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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2017 - L 3 KA 136/16 B ER   

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https://dejure.org/2017,12252
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2017 - L 3 KA 136/16 B ER (https://dejure.org/2017,12252)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.04.2017 - L 3 KA 136/16 B ER (https://dejure.org/2017,12252)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. April 2017 - L 3 KA 136/16 B ER (https://dejure.org/2017,12252)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 84 Abs. 6 S. 1 SGB V; § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB V; § 106 Abs. 5a S. 3 SGB V; § 106 Abs. 5e S. 1 SGB V
    Berechtigung zum Regress wegen der Verordnungen eines Vertragsarztes aufgrund einer Überschreitung von Richtgrößen für Arzneimittel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung zum Regress wegen der Verordnungen eines Vertragsarztes aufgrund einer Überschreitung von Richtgrößen für Arzneimittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Praxisbesonderheiten vom Arzt richtig geltend gemacht

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 25 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Wirtschaftlichkeitsprüfung/Arzneikostenregress/Schadensersatz | Praxisbesonderheit: Verordnung teurer als bei durchschnittlicher Verordnungsweise

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2017 - L 3 KA 136/16
    Ebenso wie bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach (statistischen) Durchschnittswerten besteht auch bei der Richtgrößenprüfung ein Beurteilungsspielraum der Prüfgremien, soweit es um die Feststellung und Bewertung von Praxisbesonderheiten geht (vgl hierzu Bundessozialgericht SozR 4-2500 § 106 Nr. 11; SozR 4-2500 § 84 Nr. 2 ).

    Wenn eine genaue Bestimmung des auf die anerkannte Praxisbesonderheit entfallenden Mehrbedarfs nicht möglich ist, haben ihn die Prüfgremien zu schätzen ( vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 6 ), wobei ihnen als fachkundig besetzte Gremien ein Beurteilungsspielraum zusteht ( vgl hierzu BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 11 ).

  • BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 57/07 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beiziehung der erweiterten Arzneimitteldateien durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2017 - L 3 KA 136/16
    Dabei obliegt die Darlegungs- und Feststellungslast für besondere, einen höheren Behandlungsaufwand rechtfertigende atypische Umstände der Praxisbesonderheiten und kompensierenden Einsparungen regelmäßig dem Arzt ( vgl hierzu BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 19 und Nr. 41, mwN ).

    Der diesbezügliche Vortrag muss substantiiert sein, dh so genau wie möglich (vgl hierzu BSG aaO) und plausibel (vgl hierzu BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 19).

  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der regionalisierten Praxisbudgets des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2017 - L 3 KA 136/16
    Praxisbesonderheiten sind demnach auch bei einer Richtgrößenprüfung anzuerkennen, wenn ein spezifischer, vom Durchschnitt der Vergleichsgruppe signifikant abweichender Behandlungsbedarf des jeweiligen Patientenklientels und die hierdurch hervorgerufenen Mehrkosten nachgewiesen werden ( vgl hierzu BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 10; SozR 4-2500 § 84 Nr. 2; SozR 4-2500 § 106 Nr. 41 ).
  • BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 12/89

    Unterlassen einer notwendigen Beiladung, Honorarkürzungsbescheid aufgrund einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2017 - L 3 KA 136/16
    Wenn eine genaue Bestimmung des auf die anerkannte Praxisbesonderheit entfallenden Mehrbedarfs nicht möglich ist, haben ihn die Prüfgremien zu schätzen ( vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 6 ), wobei ihnen als fachkundig besetzte Gremien ein Beurteilungsspielraum zusteht ( vgl hierzu BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 11 ).
  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 16/93

    Grenzwerte - Festlegung - Vertragsarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2017 - L 3 KA 136/16
    Dabei beschränkt sich die gerichtliche Kontrolle von Beurteilungsspielräumen auf die Prüfung, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, die Verwaltung die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs ermittelten Grenzen eingehalten und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist ( stRspr; vgl hierzu ua BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 25 mwN ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2017 - L 3 KA 129/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2017 - L 3 KA 136/16
    Das hat der erkennende Senat unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl hierzu BSG SozR 4-2500 § 84 Nr. 2 Rn 37 ff) bislang nicht beanstandet (vgl hierzu den Senatsbeschluss vom 20. Februar 2017 - L 3 KA 129/16 B ER) .
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2018 - L 1 KA 3/17

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Garantiefunktion einer

    Sie folgt dem Streitwertkatalogs für die Sozialgerichtsbarkeit (A II 10.2), wobei der Senat in den Fällen der vorliegenden Art von einem Viertel der streitbefangenen Regressforderung ausgeht (so auch BSG, Beschluss vom 29.8.2011 - B 6 KA 18/11 R; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18. April 2017 - L 3 KA 136/16 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 3 KA 90/17
    Tatsächlich bezieht sich die Festlegung des Mehrbedarfs aber nur auf die Quantifizierung einer von den Prüfgremien zuvor dem Grunde nach anerkannten Praxisbesonderheit (vgl zu den Einzelheiten der Mehrbedarfsprüfung den Senatsbeschluss vom 18. April 2017 - L 3 KA 136/16 B ER - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2018 - L 3 KA 44/18
    Damit lehnt sich der Senat in den Fällen der Festsetzung von Honorarrück- oder Regressforderungen bei der hier zu treffenden Abwägung wegen der insoweit grundsätzlich vergleichbaren Interessenlage an die Kriterien des § 86a Abs. 3 S 2 SGG an (vgl zB Senatsbeschluss vom 18. April 2017 - L 3 KA 136/16 B ER; vom 8. März 2017 - L 3 KA 127/16 B ER).
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