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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - L 31 AS 1048/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,38224
LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - L 31 AS 1048/13 (https://dejure.org/2013,38224)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.10.2013 - L 31 AS 1048/13 (https://dejure.org/2013,38224)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - L 31 AS 1048/13 (https://dejure.org/2013,38224)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 22 Abs 6 S 1 Halbs 2 SGB 2, § 22 Abs 6 S 3 SGB 2, § 42a Abs 2 S 1 SGB 2, § 96 Abs 1 SGG, Art 1 GG
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietkautionsdarlehen - monatliche Aufrechnung iHv 10% des Regelbedarfs - Verfassungsmäßigkeit - sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Ausführungsbescheide - keine Änderung oder Ersetzung der Bewilligung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 86 SGG, § 96 SGG, § 22 SGB 2
    Mietkaution - Darlehen - Aufrechnung - Ausführungsbescheid

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Einbehaltung eines Teiles der gewährten Leistungen zur Darlehenstilgung; Gewährung einer Mietkaution als Darlehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Einbehaltung eines Teiles der gewährten Leistungen zur Darlehenstilgung; Gewährung einer Mietkaution als Darlehen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Mietkaution ist nicht als Zuschuss, sondern als Darlehen zu gewähren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 26/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietkautionsdarlehen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - L 31 AS 1048/13
    Das Bundessozialgericht habe sich in seiner Entscheidung vom 22. März 2012 (Aktenzeichen B 4 AS 26/10 R) skeptisch auch gegenüber der neuen Gesetzeslage geäußert.

    Nicht Gegenstand des Verfahrens waren allerdings die in der Folgezeit ergangenen Bewilligungsbescheide des Beklagten über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, da diese den Bescheid vom 09. August 2012 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 03. Januar 2013 im Sinne der §§ 86, 96 Abs. 1 SGG weder abgeändert noch ersetzt haben (anders bei am selben Tag ergangenen Bescheiden wohl BSG, Urteil vom 22. März 2012, Aktenzeichen B 4 AS 26/10 R, zitiert nach juris) und da sie weiterhin im Hinblick auf die in diesen Bescheiden enthaltene Minderung des Auszahlungsbetrages wegen der Tilgungsbeträge lediglich ausführenden Charakter haben und insoweit also ohnehin nicht zulässig angreifbar wären.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - L 2 AS 1829/12
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - L 31 AS 1048/13
    Unter Berücksichtigung des infolge dieses Urteils geschaffenen § 21 Abs. 6 SGB II (unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Mehrbedarf) und der ab 01. Januar 2011 zu gewährenden Regelleistung begegnet diese Aufrechnungsmöglichkeit daher keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (ebenso Greiser, in Eicher, SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kommentar, 3. Auflage, 2013, Rdnr. 14 m.w.N., im Ergebnis ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. März 2013, Az. L 2 AS 1829/12 B).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - L 31 AS 1048/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits die grundsätzliche Möglichkeit, 10 Prozent von der Regelleistung zur Deckung von Darlehen einzubehalten, in Zusammenhang mit der Ansparkonzeption des Gesetzgebers als für verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden beurteilt (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 09. Februar 2010, Aktenzeichen 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09, Rdnr. 150, zitiert nach juris).
  • SG Berlin, 30.09.2011 - S 37 AS 24431/11

    Arbeitslosengeld II - Bedarfe für Unterkunft und Heizung - Einbehaltung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - L 31 AS 1048/13
    Das Gericht schließt sich insbesondere auch nicht der Einschätzung des Sozialgerichts Berlin (u. a. Beschluss vom 30. September 2011, Aktenzeichen S 37 AS 24431/11 ER, zitiert nach juris) zur Verfassungswidrigkeit an, wo ausgeführt ist, dass die Kürzung des Regelbedarfs um 10 Prozent über einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum hinweg den Empfänger eines Kautionsdarlehens, der weder über Zusatzeinkommen noch über "zukunftsnahe Erwerbschancen" verfüge, einer verfassungswidrigen Situation aussetze.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2015 - L 20 AS 261/13

    Aufrechnung - Mietkautionsdarlehen

    Gegen den Bescheid vom 14. April 2011, mit dem eine Aufrechnung in Höhe von monatlich 36, 40 Euro von dem Beklagten verfügt worden ist, ist die Anfechtungsklage nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG - zulässig, da es sich bei dem Bescheid um einen auf eine Geldleistung gerichteten Verwaltungsakt handelt, da mit ihm eine belastende Verfügung hinsichtlich eines zukünftigen Verwaltungsaktes über eine Leistungsgewährung getroffen wird (vgl. hierzu: LSG Berlin-Brandenburg vom 11.07.2012 - L 28 AS 2230/10 - juris, Rn. 18 ff.; im Ergebnis auch LSG Berlin-Brandenburg vom 24.10.2013 - L 31 AS 1048/13 - juris).

    Diese ändern oder ersetzen den Bescheid vom 14. April 2011 nicht im Sinne der §§ 86, 96 SGG (vgl. LSG Berlin-Brandenburg vom 24.10.2013, a.a.O.).

  • SG Dortmund, 21.03.2017 - S 32 AS 1659/14
    Da bei einer Zuschussgewährung die Kaution ihre Sicherungsfunktion verlieren würde, kann ein Zuschuss nach Meinung der Kammer allenfalls in absolut seltenen Ausnahmefällen in Frage kommen (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.10.2013 - L 31 AS 1048/13 - juris (Rn. 16)).

    Auch zukunftsnahe Erwerbschancen (vgl. hierzu z. B. LSG NRW, Beschluss vom 03.02.2014 - L 2 AS 2280/13 B - juris (Rn. 6); LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.10.2013 - L 31 AS 1048/13 - juris (Rn. 14 ff.)) sind im vorliegenden Fall nicht auszuschließen - wie sie auch generell kaum jemals auszuschließen sein dürften, jedenfalls insoweit nicht, als es um die Aufnahme einer geringfügigen Tätigkeit geht, die ausreichen würde, um den Tilgungsbetrag von 10 % des Regelbedarfs zu erwirtschaften (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.10.2013 a. a. O.; vgl. aber auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.2013 - L 3 AS 5184/12 - juris (Rn. 25), das Kriterium fehlender zukunftsnaher Erwerbschancen offenbar vollständig mit der Begründung ablehnend, der Fall, dass ein Leistungsberechtigter nicht über zukunftsnahe Erwerbschancen verfügt, sei gar nicht atypisch).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2017 - L 6 AS 111/14

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Eine solche Verbindung zur Ansparkonzeption besteht hier nicht (vgl. zu diesem Argument in der aktuellen Diskussion etwa SG Berlin Urteil vom 22.02.2013 - S 37 AS 25006/12; LSG Berlin Beschluss vom 18.11.2013 - L 10 AS 1793/13 B ; Conradis in: LPK-SGB II, 5. Aufl. 2013, § 42 a Rn 23; aA SG Berlin Urteil vom 20.03.2013 - S 142 AS 21275/12; LSG Berlin Urteil vom 24.10.2013 - L 31 AS 1048/13; Greiser aaO).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - L 6 AS 1154/13

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens durch

    Die Mietkaution ist jedoch den Kosten der Unterkunft und Heizung zuzuordnen und deshalb im Regelbedarf nicht abgebildet (vgl. zu diesem Argument in der aktuellen Diskussion etwa SG Berlin Urteil vom 22.02.2013 - S 37 AS 25006/12; LSG Berlin Beschluss vom 18.11.2013 - L 10 AS 1793/13 B ; Conradis in: LPK-SGB II, 5. Aufl. 2013, § 42 a Rn. 23; aA SG Berlin Urteil vom 20.03.2013 - S 142 AS 21275/12; LSG Berlin Urteil vom 24.10.2013 - L 31 AS 1048/13; Greiser aaO).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2019 - L 15 AS 14/17
    Da bei einer Zuschussgewährung die Kaution ihre Sicherungsfunktion verlieren würde, kann ein Zuschuss allenfalls in absolut seltenen Ausnahmefällen in Frage kommen (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Oktober 2013 - L 31 AS 1048/13 - juris Rn. 16).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2014 - L 13 AS 324/14
    Verfassungsrechtliche Bedenken sind nicht ersichtlich (vgl. u.a. Bundessozialgericht, Beschluss v. 25. Februar 2012, B 4 AS 417/13 B, Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 18. September 2013, L 3 AS 5184/12, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 3. Februar 2014, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24. Oktober 2013, L 31 AS 1048/13, alle veröffentlicht in Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.01.2016 - L 32 AS 888/15
    Dazu werde auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Oktober 2013, L 31 AS 1048/13, verwiesen.
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