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   LSG Baden-Württemberg, 18.09.2013 - L 3 AS 5184/12   

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https://dejure.org/2013,51037
LSG Baden-Württemberg, 18.09.2013 - L 3 AS 5184/12 (https://dejure.org/2013,51037)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.09.2013 - L 3 AS 5184/12 (https://dejure.org/2013,51037)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. September 2013 - L 3 AS 5184/12 (https://dejure.org/2013,51037)
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Wird zitiert von ... (20)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2015 - L 20 AS 261/13

    Aufrechnung - Mietkautionsdarlehen

    Kann ein Hilfeempfänger einen "besonderen Bedarf" nicht aus Ansparmitteln decken, worauf er zunächst verwiesen werden kann (siehe hierzu BVerfG v. 9.02.2010 - 1 BvL 1/09 u.a. - juris, Rn. 205), ist damit eine Bedarfsdeckung nach dem Gesetz nicht ausgeschlossen (vgl. LSG Baden-Württemberg v. 18.09.2013 - L 3 AS 5184/12 - juris, Rn. 34).

    Eine Gefahr einer Bedarfsunterdeckung kann daher auch bei laufenden Leistungen über einen längeren Zeitraum, in dem sich eine monatliche Aufrechnung auswirken kann, begegnet werden (LSG Baden-Württemberg vom 18.09.2013 - L 3 AS 5184/12 - juris, Rn. 32, anhängig BSG B 4 AS 11/14 R).

  • LSG Hamburg, 23.02.2017 - L 4 AS 135/15

    SGB-II -Leistungen

    Durch eine Einbeziehung dieser Überlegungen in die Prüfung des atypischen Falls kann zugleich den Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität des § 42a SGB II in Hinblick auf Mietkautionen (vgl. hierzu Conradis, in: LPK-SGB II, § 42a Rn. 17; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.11.2013 - L 10 AS 1793/13 B PKH; Thüringer LSG, Beschluss vom 2.1.2014 - L 9 AS 1089/13 B; SG Berlin, Beschluss vom 30.9.2011 - S 37 AS 24431/11 ER; auch das BSG hat in seinem Beschluss vom 29.6.2015 - B 4 AS 11/14 R Zweifel daran geäußert, ob Mietkautionsdarlehen bedingungslos der Regelung des § 42a SGB II unterfallen; keine verfassungsrechtlichen Bedenken sehen hingegen das LSG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 12.3.2015 - L 20 AS 261/13 und das LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.9.2013 - L 3 AS 5184/12) Rechnung getragen werden.
  • SG Dortmund, 21.03.2017 - S 32 AS 1659/14
    Auch zukunftsnahe Erwerbschancen (vgl. hierzu z. B. LSG NRW, Beschluss vom 03.02.2014 - L 2 AS 2280/13 B - juris (Rn. 6); LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.10.2013 - L 31 AS 1048/13 - juris (Rn. 14 ff.)) sind im vorliegenden Fall nicht auszuschließen - wie sie auch generell kaum jemals auszuschließen sein dürften, jedenfalls insoweit nicht, als es um die Aufnahme einer geringfügigen Tätigkeit geht, die ausreichen würde, um den Tilgungsbetrag von 10 % des Regelbedarfs zu erwirtschaften (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.10.2013 a. a. O.; vgl. aber auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.2013 - L 3 AS 5184/12 - juris (Rn. 25), das Kriterium fehlender zukunftsnaher Erwerbschancen offenbar vollständig mit der Begründung ablehnend, der Fall, dass ein Leistungsberechtigter nicht über zukunftsnahe Erwerbschancen verfügt, sei gar nicht atypisch).

    Sie hält insbesondere diese Rechtsnorm nicht i. S. v. Art. 100 GG für verfassungswidrig, so dass eine Vorlage beim BVerfG nicht geboten war (vgl. zur Verfassungskonformität z. B. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.03.2015 - L 20 AS 261/13 - juris (Rn. 20); LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.2013 - L 3 AS 5184/12 - juris (Rn. 29 ff.); SG Köln, Urteil vom 28.09.2012 - S 33 AS 1310/12 - juris; LSG NRW, Beschluss vom 03.02.2014 - L 2 AS 2280/13 B - juris; Bender in: Gagel, SGB II / SGB 111, 64.

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