Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 02.06.2015

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   LSG Hessen, 25.07.2017 - L 3 U 22/11   

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https://dejure.org/2017,34343
LSG Hessen, 25.07.2017 - L 3 U 22/11 (https://dejure.org/2017,34343)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25.07.2017 - L 3 U 22/11 (https://dejure.org/2017,34343)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25. Juli 2017 - L 3 U 22/11 (https://dejure.org/2017,34343)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    SGB VII § 56, §§ 99, 109, 114 Abs. 2 SGG, SGB X § 84 Abs. 2
    1. Für die Feststellung der Diagnose eines CRPS ist Voraussetzung, dass die Symptome Schmerz und sichtbare Klinik in zeitlichem Zusammenhang mit dem Extremitätentrauma nachgewiesen sind.2. Zur Ablehnung eines Antrags des Versicherten auf gutachterliche Anhörung eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherungsrecht; Verletztenrente; Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität; Theorie der wesentlichen Bedingung; Beweismaßstab

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1
    Unfallversicherungsrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.07.2017 - L 3 U 22/11
    Diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - juris).

    Beweisrechtlich ist zudem zu beachten, dass der möglicherweise aus mehreren Schritten bestehende Ursachenzusammenhang positiv festgestellt werden muss (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.) und dass die Anknüpfungstatsachen der Kausalkette im Vollbeweis vorliegen müssen (BSG, Beschluss vom 23. September 1997 - 2 BU 194/97 - Deppermann-Wöbbeking in: Thomann (Hrsg), Personenschäden und Unfallverletzungen, Referenz Verlag Frankfurt 2015, S. 630).

    In einer zweiten Prüfungsstufe ist sodann durch Wertung die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die wesentlich sind, weil sie rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O; BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 17/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.07.2017 - L 3 U 22/11
    Bei dem insoweit von dem Kläger geltend gemachten Anspruch auf Löschung unzulässig gespeicherter Daten nach § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) und dem hier zur Entscheidung anstehenden Verfahren um die Feststellung von Leistungen aus Versicherungsfällen handelt es sich um unterschiedliche Streitgegenstände (BSG, Urteil vom 20. Juli 2010 - B 2 U 17/09 R - juris).

    Der Senat hält eine Änderung der Klage durch Einbeziehung dieses Streitgegenstandes nicht für sachdienlich im Sinne von § 99 Sozialgerichtsgesetz (SGG), denn die Entscheidung über die Löschung der Daten ist nicht vorgreiflich für die streitgegenständliche Entscheidung über Leistungen aus den beiden Versicherungsfällen (BSG, Urteil vom 20. Juli 2010, a.a.O.).

    Sie können vom Unfallversicherungsträger nur bis zum Abschluss des jeweiligen Verwaltungsverfahrens (u.U. des Widerspruchsverfahrens) geheilt werden (BSG, Urteil vom 20. Juli 2010, a.a.O.).

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Hessen, 25.07.2017 - L 3 U 22/11
    Danach geht es auf einer ersten Stufe der Kausalitätsprüfung um die Frage, ob ein Zusammenhang im naturwissenschaftlichen Sinne vorliegt, d. h.- so die neueste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - ob eine objektive Verursachung zu bejahen ist (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

    In einer zweiten Prüfungsstufe ist sodann durch Wertung die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die wesentlich sind, weil sie rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O; BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

  • BSG, 11.04.2013 - B 2 U 34/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verstoß gegen § 200 Abs 2 SGB 7 -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.07.2017 - L 3 U 22/11
    Der Anwendungsbereich des § 200 Abs. 2 SGB VII erstreckt sich indes nur auf medizinische Gutachten (BSG, Urteil vom 11. April 2013 - B 2 U 34/11 - juris).
  • LSG Hessen, 14.06.2016 - L 3 U 238/12

    Anerkennung eines komplexen regionalen Schmerzsyndroms - CRPS - als Folge eines

    Auszug aus LSG Hessen, 25.07.2017 - L 3 U 22/11
    Denn bei einem Krankheitsbild wie der CRPS, welches zwischen den Polen einer organischen und einer psychischen Erkrankung liegt und bei dem Symptome durch den Betroffenen durch Immobilisation selbst beeinflusst werden können (vgl. dazu Widder/Tegenthoff in: MEDSACH, a.a.O., S. 27, S. 28, S. 29), kann das Vorliegen allein "weicher Befunde", d.h. beeinflussbarer Symptome und subjektiver Angaben, die volle richterliche Überzeugung nicht begründen (vgl. HLSG, Urteil vom 14. Juni 2016 - L 3 U 238/12 - juris; Widder/Tegenthoff in: MEDSACH, a.a.O., Schönberger/Mehrtens/Valentin, a.a.O., S. 402).
  • BSG, 23.09.1997 - 2 BU 194/97

    Freie richterliche Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 25.07.2017 - L 3 U 22/11
    Beweisrechtlich ist zudem zu beachten, dass der möglicherweise aus mehreren Schritten bestehende Ursachenzusammenhang positiv festgestellt werden muss (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.) und dass die Anknüpfungstatsachen der Kausalkette im Vollbeweis vorliegen müssen (BSG, Beschluss vom 23. September 1997 - 2 BU 194/97 - Deppermann-Wöbbeking in: Thomann (Hrsg), Personenschäden und Unfallverletzungen, Referenz Verlag Frankfurt 2015, S. 630).
  • LSG Bayern, 11.07.2007 - L 3 U 219/05

    Anerkennung einer Wirbelsäulenerkrankung als Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Hessen, 25.07.2017 - L 3 U 22/11
    Im Berufungsverfahren vor dem Hessischen Landessozialgericht (Az.: L 3 U 219/05) schlossen die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung vom 25. Juli 2006 folgenden Vergleich:.
  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Hessen, 25.07.2017 - L 3 U 22/11
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Tatsache in so hohem Maße wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (§ 128 SGG; BSGE 103, 99, 104 [BSG 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R] ).
  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 24/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer isolierten Leistungsklage -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.07.2017 - L 3 U 22/11
    Denn die Entscheidung über die Löschung der Daten erfolgt durch Verwaltungsakt der Beklagten (BSG, Urteil vom 21. März 2006 - B 2 U 24/04 R- juris).
  • LSG Hessen, 26.01.2021 - L 3 U 131/18

    1. Die zu einer behandlungsbedürftigen Erkrankung führende Infektion mit einem

    Ungeachtet dessen, dass Prof. Dr. A. angekündigt hat, kein Gutachten ohne eine zusätzliche Begutachtung durch Dr. F. zu erstellen, der selbst kein Arzt im Sinne des § 109 SGG ist (zur Beschränkung des § 109 SGG auf ärztliche Gutachten nur HLSG, Urteil vom 25. März 2014 - L 3 U 14/12 - juris Rn. 87 ), ist nicht nachvollziehbar, was die Klägerin beabsichtigt mit einem solchen Gutachten nachzuweisen, was nicht schon als erwiesen anzunehmen oder aber nicht mehr entscheidungsrelevant ist (zur Ablehnung des Antrags nach § 109 SGG unter diesen Gesichtspunkten Keller in: Meyer-Ladewig, SGG, 13. Auflage, 2020, § 109 Rn. 5, 10a; HLSG, Urteil vom 25. Juli 2017 - L 3 U 22/11 - juris Rn. 67 ).
  • LSG Bayern, 31.01.2018 - L 1 R 351/15

    Rente wegen Erwerbsminderung - Verbrauch des Antragsrechts nach § 109 SGG

    Auch ein erstinstanzlich nach § 109 SGG durchgeführtes Begutachtungsverfahren verbraucht das Antragsrecht für die Berufungsinstanz, es sei denn, die tatsächlichen oder rechtlichen Umstände hätten sich inzwischen wesentlich verändert (Keller, a.a.O., Rn. 10b; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.07.2017 - L 3 U 22/11 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2023 - L 8 SB 3829/21
    Wesentlich geänderte rechtliche oder tatsächliche Umstände, die es rechtfertigen könnten, das Anhörungsrecht nach § 109 SGG neu zu eröffnen, können vorliegend aber nicht festgestellt werden (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 25.07.2017 - L 3 U 22/11 -, juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - L 8 U 54/18

    Anforderungen an den Nachweis eines Unfallereignisses bzw. den hierdurch

    Vorliegend käme die Annahme eines derartigen Ursachenzusammenhangs nur in Betracht, wenn auch die für eine solche Kausalkette erforderlichen Anknüpfungstatsachen - hier: u.a. eine Dissektion der Carotis - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Vollbeweis belegt wären (vgl. zu diesem Beweismaßstab Hessisches Landessozialgericht , Urteil vom 25. Juli 2017 - L 3 U 22/11 - juris Rn. 58; vgl. dazu auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Februar 2010 - L 31 U 458/08 - juris Rn. 44 jeweils m.w.N.) .
  • LSG Thüringen, 13.10.2022 - L 1 U 53/21

    Voraussetzungen eines Behandlungsanspruchs des Versicherten gegenüber dem

    Auch ein erstinstanzlich nach § 109 SGG durchgeführtes Begutachtungsverfahren verbraucht das Antragsrecht für die Berufungsinstanz, es sei denn, die tatsächlichen oder rechtlichen Umstände hätten sich inzwischen wesentlich verändert (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.07.2017 - L 3 U 22/11 -, juris).
  • SG Nordhausen, 24.09.2020 - S 10 U 1851/16
    Auch ein erstinstanzlich nach § 109 SGG durchgeführtes Begutachtungsverfahren verbraucht das Antragsrecht für die Berufungsinstanz, es sei denn, die tatsächlichen oder rechtlichen Umstände hätten sich inzwischen wesentlich verändert (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.07.2017 - L 3 U 22/11 -, juris).
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   LSG Bayern, 02.06.2015 - L 3 U 22/11   

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LSG Bayern, Entscheidung vom 02.06.2015 - L 3 U 22/11 (https://dejure.org/2015,52306)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02. Juni 2015 - L 3 U 22/11 (https://dejure.org/2015,52306)
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