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   LSG Hessen, 14.07.2015 - L 3 U 132/11   

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https://dejure.org/2015,21435
LSG Hessen, 14.07.2015 - L 3 U 132/11 (https://dejure.org/2015,21435)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14.07.2015 - L 3 U 132/11 (https://dejure.org/2015,21435)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14. Juli 2015 - L 3 U 132/11 (https://dejure.org/2015,21435)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 9 Abs. 1 SGB VII; BKV Anlage 1 Nr. 3101; SGB VII § 9 Abs. 1 SGB VII

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Feststellung einer vorliegenden Hepatitis-C-Virusinfektion (HCV-Infektion) als Berufskrankheit (BK) Nr. 3101

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKV Anl. 1 Nr. 3101; SGB VII § 9 Abs. 1
    Feststellung einer Hepatitis-C-Virusinfektion als Berufskrankheit gemäß BKV Anl. 1 Nr. 3101 in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Krankenschwester im Blutspendedienst; Anforderungen an den Beweismaßstab bei sowohl beruflichen als auch außerberuflichen Risiken

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Hepatitis-infizierte Krankenschwester erhält Entschädigung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Krankenschwester im Blutspendedienst - Hepatitis als Berufskrankheit?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Krankenschwester: Hepatitis-C-Infektion ist Berufskrankheit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anerkennung einer Hepatitis-C-Virusinfektion einer Krankenschwester als Berufskrankheit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hepatitisinfizierte Krankenschwester erhält Entschädigung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Hepatitis-C-Infektion einer Krankenschwester im Blutspendedienst

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gelbsucht bei Krankenschwester im Blutspendedienst als Berufskrankheit anerkannt

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 22.10.2015)

    Hepatitis-C anerkannt als Berufskrankheit

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Hepatitis-infizierte Krankenschwester erhält Entschädigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hepatitis als Berufskrankheit

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherung - Entschädigung nach Hepatitis-Infektion

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Hepatitis-C-Infektion kann Berufskrankheit sein

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.07.2015 - L 3 U 132/11
    Das BSG habe in seiner Entscheidung vom 2. April 2009, Az.: B 2 U 30/07 R unmissverständlich ausgeführt, dass der Zeitpunkt der Infektion in den Zeitraum der Ausübung der gefährdenden Arbeitsvorgänge fallen müsse.

    Gerade aus diesem Grund sind Infektionskrankheiten, deren auslösendes Ereignis - die einmalige Ansteckung - an sich eher die Voraussetzungen des Unfallbegriffs erfüllt, als BK bezeichnet worden (BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 30/07 R - juris Rn. 18; BSG, Urteil vom 21. März 2006 - B 2 U 19/05 R - juris Rn. 15) .

    Um den Nachweisschwierigkeiten zu begegnen, genügt bei der BK 3101 als "Einwirkungen" i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII, dass der Versicherte einer der versicherten Tätigkeit innewohnenden "Infektionsgefahr besonders ausgesetzt" war (BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 30/07 R - juris).

    Allerdings ist zwischen der tatsächlichen Ebene, auf die sich die Wahrscheinlichkeitsprognose beziehen muss, und der rechtlichen Wertung, ob aufgrund der nachgewiesenen Tatsachen eine Schädigung möglich ist, zu unterscheiden (BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 30/07 R - juris).

    Lässt sich das Ausmaß der Durchseuchung nicht aufklären, kann aber das Vorliegen eines Krankheitserregers im Arbeitsumfeld nicht ausgeschlossen werden, ist vom Durchseuchungsgrad der Gesamtbevölkerung auszugehen (BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 30/07 R - juris).

    Da für die Anerkennung der BK 3101 nicht eine schlichte Infektionsgefahr genügt, sondern eine (z. T. typisierend nach Tätigkeitsbereichen) besonders erhöhte Infektionsgefahr vorausgesetzt wird (§ 9 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 SGB VII), kommt es darauf an, welche einzelnen Arbeitshandlungen im Hinblick auf den Übertragungsweg besonders gefährdend sind (BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 30/07 R - juris).

    Zwingend ist dieser Schluss aber nicht (BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 30/07 R - juris).

    Der Grad der Durchseuchung bezüglich HCV-Antikörper in der Gesamtbevölkerung beträgt ca. 0,5 bis 0, 7 % (BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 30/07 R - juris; Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, S. 711).

    Insbesondere ist die Nadelstichverletzung mit einer Hohlnadel ein geeigneter Übertragungsweg, der ein besonders hohes Übertragungsrisiko beinhaltet, da hier regelmäßig der Transfer relativ großer Mengen frischen Blutes möglich ist (BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 30/07 R - juris).

    Der stochastisch-mathematische Ansatz des Prof. Dr. H. läuft darauf hinaus, die HCV-Infektion von der BK 3101 auszuschließen (so auch BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 30/07 R - juris).

    Zudem ist der Ursachenzusammenhang nicht gegeben, wenn ein anderes, dem privaten Lebensbereich zuzuordnendes Infektionsrisiko die Erkrankung verursacht hat (BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 30/07 R - juris).

  • LSG Bayern, 13.08.2013 - L 3 U 262/12

    Infektionsrisiken für Klinikpersonal - Berufskrankheit HIV-Infektion

    Auszug aus LSG Hessen, 14.07.2015 - L 3 U 132/11
    Wesentlicher Inhalt des Begriffs Gesundheitsdienst, ist der Dienst zum Schutz, zur Erhaltung, Förderung oder Wiederherstellung der Gesundheit gefährdeter Menschen oder zur Pflege unheilbar Kranker oder Gebrechlicher (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 13. August 2013, Az.: L 3 U 262/12).

    Eine im Rechtssinne hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür ist gegeben, wenn der Möglichkeit einer beruflichen Verursachung nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber den anderen in Frage kommenden Möglichkeiten ein deutliches Übergewicht zukommt, sodass darauf die richterliche Überzeugung gestützt werden kann (BSG, Urteil vom 21. März 2006 - B 2 U 19/05 R - juris Rn. 16; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 13. August 2013, Az.: L 3 U 262/12).

  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Ausland - haftungsbegründende

    Auszug aus LSG Hessen, 14.07.2015 - L 3 U 132/11
    Gerade aus diesem Grund sind Infektionskrankheiten, deren auslösendes Ereignis - die einmalige Ansteckung - an sich eher die Voraussetzungen des Unfallbegriffs erfüllt, als BK bezeichnet worden (BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 30/07 R - juris Rn. 18; BSG, Urteil vom 21. März 2006 - B 2 U 19/05 R - juris Rn. 15) .

    Eine im Rechtssinne hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür ist gegeben, wenn der Möglichkeit einer beruflichen Verursachung nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber den anderen in Frage kommenden Möglichkeiten ein deutliches Übergewicht zukommt, sodass darauf die richterliche Überzeugung gestützt werden kann (BSG, Urteil vom 21. März 2006 - B 2 U 19/05 R - juris Rn. 16; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 13. August 2013, Az.: L 3 U 262/12).

  • LSG Hessen, 13.07.2010 - L 3 U 5/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.07.2015 - L 3 U 132/11
    Die Annahme einer besonders erhöhten Infektionsgefahr im vorliegenden Fall steht auch nicht im Widerspruch zum Urteil des Senats vom 13. Juli 2010, Az.: L 3 U 5/03 - juris.
  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 25/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 4111 -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.07.2015 - L 3 U 132/11
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt indes die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (BSG, Urteil vom 15. September 2011 - B 2 U 25/10 R - juris).
  • LSG Bayern, 16.03.2016 - L 2 U 244/15

    Anerkennung einer Berufskrankheit bei Hepatitis C Infektion

    Ferner hat der Senat die Beteiligten auf die Entscheidung des Hess. Landessozialgerichts vom 14. Juli 2015 (Az.: L 3 U 132/11) hingewiesen.

    Allerdings ist zwischen der tatsächlichen Ebene, auf die sich die Wahrscheinlichkeitsprognose beziehen muss, und der rechtlichen Wertung, ob aufgrund der nachgewiesenen Tatsachen eine Schädigung möglich ist, zu unterscheiden (BSG, Urt. v. 2. April 2009, a. a. O. - juris; Hess. Landessozialgericht, Urt. v. 14. Juli 2015, Az.: L 3 U 132/11 - juris Rn. 42 ff).

  • LSG Hessen, 28.11.2016 - L 9 U 59/14

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Eine im Rechtssinne hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür ist gegeben, wenn der Möglichkeit einer beruflichen Verursachung nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber den anderen in Frage kommenden Möglichkeiten ein deutliches Übergewicht zukommt, sodass darauf die richterliche Überzeugung gestützt werden kann (BSG vom 21. März 2006 - B 2 U 19/05 R; Hessisches Landessozialgericht vom 14. Juli 2015 - L 3 U 132/11; Bayerisches Landessozialgericht vom 13. August 2013 - L 3 U 262/12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2017 - L 16/3 U 30/14
    Liegen eine durch die versicherte Tätigkeit bedingte erhöhte Infektionsgefahr und die Infektionskrankheit vor, nimmt der Verordnungsgeber typisierend an, dass die Infektion während oder wegen der Gefahrenlage erfolgte und die Krankheit wesentlich verursacht hat (BSG SozR 4 - 5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 4 Rdnr. 34; LSG Hessen, Urteil vom 14. Juli 2015 - L 3 U 132/11 Rdnr 51 ff).
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