Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2017 - L 32 AS 2665/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,21834
LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2017 - L 32 AS 2665/15 (https://dejure.org/2017,21834)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.04.2017 - L 32 AS 2665/15 (https://dejure.org/2017,21834)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. April 2017 - L 32 AS 2665/15 (https://dejure.org/2017,21834)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,21834) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 21 Abs 7 S 1 SGB 2, § 21 Abs 7 S 2 SGB 2, Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG
    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung - Anforderungen an den Nachweis eines im Einzelfall von den Pauschalen abweichenden Bedarfs - Verfassungsmäßigkeit der Bemessung der Mehrbedarfspauschalen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beanspruchung von Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung; Ausgestaltung des unmittelbar verfassungsrechtlichen Leistungsanspruchs auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums; SGB-II-Leistungen; Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Anforderungen an den Nachweis eines Mehrbedarfs für die dezentrale Warmwassererzeugung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2017 - L 32 AS 2665/15
    Mit dem dagegen am 26. September 2013 eingelegten Widerspruch machte der Kläger geltend, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u. a. seien alle existenznotwendigen Aufwendungen in transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht zu bemessen.

    Das BVerfG hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09, u. a. (zitiert nach juris, abgedruckt in BVerfGE 125, 175 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12) unter anderem ausgeführt:.

    Dabei hat der Senat berücksichtigt, dass wegen der Einsparungen in einem Zweipersonenhaushalt der errechnete Wert um ein Neuntel zu erhöhen ist, weil das BVerfG einen Abschlag bei Zweipersonenhaushalten von 90 v. H. pro Person bzw. von 80 v. H. für die zweite Person für angemessen hält (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09, u. a., Rdnr. 189).

    Wenn das Statistikmodell entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben angewandt und der Pauschalbetrag insbesondere so bestimmt worden ist, dass ein Ausgleich zwischen verschiedenen Bedarfspositionen möglich ist, kann der Hilfebedürftige in der Regel sein individuelles Verbrauchsverhalten so gestalten, dass er mit dem Festbetrag auskommt; vor allem hat er bei besonderem Bedarf zuerst auf das Ansparpotential zurückzugreifen, das in der Regelleistung enthalten ist (BVerfG, Urteil vom 09. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u. a., Rdnr. 205).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - L 6 AS 1667/12
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2017 - L 32 AS 2665/15
    Die Ansicht von Knickrehm/Hahn (in Eicher, SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kommentar, 3. Auflage, § 21 Rdnr. 81), wonach auch erhöhte Kosten aufgrund veralteter Vorrichtungen einen Einzelfall begründen können (so auch Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. Mai 2014 - L 9 SO 474/13, Rdnr. 43, zitiert nach juris: bei völlig veralteten Installationen), vermag der Senat daher nicht zu teilen (so wohl auch Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30. Januar 2014 - L 6 AS 1667/12, Rdnr 26, zitiert nach juris).

    Eine Schätzung nach der durchschnittlichen Gerätebetriebsdauer, dem Anschlusswert des Geräts und dem Strom- oder Gaspreis pro Verbrauchseinheit genügt danach nicht (Hinweis auf Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30. Januar 2014 - L 6 AS 1667/12, Rdnr. 28, zitiert nach juris, und vom 26. Mai 2014 - L 9 SO 474/13, Rdnr. 41, zitiert nach juris).

    Diese Meinung vertritt aber das Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 30. Januar 2014 - L 6 AS 1667/12, Rdnr 26 - 28, zitiert nach juris).

    Dabei kommt es ebenfalls nicht auf individuelle Verhaltensweisen des einzelnen Leistungsberechtigten an (so wohl auch Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30. Januar 2014 - L 6 AS 1667/12, Rdnr 26, zitiert nach juris), denn dies würde ebenfalls dem Zweck der Pauschalierung widersprechen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2014 - L 9 SO 474/13
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2017 - L 32 AS 2665/15
    Die Ansicht von Knickrehm/Hahn (in Eicher, SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kommentar, 3. Auflage, § 21 Rdnr. 81), wonach auch erhöhte Kosten aufgrund veralteter Vorrichtungen einen Einzelfall begründen können (so auch Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. Mai 2014 - L 9 SO 474/13, Rdnr. 43, zitiert nach juris: bei völlig veralteten Installationen), vermag der Senat daher nicht zu teilen (so wohl auch Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30. Januar 2014 - L 6 AS 1667/12, Rdnr 26, zitiert nach juris).

    Eine Schätzung nach der durchschnittlichen Gerätebetriebsdauer, dem Anschlusswert des Geräts und dem Strom- oder Gaspreis pro Verbrauchseinheit genügt danach nicht (Hinweis auf Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30. Januar 2014 - L 6 AS 1667/12, Rdnr. 28, zitiert nach juris, und vom 26. Mai 2014 - L 9 SO 474/13, Rdnr. 41, zitiert nach juris).

    In gleicher Weise kann krankheitsbedingt oder infolge häuslicher Abwesenheit berufsbedingt oder durch sonstige Gründe bedingt ein niedrigerer Aufwand bei der Körperhygiene entstehen (zu krankheitsbedingt höherem Bedarf: Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. Mai 2014 - L 9 SO 474/13, Rdnr. 43, zitiert nach juris).

    Heraus genommen wurden lediglich Haushalte, die mit Strom heizen (so auch Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. Mai 2014 - L 9 SO 474/13, Rdnr. 45, zitiert nach juris, unter Hinweis auf Bundestag-Drucksache 17/3404, S. 55 f.).

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2017 - L 32 AS 2665/15
    Nach der Neuregelung zum 1. Januar 2011 (vgl. zum bisherigen Recht u. a. BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/11b AS 15/07 R, Rdnr. 20, zitiert nach juris, abgedruckt in BSGE 100, 94 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 5, wonach die Kosten der Warmwasserbereitung bereits von der Regelleistung nach § 20 SGB II umfasst waren) werden die Kosten der Warmwasseraufbereitung nicht mehr vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst.

    Welche Anforderungen an eine solche Messung zu stellen sind, kann den BSG-Entscheidungen zum Warmwasserabzug vom 27. Februar 2008 - B 14/11b AS 15/07 R, vom 22. September 2009 - B 4 AS 8/09 R und vom 6. April 2011 - B 4 AS 16/10 R entnommen werden; danach muss eine genaue Messung per Zähler oder einer vergleichbaren Apparatur vorhanden sein.

    Das Bundessozialgericht hat die Ermittlung des Anteils elektrischer Energie am Stromverbrauch von Haushalten in seinem Urteil vom 27. Februar 2008 (B 14/11b AS 15/07 R) bestätigt.

  • SG Berlin, 26.03.2014 - S 205 AS 11970/13

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf bei dezentraler Warmwassererzeugung - keine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2017 - L 32 AS 2665/15
    Dem Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 26. März 2014 - S 205 AS 11970/13, wonach die Pauschalen nicht verfassungswidrig ermittelt worden seien, sei nicht zu folgen.

    Besteht eine Differenz zwischen dem im Regelbedarf enthaltenen Anteil für Strom und den insgesamt anfallenden Stromkosten, kann nicht unterstellt werden, dass der Strom-Mehrbetrag genau die für die Warmwassererzeugung benötigte Energie ist (Hinweis auf Sozialgericht Berlin vom 26. März 2014 - S 205 AS 11970/13, Rdnr. 29, zitiert nach juris).

    Schließlich ist entgegen der Ansicht des Sozialgerichts Berlin (Urteil vom 26. März 2014 - S 205 AS 11970/13, Rdnr. 31, zitiert nach juris) auch nicht aufgrund des Wortlauts der Vorschrift, der historischen Auslegung und des Sinn und Zwecks der Vorschrift davon auszugehen, dass es in Fällen, in denen es an einer konkreten Erfassung der Aufwendungen für die dezentrale Warmwassererzeugung fehlt, bei der Gewährung der im Gesetz geregelten Pauschalen zu verbleiben hat.

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2017 - L 32 AS 2665/15
    Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12, u. a. (zitiert nach juris, abgedruckt in BVerfGE 137, 34 = NJW 2014, 3425) anknüpfend an seine bisherige Rechtsprechung unter Betonung dessen, dass sich seine Kontrolle im Wege einer Gesamtschau auf die Höhe der Leistungen insgesamt und nicht auf einzelne Berechnungselemente, die dazu dienen, diese Höhe zu bestimmen, bezieht (Rdnrn. 81, 80, 82 bis 85), zur gesetzlichen Neuregelung ausgeführt, dass sich nicht feststellen lässt, dass die Leistungen evident unzureichend festgesetzt sind (Rdnr. 86).

    In der Gesetzesbegründung (Bundestag-Drucksache 17/3404, S. 55), die dem Beschluss des BVerfG vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12 (u. a.) zugrunde lag, wird der Betrag der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben in Abteilung 04 für Erwachsene mit Sonderauswertung Strom (Haushalte, die nicht mit Strom heizen) unter laufender Nummer 18 mit Code 0451 010 Strom (auch Solarenergie), Mieterhaushalte mit durchschnittlichen monatlichen Ausgaben der Referenzhaushalte mit 26, 80 Euro mit einem regelbedarfsrelevanten Anteil von 100 v. H. ausgewiesen.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2017 - L 32 AS 2665/15
    Die Beschränkung seines Klagebegehrens ist zulässig, denn die Entscheidung über die Kosten der Unterkunft und Heizung stellt (auch weiterhin) eine von der übrigen Regelung im Bescheid über die Gewährung von Arbeitslosengeld II abtrennbare Verfügung im Sinne eines eigenständigen Verwaltungsaktes dar (BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 42/13 R, Rdnr. 10, zitiert nach juris, abgedruckt in SozR 4-4200 § 22 Nr. 78; BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R, Rdnr. 18, abgedruckt in BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Staffelmietvereinbarung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2017 - L 32 AS 2665/15
    Welche Anforderungen an eine solche Messung zu stellen sind, kann den BSG-Entscheidungen zum Warmwasserabzug vom 27. Februar 2008 - B 14/11b AS 15/07 R, vom 22. September 2009 - B 4 AS 8/09 R und vom 6. April 2011 - B 4 AS 16/10 R entnommen werden; danach muss eine genaue Messung per Zähler oder einer vergleichbaren Apparatur vorhanden sein.
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 16/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Ermittlung der Höhe des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2017 - L 32 AS 2665/15
    Welche Anforderungen an eine solche Messung zu stellen sind, kann den BSG-Entscheidungen zum Warmwasserabzug vom 27. Februar 2008 - B 14/11b AS 15/07 R, vom 22. September 2009 - B 4 AS 8/09 R und vom 6. April 2011 - B 4 AS 16/10 R entnommen werden; danach muss eine genaue Messung per Zähler oder einer vergleichbaren Apparatur vorhanden sein.
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2017 - L 32 AS 2665/15
    Dementsprechend kann zum Mehrbedarf (oder seiner Höhe) nicht durch einen gesonderten Verfügungssatz zulässigerweise entschieden werden und demzufolge die Gewährung eines (höheren) Mehrbedarfs nicht in zulässiger Weise zum isolierten Streitgegenstand eines gerichtlichen Verfahrens gemacht werden (Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 30/13 R, Rdnr. 12, zitiert nach juris, abgedruckt in SozR 4/4200 § 21 Nr. 18, m. w. N.).
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 42/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschränkung des

  • BSG, 07.12.2017 - B 14 AS 6/17 R

    Bedarfsdeckung durch die Warmwasserpauschale ist sozialgerichtlich überprüfbar

    Keine Bedeutung hat hingegen insoweit, ob besondere Lebensumstände wie ein krankheitsbedingt höherer Hygienebedarf oder das Alter der Anlage zur Warmwassererzeugung abweichende Aufwendungen begründen können (so aber etwa LSG Berlin-Brandenburg vom 20.4.2017 - L 32 AS 2665/15 - juris RdNr 92 ff: abweichender Bedarf vornehmlich personenbezogen zu verstehen) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2017 - L 13 AS 154/16
    Bei dieser Einschränkung ("soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht") handelt es sich um eine allgemeine Öffnungsklausel, welche Fälle betrifft, in denen die tatsächlichen Warmwasseraufbereitungskosten geringer oder höher als der pauschale Mehrbedarf ausfallen (vgl. Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. April 2017 - L 32 AS 2665/15 - juris Rn. 76).

    Die Annahme eines solchen abweichenden Bedarfs setzt zur Überzeugung des Senats voraus, dass sich die im Einzelfall abweichenden Verbrauchswerte bzw. entsprechenden Kosten betragsmäßig, etwa durch einen separaten Zähler, ermitteln lassen (so bereits LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10. März 2017 - L 11 AS 31/17 - juris Rn. 25; LSG Berlin Brandenburg, Urteil vom 28. Juli 2016 - L 25 AS 535/16 - juris Rn. 26 - Revision anhängig unter B 14 AS 6/17 R - LSG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 30. Januar 2014 - L 6 AS 1667/12 - juris Rn. 27; Bayerisches LSG, Urteil vom 18. September 2014 - L 11 AS 293/13 - O. Loose in Hohm, GK-SGB II, Stand Mai 2017, § 21 Rn. 101; a.A: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. April 2017 - L 32 AS 2665/15 - juris Rn. 84 ff.; S. Knickrehm/Hahn in Eicher, SGB II, 4. Aufl. 2017, § 21 Rn. 82 ff.).

    Solche Umstände wirken sich zur Überzeugung des Senats jedoch erst im Rahmen der Prüfung aus, ob die konkret nachgewiesenen, höheren Aufwendungen sich als angemessen erweisen (so auch: LSG Nordrhein- Westfalen, ebd., juris Rn. 26; a.A: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. April 2017 - L 32 AS 2665/15 - juris Rn. 90).

    Bedenken - auch verfassungsrechtlicher Art - gegen die Höhe der Pauschalen bestehen nicht (so bereits: LSG Niedersachsen-Bremen, ebd., juris Rn. 24 ff.; Bayerisches LSG, ebd., juris Rn. 17; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. April 2017, - L 32 AS 2665/15 -, juris Rn. 98 ff.; Urteil vom 28. Juli 2016, - L 25 AS 535/16, juris Rn. 30 f.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2017 - L 11 AS 431/17
    Da nach der seit 1. Januar 2011 geltenden gesetzgeberischen Regelung zwar die Kosten für die Warmwassererzeugung dann gemäß § 22 Abs. 1 SGB II als KdUH übernommen werden, wenn die Warmwassererzeugung mittels Heizenergie vorgenommen wird, handelt es sich bei dem hier in der Sache geltend gemachten Mehrbedarf nach § 21 Abs. 7 SGB II um dem Regelbedarf zuzurechnende Leistungen (ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. April 2017 - L 32 AS 2665/15, juris Rn 73).

    Dies gilt auch für die im vorliegenden Fall streitbefangene Pauschalierung der Leistungen für die Warmwassererzeugung (ebenso LSG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 20. April 2017 - L 32 AS 2665/15 - juris - Rn 122), zumal § 21 Abs. 7 Satz 2 2. Halbsatz SGB II ausdrücklich die Gewährung abweichender Beträge vorschreibt, wenn im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht.

    Ein abweichender Bedarf im Einzelfall ist personenbezogen zu verstehen, z.B. krankheitsbedingt oder berufsbedingt höherer Aufwand bei der Körperhygiene (vgl. dazu ausführlich LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. April 2017 - L 32 AS 2665/15 - juris Rn. 77 ff, 92 ff).

    Insoweit wird auf die Ausführungen des LSG Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 20. April 2017 (a.a.O., Rn. 103 mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung und Auseinandersetzung auch mit den Entscheidungen des BVerfG) verwiesen, denen der erkennende Senat sich anschließt und daher von einer erneuten Darstellung und Wiedergabe absieht.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2017 - L 11 AS 432/17
    Da nach der seit 1. Januar 2011 geltenden gesetzgeberischen Regelung zwar die Kosten für die Warmwassererzeugung dann gemäß § 22 Abs. 1 SGB II als KdUH übernommen werden, wenn die Warmwassererzeugung mittels Heizenergie vorgenommen wird, handelt es sich bei dem hier in der Sache geltend gemachten Mehrbedarf nach § 21 Abs. 7 SGB II um dem Regelbedarf zuzurechnende Leistungen (ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. April 2017 - L 32 AS 2665/15, juris Rn 73).

    Dies gilt auch für die im vorliegenden Fall streitbefangene Pauschalierung der Leistungen für die Warmwassererzeugung (ebenso LSG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 20. April 2017 - L 32 AS 2665/15 - juris - Rn 122), zumal § 21 Abs. 7 Satz 2 2. Halbsatz SGB II ausdrücklich die Gewährung abweichender Beträge vorschreibt, wenn im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht.

    Ein abweichender Bedarf im Einzelfall ist personenbezogen zu verstehen, z.B. krankheitsbedingt oder berufsbedingt höherer Aufwand bei der Körperhygiene (vgl. dazu ausführlich LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. April 2017 - L 32 AS 2665/15 - juris Rn. 77 ff, 92 ff).

    Insoweit wird auf die Ausführungen des LSG Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 20. April 2017 (a.a.O., Rn. 103 mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung und Auseinandersetzung auch mit den Entscheidungen des BVerfG) verwiesen, denen der erkennende Senat sich anschließt und daher von einer erneuten Darstellung und Wiedergabe absieht.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2018 - L 21 AS 50/17

    Übernahme der Nachzahlung aus der Schlussrechnung eines Energieversorgers im

    Keine Bedeutung hat hingegen insoweit, ob besondere Lebensumstände wie ein krankheitsbedingt höherer Hygienebedarf oder das Alter der Anlage zur Warmwassererzeugung abweichende Aufwendungen begründen können (so aber etwa LSG Berlin-Brandenburg vom 20.4.2017 - L 32 AS 2665/15 - juris RdNr 92 ff: abweichender Bedarf vornehmlich personenbezogen zu verstehen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2018 - L 15 AS 270/17
    Zuvor ging die obergerichtliche Rechtsprechung zu dieser Frage mehrheitlich davon aus, dass die Annahme eines solchen abweichenden Bedarfs voraussetze, dass sich die im Einzelfall abweichenden Verbrauchswerte bzw. entsprechenden Kosten betragsmäßig, etwa durch einen separaten Zähler, ermitteln lassen (so z.B. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 10. März 2017 - L 11 AS 31/17 und vom 25. Oktober 2017 - L 13 AS 154/16 - Revision anhängig unter B 14 AS 45/17 R; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Juli 2016 - L 25 AS 535/16; LSG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 30. Januar 2014 - L 6 AS 1667/12; Bayerisches LSG, Urteil vom 18. September 2014 - L 11 AS 293/13 ; vgl. auch O. Loose in: Hohm, GK-SGB II, § 21 Rn. 101; a.A.: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. April 2017 - L 32 AS 2665/15; S. Knickrehm/Hahn in: Eicher, SGB II, 4. Aufl. 2017, § 21 Rn. 82 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2018 - L 8 SO 18/17
    Wie das SG zutreffend ausgeführt hat, haben aber in dem streitgegenständlichen Zeitraum hinreichende Anhaltspunkte - etwa wegen krankheitsbedingt höherer Aufwendungen oder veralteter Vorrichtungen (vgl. zur Parallelvorschrift § 21 Abs. 7 Satz 2 SGB II S. Knickrehm/Hahn in Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 21 Rn. 81 m.w.N.; krit. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. April 2017 - L 32 AS 2665/15 - juris Rn. 78 ff.) - dafür gefehlt, einen von den Pauschalen nach § 30 Abs. 7 Satz 2 SGB XII abweichenden Bedarf festzustellen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht