Rechtsprechung
   LSG Hessen, 28.06.2011 - L 3 U 134/09   

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https://dejure.org/2011,8034
LSG Hessen, 28.06.2011 - L 3 U 134/09 (https://dejure.org/2011,8034)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.06.2011 - L 3 U 134/09 (https://dejure.org/2011,8034)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - L 3 U 134/09 (https://dejure.org/2011,8034)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Geringfügige Hilfeleistung nicht gesetzlich unfallversichert

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Versicherungsschutz bei bloßer Gefälligkeit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kleine Hilfeleistungen nicht gesetzlich unfallversichert

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Geringfügige Hilfeleistung nicht gesetzlich unfallversichert

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.06.1966 - 2 RU 104/65

    Unfallversicherungsschutz - Beachtung von Unfallverhütungsvorschriften -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.06.2011 - L 3 U 134/09
    Der wirtschaftliche Wert für das betroffene Unternehmen ist zu bejahen, wenn die Handlung betrieblichen Belangen dient und einen zumindest geringen Nutzen bringt (Riebel, a.a.O., Anmerkung 271; Bieresborn, a.a.O., Anmerkung 255; BSGE 25, 102, 104).
  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 44/90

    Beurteilung des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 2 RVO nach dem Gesamtbild

    Auszug aus LSG Hessen, 28.06.2011 - L 3 U 134/09
    Ein Tätigwerden ist nötig, wobei dessen Dauer über wenige Augenblicke hinausgehen muss (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 8; Bieresborn, a.a.O., Anmerkung 256).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.1979 - L 2 Ua 1498/78
    Auszug aus LSG Hessen, 28.06.2011 - L 3 U 134/09
    Ihre Tätigkeit ist vergleichbar dem Botengang über die Straße zur Übermittlung einer Nachricht an den Nachbarn (BSG ">539%20RVO%20Nr.%2057#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 539 RVO Nr. 57) oder der Einweisung eines Nachbarn in die Garage (dazu Riebel, a.a.O., Anmerkung 283 unter Hinweis auf ein Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 28. Februar 1979, Az.: L 2 Ua 1498/78), wobei die Rechtsprechung in beiden Fällen von jeweils unversicherten Hilfeleistungen ausgegangen ist.
  • LSG Hessen, 26.11.2013 - L 3 U 70/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 16

    Eine Ablehnung des Versicherungsschutzes aus § 2 Abs. 2 SGB VII kann auch nicht - wie die Beklagte allerdings im Vorverfahren meinte - damit begründet werden, dass die Tätigkeit des Klägers als unversicherte Gefälligkeitsleistung aus freundschaftlicher Verbundenheit zu dem Zeugen Dr. D. anzusehen wäre (vgl. hierzu LSG Hessen, Urt. v. 28.06.2011, L 3 U 134/09, juris, Rn. 19 m. w. N.).

    Für die Abgrenzung der Arbeitnehmerähnlichkeit und der Unternehmerähnlichkeit kommt es auf das Gesamtbild der Tätigkeit an (vgl. LSG Hessen, Urt. v. 28.06.2011, L 3 U 134/09, juris, Rn. 19).

    § 2 Abs. 2 SGB VII will Versicherungsschutz auch in den Fällen gewähren, in denen selbst bei vorübergehenden Tätigkeiten die Grundstruktur eines Beschäftigungsverhältnisses vorliegt (LSG Hessen, Urt. v. 28.06.2011, L 3 U 134/09, juris, Rn. 19).

    Denn ein hoher Gefährdungsgrad der verrichteten Tätigkeit spricht eher gegen ein arbeitnehmerähnliches Tätigwerden (LSG Hessen, Urt. v. 28.06.2011, L 3 U 134/09, juris, Rn. 19).

    § 2 Abs. 2 SGB VII will keine allgemeine Volksversicherung und keine Versicherung aus Billigkeitsgründen schaffen (LSG Hessen, Urt. v. 28.06.2011, L 3 U 134/09, juris, Rn. 19, m. w. N.).

  • LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 128/11

    Versicherungsschutz eines Jagdgastes in der gesetzlichen Unfallversicherung als

    Für die Abgrenzung der Arbeitnehmerähnlichkeit und der Unternehmerähnlichkeit kommt es auf das Gesamtbild der Tätigkeit an (vgl. HLSG, Urteil vom 28.06.2011, L 3 U 134/09, juris, Rn. 19).

    § 2 Abs. 2 SGB VII will Versicherungsschutz auch in den Fällen gewähren, in denen selbst bei vorübergehenden Tätigkeiten die Grundstruktur eines Beschäftigungsverhältnisses vorliegt (HLSG, Urteil vom 28.06.2011, L 3 U 134/09, juris, Rn. 19).

    Zudem war die Tätigkeit als Ansteller nach der Einlassung des Klägers nicht ungefährlich und ein hoher Gefährdungsgrad spricht eher gegen ein arbeitnehmerähnliches Tätig werden (HLSG, Urteil vom 28.06.2011, L 3 U 134/09, juris, Rn. 19).

  • LSG Hamburg, 13.01.2015 - L 3 U 2/14

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls

    Danach kommt es zur Abgrenzung einer arbeitnehmerähnlichen Mithilfe von einer bloßen Gefälligkeit auf Stärke und Intensität einer Beziehung an, in der diese laufend praktiziert wird, wobei unter guten Freunden der Umfang von Gefälligkeitsleistungen umso größer ist, je enger das freundschaftliche Verhältnis sich darstellt (vgl. LSG Hessen, Urteil vom 28. Juni 2011, L 3 U 134/09 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2022 - L 14 U 171/18

    Feststellung eines Unfallereignisses als Arbeitsunfall; Gefälligkeitshandlungen

    Grundsätzlich schließen auch Freundschafts- und Gefälligkeitsdienste den Versicherungsschutz nicht aus (vgl. zum Ganzen LSG Hessen, Urteil vom 28. Juni 2011 - L 3 U 134/09 - m.w.N., Juris; BSG ">539%20RVO%20Nr.%2025#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2200 § 539 RVO Nr. 25).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2015 - L 4 U 176/15
    Danach kommt es zur Abgrenzung einer arbeitnehmerähnlichen Mithilfe von einer bloßen Gefälligkeit auf Stärke und Intensität einer Beziehung an, in der diese laufend praktiziert wird, wobei unter guten Freunden der Umfang von Gefälligkeitsleistungen umso größer ist, je enger das freundschaftliche Verhältnis sich darstellt (vgl. LSG Hessen, Urteil vom 28.06.2011, L 3 U 134/09 m.w.N.).
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