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   LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 9/14   

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LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 9/14 (https://dejure.org/2016,31973)
LSG Saarland, Entscheidung vom 30.08.2016 - L 3 KA 9/14 (https://dejure.org/2016,31973)
LSG Saarland, Entscheidung vom 30. August 2016 - L 3 KA 9/14 (https://dejure.org/2016,31973)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 54 Abs 1 S 2 SGG, § 82 Abs 1 SGB 5, Anl 9.1 § 4 Abs 1 BMV-Ä, Anl 9.1 § 6 Abs 1 BMV-Ä, Anl 9.1 § 6 Abs 2 BMV-Ä
    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum mit Schwerpunkt Nephrologie - Genehmigung des weiteren Betrieb einer Nebenbetriebsstätte durch Kassenärztliche Vereinigung - keine Anfechtungsbefugnis - Nephrologische Berufsausübungsgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Konkurrentenklage gegen Verlängerung einer Genehmigung für Dialyse-MVZ gescheitert

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 19 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Genehmigung/Zweigpraxis/Notdienst | Zweigpraxis | Anfechtungsbefugnis: Genehmigung einer Nebenbetriebsstätte zur Dialysebehandlung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Auszug aus LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 9/14
    Die Anfechtung eines Verwaltungsaktes durch einen Dritten im Rahmen der defensiven Konkurrentenklage sei nur dann unzulässig, wenn dessen Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein könnten (vgl. nur Bundessozialgericht [BSG] in BSGE 98, 98 sowie wie BSG-Urteil vom 17. August 2011, Aktenzeichen B 6 KA 26/10 R mwN).

    Unter welchen Voraussetzungen Vertragsärzte berechtigt sind, zugunsten anderer Ärzte ergangene Entscheidungen anzufechten (sog. defensive Konkurrentenklage), hat das BSG in seinem Urteil vom 07.02.2007 im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17.08.2004 (BVerfG SozR 4-1500 § 54 Nr. 4) konkretisiert (BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10).

    Danach bestehen drei Voraussetzungen für die Anerkennung einer Drittanfechtungsberechtigung, nämlich erstens, dass der Kläger und der Konkurrent im selben räumlichen Bereich die gleichen Leistungen anbieten (BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10; dies weiterführend BSGE 99, 145 = SozR 4-2500 § 116 Nr. 4), weiterhin zweitens, dass dem Konkurrenten die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung eröffnet oder erweitert und nicht nur ein weiterer Leistungsbereich genehmigt wird (BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10, jeweils RdNr. 23 i.V.m. 32) und ferner drittens, dass der dem Konkurrenten eingeräumte Status gegenüber demjenigen des Anfechtenden nachrangig ist.

    Letzteres ist der Fall, wenn die Einräumung des Status' an den Konkurrenten vom Vorliegen eines Versorgungsbedarfs abhängt, der von den bereits zugelassenen Ärzten nicht abgedeckt wird (BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R = BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10).

  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R

    Vertragsarzt - Anfechtungsbefugnis gegenüber Ermächtigung eines Krankenhausarztes

    Auszug aus LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 9/14
    Die weitere Prüfung der Begründetheit von Drittanfechtungen vertragsärztlicher Konkurrenten erfolge nach der Rechtsprechung des BSG zweistufig (siehe zB BSGE 99, 145 = SozR 4-2500 § 116 Nr. 4).

    Die weitere Prüfung der Begründetheit von Drittanfechtungen vertragsärztlicher Konkurrenten erfolgt nach der Rechtsprechung des BSG zweistufig (siehe z.B. BSGE 99, 145 = SozR 4-2500 § 116 Nr. 4).

    Danach bestehen drei Voraussetzungen für die Anerkennung einer Drittanfechtungsberechtigung, nämlich erstens, dass der Kläger und der Konkurrent im selben räumlichen Bereich die gleichen Leistungen anbieten (BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10; dies weiterführend BSGE 99, 145 = SozR 4-2500 § 116 Nr. 4), weiterhin zweitens, dass dem Konkurrenten die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung eröffnet oder erweitert und nicht nur ein weiterer Leistungsbereich genehmigt wird (BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10, jeweils RdNr. 23 i.V.m. 32) und ferner drittens, dass der dem Konkurrenten eingeräumte Status gegenüber demjenigen des Anfechtenden nachrangig ist.

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 9/14
    "Zwar gewährt Art. 12 Abs. 1 GG keinen Schutz vor Konkurrenz (vgl. BVerfGE 34, 252 ; 94, 372 ).

    An diesem legitimen Zweck sind aber die jeweiligen Beschränkungen der Berufsfreiheit der im System tätigen Leistungserbringer auch zu messen (vgl. BVerfGE 94, 372 ; 103, 172 ).

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 9/14
    Unter welchen Voraussetzungen Vertragsärzte berechtigt sind, zugunsten anderer Ärzte ergangene Entscheidungen anzufechten (sog. defensive Konkurrentenklage), hat das BSG in seinem Urteil vom 07.02.2007 im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17.08.2004 (BVerfG SozR 4-1500 § 54 Nr. 4) konkretisiert (BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zu der Frage, wann eine Anfechtungsbefugnis anzunehmen ist, nämlich insbesondere ausgeführt (BVerfG, Urteil vom 17.08.2004 - 1 BvR 378/00):.

  • BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72

    Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes

    Auszug aus LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 9/14
    "Zwar gewährt Art. 12 Abs. 1 GG keinen Schutz vor Konkurrenz (vgl. BVerfGE 34, 252 ; 94, 372 ).

    Die Vertragsärzte haben aufgrund ihres Zulassungsstatus auch keinen Rechtsanspruch auf die Sicherung einer wirtschaftlich ungefährdeten Tätigkeit (vgl. hierzu etwa BVerfGE 7, 377 ; 31, 8 ; 34, 252 ).

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit einer

    Auszug aus LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 9/14
    Der Widerspruch vom 09.10.2012 sei nach mehr als einem Jahr nach Bescheiderlass vom 12.07.2011 eingelegt worden und damit unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Urteil vom 17. Oktober 2012, Aktenzeichen B 6 KA 42/11 R) verfristet.

    Eine Änderung insbesondere der ärztlichen Leistungserbringer habe sich mithin nicht ergeben (vgl. hierzu auch ausdrücklich BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012, Aktenzeichen B 6 KA 42/11 R, Rn. 23 in der juris-Veröffentlichung).

  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

    Auszug aus LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 9/14
    An diesem legitimen Zweck sind aber die jeweiligen Beschränkungen der Berufsfreiheit der im System tätigen Leistungserbringer auch zu messen (vgl. BVerfGE 94, 372 ; 103, 172 ).
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Auszug aus LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 9/14
    Die Wettbewerbsposition und die Erträge unterliegen grundsätzlich dem Risiko laufender Veränderung je nach den Marktverhältnissen (vgl. BVerfGE 105, 252 ; 106, 275 ).
  • BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3405/08

    Kein vorbeugender Rechtsschutz zugunsten eines Plankrankenhauses bei Aufnahme

    Auszug aus LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 9/14
    "Das BVerfG hat in einem Beschluss vom 23.4.2009 an diese Rechtsprechung angeknüpft (BVerfG , Beschluss vom 23.4.2009 - 1 BvR 3405/08 - GesR 2009, 376 = NVwZ 2009, 977) und ausgeführt, dass eine unter dem Aspekt der Berufsfreiheit nach Rechtsschutz verlangende Verwerfung der Konkurrenzverhältnisse dann in Frage steht, wenn den bereits zum Markt zugelassenen Leistungserbringern ein gesetzlicher Vorrang gegenüber auf den Markt drängenden Konkurrenten eingeräumt ist (BVerfG aaO unter II.1.a unter Bezugnahme auf seinen früheren Beschluss vom 17.8.2004).".
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 9/14
    Eine Wettbewerbsveränderung durch Einzelakt, die erhebliche Konkurrenznachteile zur Folge hat, kann aber das Grundrecht der Berufsfreiheit beeinträchtigen, wenn sie im Zusammenhang mit staatlicher Planung und der Verteilung staatlicher Mittel steht (vgl. BVerfGE 82, 209 für die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan).
  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 44/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - bedarfsunabhängige Ermächtigung einer ärztlich

  • BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15

    Erheblicher Vortrag zum Hilfsantrag ist in die gerichtlichen Erwägungen zum

  • LSG Saarland, 05.05.2015 - L 3 KA 1/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 41/11 R

    Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) - Anfechtung der Zusicherung und Genehmigung

  • BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 26/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Anfechtung von Sonderbedarfszulassungen für

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2018 - L 3 KA 1/16
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 3 KA 9/14 B RG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,104122
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 3 KA 9/14 B RG (https://dejure.org/2014,104122)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.04.2014 - L 3 KA 9/14 B RG (https://dejure.org/2014,104122)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. April 2014 - L 3 KA 9/14 B RG (https://dejure.org/2014,104122)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2014 - L 3 KA 49/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 3 KA 9/14
    Auf die Anhörungsrüge des Beklagten gegen den Beschluss des Senats vom 20. Dezember 2013 wird das Verfahren unter dem Aktenzeichen L 3 KA 49/14 B fortgeführt.
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