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   LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 R 801/11   

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https://dejure.org/2012,32057
LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 R 801/11 (https://dejure.org/2012,32057)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.08.2012 - L 3 R 801/11 (https://dejure.org/2012,32057)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. August 2012 - L 3 R 801/11 (https://dejure.org/2012,32057)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.01.2011 - L 5 AS 433/10

    Keine Berufung per e-mail und PDF

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 R 801/11
    Der Kläger hat daraufhin unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2008, X ZB 8/08) und des LSG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 18. Januar 2011, L 5 AS 433/10 B) mitgeteilt, er halte seine Berufung nach wie vor für zulässig und rechtlich begründet.

    Die vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2008, X ZB 8/08, in juris) und des LSG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 18. Januar 2011, L 5 AS 433/10 B, in juris), in denen es jeweils um per e-mail, aber nicht in der erforderlichen qualifizierten Form, eingelegte Berufungen ging - in einem Fall fehlte es an der erforderlichen Zulassung durch Rechtsverordnung für das betreffende Oberlandesgericht (BGH a.a.O.), im anderen an der qualifizierten signierten Form (LSG Sachsen-Anhalt) -, unterscheiden sich vom Streitfall dadurch, dass dort die elektronisch übermittelten Schriftsätze fristgerecht eingingen und die anhängenden PDF-Dateien mit eingescannter Berufungsbegründung und Unterschrift vom Gerichtspersonal fristgerecht geöffnet und ausgedruckt wurden, also rechtzeitig in Schriftform vorlagen.

    Die Entscheidung beruht nicht auf einer Abweichung von den zitierten Entscheidungen des BGH (Beschluss vom 15. Juli 2008, X ZB 8/08) und des LSG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 18. Januar 2011, L 5 AS 433/10 B), da hier die im Anhang übermittelte, eingescannte Berufungsschrift erst nach Fristablauf geöffnet wurde und Wiedereinsetzung nicht zu gewähren ist.

  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 8/08

    Berufungsbegründung per E-Mail

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 R 801/11
    Der Kläger hat daraufhin unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2008, X ZB 8/08) und des LSG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 18. Januar 2011, L 5 AS 433/10 B) mitgeteilt, er halte seine Berufung nach wie vor für zulässig und rechtlich begründet.

    Die vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2008, X ZB 8/08, in juris) und des LSG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 18. Januar 2011, L 5 AS 433/10 B, in juris), in denen es jeweils um per e-mail, aber nicht in der erforderlichen qualifizierten Form, eingelegte Berufungen ging - in einem Fall fehlte es an der erforderlichen Zulassung durch Rechtsverordnung für das betreffende Oberlandesgericht (BGH a.a.O.), im anderen an der qualifizierten signierten Form (LSG Sachsen-Anhalt) -, unterscheiden sich vom Streitfall dadurch, dass dort die elektronisch übermittelten Schriftsätze fristgerecht eingingen und die anhängenden PDF-Dateien mit eingescannter Berufungsbegründung und Unterschrift vom Gerichtspersonal fristgerecht geöffnet und ausgedruckt wurden, also rechtzeitig in Schriftform vorlagen.

    Die Entscheidung beruht nicht auf einer Abweichung von den zitierten Entscheidungen des BGH (Beschluss vom 15. Juli 2008, X ZB 8/08) und des LSG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 18. Januar 2011, L 5 AS 433/10 B), da hier die im Anhang übermittelte, eingescannte Berufungsschrift erst nach Fristablauf geöffnet wurde und Wiedereinsetzung nicht zu gewähren ist.

  • LSG Hessen, 13.04.2012 - L 5 R 154/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - unrichtige Rechtsmittelbelehrung - elektronischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 R 801/11
    Demgegenüber handelt es sich bei der Einlegung eines Rechtsmittels in elektronischer Form - wie dargelegt - nicht um die Einlegung in Schriftform, sie stellt eine - wie auch die Terminologie der §§ 158 Satz 1, 66 Abs. 1 SGG zeigt, die neben der Schriftform ausdrücklich auch die elektronische Form erwähnen - eigenständige Kommunikationsmöglichkeit mit dem Gericht dar (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 23. April 2012, L 5 R 154/11, in juris).
  • BSG, 22.04.1998 - B 9 SB 7/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Sprungrevision - Prüfungskompetenz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 R 801/11
    Maßgeblich für die Wirksamkeit eines auf diesem Wege übermittelten Schriftsatzes ist allein die auf Veranlassung des Absenders am Empfangsort (Gericht) erstellte körperliche Urkunde (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. April 2007, 1 BvR 110/07 Rdn. 15; GMS, Beschluss vom 5. April 2000, a. a. O.; BSG, Urteile vom 22. April 1998, B 9 SB 7/97 R, und vom 21. Juni 2001, B 13 RJ 5/01 R; beide in juris; Leitherer in: Meyer-Ladewig/ Keller/ Leitherer, SGG - Kommentar, 9. Aufl. 2008, § 161 RdNr. 4a, § 173 Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2005 - 2 PA 108/05

    Schriftformerfordernis einer E-Mail ; Erforderlichkeit einer elektronischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 R 801/11
    Der Absender ist nicht ausreichend sicher identifizierbar, und es besteht eine größere Gefahr von Missbrauch und Täuschung durch Unbefugte (vgl. auch Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht [OVG], Beschluss vom 17. Januar 2005, 2 PA 108/05, in juris).
  • BSG, 21.06.2001 - B 13 RJ 5/01 R

    Schriftlichkeit der Berufung - Unterschrift - fehlende Vollmacht - nachträgliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 R 801/11
    Maßgeblich für die Wirksamkeit eines auf diesem Wege übermittelten Schriftsatzes ist allein die auf Veranlassung des Absenders am Empfangsort (Gericht) erstellte körperliche Urkunde (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. April 2007, 1 BvR 110/07 Rdn. 15; GMS, Beschluss vom 5. April 2000, a. a. O.; BSG, Urteile vom 22. April 1998, B 9 SB 7/97 R, und vom 21. Juni 2001, B 13 RJ 5/01 R; beide in juris; Leitherer in: Meyer-Ladewig/ Keller/ Leitherer, SGG - Kommentar, 9. Aufl. 2008, § 161 RdNr. 4a, § 173 Rn. 3).
  • BVerfG, 18.04.2007 - 1 BvR 110/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unterzeichnung eines per Telefax

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 R 801/11
    Maßgeblich für die Wirksamkeit eines auf diesem Wege übermittelten Schriftsatzes ist allein die auf Veranlassung des Absenders am Empfangsort (Gericht) erstellte körperliche Urkunde (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. April 2007, 1 BvR 110/07 Rdn. 15; GMS, Beschluss vom 5. April 2000, a. a. O.; BSG, Urteile vom 22. April 1998, B 9 SB 7/97 R, und vom 21. Juni 2001, B 13 RJ 5/01 R; beide in juris; Leitherer in: Meyer-Ladewig/ Keller/ Leitherer, SGG - Kommentar, 9. Aufl. 2008, § 161 RdNr. 4a, § 173 Rn. 3).
  • BGH, 18.03.2015 - XII ZB 424/14

    Beschwerde in familiengerichtlichen Verfahren: Formwahrende Übermittlung der

    Dass die Unterschrift nur in Kopie wiedergegeben ist, ist entsprechend § 130 Nr. 6 Alt. 2 ZPO unschädlich, weil der im Original unterzeichnete Schriftsatz elektronisch übermittelt und von der Geschäftsstelle entgegengenommen worden ist (BGH Beschluss vom 15. Juli 2008 - X ZB 8/08 - NJW 2008, 2649 Rn. 13; ebenso BAG NZA 2013, 983 Rn. 12; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 16. August 2012 - L 3 R 801/11 - juris Rn. 39).
  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 1/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Berufungsschrift in elektronischer

    Es handelt sich bei der elektronischen Form iS des § 65a SGG um eine eigenständige Kommunikationsform, die der Gesetzgeber als zusätzliche - gleichberechtigte - Option neben der herkömmlichen papiergebundenen Schriftform eingeführt hat (Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein JKomG, BT-Drucks 15/4067 S 24, 27 f unter VI; BSG Urteil vom 14.3.2013 - B 13 R 19/12 R - SozR 4-1500 § 66 Nr. 3 RdNr 18; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.8.2012 - L 3 R 801/11 - RdNr 38; vgl auch BFH Urteil vom 13.5.2015 - III R 26/14 - RdNr 21 zur Parallelvorschrift § 52a FGO; BVerwG Urteil vom 25.4.2012 - 8 C 18/11 - BVerwGE 143, 50 RdNr 16 f zur Parallelvorschrift § 55a VwGO) .

    Der Zweck der besonderen (Sicherheits-)Anforderungen würde letztlich verfehlt, wenn allein die eingescannte Unterschrift bei elektronischer Übermittlung eine Verletzung dieser spezifisch in § 65a SGG iVm dem Verordnungsrecht geregelten Anforderungen "heilen" und die Form wahren könnte (so auch Sächsisches OVG Beschluss vom 19.10.2015 - 5 D 55/14 - RdNr 8 f zu § 55a VwGO; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.8.2012 - L 3 R 801/11 - RdNr 35; Hessisches LSG Beschluss vom 31.3.2016 - L 6 AS 247/15 - RdNr 30; Müller, NZS 2015, 896, 898 und AnwBl 2016, 27, 28) .

    Eine "Heilung" von Mängeln der elektronischen Form durch den Ausdruck hätte aber gerade dies zur Folge, denn der Absender hat es - anders als etwa in der Regel bei der Übermittlung per Fax - nicht in der Hand, ob und wann ein elektronisch übermitteltes Dokument vom Empfänger ausgedruckt wird (vgl hierzu LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.8.2012 - L 3 R 801/11 - RdNr 38; Skrobotz, jurisPR-ITR 24/2015 Anm 2; Müller, AnwBl 2016, 27, 29) .

  • VG Neustadt, 11.02.2021 - 4 K 758/20

    Übermittlung eines Widerspruchsschreibens als PDF-Datei

    Der Zweck der besonderen (Sicherheits-)Anforderungen würde letztlich verfehlt, wenn allein die eingescannte Unterschrift bei elektronischer Übermittlung eine Verletzung dieser spezifisch in § 3a VwVfG geregelten Anforderungen "heilen" und die Form wahren könnte (so auch Sächsisches OVG Beschluss vom 19. Oktober 2015 - 5 D 55/14 -, Rn. 8 f., juris zu § 55a VwGO; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16. August 2012 - L 3 R 801/11 -, Rn. 35, juris; Hessisches LSG Beschluss vom 31. März 2016 - L 6 AS 247/15 -, Rn. 30, juris; Müller, Der elektronische Rechtsverkehr in der Rechtsanwendung - heute und morgen, NZS 2015, 896, 898).
  • VG Hamburg, 31.07.2023 - 3 K 1110/23

    Unzulässigkeit der Erhebung eines Widerspruchs per E-Mail

    Der Zweck der besonderen (Sicherheits-) Anforderungen würde letztlich verfehlt, wenn allein die eingescannte Unterschrift bei elektronischer Übermittlung eine Verletzung dieser spezifisch in § 3a HmbVwVfG geregelten Anforderungen "heilen" und die Form wahren könnte (so auch OVG Bautzen, Beschl. v. 19.10.2015, 5 D 55/14, NVwZ-RR 2016, 404; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.8.2012, L 3 R 801/11, juris; Hessisches LSG, Beschl. v. 31.3.2016, L 6 AS 247/15, juris, Rn. 30).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2015 - L 25 AS 1511/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungseinlegung in elektronischer Form -

    Die zivilgerichtliche Rechtsprechung zum so genannten Computerfax sei insoweit nicht übertragbar (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 24. Februar 2012 - L 8 SO 9/12 B ER -, juris Rn. 15; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. August 2012 - L 3 R 801/11 -, juris Rn. 37; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2014 - L 29 AS 1052/14 NZB; Hessisches LSG, Beschluss vom 9. Januar 2015 - L 6 AS 639/14 B ER -, juris Rn. 4).

    Mit ihr wird ferner darauf abgestellt, dass es sich bei der Einlegung eines Rechtsmittels in elektronischer Form nicht um die Einlegung in Schriftform handele, da sie eine - wie auch die Terminologie der §§ 158 Satz 1, 66 Abs. 1 SGG zeige, die neben der Schriftform ausdrücklich auch die elektronische Form erwähnten - eigenständige Kommunikationsmöglichkeit mit dem Gericht darstelle (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. August 2012 - L 3 R 801/11 -, juris Rn. 38; ebenso Müller, NZS 2015, 896).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 194/13

    Rechtsmitteleinlegung nur mit qualifizierter elektronischer Signatur

    Auch kann die E-Mail vom 28.05.2013 nicht unter dem Gesichtspunkt als dem Schriftformerfordernis genügend angesehen werden, dass ihr die Beschwerdeschrift als PDF-Dokument mit eingescannter Unterschrift des Beschwerdeführers beigefügt war und ein Mitarbeiter des LSG dieses Dokument - wohl noch innerhalb der Beschwerdefrist - ausgedruckt und zu den Akten genommen hat (so aber BGH, Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 8/08 und, sich anschließend, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.01.2011 - L 5 AS 433/10 B; wohl auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.11.2012 - L 19 AS 1974/12 B für Konstellationen, in denen der elektronische Rechtsverkehr nicht eröffnet war; a.A. Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.02.2012 - L 8 SO 9/12 B ER; SG Chemnitz, Urteil vom 17.10.2012 - S 14 AS 640/12; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.12.2012 - 6 K 1736/10; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.08.2012 - L 3 R 801/11, alle juris, für den Fall, dass ein Ausdruck innerhalb der Frist nicht mehr möglich war).
  • LSG Sachsen, 14.09.2015 - L 2 U 39/12

    Gesetzliche Unfallversicherung; Streitigkeit am Arbeitsplatz - Arbeitsunfall;

    Auf die in diesem Zusammenhang streitige Frage, ob ein solcher Schriftsatz die Schriftform dann wahrt, sofern er als Ausdruck zur Akte gelangt (so Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18.03.2015 - XII ZB 424/14 - juris RdNr. 10; Beschluss vom 04.12.2008 - IX ZB 41/08 - juris RdNr. 10; Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 8/08 - juris RdNr. 8; ebenso Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 11.07.2013 - 2 AZB 6/13 -, juris RdNr. 12; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 16.08.2012 - L 3 R 801/11 - juris RdNr. 39; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.01.2011 - L 5 AS 433/10 B - juris), oder keine formwirksame Erklärung vorliegt (so LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.06.2013 - L 6 AS 194/13 B - juris RdNr. 13; Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.02.2012 - L 8 SO 9/12 B ER - juris RdNr. 11; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl., § 65a RdNr. 8c; ders., jurisPR-SozR 21/2013 Anm. 6; Jung in: Roos/Wahrendorf, SGG, § 65a RdNr. 18; Sommer, in: Roos/Wahrendorf a.a.o., § 151 RdNr. 24), kommt es daher nicht an.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 195/13

    Rechtsmitteleinlegung nur mit qualifizierter elektronischer Signatur

    Auch kann die E-Mail vom 28.05.2013 nicht unter dem Gesichtspunkt als dem Schriftformerfordernis genügend angesehen werden, dass ihr die Beschwerdeschrift als PDF-Dokument mit eingescannter Unterschrift des Beschwerdeführers beigefügt war und ein Mitarbeiter des LSG dieses Dokument - wohl noch innerhalb der Beschwerdefrist - ausgedruckt und zu den Akten genommen hat (so aber BGH, Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 8/08 und, sich anschließend, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.01.2011 - L 5 AS 433/10 B; wohl auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.11.2012 - L 19 AS 1974/12 B für Konstellationen, in denen der elektronische Rechtsverkehr nicht eröffnet war; a.A. Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.02.2012 - L 8 SO 9/12 B ER; SG Chemnitz, Urteil vom 17.10.2012 - S 14 AS 640/12; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.12.2012 - 6 K 1736/10; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.08.2012 - L 3 R 801/11, alle juris, für den Fall, dass ein Ausdruck innerhalb der Frist nicht mehr möglich war).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.01.2018 - L 16 R 455/17

    Wirksamkeit einer per E-Mail eingelegten Berufung

    Eine "Heilung" von Mängeln der elektronischen Form durch den Ausdruck hätte aber gerade dies zur Folge, denn der Absender hat es - anders als etwa in der Regel bei der Übermittlung per Telefax - nicht in der Hand, ob und wann ein elektronisch übermitteltes Dokument vom Empfänger ausgedruckt wird (vgl. hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2012 - L 3 R 801/11 -, juris Rn. 38).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2018 - L 15 AS 163/18
    Eine "Heilung" von Mängeln der elektronischen Form durch den Ausdruck hätte aber gerade dies zur Folge, denn der Absender hat es - anders als etwa in der Regel bei der Übermittlung per Telefax - nicht in der Hand, ob und wann ein elektronisch übermitteltes Dokument vom Empfänger ausgedruckt wird (vgl. hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2012 - L 3 R 801/11 -, juris Rn. 38).
  • FG Nürnberg, 06.05.2022 - 7 K 1023/21

    Einhaltung der Monatsfrist in Finanzsachen - Versand per Mail

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