Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 04.02.2010 - L 3 SO 51/09 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,24057
LSG Sachsen, 04.02.2010 - L 3 SO 51/09 B ER (https://dejure.org/2010,24057)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 04.02.2010 - L 3 SO 51/09 B ER (https://dejure.org/2010,24057)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - L 3 SO 51/09 B ER (https://dejure.org/2010,24057)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,24057) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Anordnungsgrund im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zur Durchsetzung einer Kostenübernahme für eine persönliche Assistenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Anordnungsgrund im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zur Durchsetzung einer Kostenübernahme für eine persönliche Assistenz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Sachsen, 07.01.2009 - L 3 B 349/08 AS-ER

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss bei

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.02.2010 - L 3 SO 51/09
    In Beschwerdeverfahren ist dies der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 7. Januar 2009 - L 3 B 349/08 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 27; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Januar 2008 - L 28 B 2130/07 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 3).

    Wenn Geldleistungen auch für einen zu diesem Zeitpunkt in der Vergangenheit liegenden Zeitraum - vorliegend für den Zeitraum vom 1. Februar 2009 bis zum 4. Februar 2010 - geltend gemacht werden, ist ein Anordnungsgrund ausnahmsweise nur dann zu bejahen, wenn ein besonderer Nachholbedarf besteht, das heißt wenn die Nichtgewährung der begehrten Leistung in der Vergangenheit auch in der Zeit nach der Antragstellung bei Gericht weiter fortwirkt und noch eine weiterhin gegenwärtige, die einstweilige Anordnung rechtfertigende Notlage begründet (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - L 3 B 465/07 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 32, m. w. N.; SächsLSG, Beschluss vom 28. August 2008 - L 3 B 613/07 SO-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 43; SächsLSG, Beschluss vom 7. Januar 2009 - L 3 B 349/08 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 28, jeweils m. w. N.).

  • LSG Sachsen, 28.08.2008 - L 3 B 613/07 SO-ER

    Einstweilige Anordnung - Höhe der Eingliederungshilfe für eine

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.02.2010 - L 3 SO 51/09
    Vielmehr stehen beide in einer Wechselbeziehung zueinander, nach der die Anforderungen an den Anordnungsanspruch auch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Nachteils (dem Anordnungsgrund) zu verringern sind und umgekehrt (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 28. August 2008 - L 3 B 613/07 SO-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 23).

    Wenn Geldleistungen auch für einen zu diesem Zeitpunkt in der Vergangenheit liegenden Zeitraum - vorliegend für den Zeitraum vom 1. Februar 2009 bis zum 4. Februar 2010 - geltend gemacht werden, ist ein Anordnungsgrund ausnahmsweise nur dann zu bejahen, wenn ein besonderer Nachholbedarf besteht, das heißt wenn die Nichtgewährung der begehrten Leistung in der Vergangenheit auch in der Zeit nach der Antragstellung bei Gericht weiter fortwirkt und noch eine weiterhin gegenwärtige, die einstweilige Anordnung rechtfertigende Notlage begründet (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - L 3 B 465/07 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 32, m. w. N.; SächsLSG, Beschluss vom 28. August 2008 - L 3 B 613/07 SO-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 43; SächsLSG, Beschluss vom 7. Januar 2009 - L 3 B 349/08 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 28, jeweils m. w. N.).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.02.2010 - L 3 SO 51/09
    Eine Verletzung dieser grundrechtlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint, oder nur zeitweilig dauert, haben die Gerichte zu verhindern (vgl. u. a.: BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 = JURIS-Dokument Rdnr. 26).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - L 25 AS 769/09

    Einstweilige Anordnung; Anordnungsgrund; Leistungen für Vergangenheit;

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.02.2010 - L 3 SO 51/09
    Denn sollte sich in der Hauptsache ergeben, dass dem Antragsteller ein Anspruch auf Hilfe zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben zusteht, wären ihm diese Beträge rückwirkend zu gewähren (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2009 - L 25 AS 769/09 B-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 10, m. w. N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.01.2008 - L 28 B 2130/07

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund für vergangene Zeiträume -

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.02.2010 - L 3 SO 51/09
    In Beschwerdeverfahren ist dies der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 7. Januar 2009 - L 3 B 349/08 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 27; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Januar 2008 - L 28 B 2130/07 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 3).
  • LSG Sachsen, 31.01.2008 - L 3 B 465/07 AS-ER

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld II (ALG II) im Wege einer

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.02.2010 - L 3 SO 51/09
    Wenn Geldleistungen auch für einen zu diesem Zeitpunkt in der Vergangenheit liegenden Zeitraum - vorliegend für den Zeitraum vom 1. Februar 2009 bis zum 4. Februar 2010 - geltend gemacht werden, ist ein Anordnungsgrund ausnahmsweise nur dann zu bejahen, wenn ein besonderer Nachholbedarf besteht, das heißt wenn die Nichtgewährung der begehrten Leistung in der Vergangenheit auch in der Zeit nach der Antragstellung bei Gericht weiter fortwirkt und noch eine weiterhin gegenwärtige, die einstweilige Anordnung rechtfertigende Notlage begründet (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - L 3 B 465/07 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 32, m. w. N.; SächsLSG, Beschluss vom 28. August 2008 - L 3 B 613/07 SO-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 43; SächsLSG, Beschluss vom 7. Januar 2009 - L 3 B 349/08 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 28, jeweils m. w. N.).
  • LSG Sachsen, 16.04.2013 - L 3 AS 1311/12

    Anteil am Gewinn; Außengesellschaft; Einkommen; einstweilige Anordnung;

    In Beschwerdeverfahren ist dies der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 7. Januar 2009 - L 3 B 349/08 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 27; Sächs. LSG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - L 3 SO 51/09 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 34; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Januar 2008 - L 28 B 2130/07 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 3).

    Wenn Geldleistungen auch für einen zu diesem Zeitpunkt in der Vergangenheit liegenden Zeitraum - vorliegend für den Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis zum 31. Dezember 2012 - geltend gemacht werden, ist ein Anordnungsgrund ausnahmsweise nur dann zu bejahen, wenn ein besonderer Nachholbedarf besteht, das heißt wenn die Nichtgewährung der begehrten Leistung in der Vergangenheit auch in der Zeit nach der Antragstellung bei Gericht weiter fortwirkt und noch eine weiterhin gegenwärtige, die einstweilige Anordnung rechtfertigende Notlage begründet (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - L 3 B 465/07 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 32, m. w. N.; Sächs. LSG, Beschluss vom 28. August 2008 - L 3 B 613/07 SO-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 43; SächsLSG, Beschluss vom 7. Januar 2009, a. a. O., Rdnr. 28; Sächs. LSG, Beschluss vom 4. Februar 2010, a. a. O., Rdnr. 35, jeweils m. w. N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 31.10.2023 - L 3 AS 2391/23

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Hier ist vielmehr entscheidend, dass auch der vom Freibetrag geschützte Betrag den Betroffenen tatsächlich zur Verfügung steht und ihnen daher ein Abwarten des Hauptsacheverfahrens zumutbar ist (BVerfG, Beschluss vom 20.05.2020 - 1 BvR 2289/19 - juris Rn. 7; LSG Baden-Württemberg, zwischen den Beteiligten ergangener Beschluss vom 22.08.2020 - L 9 AS 1591/22 ER-B, nicht veröffentlicht; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2019 - L 7 AS 634/19 ER-B, juris Rn. 8; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.03.2017 - L 7 SO 420/17 ER-B, juris Rn. 9; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.10.2019 - L 7 AS 1326/19 B ER, juris Rn. 22; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.04.2019 - L 6 AS 118/19 B ER, juris Rn. 18; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.12.2017 - L 19 AS 2138/17 B ER, juris Rn. 7; LSG Sachsen, Beschluss vom 04.02.2010 - L 3 SO 51/09 B ER, juris Rn. 42; Burkiczak in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2. Auflage, § 86b, Stand: 06.10.2023, Rn. 420; Wahrendorf in beck-online.GROSSKOMMENTAR, Roos/Wahrendorf/Müller, Stand: 01.08.2023, § 86b Rn. 231; anderer Ansicht Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, 14. Auflage 2023, § 86b Rn. 35).
  • LSG Sachsen, 18.04.2013 - L 3 AL 21/13

    Vorläufige Gewährung von Arbeitslosengeld

    Hinsichtlich des Anordnungsgrundes ist geklärt, dass dieser grundsätzlicher nach den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung zu beurteilen ist, es sei denn, dass sich aus dem materiellen Recht (ausdrückliche gesetzliche Reglung, Zweckrichtung oder zeitliche Beschränkung des materiellen Anspruchs in der Hauptsache) oder aus Gründen prozessualen Bestandsschutzes ein anderer Beurteilungszeitpunkt oder Zeitraum (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - L 3 SO 51/09 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 34, m. w. N.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Januar 2008 - L 28 B 2130/07 AS ER - JURIS-Dokument Rdnr. 3, m. w. N.; Bay. LSG, Beschluss vom 9. Dezember 2011 - L 17 U 356/11 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 16; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren [3. Aufl., 2012], Rdnr. 387, m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2012 - L 15 AS 409/11
    Denn sollte sich in der Hauptsache ergeben, dass dem Antragsteller der geltend gemachte Anspruch auf höhere Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung zustehen, wären ihm diese rückwirkend zu gewähren (vgl. zu diesem Aspekt Beschlüsse des Sächsischen LSG vom 4. Februar 2010 - L 3 SO 51/09 B ER -, Rn. 42 und des LSG Berlin-Brandenburg vom 16. Juli 2009 - L 25 AS 769/09 B ER -, Rn. 10, jeweils m. w. N.).
  • LSG Sachsen, 04.12.2012 - L 3 AS 1000/12

    Örtliche Zuständigkeit der Landessozialgerichte für Beschwerden gegen Beschlüsse

    Dem Antragsteller drohen bei einer Verwertung von Schonvermögen keine schwerwiegenden, durch das Hauptsacheverfahren nicht zu korrigierenden Nachteile, solange die Vermögenslage im Falle des Obsiegens im Hauptsacheverfahren wiederhergestellt werden kann (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - L 3 SO 51/09 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 42; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2009 - L 25 AS 769/09 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 10).
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2012 - 3 AL 164/11

    Anordnungsgrund; Arbeitslosengeld; einstweilige Anordnung; Leistungen zur

    Hinsichtlich des Anordnungsgrundes ist geklärt, dass dieser grundsätzlicher nach den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung zu beurteilen ist, es sei denn aus dem materiellen Recht (ausdrückliche gesetzliche Reglung, Zweckrichtung bzw. zeitliche Beschränkung des materiellen Anspruchs in der Hauptsache) oder aus Gründen prozessualen Bestandsschutzes ergibt sich ein anderer Beurteilungszeitpunkt oder Zeitraum (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - L 3 SO 51/09 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 34, m. w. N.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4.Januar 2008 - L 28 B 2130/07 AS ER - JURIS-Dokument Rdnr. 3, m. w. N.; Bay. LSG, Beschluss vom 9. Dezember 2011 - L 17 U 356/11 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 16; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren [3. Aufl., 2012], Rdnr. 387, m. w. N.).
  • LSG Sachsen, 23.02.2012 - L 3 AL 164/11
    Hinsichtlich des Anordnungsgrundes ist geklärt, dass dieser grundsätzlicher nach den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung zu beurteilen ist, es sei denn aus dem materiellen Recht (ausdrückliche gesetzliche Reglung, Zweckrichtung bzw. zeitliche Beschränkung des materiellen Anspruchs in der Hauptsache) oder aus Gründen prozessualen Bestandsschutzes ergibt sich ein anderer Beurteilungszeitpunkt oder Zeitraum (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - L 3 SO 51/09 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 34, m. w. N.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4.Januar 2008 - L 28 B 2130/07 AS ER - JURIS-Dokument Rdnr. 3, m. w. N.; Bay. LSG, Beschluss vom 9. Dezember 2011 - L 17 U 356/11 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 16; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren [3. Aufl., 2012], Rdnr. 387, m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2015 - L 15 AS 373/14
    Denn sollte sich in der Hauptsache ergeben, dass dem Antragsteller der geltend gemachte Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II zusteht, wären ihm diese Leistungen rückwirkend zu gewähren (vgl. zu diesem Aspekt: Beschlüsse des Sächsischen Landessozialgericht (LSG) vom 4. Februar 2010 - L 3 SO 51/09 B ER; Beschluss des erkennenden Senates vom 30. April 2012 - L 15 AS 409/11 B ER).
  • LSG Sachsen, 04.12.2012 - 3 AS 1000/12

    Einstweilige Anordnung; Grundsicherung für Arbeitsuchende; Hilfebedürftigkeit;

    Dem Antragsteller drohen bei einer Verwertung von Schonvermögen keine schwerwiegenden, durch das Hauptsacheverfahren nicht zu korrigierenden Nachteile, solange die Vermögenslage im Falle des Obsiegens im Hauptsacheverfahren wiederhergestellt werden kann (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - L 3 SO 51/09 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 42; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2009 - L 25 AS 769/09 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2014 - L 15 AS 194/14
    Denn sollte sich in der Hauptsache ergeben, dass der Antragstellerin der geltend gemachte Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II zusteht, wären ihr diese Leistungen rückwirkend zu gewähren (vgl. zu diesem Aspekt: Beschlüsse des Sächsischen Landessozialgericht (LSG) vom 4. Februar 2010 - L 3 SO 51/09 B ER; Beschluss des erkennenden Senates vom 30. April 2012 - L 15 AS 409/11 B ER, Conradis in Münder, LPK-SGB 11, 4.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht