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   LSG Berlin, 22.07.2004 - L 3 RJ 15/03   

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LSG Berlin, 22.07.2004 - L 3 RJ 15/03 (https://dejure.org/2004,15861)
LSG Berlin, Entscheidung vom 22.07.2004 - L 3 RJ 15/03 (https://dejure.org/2004,15861)
LSG Berlin, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - L 3 RJ 15/03 (https://dejure.org/2004,15861)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rente wegen Erwerbsminderung - Erwerbsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen - erschwerter Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt wegen Analphabetismus - Benennung einer konkreten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit für einen Analphabeten; Vollschichtiges Leistungsvermögen für leichte Arbeiten; Tätigkeitsfelder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei Analphabetismus; Verschlossenheit des Arbeitsmarktes bei Analphabeten; Benennung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 1/95

    Gefahr einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes - Anforderungen an die

    Auszug aus LSG Berlin, 22.07.2004 - L 3 RJ 15/03
    Während für Personen, die des Lesens und Schreibens kundig oder der deutschen Sprache mächtig sind, mit einem dem der Klägerin vergleichbaren Leistungsvermögen Verweisungstätigkeiten (zum Begriff: vgl. die Beschlüsse des GrS des BSG vom 19. Dezember 1996 - S. 9 des Umdrucks GS 1/95 - mit den weiteren Hinweisen auf BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 72, 74, 98 und SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50) zur Verfügung stehen, könnte der Klägerin eine solche Verweisungstätigkeit nicht benannt werden.

    (vgl. die Zusammenstellung mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BSG in den Beschlüssen des GrS des BSG vom 19. Dezember 1996 auf S. 13, 14 des Umdrucks GS 1/95).

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Berlin, 22.07.2004 - L 3 RJ 15/03
    Ausnahmsweise hat die Rechtsprechung die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit aber in solchen Fällen für erforderlich gehalten, in denen eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt (vgl. dazu die auf die Vorlagebeschlüsse des 13. Senats des BSG ergangenen Beschlüsse des Großen Senats [GrS] des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 1 bis 4/95 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 - sowie die nachfolgenden Entscheidungen des BSG, u.a. vom 20. August 1997 - 13 RJ 39/96 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 17, vom 24. März 1998 - B 4 RA 44/96 R -, vom 25. März 1998 - B 5 RJ 46/97 R - und vom 24. Februar 1999 - B 5 RJ 30/98 R - SozR 3-2600 § 44 Nr. 12).

    Hierauf hat auch der GrS des BSG in den Entscheidungen vom 19. Dezember 1996 (SozR 3-2600 § 44 Nr. 8) seine Auffassung gestützt, es bestehe kein Grund, den Verschlossenheitskatalog zu erweitern und die Benennungspflicht auf Versicherte auszudehnen, die körperlich leichte Arbeiten nur mit weiteren Einschränkungen vollschichtig verrichten können.

  • BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 71/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - ungewöhnliche Leistungseinschränkungen -

    Auszug aus LSG Berlin, 22.07.2004 - L 3 RJ 15/03
    - Sehstörungen, Bewegungseinschränkungen der Hände, Arbeit unter Ausschluss bestimmter Umwelteinflüsse wie Kälte, Nässe oder Staub (SozR 3-2600 § 43 Nr. 21) und.
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin, 22.07.2004 - L 3 RJ 15/03
    Soweit das BSG (Urteile vom 4. November 1998 - B 13 RJ 13/98 R - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 62; Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 5 RJ 64/02 R -) demgegenüber ausgeführt hat, § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI a.F. schreibe vor, dass eine Verweisungstätigkeit den Kräften und Fähigkeiten des Versicherten zu entsprechen habe, wodurch sichergestellt werden solle, dass keine vom tatsächlichen Leistungsvermögen des Versicherten losgelöste, also fiktive Verweisung erfolge, und darauf hingewiesen hat, dass der Begriff der "Fähigkeiten" grundsätzlich alle berufsrelevanten Kenntnisse und Fertigkeiten des Versicherten umfasse, wozu auch die Kenntnis des Lesens und Schreibens zähle, ist dem entgegenzuhalten, dass die genannte Vorschrift die Frage der sozialen Zumutbarkeit von Verweisungstätigkeiten bei der Prüfung des Vorliegens von Berufsunfähigkeit regelt.
  • BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 13/98 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei Analphabetismus eines Ausländers

    Auszug aus LSG Berlin, 22.07.2004 - L 3 RJ 15/03
    Soweit das BSG (Urteile vom 4. November 1998 - B 13 RJ 13/98 R - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 62; Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 5 RJ 64/02 R -) demgegenüber ausgeführt hat, § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI a.F. schreibe vor, dass eine Verweisungstätigkeit den Kräften und Fähigkeiten des Versicherten zu entsprechen habe, wodurch sichergestellt werden solle, dass keine vom tatsächlichen Leistungsvermögen des Versicherten losgelöste, also fiktive Verweisung erfolge, und darauf hingewiesen hat, dass der Begriff der "Fähigkeiten" grundsätzlich alle berufsrelevanten Kenntnisse und Fertigkeiten des Versicherten umfasse, wozu auch die Kenntnis des Lesens und Schreibens zähle, ist dem entgegenzuhalten, dass die genannte Vorschrift die Frage der sozialen Zumutbarkeit von Verweisungstätigkeiten bei der Prüfung des Vorliegens von Berufsunfähigkeit regelt.
  • BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 13/01 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Textil- bzw Maschinenarbeiterin - Stanzerin -

    Auszug aus LSG Berlin, 22.07.2004 - L 3 RJ 15/03
    - Gebrauchsunfähigkeit einer Hand (BSG, Urteil vom 23. August 2001 - B 13 RJ 13/01 R -).
  • BSG, 25.03.1998 - B 5 RJ 46/97 R

    Erwerbsunfähigkeit eines ungelernten oder einfach angelernten Arbeiters -

    Auszug aus LSG Berlin, 22.07.2004 - L 3 RJ 15/03
    Ausnahmsweise hat die Rechtsprechung die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit aber in solchen Fällen für erforderlich gehalten, in denen eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt (vgl. dazu die auf die Vorlagebeschlüsse des 13. Senats des BSG ergangenen Beschlüsse des Großen Senats [GrS] des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 1 bis 4/95 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 - sowie die nachfolgenden Entscheidungen des BSG, u.a. vom 20. August 1997 - 13 RJ 39/96 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 17, vom 24. März 1998 - B 4 RA 44/96 R -, vom 25. März 1998 - B 5 RJ 46/97 R - und vom 24. Februar 1999 - B 5 RJ 30/98 R - SozR 3-2600 § 44 Nr. 12).
  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 44/96 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente - Einarbeitungszeit - Arbeitgeberauskunft

    Auszug aus LSG Berlin, 22.07.2004 - L 3 RJ 15/03
    Ausnahmsweise hat die Rechtsprechung die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit aber in solchen Fällen für erforderlich gehalten, in denen eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt (vgl. dazu die auf die Vorlagebeschlüsse des 13. Senats des BSG ergangenen Beschlüsse des Großen Senats [GrS] des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 1 bis 4/95 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 - sowie die nachfolgenden Entscheidungen des BSG, u.a. vom 20. August 1997 - 13 RJ 39/96 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 17, vom 24. März 1998 - B 4 RA 44/96 R -, vom 25. März 1998 - B 5 RJ 46/97 R - und vom 24. Februar 1999 - B 5 RJ 30/98 R - SozR 3-2600 § 44 Nr. 12).
  • BSG, 24.02.1999 - B 5 RJ 30/98 R

    Erwerbsunfähigkeit - Verweisungstätigkeit - Bezeichnungspflicht - Summierung

    Auszug aus LSG Berlin, 22.07.2004 - L 3 RJ 15/03
    Ausnahmsweise hat die Rechtsprechung die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit aber in solchen Fällen für erforderlich gehalten, in denen eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt (vgl. dazu die auf die Vorlagebeschlüsse des 13. Senats des BSG ergangenen Beschlüsse des Großen Senats [GrS] des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 1 bis 4/95 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 - sowie die nachfolgenden Entscheidungen des BSG, u.a. vom 20. August 1997 - 13 RJ 39/96 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 17, vom 24. März 1998 - B 4 RA 44/96 R -, vom 25. März 1998 - B 5 RJ 46/97 R - und vom 24. Februar 1999 - B 5 RJ 30/98 R - SozR 3-2600 § 44 Nr. 12).
  • BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 39/96

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus LSG Berlin, 22.07.2004 - L 3 RJ 15/03
    Ausnahmsweise hat die Rechtsprechung die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit aber in solchen Fällen für erforderlich gehalten, in denen eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt (vgl. dazu die auf die Vorlagebeschlüsse des 13. Senats des BSG ergangenen Beschlüsse des Großen Senats [GrS] des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 1 bis 4/95 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 - sowie die nachfolgenden Entscheidungen des BSG, u.a. vom 20. August 1997 - 13 RJ 39/96 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 17, vom 24. März 1998 - B 4 RA 44/96 R -, vom 25. März 1998 - B 5 RJ 46/97 R - und vom 24. Februar 1999 - B 5 RJ 30/98 R - SozR 3-2600 § 44 Nr. 12).
  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 65/91

    Verschlossener Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 1/94

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

  • BSG, 27.04.1977 - 5 RJ 148/76

    Facharbeiter - Verweisbarkeit - Zumutbarkeit - Tätigkeit eines Pförtners -

  • BSG, 19.04.1978 - 4 RJ 55/77

    Erwerbsunfähigkeit - Beurteilung - Maßgebliche Tätigkeit - Zumutbarkeit -

  • BVerwG, 27.05.2010 - 5 C 8.09

    Analphabetismus; Behinderung als Grund für Analphabetismus; Einbürgerung;

    Er ist als solcher keine Krankheit oder Behinderung im Sinne des § 10 Abs. 6 StAG (F. 2007) (s.a. VG Berlin, Urteil vom 10. März 2009 - 30 V 55.08 - juris ; LSG Berlin, Urteil vom 22. Juli 2004 - L 3 RJ 15/03 - juris).
  • LSG Sachsen, 08.07.2014 - L 5 R 830/12

    Recht der Erwerbsminderung: Berufskraftfahrer können Berufsschutz auf der Stufe

    Denn allein aus der Chronifizierung eines oder mehrerer Leidens kann noch nicht auf die Quantität oder eine bestimmte Qualität der Leistungseinbußen geschlossen werden (vgl. LSG Berlin, Urteil vom 22. Juli 2004 - L 3 RJ 15/03 - JURIS-Dokument, RdNr. 31).
  • LSG Sachsen, 07.01.2014 - L 5 R 626/12

    Rentenversicherung; Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Bezugsberuf nach

    Denn allein aus der Chronifizierung eines oder mehrerer Leidens kann noch nicht auf die Quantität oder eine bestimmte Qualität der Leistungseinbußen geschlossen werden (vgl.: LSG Berlin, Urteil vom 22. Juli 2004 - L 3 RJ 15/03 - JURIS-Dokument, RdNr. 31).
  • LSG Sachsen, 11.12.2017 - L 5 R 20/16

    Weiterzahlung einer Versichertenrente wegen voller bzw. teilweiser

    Denn allein aus der Chronifizierung eines oder mehrerer Leidens kann noch nicht auf die Quantität oder eine bestimmte Qualität der Leistungseinbußen geschlossen werden (vgl. LSG Berlin, Urteil vom 22. Juli 2004 - L 3 RJ 15/03 - JURIS-Dokument, RdNr. 31).
  • LSG Thüringen, 30.06.2015 - L 6 R 166/08

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Begutachtung im Recht der

    Der Senat stimmt der Stellungnahme des Dr. K. vom 29. April 2015 zu, dass die Chronifizierung eines Leidens nichts zum Umfang der Leistungseinschränkung und zur Qualität oder bestimmte Qualität von Leistungseinbußen aussagt (vgl. Senatsurteil vom 27. November 2012 - Az.: L 6 R 851/09; LSG Berlin, Urteil vom 22. Juli 2004 - Az.: L 3 RJ 15/03, nach juris; Widder "Schmerzsyndrome" in Widder/Gaidzig, Begutachtung in der Neurologie, 2. Auflage 2011, S. 390).
  • LG Kleve, 07.03.2013 - 4 T 29/13

    Betreuung; Analphabet; Analphabetismus; geistige Behinderung

    Dass Analphabetismus die Folge einer geistigen Behinderung sein kann, macht diesen nicht selbst zu einer geistigen Behinderung (vgl. LSG Berlin, Urteil vom 22.07.2004, Az.: L 3 RJ 15/03, Juris-Rn. 56).
  • LSG Sachsen, 21.01.2014 - L 5 R 689/12

    Rente wegen Erwerbsminderung - Berufsunfähigkeit; Facharbeiter; Berufskraftfahrer

    Denn allein aus der Chronifizierung eines oder mehrerer Leidens kann noch nicht auf die Quantität oder eine bestimmte Qualität der Leistungseinbußen geschlossen werden (vgl.: LSG Berlin, Urteil vom 22. Juli 2004 - L 3 RJ 15/03 - JURIS-Dokument, RdNr. 31).
  • LSG Thüringen, 27.11.2012 - L 6 R 851/09

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit

    Allein aus der Chronifizierung eines Leidens kann aber nicht auf die Qualität oder Quantität einer Leistungseinbuße geschlossen werden (vgl. LSG Berlin, Urteil vom 22. Juli 2004 - Az.: L 3 RJ 15/03, nach juris).
  • LSG Thüringen, 25.02.2014 - L 6 R 1059/12

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit

    Allein aus der Chronifizierung eines Leidens kann aber nicht auf die Qualität oder Quantität einer Leistungseinbuße geschlossen werden (vgl. Senatsurteil vom 27. November 2012 - L 6 R 851/09; LSG Berlin, Urteil vom 22. Juli 2004 - Az.: L 3 RJ 15/03, nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2015 - L 9 R 4332/12
    Allein aus der Chronifizierung eines Leidens kann nicht auf die Qualität oder Quantität einer Leistungseinbuße geschlossen werden (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 25.02.2014 - L 6 R 1059/12 -, juris, m.w.N.; LSG Berlin, Urteil vom 22.07.2004 - L 3 RJ 15/03 -, juris).
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