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   LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 14/01   

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https://dejure.org/2002,19537
LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 14/01 (https://dejure.org/2002,19537)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 03.04.2002 - L 3 U 14/01 (https://dejure.org/2002,19537)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 03. April 2002 - L 3 U 14/01 (https://dejure.org/2002,19537)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 28.11.1961 - 2 RU 36/58

    Aufnahme eines Milchfuhrbetriebs in die gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 14/01
    Voraussetzung ist hierfür nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG vom 28. November 1961 in BSGE 15, 282, 290; vom 30. Oktober 1974 in BSGE 38, 187; vom 12. Dezember 1985 in SGb 1986, 338, 339), dass die Zugehörigkeit zu der bisherigen Berufsgenossenschaft eine unbillige Härte darstellen würde.

    Nach dem Sinn und Zweck dieser Regelung können dies nur Unzuträglichkeiten sein, die im Aufbau oder der Durchführung der Unfallversicherung, insbesondere der Unfallverhütung selbst Schwierigkeiten bereiten, nicht dagegen - wie die Klägerin meint - die unterschiedliche Beitragshöhe der Berufsgenossenschaften (vgl. BSGE vom 28. November 1961, a.a.O.; BSG vom 12. Dezember 1985 in SGb 1986, 338, 340).

  • LSG Sachsen, 07.03.2001 - L 2 U 151/99

    Rechtmäßigkeit der Veranlagung zu den Gefahrtarifstellen 48 und 49; Unternehmen

    Auszug aus LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 14/01
    Aufgrund dieser bereits in der Vergangenheit begründeten Auffangzuständigkeit der Beklagten für die Klägerin als Unternehmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung ist nicht mehr - wie sonst bei Neuzugängen von Unternehmen - zu prüfen, welcher Berufsgenossenschaft das Unternehmen der Klägerin nach Art und Umfang am Nächsten steht und welche Berufsgenossenschaft die zweckmäßigste Unfall- und Krankheitsverhütung gewährleistet (anderer Auffassung wohl Sächsisches LSG vom 7. März 2001 - L 2 U 151/99 - zum Prüfungsmaßstab bei Neuzugängen vgl. Bertram "Die berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit für die Unternehmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung" in SGb 1999, S. 679 ff.).
  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 5/91

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit - Selbständiger Grafik-Designer

    Auszug aus LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 14/01
    Es ist nämlich für den Senat nicht ersichtlich, dass die Arbeitsverfahren, die Betriebseinrichtungen und die Werkstoffe dieser Betriebe solche Besonderheiten aufweisen, dass die Unfall- und Krankheitsverhütung nicht von der Beklagten sichergestellt werden könnte (vgl. dazu BSG vom 4. August 1992 in BSGE 71, 85 bis 89).
  • BSG, 30.10.1974 - 2 RU 42/73

    Unternehmerverzeichnis - Eintragung - Unrichtigkeit von Anfang an - Unrichtigkeit

    Auszug aus LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 14/01
    Voraussetzung ist hierfür nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG vom 28. November 1961 in BSGE 15, 282, 290; vom 30. Oktober 1974 in BSGE 38, 187; vom 12. Dezember 1985 in SGb 1986, 338, 339), dass die Zugehörigkeit zu der bisherigen Berufsgenossenschaft eine unbillige Härte darstellen würde.
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 34/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Sofern nicht schon auf die verwaltende Tätigkeit der Klägerin als wirtschaftlichen Zweck des Unternehmens abzustellen ist (so Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, Stand Februar 2003, Kennziffer 270, S 26; Spellbrink in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 2 Unfallversicherungsrecht, § 24 RdNr 45 Fn 79; Noack SozVers 1973, 41; Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl, § 648 RVO, Anm 10; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. November 1999 - L 15 B 21/99 U = Breith 2000, 136, 139; LSG Hamburg, Urteil vom 3. April 2002 - L 3 U 14/01 = HVBG-Info 2002, 2021, 2023; aA Sächsisches LSG, Urteil vom 7. März 2001 - L 2 U 151/99 = Breith 2002, 791, 793 f; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29. September 2005 - L 6 U 38/02 - Bertram SGb 1999, 679, 681 f; Stolz in: Plagemann, Anwaltshandbuch Sozialrecht, § 24 RdNr 56), sondern auf den Einsatz der verliehenen Arbeitnehmer, kommt nach den og Maßstäben keine BG in Betracht; dies führt zur Auffangzuständigkeit der Beklagten nach Nr. 2 Buchst e) der Ausführungsbestimmungen des RVA vom 22. April 1942.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2005 - L 6 U 38/02

    Anspruch auf Überweisung an eine Berufsgenossenschaft; Zuständigkeit eines

    Dieser Frage ist zunächst nachzugehen (aA LSG Hamburg, Urteil vom 3. April 2002 - L 3 U 14/01), da die zweite Alternative zur Feststellung einer unrichtigen Zuständigkeit, die Frage nach schwerwiegenden Unzuträglichkeiten nur bei sachlicher Unzuständigkeit zu prüfen ist (vgl Brackmann-Krasney, SGB VII § 136 Rn 33).
  • LSG Hamburg, 19.01.2022 - L 2 U 50/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verweisung eines Unternehmens an die zuständige

    Für diese Auslegung spricht auch die Regelung des § 133 Abs. 2 SGB VII, wonach sich im Falle der Arbeitnehmerüberlassung die Zuständigkeit für die Versicherten nach der Zuständigkeit für das überlassende Unternehmen richtet, sofern dieses zur Zahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet ist (ebenso schon: LSG Hamburg, Urteil vom 3. April 2002 - L 3 U 14/01, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2002 - L 6 U 398/02
    Schließlich ist für den Senat nicht ersichtlich, dass die generelle sachliche Zuständigkeit der Antragsgegnerin für Zeitarbeitsunternehmen gesetzeswidrig ist (s. dazu im Einzelnen LSG Nordrhein-Westfalen, Breith. 2000, 136, 139; LSG Hamburg, Urt. v. 3.4.2002 - L 3 U 14/01 - ).
  • LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 13/01
    Die Frage der Zuständigkeit der Beklagten für das Unternehmen der Klägerin ist Streitgegenstand des Berufungsverfahrens L 3 U 14/01.
  • LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 10/01

    Veranlagung zu den Gefahrklassen (§§ 730, 734 Abs.1 RVO; §§ 157, 159 SGB VII)

    Die Frage der Zuständigkeit der Beklagten für das Unternehmen der Klägerin ist Streitgegenstand des Berufungsverfahrens L 3 U 14/01.
  • SG Hildesheim, 01.02.2013 - S 11 U 109/09
    Zunächst ändert der Einsatz neuer Produktionsmethoden nichts an dem Grundsatz, dass bei Neuzugängen von Unternehmen zu prüfen ist, welcher Branche das Unternehmen nach Art und Umfang am nächsten steht (Landessozialgericht [LSG] Hamburg Urteil vom 03.04.2002 - L 3 U 14/01).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2005 - L 6 U 320/04
    Entscheidend ist indessen, dass - entgegen der Auffassung der Klägerin - die Voraussetzung für eine Überweisung, eine den Zuständigkeitsregelungen eindeutig widersprechende Feststellung der Zuständigkeit der Beklagten nicht erfüllt ist (vgl LSG Hamburg, Urteil vom 3. April 2002 - L 3 U 14/01 -).
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