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   LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 291/99   

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https://dejure.org/2002,27451
LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 291/99 (https://dejure.org/2002,27451)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.09.2002 - L 3 U 291/99 (https://dejure.org/2002,27451)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. September 2002 - L 3 U 291/99 (https://dejure.org/2002,27451)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 09.01.2003 - L 2 ER-U 46/02

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    Insoweit verweist der Senat auf die Darlegungen im Urteil des 3. Senats des LSG Rheinland-Pfalz vom 20.9.2002 (Az L 3 U 213/99), das hinsichtlich des ab 1995 geltenden Gefahrtarifs eingehend begründet hat, warum dieser Gefahrtarif rechtmäßig ist, sowie auf die im Wesentlichen gleich lautenden Ausführungen in Bezug auf den ab 1998 geltenden Gefahrtarif in einem weiteren Urteil vom 20.9.2002 (Az L 3 U 291/99).

    Dass die Einteilung in lediglich zwei Gefahrtarifstellen zulässig ist, entspricht den Urteilen des LSG Rheinland-Pfalz vom 20.9.2002 (aaO).

    Der 3. Senat des LSG Rheinland-Pfalz hat in seinen Urteilen vom 20.9.2002 (aaO) im Anschluss an das Urteil des erkennenden Senats vom 25.6.2001 (Az L 2 U 317/00) zutreffend ausgeführt, dass die Rechtswidrigkeit des Gefahrtarifs der Beschwerdegegnerin nicht damit begründet werden kann, es sei nicht sachgerecht gewesen, den mit dem Deutschen Fußballbund geschlossenen Vergleichsvertrag über die Beitragsschulden der Fußballvereine abzuschließen.

    Der 3. Senat des LSG Rheinland-Pfalz hat in seinen Urteilen vom 20.9.2002 (aaO) dargelegt, warum in den dortigen Fällen kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vorlag.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.2005 - L 2 U 39/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit - Gefahrtarif

    Es werde hierzu auf ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz vom 20.09.2002 - L 3 U 291/99 verwiesen.

    Zum Vortrag des Klägers, die Beiträge seien nicht zutreffend berechnet worden, verweist der Senat auf die den Beteiligten ebenfalls bekannten Entscheidungen des 3. Senats des LSG Rheinland-Pfalz vom 20.9.2002- L 3 U 291/99, L 3 U 292/99 und 213/98 sowie vom 15.4.2003- L 3 U 142/01, die er sich zu eigen macht.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.2005 - L 2 U 38/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit des Gefahrtarifs

    Es werde hierzu auf ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz vom 20.09.2002 L 3 U 291/99 verwiesen.

    Zum Vortrag des Klägers, die Beiträge seien nicht zutreffend berechnet worden, verweist der Senat auf die Entscheidungen des 3. Senats des LSG Rheinland-Pfalz vom 20.9.2002 L 3 U 291/99, L 3 U 292/99 und L 3 U 213/98 sowie vom 15.4.2003 L 3 U 142/01, die er sich zu eigen macht.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.02.2004 - L 2 ER 59/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsnachforderung - Aufhebung eines

    Es werde im Übrigen darauf hingewiesen, dass nach dem Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 20.9.2002 (Az L 3 U 291/99) eine andere Betrachtung in Frage komme, wenn sich spezialisierte Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung im gewerblichen Bereich herausbildeten.
  • SG Stuttgart, 26.04.2006 - S 1 U 4141/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit - Veranlagung -

    So hat der Dritte Senat des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz in verschiedenen Entscheidungen vom 20.09.2002 (Az.: L 3 U 291/99, L 3 292/99 und 213/98) sowie im Urteil vom 15.04.2003 (Az.: L 3 U 142/01) entschieden, das Verhältnis zwischen Beiträgen eines Gewerbezweigs und den für diesen aufgebrachten Versicherungsleistungen unterliege keinem Äquivalenzprinzip.
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