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   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008 - L 3 R 84/08   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008 - L 3 R 84/08 (https://dejure.org/2008,17889)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.05.2008 - L 3 R 84/08 (https://dejure.org/2008,17889)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Mai 2008 - L 3 R 84/08 (https://dejure.org/2008,17889)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Kosten eines isolierten Widerspruchsverfahrens; Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund einer psychiatrischen Gesundheitsstörung; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten in einem Vorverfahren; Anwaltliches Ermessen bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 2400 VV RVG
    Überdurchschnittlicher Umfang für die Geschäftsgebühr im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (19)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2007 - L 1 AL 54/06

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008 - L 3 R 84/08
    § 3 RVG gilt auch für das sog. isolierte Vorverfahren (Landessozialgericht - LSG - Rheinland - Pfalz, Urteil vom 08.03.2006 L 4 SB 174/05 - LSG NRW Urteil vom 29.01.2007 L 1 AL 54/06; Breithaupt 2006, 781 bis 784, Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Aufl. 2006, § 3 Rdn. 21 ff.; Wahlen in Schneider/Wolf, Anwaltskommentar RVG, 3. Aufl. 2006, § 3, Rdn. 84; Göttlich / Mümmler, RVG Kommentar S. 844 ff.).

    Dabei ist der erkennende Senat davon ausgegangen, dass dem Rechtsanwalt gemäß der zur Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung entwickelten Rechtsprechung bei der Bestimmung der billigen Gebühr, sofern diese - wie hier - über die Schwellengebühr hinaus geht (vgl. hierzu LSG NRW Urteil vom 29.01.2007 L 1 AL 54/06), ein Toleranzbereich von 20 % zuzuerkennen ist (vgl. LSG NRW Urteil vom 23.04.2007 L 19 AS 54/06; BSG SozR 1300 § 63 Nr. 4 m.w.N.).

    Dies führt jedoch nicht ausnahmslos und zwangsläufig zu einer Erhöhung der Geschäftsgebühr (LSG NRW Urteil vom 29.01.2007 L 1 AL 54/06, Hartmann, Kostengesetze, 36. Auflage, § 14 RVG Rdnr. 13; PK - RVG / Winkler 2. Auflage, § 14 Rdnr. 32; Otto, NJW 2006, 1472, 1476).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 08.03.2006 - L 4 SB 174/05

    Höhe der Kosten des Tätigwerdens eines Rechtsanwalts in einem isolierten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008 - L 3 R 84/08
    § 3 RVG gilt auch für das sog. isolierte Vorverfahren (Landessozialgericht - LSG - Rheinland - Pfalz, Urteil vom 08.03.2006 L 4 SB 174/05 - LSG NRW Urteil vom 29.01.2007 L 1 AL 54/06; Breithaupt 2006, 781 bis 784, Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Aufl. 2006, § 3 Rdn. 21 ff.; Wahlen in Schneider/Wolf, Anwaltskommentar RVG, 3. Aufl. 2006, § 3, Rdn. 84; Göttlich / Mümmler, RVG Kommentar S. 844 ff.).

    Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Vorverfahren um einen Teil des Verwaltungsverfahrens handelt, auf das die prozessrechtlichen Vorschriften zur Verzinsung von Prozesskosten, die auf das förmliche gerichtliche Verfahren abstellen, keine Anwendung finden können (vgl. LSG Rheinland - Pfalz Urteil vom 08.03.2006 L 4 SB 174/05).

  • BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 6/05 R

    Krankenversicherung - Vergütungsforderung eines zugelassenen Leistungserbringers

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008 - L 3 R 84/08
    Der geltend gemachte Zinsanspruch sei - wie der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23.03.2006 (B 3 KR 6/05 R) zu entnehmen sei - vom Zeitpunkt der Klageerhebung an begründet.

    Der streitige Zinsanspruch lässt sich auch nicht auf die von dem Sozialgericht in Bezug genommene Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23.03.2006 (B 3 KR 6/05 R; ebenso Urteil vom 19.04.2007 B 3 KR 10/06 R) stützen, denn diese betrifft - worauf die Beklagte zutreffend hinweist - die besonderen Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken und nichtärztlichen Leistungserbringern, die mit den hier aus dem streitigen Erstattungsanspruch erwachsenden Rechtsbeziehungen der Beteiligten nicht vergleichbar sind.

  • BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R

    Erwerbsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008 - L 3 R 84/08
    Außerdem wird auch stets in die anwaltliche Prüfung mit einzubeziehen sein, ob eine schwere spezifische Behinderung oder eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen mit der Folge der Verpflichtung des Rentenversicherungsträgers zur Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit vorliegt (vgl. z.B. BSG Urteil vom 20.10.2004 B 5 RJ 48/03 R) oder eine solche - ggfs. unter Berücksichtigung der von der Rechtsprechung (auch) in diesem Zusammenhang entwickelten sog. Katalogfälle (vgl. z. B. BSGE 84, 24 ff. ebenso Urteil vom 10.05.2003 B 5 RJ 24/02 R) - nicht ersichtlich ist.
  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 10/06 R

    Krankenversicherung - Leistungserbringer - Zahlung von Verzugszinsen im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008 - L 3 R 84/08
    Der streitige Zinsanspruch lässt sich auch nicht auf die von dem Sozialgericht in Bezug genommene Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23.03.2006 (B 3 KR 6/05 R; ebenso Urteil vom 19.04.2007 B 3 KR 10/06 R) stützen, denn diese betrifft - worauf die Beklagte zutreffend hinweist - die besonderen Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken und nichtärztlichen Leistungserbringern, die mit den hier aus dem streitigen Erstattungsanspruch erwachsenden Rechtsbeziehungen der Beteiligten nicht vergleichbar sind.
  • BSG, 11.06.2003 - B 5 RJ 24/02 R

    Persönliche Entgeltpunkte bei Folgerenten - Besitzschutz - Wanderversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008 - L 3 R 84/08
    Außerdem wird auch stets in die anwaltliche Prüfung mit einzubeziehen sein, ob eine schwere spezifische Behinderung oder eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen mit der Folge der Verpflichtung des Rentenversicherungsträgers zur Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit vorliegt (vgl. z.B. BSG Urteil vom 20.10.2004 B 5 RJ 48/03 R) oder eine solche - ggfs. unter Berücksichtigung der von der Rechtsprechung (auch) in diesem Zusammenhang entwickelten sog. Katalogfälle (vgl. z. B. BSGE 84, 24 ff. ebenso Urteil vom 10.05.2003 B 5 RJ 24/02 R) - nicht ersichtlich ist.
  • BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - eingeschränkte Geh- bzw Wegefähigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008 - L 3 R 84/08
    Neben dem für den Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VI maßgeblichen zeitlichen Einsatzvermögen des Versicherten im Erwerbsleben wird der Anwalt in diesem Zusammenhang auch stets zu prüfen haben, ob die Voraussetzungen für eine Verschlossenheit des Arbeitsmarktes vorliegen, weil der Versicherte z. B. krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, für ihn in Betracht kommende Arbeitsplätze zu erreichen, und der Rentenanspruch nach der Rechtsprechung unter diesem Gesichtspunkt möglicherweise begründet ist (vgl. hierzu z. B. BSG Urteil vom 21.03.2005 B 5 RJ 51/04 R).
  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 91/94

    Auseinandersetzung mit Entscheidungsgründen des SG , Ersatz des Zinsschadens bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008 - L 3 R 84/08
    Zur Begründung hat das Bundessozialgericht im wesentlichen auf die Solidarhaftung aller Versicherten, die einseitig zu Lasten der Leistungsträger getroffene Regelung hinsichtlich der Gerichtsgebühren sowie den Ausschluss der Erstattung außergerichtlicher Kosten an den Leistungsträger selbst im Fall seines Obsiegens hingewiesen, was einem Zinsanspruch entgegenstehe (BSGE 6, 19 (insoweit nicht abgedruckt; vgl jedoch Breithaupt 1958, 725, 730); BSGE 22, 150 = SozR Nr. 1 zu § 288 BGB = SozR Nr. 1 zu § 291 BGB; BSGE 24, 118 = SozR Nr. 3 zu § 291 BGB; BSGE 28, 218, 222 = SozR Nr. 1 zu § 5 EKV-Ärzte vom 15.12.1950; BSGE 29, 44, 54 = SozR Nr. 3 zu § 28 BVG; BSGE 35, 195, 203 = SozR Nr. 4 zu § 1403 RVO; BSG vom 15. Dezember 1976 - 3 RK 3/75; BSG Urteil vom 23.07.1992 7 Rar 98/90; BSGE 71, 72, 76; 76, 233, 241; BSG Urteil vom 13.11.1996 B 6 Rka 78/95, SGB 1997, 71).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2006 - L 5 KA 5567/05

    Vergütung des Rechtsanwalts, schwierige Rechtsmaterie, Geschäftsgebühr bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008 - L 3 R 84/08
    Ein Abstellen auf den konkreten Kenntnisstand des Bevollmächtigten hätte mithin nicht nur zur Folge, dass im Einzelfall zu ermitteln wäre, über welche Kenntnisse der Bevollmächtigte hinsichtlich des Streitgegenstandes verfügt, sondern führte auch zu der gleichermaßen nicht akzeptablen Konsequenz, dass ein Rechtsanwalt mit nur geringen Kenntnissen regelmäßig einen höheren Vergütungsanspruch hätte als ein mit der streitbefangenen Rechtsmaterie vertrauter Spezialist (vgl. LSG Baden - Württemberg Urteil vom 13.12.2006 L 5 KA 5567/05).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.11.1997 - L 4 V 32/97

    Sozialgerichtliches Widerspruchsverfahren - außergerichtliche Kosten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008 - L 3 R 84/08
    Sozialrechtliche Streitigkeiten über typische Dauerleistungen, die den wesentlichen Lebensunterhalt des Leistungsberechtigten sicherstellen, sind wegen der Bedeutung der Sozialleistung grundsätzlich geeignet, eine über der Schwellengebühr liegende Geschäftsgebühr (bis zur Höchstgebühr) zu begründen (vgl. LSG Rheinland - Pfalz Urteil vom 06.11.1997 L 4 V 32/97 zu § 116 Abs. 1 Satz1 BRAGO).
  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 78/95

    Anspruch eines niedergelassenen Arztes für Chirurgie auf Erstattung der auf

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2007 - L 19 AS 54/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • BSG, 16.12.1964 - 12 RJ 526/64

    Beantragung einer Kriegswaisenrente eines ehelichen Sohnes - Gewährung von

  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 98/90

    Arbeitslosengeld - Erstattung - Verzugszinsen - Prozeßzinsen

  • BSG, 14.02.1973 - 1 RA 241/72

    Rückforderung von Nachversicherungsbeiträgen - Grund für den Aufschub der

  • BSG, 15.12.1976 - 3 RK 3/75
  • BSG, 11.12.1968 - 10 RV 606/65

    Entscheidungsbefugnis der Sozialgerichte - Streitige Forderung -

  • BSG, 25.11.1965 - 9 RV 370/63

    Verfahren der Kriegsopferversorgung - Forderung von Prozeßzinsen

  • BSG, 24.09.1968 - 6 RKa 17/66
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2015 - L 19 AS 1475/15

    Beschwerde des beigeordneten Prozessbevollmächtigten gegen die Festsetzung seiner

    Die Schwierigkeit des begründenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte müssen die anwaltliche Tätigkeit nachweislich bestimmt haben (vgl. LSG NRW, Urteil vom 05.05.2008 - L 3 R 84/08).
  • SG Lüneburg, 25.01.2010 - S 12 SF 221/09
    Die Kammer wendet sich aus den genannten Gründen auch ausdrücklich gegen die insoweit gegenteilige Auffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (vgl. etwa Urteil vom 05. Mai 2009, - L 1 AL 55/08, nunmehr bei dem Bundessozialgericht - B 11 AL 14/09 R anhängig sowie Urteil vom 05. Mai 2008, - L 3 R 84/08, jeweils zitiert nach juris).

    Soweit die Erinnerungsführerin in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Landessozi-algerichtes Nordrhein-Westfalen vom 05. Mai 2008 - L 3 R 84/08 - verweist, sei daraus wie folgt zitiert:.

  • SG Duisburg, 30.05.2008 - S 10 (25) R 70/06

    Rentenversicherung

    Es ist zwar zutreffend, dass in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, eine Unbilligkeit der Gebührenbestimmung sei nicht bei jeder Abweichung von der angemessenen Gebühr, sondern erst bei einer mehr als 20%igen Überschreitung der angemessenen Gebühr anzunehmen ( so LSG NRW Urteil vom 05.05.2008, Az: L 3 R 84/08; LSG NRW Urteil vom 23.04.2007, Az: L 19 AS 54/06; vom BSG offengelassenen in SozR 3-1930 § 116 BRAGO Nr. 4; SozR 1300 § 63 SGB X Nr. 4 mwN).

    Damit wird zugleich erreicht, dass nicht wegen geringer Differenzbeträge eine Vielzahl von Kostenstreitverfahren hervorgerufen wird (vgl. LSG NRW vom 05.05.2008, Az: L 3 R 84/08; Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG § 197 Rn 7c mwN).

  • SG Frankfurt/Main, 04.09.2013 - S 7 SF 257/13

    Anfallen der Höchstgebühr in sozialrechtlichen Streitigkeiten über typische

    Dabei sind sozialrechtliche Streitigkeiten über typische Dauerleistungen, die den wesentlichen Lebensunterhalt des Leistungsberechtigten sicherstellen, wegen der außergewöhnlichen (wirtschaftlichen) Bedeutung der Sozialleistung grundsätzlich geeignet, eine über der Mittelgebühr liegende Verfahrensgebühr (bis zur Höchstgebühr) zu begründen (so zur Geschäftsgebühr LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Mai 2008 - L 3 R 84/08 -, juris Rn. 36 m.w.N.; so auch zur BRAGO: LSG Thüringen, Beschlüsse vom 12. Juli 2004 - L 6 B 41/04 SF-, juris Rn. 26 m.w.N., vom 19. Mai 2003 - L 6 B 18/03 SF -, juris Rn. 21 und vom 8. Februar 2000 - L 6 B 71/99 SF -, juris 20; LSG Sachsen, Beschluss vom 18. Juni 2004 - L 6 B 92/03 RJ-KO -, juris Rn. 20).
  • SG Karlsruhe, 04.08.2009 - S 16 R 633/09

    Zur Höhe der erstattungsfähigen Gebühr des Bevollmächtigen im rentenrechtlichen

    Zum anderen sind in allen Rechtsgebieten des Sozialrechts Verfahren unterschiedlicher Schwierigkeit zu bearbeiten, auch wenn die durchschnittliche Schwierigkeit aller Verfahren von Rechtsgebiet zu Rechtsgebiet variieren mag (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 05.05.2008 - L 3 R 84/08, Rdnr. 31 nach Juris).
  • SG Frankfurt/Main, 05.06.2015 - S 7 SF 355/14
    Dabei sind sozialrechtliche Streitigkeiten über typische Dauerleistungen, die den wesentlichen Lebensunterhalt des Leistungsberechtigten sicherstellen, wegen der außergewöhnlichen (wirtschaftlichen) Bedeutung der Sozialleistung grundsätzlich geeignet, eine über der Mittelgebühr liegende Verfahrensgebühr (bis zur Höchstgebühr) zu begründen (so zur Geschäftsgebühr LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Mai 2008 - L 3 R 84/08 -, juris Rn. 36 m.w.N.; so auch zur BRAGO: LSG Thüringen, Beschlüsse vom 12. Juli 2004 - L 6 B 41/04 SF-, juris Rn. 26 m.w.N., vom 19. Mai 2003 - L 6 B 18/03 SF -, juris Rn. 21 und vom 8. Februar 2000 - L 6 B 71/99 SF -, juris 20; LSG Sachsen, Beschluss vom 18. Juni 2004 - L 6 B 92/03 RJ-KO -, juris Rn. 20).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.11.2010 - L 5 R 3964/09
    Zum anderen müssten in allen Rechtsgebieten des Sozialrechts Verfahren unterschiedlicher Schwierigkeit bearbeitet werden, auch wenn die durchschnittliche Schwierigkeit aller Verfahren von Rechtsgebiet zu Rechtsgebiet variieren möge (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 5.5.2008, - L 3 R 84/08 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2013 - L 7 AL 93/13
    Schließlich ist rechtlich geklärt, dass ein Zinsanspruch für Erstattungsforderungen nach § 63 SGB X mangels eines allgemeinen Verzinsungsgrundsatzes, mangels einer besonderen gesetzlichen Anordnung und mangels einer ungewollten und durch eine Analogie auszufüllenden Gesetzeslücke nicht in Betracht kommt (vgl.: Bundessozialgericht, Urteil vom 25. Juni 1986 - 9a RVs 22/84 - Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Mai 2008 - L 3 R 84/08).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.06.2010 - L 3 U 196/09
    Im Weiteren hat der Kläger auf den Aufsatz von Otto, Die angemessene Rahmengebühr nach dem RVG, in NJW 2006, S. 1472 ff., und ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 05. Mai 2008 - L 3 R 84/08 - (veröffentlicht in juris) Bezug genommen.
  • SG Speyer, 14.09.2011 - S 13 KR 290/09

    Erstattungspflicht einer Krankenkasse für die Kosten für Einreibungen mit einem

    Es fehlt diesbezüglich an einer sozialrechtlichen Rechtsgrundlage und ebenso am einer unbewussten Regelungslücke, die eine Analogie rechtfertigen würde (vgl. BSG, Urteil vom 25.06.1986 - 9a RVs 22/84 -, SozR 1300 § 63 Nr. 9; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.05.2008 - L 3 R 84/08 -, [...]).
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