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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - L 32 AS 923/07   

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https://dejure.org/2009,8466
LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - L 32 AS 923/07 (https://dejure.org/2009,8466)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.04.2009 - L 32 AS 923/07 (https://dejure.org/2009,8466)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. April 2009 - L 32 AS 923/07 (https://dejure.org/2009,8466)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Angemessenheit von Kosten für Unterkunft und Heizung nach Auslegung durch die Gerichte mit Rücksichtnahme auf den jeweiligen Einzelfall; Anwendung qualifizierter Mietspiegel zur Ermittlung der angemessenen Kosten; Berechnung der Kosten für Unterkunft und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Angemessenheit der Unterkunftskosten in Berlin 2006 und 2007; Anwendbarkeit des Berliner Mietspiegels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - L 32 AS 923/07
    Die Prüfung der Angemessenheit setzt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; u. a. Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R -, RdNr 24) eine Einzelfallprüfung voraus.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2007 - L 10 B 391/07

    Angemessenheit der Unterkunftskosten und Zumutbarkeit eines Wohnungswechsels

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - L 32 AS 923/07
    Dabei ist der räumliche Vergleichsmaßstab für den Mietwohnungsstandard so zu wählen, dass dem grundsätzlich zu respektierenden Recht des Leistungsempfängers auf Verbleib in seinem sozialen Umfeld ausreichend Rechnung getragen wird (so bereits Beschluss des Senats vom 10. Juli 2007 - Az.: L 32 B 823/07 AS ER - unter weitgehend wörtlicher Übernahme des B. vom 14. Juni 2007 - L 10 B 391/07 AS ER -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.07.2007 - L 32 B 823/07

    Angemessenheit; AV Wohnen; Berliner Mietspiegel 2005;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - L 32 AS 923/07
    Dabei ist der räumliche Vergleichsmaßstab für den Mietwohnungsstandard so zu wählen, dass dem grundsätzlich zu respektierenden Recht des Leistungsempfängers auf Verbleib in seinem sozialen Umfeld ausreichend Rechnung getragen wird (so bereits Beschluss des Senats vom 10. Juli 2007 - Az.: L 32 B 823/07 AS ER - unter weitgehend wörtlicher Übernahme des B. vom 14. Juni 2007 - L 10 B 391/07 AS ER -).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - L 32 AS 923/07
    Dieser beträgt bei einem Regelsatz von 345,- Euro hier konkret 6, 22 Euro (vgl. BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/11b AS 15/07 R -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2008 - L 32 B 458/08

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Berliner Mietspiegel

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - L 32 AS 923/07
    Zur Frage, welche Kosten angemessen sind, hat der Senat bereits wiederholt in Eilverfahren Stellung genommen (vgl. zuletzt Beschluss vom 4. April 2008 - L 32 B 458/08 AS ER -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.10.2008 - L 5 AS 1649/07

    Angemessenheit der Kosten der Unterkunft; Produkttheorie; Berliner Mietspiegel;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - L 32 AS 923/07
    Der Senat hält deshalb nach wie vor die Zugrundelegung des Spannenoberwertes statt des Mittelwertes für die Kaltmiete geboten, um sicher genug schlussfolgern zu können, dass eine solche Wohnung für den Antragsteller zur Verfügung stünde, auch wenn ein großer Teil der Leistungsempfänger Schwierigkeit haben dürfte, sich für solche Wohnungen Vermietern gegenüber als akzeptable Mieter zu präsentieren (a. A. -Durchschnitt der Spannenmittelwerte - ohne Begründung: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2008 - L 5 AS 1649/07 -).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - L 32 AS 923/07
    Es muss tatsächlich eine konkrete Möglichkeit bestehen, im Vergleichsgebiet eine angemessene Wohnung auf dem Wohnungsmarkt anmieten zu können (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2009 - L 26 AS 407/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - getrennte Angemessenheitsprüfungen

    Soweit teilweise nicht auf den Mittelwert, sondern unter Berücksichtigung nur der mit Sammelheizung und Bad ausgestatteten Wohnungen innerhalb der als maßgeblich erachteten Zeile auf die Spalte mit dem günstigsten Spannenhöchstbetrag abgestellt wird (vgl. insbesondere LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2009 - L 32 AS 923/07 - zitiert nach juris Rn. 20; anhängig beim BSG unter Az: B 14 AS 32/09 R), überzeugt dies den Senat nicht.

    Soweit umgekehrt statt des sich aus der jeweiligen Betriebskostenübersicht ergebenden Mittelwerts der dort ebenfalls angegebene 4/5 Spannen-Oberwert herangezogen wird (so LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 24. April 2009 - L 32 AS 923/07 - zitiert nach juris Rn. 22 - 23 und 25.09.2009 - L 32 AS 1248/08 (in juris wohl Fehlzitat 1248/09) zitiert nach juris Rn. 38) und daraus ein Wert aus dem Mietspiegel 2007 für die kalten Betriebskosten von 2, 59 EUR pro m² abgeleitet ist, erscheint dies ebenfalls nicht sachgerecht.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - L 28 AS 2189/08

    Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Unterkunftskosten; Berliner Mietspiegel

    Soweit hingegen teilweise nicht auf den Mittelwert, sondern unter Berücksichtigung nur der mit Sammelheizung und Bad ausgestatteten Wohnungen innerhalb der als maßgeblich erachteten Zeile auf die Spalte mit dem günstigsten Spannenhöchstbetrag abgestellt wird (vgl. insbesondere LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2009 - L 32 AS 923/07 - zitiert nach juris Rn. 20; anhängig beim BSG unter Az: B 14 AS 32/09 R) überzeugt dies den Senat nicht.

    Soweit umgekehrt statt des sich aus der jeweiligen Betriebskostenübersicht ergebenden Mittelwerts der dort ebenfalls angegebene 4/5 Spannen-Oberwert herangezogen wird (so LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 04.04.2008 - L 32 B 458/08 AS ER - zitiert nach juris, Rn. 6, vom 09.12.2008 - L 32 B 2223/08 AS ER - zitiert nach juris, Rn. 15 sowie Urteil vom LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2009 - L 32 AS 923/07 - zitiert nach juris Rn. 22 - 23) und daraus ein Wert aus dem Mietspiegel 2007 für die kalten Betriebskosten von 2, 59 EUR pro m² abgeleitet ist, erscheint dies ebenfalls nicht sachgerecht.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2009 - L 28 AS 847/08

    Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Unterkunftskosten; Berliner Mietspiegel

    Soweit hingegen teilweise nicht auf den Mittelwert, sondern unter Berücksichtigung nur der mit Sammelheizung und Bad ausgestatteten Wohnungen innerhalb der als maßgeblich erachteten Zeile auf die Spalte mit dem günstigsten Spannenhöchstbetrag abgestellt wird (vgl. insbesondere LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2009 - L 32 AS 923/07 - zitiert nach juris Rn. 20; anhängig beim BSG unter Az: B 14 AS 32/09 R) überzeugt dies den Senat nicht.

    Soweit umgekehrt statt des sich aus der jeweiligen Betriebskostenübersicht ergebenden Mittelwerts der dort ebenfalls angegebene 4/5 Spannen-Oberwert herangezogen wird (so LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 04.04.2008 - L 32 B 458/08 AS ER - zitiert nach juris, Rn. 6, vom 09.12.2008 - L 32 B 2223/08 AS ER - zitiert nach juris, Rn. 15 sowie Urteil vom LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2009 - L 32 AS 923/07 - zitiert nach juris Rn. 22 - 23) und daraus ein Wert aus dem Mietspiegel 2007 für die kalten Betriebskosten von 2, 59 EUR pro m² abgeleitet ist, erscheint dies ebenfalls nicht sachgerecht.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - L 32 AS 1227/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Angemessenheit der Unterkunftskosten;

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 21. Mai 2007 geändert und die über das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. April 2009, L 32 AS 923/07, hinausgehende Klage abgewiesen.

    das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 21. Mai 2007 zu ändern und die Klage insoweit abzuweisen, als sie über das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. April 2009, L 32 AS 923/07, hinausgeht.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - L 28 AS 1266/08

    Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Unterkunftskosten; Berliner Mietspiegel

    Soweit teilweise nicht auf den Mittelwert, sondern unter Berücksichtigung nur der mit Sammelheizung und Bad ausgestatteten Wohnungen innerhalb der als maßgeblich erachteten Zeile auf die Spalte mit dem günstigsten Spannenhöchstbetrag abgestellt wird (vgl. insbesondere LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.04.2009 - L 32 AS 923/07 - zitiert nach juris, Rn. 20; anhängig beim BSG zum Aktz. B 14 AS 32/09 R), überzeugt dies den Senat nicht.

    Soweit umgekehrt statt des sich aus der jeweiligen Betriebskostenübersicht ergebenden Mittelwerts der dort ebenfalls angegebene 4/5 Spannen-Oberwert herangezogen wird (so LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 24.04.2009 - L 32 AS 923/07 - zitiert nach juris, Rn. 22 f. und vom 25.09.2009 - L 32 AS 1248/08 - in juris wohl Fehlzitat 1248/09- zitiert nach juris, Rn. 38) und daraus ein Wert aus dem Mietspiegel 2007 für die kalten Betriebskosten von 2, 59 ?/m² abgeleitet ist, erscheint dies ebenfalls nicht sachgerecht.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2009 - L 28 AS 1395/08

    Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Unterkunftskosten; Ermittlung der

    Soweit teilweise nicht auf den Mittelwert, sondern unter Berücksichtigung nur der mit Sammelheizung und Bad ausgestatteten Wohnungen innerhalb der als maßgeblich erachteten Zeile auf die Spalte mit dem günstigsten Spannenhöchstbetrag abgestellt wird (vgl. insbesondere LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2009 - L 32 AS 923/07 - zitiert nach juris Rn. 20; anhängig beim BSG unter Az: B 14 AS 32/09 R), überzeugt dies den Senat nicht.

    Soweit umgekehrt statt des sich aus der jeweiligen Betriebskostenübersicht ergebenden Mittelwerts der dort ebenfalls angegebene 4/5 Spannen-Oberwert herangezogen wird (so LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 24. April 2009 - L 32 AS 923/07 - zitiert nach juris Rn. 22 - 23 und 25.09.2009 - L 32 AS 1248/08 (in juris wohl Fehlzitat 1248/0 9 ) zitiert nach juris Rn. 38) und daraus ein Wert aus dem Mietspiegel 2007 für die kalten Betriebskosten von 2, 59 EUR pro m² abgeleitet ist, erscheint dies ebenfalls nicht sachgerecht.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2009 - L 28 AS 1676/09
    Zur Festsetzung des maßgeblichen Quadratmeterpreises ist schließlich zur Überzeugung des Senats ein Gesamtmittelwert aus sämtlichen der in der Zeile G enthaltenen Mittelwerte zu bilden (LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 16. Oktober 2008 - L 5 AS 1649/07 - juris, Rn. 26, vom 7. Mai 2009 - L 28 AS 848/08 - juris, Rn. 43 sowie vom 10. September 2009 - L 28 AS 2189/08 - und 21. Oktober 2009 - L 28 AS 847/08 - (beide noch nicht veröffentlicht) sowie Beschlüsse vom 16. April 2008 - L 29 B 2215/07 AS ER - juris, Rn. 7 und vom 17. September 2008 - L 34 B 1650/08 AS ER - juris, Rn. 8; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2009 - L 32 AS 923/07 - juris, Rn. 20, wonach es nicht auf den Mittelwert, sondern unter Berücksichtigung nur der mit Sammelheizung und Bad ausgestatteten Wohnungen innerhalb der als maßgeblich erachteten Zeile auf die Spalte mit dem günstigsten Spannenhöchstbetrag ankommt.).

    Hinzu kommen kalte Betriebskosten, zu deren Bestimmung auf den vom Deutschen Mieterbund für die gesamte Bundesrepublik Deutschland ermittelten Betriebskostenspiegel zurückzu-greifen ist (LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 16.10.2008 - L 5 AS 1649/07 - juris, Rn. 27, vom 7. Mai 2009 - L 28 AS 848/08 - juris, Rn. 47-53; vom 10.09.2009 - L 28 AS 2189/08 - noch nicht veröffentlicht, sowie vom 21. Oktober 2009 - L 28 AS 847/08 - noch nicht veröffentlicht, sowie Beschlüsse vom 17. September 2008 - L 34 B 1650/08 AS ER - juris, Rn. 9, vom 16. April 2008 - L 29 B 2215/07 AS ER - juris, Rn. 8-9, vom 29. Juli 2008 - L 14 B 248/08 AS ER - juris, Rn. 4 und vom 14. Juni 2007 - L 10 B 391/07 AS ER -, juris, Rn. 7; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2009 - L 32 AS 923/07 - juris Rn. 22 - 23, wonach nicht die Betriebskostenspiegel des Mieterbundes, sondern die Betriebskostenübersichten, die in die jeweiligen Mietspiegel Eingang gefunden haben, als maßgeblich angesehen werden, dort dann aber nicht auf den Mittelwert, sondern den ebenfalls angegebenen 4/5 Spannen-Oberwert abgestellt wird).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2009 - L 32 AS 1758/08

    Kosten der Unterkunft und Heizung; Möblierungszuschlag; Umzug; Zusicherung;

    Der Senat hält an seinen Grundsätzen zur Berechnung der angemessenen Miete in Anwendung des Berliner Mietspiegels fest (vgl. zuletzt Urteil vom 24. April 2009 - L 32 AS 923/07, veröffentlicht unter juris sowie www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2009 - L 26 AS 1788/09
    Zur Festsetzung des maßgeblichen Quadratmeterpreises ist schließlich zur Überzeugung des Senats ein Gesamtmittelwert aus sämtlichen der in der Zeile G enthaltenen Mittelwerte zu bilden (LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 16.10.2008 - L 5 AS 1649/07 - juris, Rn. 26, vom 07.05.2009 - L 28 AS 848/08 - juris, Rn. 43, vom 10.09.2009 - L 28 AS 2189/08 - juris, Rn. 45 und vom 21.10.2009 - L 28 AS 847/08 - noch nicht veröffentlicht, sowie Beschlüsse vom 16.04.2008 - L 29 B 2215/07 AS ER - juris, Rn. 7 und vom 17.09.2008 - L 34 B 1650/08 AS ER - juris, Rn. 8; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.04.2009 - L 32 AS 923/07 - juris, Rn. 20, wonach es nicht auf den Mittelwert, sondern unter Berücksichtigung nur der mit Sammelheizung und Bad ausgestatteten Wohnungen innerhalb der als maßgeblich erachteten Zeile auf die Spalte mit dem günstigsten Spannenhöchstbetrag ankommt.).

    Hinzu kommen kalte Betriebskosten, zu deren Bestimmung zur Überzeugung des Senats auf den vom Deutschen Mieterbund für die gesamte Bundesrepublik Deutschland ermittelten Betriebskostenspiegel zurückzugreifen ist (LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 16.10.2008 - L 5 AS 1649/07 - juris, Rn. 27, vom 07.05.2009 - L 28 AS 848/08 - juris, Rn. 47-53; vom 10.09.2009 - L 28 AS 2189/08 - juris, Rn. 50 ff. sowie vom 21.10.2009 - L 28 AS 847/08 - noch nicht veröffentlicht, sowie Beschlüsse vom 17.09.2008 - L 34 B 1650/08 AS ER - juris, Rn. 9, vom 16.04.2008 - L 29 B 2215/07 AS ER - juris, Rn. 8-9, vom 29.07.2008 - L 14 B 248/08 AS ER - juris, Rn. 4 und vom 14.06.2007 - L 10 B 391/07 AS ER, juris, Rn. 7; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.04.2009 - L 32 AS 923/07 - juris Rn. 22 - 23, wonach nicht die Betriebskostenspiegel des Mieterbundes, sondern die Betriebskostenübersichten, die in die jeweiligen Mietspiegel Eingang gefunden haben, als maßgeblich angesehen werden, dort dann aber nicht auf den Mittelwert, sondern den ebenfalls angegebenen 4/5 Spannen-Oberwert abgestellt wird).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2009 - L 26 AS 1794/09
    Zur Festsetzung des maßgeblichen Quadratmeterpreises ist schließlich zur Überzeugung des Senats ein Gesamtmittelwert aus sämtlichen der in der Zeile G enthaltenen Mittelwerte zu bilden (LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 16.10.2008 - L 5 AS 1649/07 - juris, Rn. 26, vom 07.05.2009 - L 28 AS 848/08 - juris, Rn. 43, vom 10.09.2009 - L 28 AS 2189/08 - juris, Rn. 45 und vom 21.10.2009 - L 28 AS 847/08 - noch nicht veröffentlicht, sowie Beschlüsse vom 16.04.2008 - L 29 B 2215/07 AS ER - juris, Rn. 7 und vom 17.09.2008 - L 34 B 1650/08 AS ER - juris, Rn. 8; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.04.2009 - L 32 AS 923/07 - juris, Rn. 20, wonach es nicht auf den Mittelwert, sondern unter Berücksichtigung nur der mit Sammelheizung und Bad ausgestatteten Wohnungen innerhalb der als maßgeblich erachteten Zeile auf die Spalte mit dem günstigsten Spannenhöchstbetrag ankommt.).

    Hinzu kommen kalte Betriebskosten, zu deren Bestimmung zur Überzeugung des Senats auf den vom Deutschen Mieterbund für die gesamte Bundesrepublik Deutschland ermittelten Betriebskostenspiegel zurückzugreifen ist (LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 16.10.2008 - L 5 AS 1649/07 - juris, Rn. 27, vom 07.05.2009 - L 28 AS 848/08 - juris, Rn. 47-53; vom 10.09.2009 - L 28 AS 2189/08 - juris, Rn. 50 ff. sowie vom 21.10.2009 - L 28 AS 847/08 - noch nicht veröffentlicht, sowie Beschlüsse vom 17.09.2008 - L 34 B 1650/08 AS ER - juris, Rn. 9, vom 16.04.2008 - L 29 B 2215/07 AS ER - juris, Rn. 8-9, vom 29.07.2008 - L 14 B 248/08 AS ER - juris, Rn. 4 und vom 14.06.2007 - L 10 B 391/07 AS ER, juris, Rn. 7; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.04.2009 - L 32 AS 923/07 - juris Rn. 22 - 23, wonach nicht die Betriebskostenspiegel des Mieterbundes, sondern die Betriebskostenübersichten, die in die jeweiligen Mietspiegel Eingang gefunden haben, als maßgeblich angesehen werden, dort dann aber nicht auf den Mittelwert, sondern den ebenfalls angegebenen 4/5 Spannen-Oberwert abgestellt wird).

  • SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 390/09

    Aufhebung einer Bewilligung von Grundsicherung für Arbeitssuchende bei

  • SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 391/09

    Höhe der Bewilligung von Leistungen für Unterkunft und Heizung als Hilfe zum

  • LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2009 - L 9 SO 22/08

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

  • SG Berlin, 14.12.2009 - S 128 AS 38212/09

    Arbeitslosengeld II - Vermögen als zu berücksichtigendes Einkommen -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.06.2009 - L 34 AS 501/09
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2009 - L 32 AS 466/09
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2009 - L 32 AS 458/09
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - L 28 AS 1189/09
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2009 - L 32 AS 758/09
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