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   LSG Sachsen-Anhalt, 11.02.2015 - L 3 R 486/12   

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https://dejure.org/2015,24036
LSG Sachsen-Anhalt, 11.02.2015 - L 3 R 486/12 (https://dejure.org/2015,24036)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.02.2015 - L 3 R 486/12 (https://dejure.org/2015,24036)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - L 3 R 486/12 (https://dejure.org/2015,24036)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer vom Rentenversicherungsträger vorgenommenen Schätzung der Beiträge nach einer Verletzung der Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten durch den Arbeitgeber; Ansetzung der Lohnquote für die Erstellung von Fundamenten für Windräder

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rentenversicherung; Zu einem auf Grundlage einer Schätzung erstellten Beitragssummenbescheid - Beitragssummenbescheid; Schätzung; Lohnsummen; Nettoumsatz; Sozialversicherungsbeiträge; Mißverhältnis; Nachforderung; Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflicht

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit einer vom Rentenversicherungsträger vorgenommenen Schätzung der Beiträge nach einer Verletzung der Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten durch den Arbeitgeber; Ansetzung der Lohnquote für die Erstellung von Fundamenten für Windräder

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.02.2015 - L 3 R 486/12
    Die von der Beklagten vorgenommene Schätzung der Beiträge entspreche den Vorgaben in § 28f Abs. 2 Satz 3 und 4 SGB IV. Die Beklagte habe die Lohnquote entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Schwarzlohnsumme (Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09 - juris) mit zwei Dritteln der Nettoumsätze ansetzen dürfen.

    Die Entscheidung des BGH vom 10. November 2009 (a.a.O.) stehe in keinem Zusammenhang mit sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben.

    Die Entscheidung des BGH vom 10. November 2009 (a.a.O.) sei auf die nach § 28f Abs. 2 SGB IV zulässige Schätzung von Sozialversicherungsbeiträgen übertragbar, da diese Entscheidung eine Verantwortlichkeit für die Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 266a Strafgesetzbuch ("Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt") betreffe.

    Die Lohnsumme von zwei Dritteln des Nettoumsatzes ist damit als untere Grenze anzusehen und im vorliegenden Fall sachgerecht (vgl. im Ergebnis für Baustahlarmierungs- und Bewehrungsarbeiten: BGH, Beschluss vom 10. November 2009, a.a.O., Sächsisches LSG, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - L 1 B 1/08 KR-PKH - juris).

  • LSG Sachsen, 08.12.2010 - L 1 B 1/08
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.02.2015 - L 3 R 486/12
    Die Lohnsumme von zwei Dritteln des Nettoumsatzes ist damit als untere Grenze anzusehen und im vorliegenden Fall sachgerecht (vgl. im Ergebnis für Baustahlarmierungs- und Bewehrungsarbeiten: BGH, Beschluss vom 10. November 2009, a.a.O., Sächsisches LSG, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - L 1 B 1/08 KR-PKH - juris).
  • BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13

    Schwarzarbeit wird nicht bezahlt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.02.2015 - L 3 R 486/12
    Soweit die Arbeit im Wesentlichen durch in geringem Umfang gemeldete Arbeitnehmer durchgeführt worden sein sollte, wäre auch insoweit keine Entgeltfortzahlung gesichert gewesen, da diese Arbeitsverträge als insgesamt nichtig anzusehen sein dürften (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13 - juris).
  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.02.2015 - L 3 R 486/12
    Soweit im Bereich des Trockenbaus eine Lohnsumme von 60 Prozent des Nettoumsatzes als sachgerecht angesehen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08 - juris), spricht dies nicht gegen eine etwas höhere Lohnsumme im Bereich der Herstellung von Fundamenten für Windkraftanlagen.
  • BSG, 22.09.1988 - 12 RK 36/86

    Einvernehmliche Steuerhinterziehung - Umfang und Entrichtung von Beiträgen -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.02.2015 - L 3 R 486/12
    Er verweise auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. September 1988 (- 12 RK 36/86 - BSGE 64, 110ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2007 - L 11 (8) R 46/06
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.02.2015 - L 3 R 486/12
    Der Senat sieht auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17. Oktober 2007 (- L 11 (8) R 46/06 - www.sozialgerichtsbarkeit.de) keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides unter dem Gesichtspunkt einer Erhebung von Beiträgen zur Krankenversicherung nach dem erhöhten Beitragssatz innerhalb des hier streitigen Zeitraums bis zum 31. Juli 2002 nach § 242 SGB V in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2020 - L 15 U 191/18

    Nicht um Nachunternehmer gekümmert: Haftung für nicht gezahlte BG-Beiträge!

    Die Rechtsprechung geht sogar noch weiter und nimmt an, dass bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen (Schwarzarbeit) die Nettolohnquote, die naturgemäß niedriger ist als die Bruttolohnquote, im Baugewerbe zwei Drittel des Nettoumsatzes beträgt (BGH, a.a.O., Rn. 21; Urt. v. 06.02.2013 - 1 StR 577/12 -, juris Rn. 55; FG Köln, Urt. v. 24.10.2012 - 15 K 66/12 -, juris Rn. 57; FG Münster, Beschl. v. 23.06.2015 - 1 V 1012/15 L -, juris Rn. 100; FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 06.07.2016 - 9 K 9267/12 -, juris Rn. 136; Sächsisches LSG, Beschl. v. 08.12.2010 - L 1 B 1/08 KR-PKH -, juris Rn. 19; LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 11.02.2015 - L 3 R 486/12 -, juris Rn. 11, 21, 24).
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