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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 3 KA 85/06   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 3 KA 85/06 (https://dejure.org/2009,18116)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.05.2009 - L 3 KA 85/06 (https://dejure.org/2009,18116)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - L 3 KA 85/06 (https://dejure.org/2009,18116)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Kostenerstattung im Vorverfahren - Erfolg des Widerspruchs - Kausalität zwischen Widerspruch und abhelfender Entscheidung - Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X; § 80 Abs. 1 S. 1 VwVfG
    Anspruch auf Erstattung der Kosten des Vorverfahrens bei Erfolg des Widerspruchs; Notwendigkeit eines kausalen Zusammenhangs zwischen Rechtsbehelf und abhelfender Entscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der Kosten des Vorverfahrens bei Erfolg des Widerspruchs; Notwendigkeit eines kausalen Zusammenhangs zwischen Rechtsbehelf und abhelfender Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 42/00 R

    Kostenerstattung im Vorverfahren - Bescheide Gegenstand eines früheren Verfahrens

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 3 KA 85/06
    Nachdem das Verfahren erneut an das BSG gelangt war, hat der 12. Senat in seiner abschließenden Entscheidung vom 18. Dezember 2001 (B 12 KR 42/00 R, - juris) hierauf Bezug genommen.In den genannten Urteilen des 4. und 12. Senats ist der ursächliche Zusammenhang trotz eines günstigen Ausgangs für den Widerspruchsführer verneint worden.

    Auch die Argumentation des 12. Senats (Urteil vom 18. Dezember 2001 a.a.O.), die Regelung des § 91 Abs. 1 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) - das Unterliegensprinzip - gelte für die Kostenentscheidung im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren nicht, begegnet in dieser Allgemeinheit Bedenken, weil sie die Anknüpfung des § 63 SGB X an § 80 VwVfG - der auf dem Unterliegensprinzip fußt - außer Acht lässt.

  • BSG, 21.07.1992 - 4 RA 20/91

    Verwaltungsverfahren - Widerspruch - Kostenerstattung - Grund der abhelfenden

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 3 KA 85/06
    Für die Beantwortung der Frage, ob der Widerspruch erfolgreich im Sinne des § 63 SGB 10 war, kommt es nicht auf eine kausale Verknüpfung zwischen Widerspruch und Abhilfeentscheidung an (Abgrenzung zu BSG vom 21.7.1992 - 4 RA 20/91 = SozR 3-1300 § 63 Nr. 3; BSG vom 29.1.1998 - B 12 KR 18/97 R = SozR 3-1500 § 144 Nr. 13).

    Diese Rechtsprechung hat der 4. Senat des BSG in seinem Urteil vom 21. Juli 1992 (SozR 3-1300 § 63 Nr. 3) dann dahin modifiziert, dass dies nicht den Blick dafür verstellen dürfe, dass dem Widerspruch nur dann "stattzugeben sei" und er erfolgreich im Sinne des Gesetzes sei, wenn zwischen Rechtsbehelf und begünstigender Entscheidung der Behörde eine "ursächliche Verknüpfung im Rechtssinne" bestehe.

  • BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 18/97 R

    Kein Berufungsausschluß bei Streitigkeit über Kosten des isolierten Vorverfahrens

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 3 KA 85/06
    Für die Beantwortung der Frage, ob der Widerspruch erfolgreich im Sinne des § 63 SGB 10 war, kommt es nicht auf eine kausale Verknüpfung zwischen Widerspruch und Abhilfeentscheidung an (Abgrenzung zu BSG vom 21.7.1992 - 4 RA 20/91 = SozR 3-1300 § 63 Nr. 3; BSG vom 29.1.1998 - B 12 KR 18/97 R = SozR 3-1500 § 144 Nr. 13).

    Unter Hinweis auf die Entscheidung des 4. Senats hat auch der 12. Senat in seinem zurückverweisenden Urteil vom 29. Januar 1998 (SozR 3-1500 § 144 Nr. 13) erwähnt, dass der Widerspruch iSd § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB X nur dann erfolgreich sei, wenn zwischen Rechtsbehelf und begünstigender Entscheidung der Behörde eine "ursächliche Verknüpfung im Rechtssinne" bestehe.

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 78/04 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfvereinbarung - Abhilfeverfahren nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 3 KA 85/06
    Über die konkrete Höhe der zu erstattenden Kosten wird der Beklagte in einem gesonderten Festsetzungsbescheid zu befinden haben (§ 63 Abs. 3 Satz 1 SGB X), wobei es sich um ein von der Kostengrundentscheidung abgeschichtetes Verfahren handelt (BSG SozR 4-1300 § 63 Nr. 4; SozR 4-1500 § 105 Nr. 1).
  • BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 59/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtsbescheid - Revisionszulassung wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 3 KA 85/06
    Über die konkrete Höhe der zu erstattenden Kosten wird der Beklagte in einem gesonderten Festsetzungsbescheid zu befinden haben (§ 63 Abs. 3 Satz 1 SGB X), wobei es sich um ein von der Kostengrundentscheidung abgeschichtetes Verfahren handelt (BSG SozR 4-1300 § 63 Nr. 4; SozR 4-1500 § 105 Nr. 1).
  • BSG, 25.03.2004 - B 12 KR 1/03 R

    Erstattung von Vorverfahrenskosten - erfolgreicher Widerspruch - ursächlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 3 KA 85/06
    Die vorliegend maßgebliche Frage, ob ein Erfolg des Widerspruchs vorliegt, wenn eine während des Widerspruchsverfahrens in Kraft getretene Gesetzesänderung zu einem für den Widerspruchsführer günstigen Verfahrensausgang führt, hat der 12. Senat in seinem Urteil vom 25. März 2004 (B 12 KR 1/03 R - juris) hingegen ausdrücklich offen gelassen.
  • BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 10/87

    Notwendige Vertretung im Schwerbehinderten-Vorverfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 3 KA 85/06
    Dementsprechend ist das BSG zunächst auch der Rechtsprechung des BVerwG gefolgt und hat vertreten, dass es ohne Belang sei, was der Widersprechende zur Begründung seines Rechtsbehelfs vorgebracht habe und welche Gründe zum Stattgeben des Widerspruchs geführt hätten (BSG, Urteil vom 8. Oktober 1987 - 9a RVs 10/87 - juris).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95

    Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 3 KA 85/06
    Werde dem Widerspruch stattgegeben - aus welchen Gründen auch immer -, so gelte dies als eine für den Widersprechenden erfolgreiche Durchsetzung seines Begehrens (BVerwG NVwZ 1997, 272).
  • SG Marburg, 13.01.2010 - S 12 KA 546/09

    Erstattung von Kosten im Vorverfahren - Vorliegen eines erfolgreichen

    Ein Widerspruch ist nur dann erfolgreich i. S. des § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB X, wenn zwischen Rechtsbehelf und begünstigender Entscheidung der Behörde eine ursächliche Verknüpfung im Rechtssinne besteht (vgl. BSG v. 21.07.1992 - 4 RA 20/91 - SozR 3-1300 § 63 Nr. 3, juris Rdnr. 18; BSG v. 29.01.1998 - B 12 KR 18/97 R - SozR 3-1500 § 144 Nr. 13, juris Rdnr. 23; anders LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 27.05.2009 - L 3 KA 85/06 - juris Rdnr. 24, Revision anhängig: B 6 KA 29/09 R).

    Soweit LSG Niedersachsen-Bremen (Urt. v. 27.05.2009 - L 3 KA 85/06 - juris Rdnr. 24, Revision anhängig: B 6 KA 29/09 R) der Auffassung ist, für die Beantwortung der Frage, ob der Widerspruch erfolgreich im Sinne des § 63 SGB X war, komme es nicht auf eine kausale Verknüpfung zwischen Widerspruch und Abhilfeentscheidung an, weshalb eine Kostenerstattung auch zu erfolgen habe, wenn die Abhilfe auf einer zwischenzeitlich eingetretenen Änderung der Sach- oder der Rechtslage zu Gunsten des Widerspruchsführers beruht, so ist dem in dieser Allgemeinheit nicht zu folgen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2014 - L 1 R 243/14
    Diese Rechtsauffassung stehe dem Inhalt des Urteils des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) vom 27. Mai 2009 - L 3 KA 85/06 - entgegen.

    Insbesondere weicht die Entscheidung des SG weder von der obersten Rechtsprechung der in § 144 Abs. 2 Nr. 2 genannten Bundesgerichte noch von der Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. Mai 2009 - L 3 KA 85/06 - ab.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2010 - L 11 KA 9/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Der Senat folgt nicht der Auffassung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 27.05.2009 (L 3 KA 85/06; das Revisionsverfahren ist unter dem Az. B 6 KA 29/09 R beim BSG anhängig), das die Rechtsprechung des BSG, soweit sie auf eine "ursächliche Verknüpfung" zwischen Widerspruch und Erfolg abstellt, nicht für überzeugend hält.
  • SG Neuruppin, 24.09.2015 - S 18 AS 1812/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

    Auch wenn einem Widerspruch aus Gründen abgeholfen wurde, auf die sich der Widerspruchsführer nicht gestützt hat, ist der Widerspruch erfolgreich im Sinne des § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB X (vgl. nur LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 27.05.2009 - L 3 KA 85/06; Mutschler, in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 86. Erg. Juni 2015, SGB X § 63 Rz. 6).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.10.2010 - L 13 AS 3385/10
    Die anderslautende Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. Mai 2009 (L 3 KA 85/06 - juris) überzeugt hingegen nicht.
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