bezieher von Sozialgeld nicht (vgl. LSG B.-W. vom 14.7.2010, aaO).

  • LSG Hessen, 10.10.2013 - L 6 AS 675/13

    Eilrechtsschutz für die Genehmigung einer Ortsabwesenheit einer Schülerin

    Dem stehen die von dem Antragsgegner in der erstinstanzlichen Antragserwiderung zitierten Entscheidungen des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 14. Juli 2010, L 3 AS 3552/09) und des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 30. August 2011, L 19 As 1339/11 B) nicht entgegen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2021 - L 7 AS 350/21

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an

    Da § 7 Abs. 4a SGB II iVm § 3 Abs. 1 Satz 1 EAO a.F. ausdrücklich eine Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners vor Antritt der Reise voraussetzt, ist es im Regelfall unerheblich, ob bei rechtzeitiger Kontaktaufnahme des Hilfebedürftigen mit seinem persönlichen Ansprechpartner eine Zustimmung erteilt worden wäre (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 06.04.2011 - L 19 AS 2044/10 NZB, LSG Baden-Württemberg Urteil vom 14.07.2010 - L 3 AS 3552/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - L 12 AS 1353/21
    Im Hinblick darauf, dass § 7 Abs. 4a SGB II ortsabwesende Hilfebedürftige auf Grund des Leistungsausschlusses zu einer Rückkehr und zur aktiven Mitwirkung an der Eingliederung in den Arbeitsmarkt bewegen soll und zudem Auslandsaufenthalte bei aufrechterhaltenem gewöhnlichem Aufenthalt im Inland vermieden werden sollen (vgl. BT-Drucksache 16/1696, S. 26), sind von der Regelung nur erwerbsfähige Leistungsberechtigte erfasst, nicht hingegen Personen, denen eine Erwerbstätigkeit nicht möglich ist oder nicht zugemutet werden kann, etwa weil sie erwerbsgemindert sind oder ihnen eine Erwerbstätigkeit aus den in § 10 SGB II aufgezählten Gründen nicht zuzumuten ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 15.08.2013, L 34 AS 1030/11, Rn. 24, juris; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 14.07.2010, L 3 AS 3552/09, Rn. 39 ff., juris; LSG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 15.01.2019, Rn. 48, juris; Geiger in Münder/Geiger, SGB 11, 7.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2011 - L 19 AS 2044/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Nach einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung (LSG Bayern, Urteil vom 28.10.2010 - L 8 AS 215/10 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.07.2010 - L 3 AS 3552/09 -) und der Literatur (vgl. statt Aller Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 7 Rn 88) entfällt in der Regel bei ungenehmigter, d.h. ohne vorherige Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners erfolgter Abwesenheit des Hilfebedürftigen vom orts- und zeitnahen Bereich der Anspruch auf Leistung.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2011 - L 19 AS 1339/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2016 - L 15 AS 117/15
  • LSG Baden-Württemberg, 29.03.2011 - L 13 AS 3746/10
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