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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 3 KA 80/14   

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https://dejure.org/2017,48120
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 3 KA 80/14 (https://dejure.org/2017,48120)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.11.2017 - L 3 KA 80/14 (https://dejure.org/2017,48120)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. November 2017 - L 3 KA 80/14 (https://dejure.org/2017,48120)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Regress gegen verstorbenen Arzt kann für dessen Erben teuer werden

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 21 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Wirtschaftlichkeitsprüfung/Arzneikostenregress/Schadensersatz | Arzneikosten | Fortsetzung des Verwaltungsverfahrens nach Tod des Vertragsarztes

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 17.12.1965 - 8 RV 749/64
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 3 KA 80/14
    Es ist aber allgemein anerkannt, dass das Verwaltungsverfahren unter Heranziehung des Rechtsnachfolgers - der in die Beteiligtenrolle nach § 10 SGB X eintritt - fortzusetzen ist, wenn die Rechtsposition, um die es geht, nach den Regeln des materiellen Rechts vererbt worden ist ( vgl BSGE 24, 190, 192; Schmitz in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl , § 9 Rn 206 und § 13 Rn 49 f ).

    Hierzu bedarf es keiner gesonderten gesetzlichen Ermächtigung, weil es sich lediglich um die Abwicklung der zwischen dem Vertragsarzt und der Kassenärztlichen Vereinigung bzw den Prüfgremien bestehenden hoheitlich geprägten Rechtsbeziehungen handelt, die mit dem Erben fortgesetzt werden ( BSG SozR 4-2700 § 150 Nr. 2; BSGE 24, 190, 192 ).

  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 19/00 R

    Arzneikostenregreß - Gremien der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 3 KA 80/14
    Im Rahmen dieser Prüfung hat die Prüfungsstelle zu untersuchen, ob die im Einzelfall vom Vertragsarzt ausgestellte Verordnung von Arzneimitteln unmittelbar gegen gesetzliche Regelungen ( vgl BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 38 ) oder gegen Richtlinien ( BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 52 ) verstößt oder außerhalb der arzneimittelrechtlichen Zulassung des Präparats erfolgt ist ( BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 ).

    Ist dies zu bejahen, setzt die Prüfungsstelle - auch ohne ausdrückliche Ermächtigung in § 33 PrüfV - eine Ausgleichspflicht in Höhe des der betroffenen Krankenkasse entstandenen Schadens fest ( BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 52, BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 und 27 ).

  • LSG Bayern, 02.03.2016 - L 12 KA 107/14

    Vertragsärztliche Versorgung - Arzneimittelregress - Verordnungsfähigkeit von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 3 KA 80/14
    Da die hierfür maßgeblichen Vorschriften (§ 31 Abs. 1 S 4 SGB V; § 16 Abs. 5 AM-RL) insoweit erfordern, dass eine entsprechende Verordnung "mit Begründung" erfolgt ist, muss sich die Begründung für eine Ausnahmeindikation (zumindest) aus der Dokumentation des Vertragsarztes in den Patientenunterlagen ergeben ( Bayerisches LSG, Urteil vom 2. März 2016 - L 12 KA 107/14 ).
  • LSG Saarland, 01.04.1998 - L 3 Ka 19/96

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Vertragsarzt; Offenbarung von Patientendaten;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 3 KA 80/14
    Eine solche Offenbarungsbefugnis iSd § 203 Abs. 1 StGB ist aber konkludent der Vorschrift des § 298 SGB V zu entnehmen ( LSG Saarland, Urteil vom 1. April 1998 - L 3 Ka 19/96 - juris; Hess in: Kasseler Kommentar, Stand: Juli 2017, § 298 Rn 3 ).
  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R

    Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 3 KA 80/14
    Maßgeblich ist insoweit § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), selbst wenn das BDSG im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuchs grundsätzlich keine Anwendung finden sollte (vgl BSG SozR 4-2500 § 295 Nr. 2) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2008 - L 3 KA 49/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 3 KA 80/14
    Denn in diesem Fall ist es seine Aufgabe, Abreden mit dem Erwerber der Praxis zu treffen, die es ihm ermöglichen, im Fall einer nachträglichen Wirtschaftlichkeitsprüfung Zugriff auf die Behandlungsunterlagen zu nehmen ( vgl Senatsurteil vom 28. Mai 2008 - L 3 KA 49/05 ).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 3.05

    Altlast; Abraumhalde Kalibergwerk; (Abschluss-) Betriebsplan; Entlassung aus der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 3 KA 80/14
    Eine Verpflichtung ist demgegenüber dann nicht höchstpersönlich, wenn ihre Erfüllung auch durch Dritte erfolgen kann und sie damit eine vertretbare Handlung ist ( BVerwGE 125, 325, 334 f ).
  • OLG Stuttgart, 29.12.1998 - 14 U 33/98
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 3 KA 80/14
    So wird auch nicht in Zweifel gezogen, dass der Erbe eines Arztes für die Schäden aufkommen muss (ua durch Zahlung von Schmerzensgeld), die Patienten entstanden sind, weil der Arzt in vorwerfbarer Weise Behandlungsfehler begangen hat ( vgl zB Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 29. Dezember 1998 - 14 U 33/98; OLG Nürnberg, Urteil vom 15. Februar 2008 - 5 U 103/06; beide juris ).
  • OLG Nürnberg, 15.02.2008 - 5 U 103/06

    Arzthaftung bei Querschnittslähmung durch Geburtsschaden: Aufklärungspflicht über

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 3 KA 80/14
    So wird auch nicht in Zweifel gezogen, dass der Erbe eines Arztes für die Schäden aufkommen muss (ua durch Zahlung von Schmerzensgeld), die Patienten entstanden sind, weil der Arzt in vorwerfbarer Weise Behandlungsfehler begangen hat ( vgl zB Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 29. Dezember 1998 - 14 U 33/98; OLG Nürnberg, Urteil vom 15. Februar 2008 - 5 U 103/06; beide juris ).
  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 16/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - zu Lebzeiten entstandene

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 3 KA 80/14
    Hierzu bedarf es keiner gesonderten gesetzlichen Ermächtigung, weil es sich lediglich um die Abwicklung der zwischen dem Vertragsarzt und der Kassenärztlichen Vereinigung bzw den Prüfgremien bestehenden hoheitlich geprägten Rechtsbeziehungen handelt, die mit dem Erben fortgesetzt werden ( BSG SozR 4-2700 § 150 Nr. 2; BSGE 24, 190, 192 ).
  • BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 1/04 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Festsetzung eines Arzneikostenregresses - Vorlage

  • BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 18/90

    Verjährung des arztbezogenen Prüfungsanspruchs im Kassenarztrecht

  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 5/96

    Berücksichtigung von Apothekenrabatt und Patientenzuzahlungen bei der Festsetzung

  • OLG Rostock, 29.06.2020 - 3 W 7/19

    Aufbewahrung von Patientenakten nach Tod des Arztes

    Nach allgemeiner Auffassung gilt nämlich, dass die Aufbewahrungspflicht von Patientenunterlagen nach Tod des (behandelnden) Arztes auf die Erben übergeht (vgl. MüKo - Wagner, BGB, 8. Aufl., § 630 f, Rn. 15; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 08.11.2017 - L 3 KA 80/14 -, zit. n. juris, Rn. 31).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 110/16

    Arzneimittelregresse wegen der Verordnung intravenöser Immunglobuline;

    Diese sind zur Auswertung von versichertenbezogenen Daten berechtigt, die ihnen auf der Grundlage des § 298 SGB V übermittelt worden sind (Senatsentscheidung vom 8. November 2017 - L 3 KA 80/14 - juris).
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