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   LSG Thüringen, 26.11.2013 - L 3 SF 913/12 EK   

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https://dejure.org/2013,45526
LSG Thüringen, 26.11.2013 - L 3 SF 913/12 EK (https://dejure.org/2013,45526)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 26.11.2013 - L 3 SF 913/12 EK (https://dejure.org/2013,45526)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 26. November 2013 - L 3 SF 913/12 EK (https://dejure.org/2013,45526)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Thüringen

    § 198 Abs 1 S 1 GVG, § 198 Abs 1 S 2 GVG, § 198 Abs 3 S 1 GVG, § 198 Abs 5 S 1 GVG, Art 23 S 1 ÜberlVfRSchG
    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene Verfahrensdauer - instanzenübergreifende Gesamtschau - zweijährige Urteilspause des Senats - dreimaliger Wechsel des Berichterstatters - Verzögerung durch Prozessverhalten des Klägers - umfangreiche ...

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Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 21.02.2013 - B 10 ÜG 2/12 KL

    Elterngeld sowie Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus LSG Thüringen, 26.11.2013 - L 3 SF 913/12
    Es reicht also nicht jede Abweichung vom Optimum, vielmehr muss eine deutliche Überschreitung der äußeren Grenze des Angemessenen vorliegen (BSG, Urteil vom 21.2. 2013, B 10 ÜG 2/12 KL).

    Zum einen besteht kein Anspruch eines Rechtsuchenden auf eine ausschließliche oder beinahe lückenlose Bearbeitung der Sache durch den zuständigen Richter, der Staat ist auch nicht verpflichtet, für eine solchen Bearbeitung erforderliche Gerichts-kapazitäten vorzuhalten (vgl. BSG, Urteil vom 21.2. 2013, B 10 ÜG 2/12 KL).

  • BGH, 25.01.2013 - V ZR 118/11

    Gewährleistung beim Grundstückskauf: Anspruch auf Prozesszinsen bei

    Auszug aus LSG Thüringen, 26.11.2013 - L 3 SF 913/12
    Die Verzinsung knüpft an das Verhalten des Schuldners im Prozess an (vgl. BGH NJW-RR 2013, 825-828).
  • LSG Thüringen, 10.07.2013 - L 12 SF 912/12
    Auszug aus LSG Thüringen, 26.11.2013 - L 3 SF 913/12
    Ist dies nicht der Fall, beurteilt das Entschädigungsgericht in einer Gesamtschau die abgeschlossene Instanz sowie die Verfahrensdauer nach der nicht unverzüglichen Verzögerungsrüge (andere Ansicht wohl Thüringer LSG, Urteil vom 10. Juli 2013, Az.: L 12 SF 912/12 EK).
  • OLG Bremen, 04.07.2013 - 1 SchH 10/12

    Wahrung der Frist zur Einreichung einer Entschädigungsklage wegen überlanger

    Auszug aus LSG Thüringen, 26.11.2013 - L 3 SF 913/12
    Wann eine Rüge noch unverzüglich erhoben worden ist, beurteilen die Entschädigungsgerichte unterschiedlich (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. Mai 2013, Az.: 23 SCHH 1/13 INTV [richtig: 23 SchH 1/13 EntV - d. Red.] ; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 4. Juli 2013, Az.: 1 SCHH 10/12 [richtig: 1 SchH 10/12 - d. Red.] ).
  • BVerfG, 13.08.2012 - 1 BvR 1098/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die überlange Dauer eines

    Auszug aus LSG Thüringen, 26.11.2013 - L 3 SF 913/12
    Als weiteres Kriterium ist die Notwendigkeit von Ermittlungen in tatsächlicher Hinsicht zu nennen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.8. 2012, NZS 2013, S. 21, 22).
  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus LSG Thüringen, 26.11.2013 - L 3 SF 913/12
    Wirksamer Rechtsschutz bedeutet auch Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit (BVerfGE 55, 349, 369).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LSG Thüringen, 26.11.2013 - L 3 SF 913/12
    19 Abs. 4 S. 1 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht, die Gerichte gegen Handlungen öffentlicher Gewalt anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes (BVerfGE 93, 1, 13).
  • OLG Karlsruhe, 03.05.2013 - 23 SchH 1/13

    Gerichtsverfahren: Unverzüglichkeit einer Verzögerungrüge nach Inkrafttreten des

    Auszug aus LSG Thüringen, 26.11.2013 - L 3 SF 913/12
    Wann eine Rüge noch unverzüglich erhoben worden ist, beurteilen die Entschädigungsgerichte unterschiedlich (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. Mai 2013, Az.: 23 SCHH 1/13 INTV [richtig: 23 SchH 1/13 EntV - d. Red.] ; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 4. Juli 2013, Az.: 1 SCHH 10/12 [richtig: 1 SchH 10/12 - d. Red.] ).
  • BVerfG, 24.09.2009 - 1 BvR 1304/09

    Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer einer sozialrechtlichen

    Auszug aus LSG Thüringen, 26.11.2013 - L 3 SF 913/12
    Die Klägerin verwies darauf, dass ihre Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen überlanger Verfahrensdauer mit Aktenzeichen B 1 BvR 1304/09 Erfolg gehabt habe.
  • BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 28/12 B
    Auszug aus LSG Thüringen, 26.11.2013 - L 3 SF 913/12
    Die Klägerin hat hiergegen bei dem Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 6 KA 28/12 B Nichtzulassungsbeschwerde erhoben, die das Bundessozialgericht mit Beschluss vom 12. Dezember 2012 zurückgewiesen hat.
  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 17/94

    Sozialgerichtsverfahren - Mitwirkungspflichten - Untätigkeitsklage -

  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 12/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Verfahrensdauer - Zwölfmonatsregel -

    Auch wenn es sich der Art nach um einen pauschalierten Verzugsschadensersatz handelt und deshalb ein konkreter Zusammenhang mit dem begehrten immateriellen Schadensersatz fraglich sein könnte (vgl Thüringer LSG Urteil vom 26.11.2013 - L 3 SF 913/12 EK - RdNr 79, Revision anhängig unter - B 10 ÜG 4/14 R) , ändert dies nichts an der Anwendbarkeit der genannten Vorschriften im Rahmen von Entschädigungsklagen in den öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, weil Spezialregelungen, die den allgemeinen Anspruch auf Prozesszinsen verdrängen könnten, nicht bestehen (vgl BFH Urteil vom 19.3.2014 - X K 8/13 -, BFHE 244, 521 Juris RdNr 40) .
  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/14 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Erhebung der

    Auch wenn es sich der Art nach um einen pauschalierten Verzugsschadensersatz handelt und deshalb ein konkreter Zusammenhang mit dem begehrten immateriellen Schadensersatz fraglich sein könnte (vgl Thüringer LSG Urteil vom 26.11.2013 - L 3 SF 913/12 EK, RdNr 79, Revision anhängig unter B 10 ÜG 4/14 R) , ändert dies nichts an der Anwendbarkeit der genannten Vorschriften im Rahmen von Entschädigungsklagen in den öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, weil Spezialregelungen, die den allgemeinen Anspruch auf Prozesszinsen verdrängen könnten, nicht bestehen (vgl BFH Urteil vom 19.3.2014 - X K 8/13 = BFHE 244, 521, Juris RdNr 40) .
  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 9/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Auch wenn es sich der Art nach um einen pauschalierten Verzugsschadensersatz handelt und deshalb ein konkreter Zusammenhang mit dem begehrten immateriellen Schadensersatz fraglich sein könnte (vgl Thüringer LSG Urteil vom 26.11.2013 - L 3 SF 913/12 EK - Juris RdNr 79, Revision anhängig unter B 10 ÜG 4/14 R) , ändert dies nichts an der Anwendbarkeit der genannten Vorschriften im Rahmen von Entschädigungsklagen in den öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, weil Spezialregelungen, die den allgemeinen Anspruch auf Prozesszinsen verdrängen könnten, nicht bestehen (vgl BFH Urteil vom 19.3.2014 - X K 8/13 - BFHE 244, 521, Juris RdNr 40) .
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