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   LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2008 - L 32 B 458/08 AS ER   

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https://dejure.org/2008,7724
LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2008 - L 32 B 458/08 AS ER (https://dejure.org/2008,7724)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.04.2008 - L 32 B 458/08 AS ER (https://dejure.org/2008,7724)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. April 2008 - L 32 B 458/08 AS ER (https://dejure.org/2008,7724)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des Berliner Mietspiegels zur Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft nach § 22 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Schätzweise Ermittlung von Betriebskosten unter Zugrundelegung des Spannenoberwertes statt des Mittelwertes für Kaltmiete aus dem ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Angemessene Leistung für Unterkunft; AV-Wohnen Berlin; Mietspiegel; Spannenoberwert; angemessene Betriebskosten; Berliner Mietspiegel; Grundsicherung; Arbeitslosengeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Unterkunft und Heizen, Berücksichtigung des Berliner Mietspiegels 2007 zur Feststellung der Angemessenheit der Kosten

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.07.2007 - L 32 B 823/07

    Angemessenheit; AV Wohnen; Berliner Mietspiegel 2005;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2008 - L 32 B 458/08
    Dabei ist zunächst die maßgebliche Größe der Unterkunft zu bestimmen, und zwar typisierend (mit der Möglichkeit von Ausnahmen) anhand der landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen über die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus (so wörtlich bereits LSG Berlin-Brandenburg, B. v. 14.06.07 -L 10 B 391/07 AS ER, zitiert nach www.sozialgerichtsbarkeit.de; Beschluss des Senats vom 10. Juli 2007-Az. L 32 B 823/07 AS ER-).

    Dabei ist der räumliche Vergleichsmaßstab für den Mietwohnungsstandard so zu wählen, dass dem grundsätzlich zu respektierenden Recht des Leistungsempfängers auf Verbleib in seinem sozialen Umfeld ausreichend Rechnung getragen wird (so wiederum zutreffend weitgehend wörtlich LSG Berlin-Brandenburg, B. v. 14.06.07 -L 10 B 391/07 AS ER, zitiert nach www.sozialgerichtsbarkeit.de; Beschluss des Senats vom 10. Juli 2007-Az. L 32 B 823/07 ASER-).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2007 - L 10 B 391/07

    Angemessenheit der Unterkunftskosten und Zumutbarkeit eines Wohnungswechsels

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2008 - L 32 B 458/08
    Dabei ist zunächst die maßgebliche Größe der Unterkunft zu bestimmen, und zwar typisierend (mit der Möglichkeit von Ausnahmen) anhand der landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen über die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus (so wörtlich bereits LSG Berlin-Brandenburg, B. v. 14.06.07 -L 10 B 391/07 AS ER, zitiert nach www.sozialgerichtsbarkeit.de; Beschluss des Senats vom 10. Juli 2007-Az. L 32 B 823/07 AS ER-).

    Dabei ist der räumliche Vergleichsmaßstab für den Mietwohnungsstandard so zu wählen, dass dem grundsätzlich zu respektierenden Recht des Leistungsempfängers auf Verbleib in seinem sozialen Umfeld ausreichend Rechnung getragen wird (so wiederum zutreffend weitgehend wörtlich LSG Berlin-Brandenburg, B. v. 14.06.07 -L 10 B 391/07 AS ER, zitiert nach www.sozialgerichtsbarkeit.de; Beschluss des Senats vom 10. Juli 2007-Az. L 32 B 823/07 ASER-).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2008 - L 32 B 458/08
    Die Prüfung der Angemessenheit setzt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; u. a. Urteil vom 07. November 2006 - B 7b AS 10/06 R, zitiert nach www.bundessozialgericht.de RdNr 24) eine Einzelfallprüfung voraus.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.09.2007 - L 32 B 1312/07

    Unterkunftskosten; Angemessenheit; Berliner Mietspiegel 2007; Berechnung;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2008 - L 32 B 458/08
    Der Senat hat jedoch in seinem Beschluss vom 5. September 2007 (L 32 B 1312/07 AS ER Juris Rdnr. 12ff) eine etwas andere, für den Antragsteller im Ergebnis günstigere Berechnung der angemessenen Miete für Eilverfahren aufgestellt:.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.07.2007 - L 32 B 723/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Verwertung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2008 - L 32 B 458/08
    Ganz allgemein ist ein Zuwarten umso eher unzumutbar, je größer die Erfolgschancen in der Sache einzuschätzen sind (ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. B. v. 3.07.2007 -L 32 B 723/07 AS ER-; v. 5.09.2007 -L 32 AS 1423/07 AS ER-).
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 175/05

    Verkennung der Anforderungen von Art 3 Abs 1 GG iVm den Rechtsstaatsprinzip bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2008 - L 32 B 458/08
    Erfolgsaussichten fehlen daher nur dann, wenn der Antrag völlig aussichtslos ist oder ein Erfolg in der Sache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine Entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2005 -1 BvR 175/05- NJW 2005, 3849 mit Bezug u. a. auf BVerfGE 81, 347, 357f).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - L 14 B 1650/07

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Unzumutbarkeit des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2008 - L 32 B 458/08
    Maßgeblich kann aber aus vorgenanntem Grund (Unangemessenheit der jetzigen Miete nur soweit die konkrete zumutbare Alternative günstiger wäre) nicht ein bundesdeutscher Mittelwert sein, sondern die zu schätzenden Betriebskosten für die mutmaßlich konkret anmietbare Wohnung (a. A. 14. Senat, B. v. 20.11.2007 - L 14 B 1650/07 AS ER - Juris Rdnr. 6).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2008 - L 32 B 458/08
    Der Senat hält deshalb nach wie vor die Zugrundelegung des Spannenoberwertes statt des Mittelwertes für die Kaltmiete geboten, um sicher genug schlussfolgern zu können, dass eine solche Wohnung für den Antragsteller zur Verfügung stünde (vgl. zum Erfordernis der konkreten Ermittlung Bundessozialgericht [BSG] U. v. 7.11.2006 -B 7b 18/06- SozR 4 -4200 § 22 Nr. 3 Rdnr. 23).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2008 - L 32 B 458/08
    Erfolgsaussichten fehlen daher nur dann, wenn der Antrag völlig aussichtslos ist oder ein Erfolg in der Sache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine Entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2005 -1 BvR 175/05- NJW 2005, 3849 mit Bezug u. a. auf BVerfGE 81, 347, 357f).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - L 28 AS 848/08

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Berliner Mietspiegel

    Weder erscheinen nur einzelne der im Wesentlichen nach Jahren der Bezugsfertigkeit der Wohnungen und ergänzend nach deren Ausstattung mit Sammelheizung und Bad gebildeten Spalten für maßgeblich, noch sind innerhalb der einzelnen Spalten die angegebenen Spannentiefst- oder -höchstwerte als entscheidend anzusehen (aA LSG Berlin-Brandenburg vom 04.04.2008 - L 32 B 458/08 AS ER).

    Zur Bestimmung der Betriebskosten ist auf den vom Deutschen Mieterbund für die gesamte Bundesrepublik Deutschland ermittelten Betriebskostenspiegel zurückzugreifen, nicht hingegen auf den 4/5 Spannen-Oberwert der im Mietspiegel enthaltenen Betriebskostenübersicht (so jedoch LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 04.04.2008 - L 32 B 458/08 AS ER - sowie vom 09.12.2008 - L 32 B 2223/08 AS ER) abzustellen.

    Soweit teilweise nicht auf den Mittelwert, sondern unter Berücksichtigung nur der mit Sammelheizung und Bad ausgestatteten Wohnungen innerhalb der als maßgeblich erachteten Zeile auf die Spalte mit dem günstigsten Spannenhöchstbetrag abgestellt wird (vgl. z.B. Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 04.04.2008 - L 32 B 458/08 AS ER - zitiert nach juris, Rn. 6), überzeugt dies den Senat nicht.

    Soweit umgekehrt statt des sich aus der jeweiligen Betriebskostenübersicht ergebenden Mittelwerts der dort ebenfalls angegebene 4/5 Spannen-Oberwert herangezogen wird (so LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 04.04.2008 - L 32 B 458/08 AS ER - zitiert nach juris, Rn. 6 sowie vom 09.12.2008 - L 32 B 2223/08 AS ER - zitiert nach juris, Rn. 15), erscheint dies ebenfalls nicht sachgerecht.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - 28 AS 848/08

    Sozialrecht - Bestimmung von Betriebskosten nach DMB-Betriebskostenspiegel

    Weder erscheinen nur einzelne der im Wesentlichen nach Jahren der Bezugsfertigkeit der Wohnungen und ergänzend nach deren Ausstattung mit Sammelheizung und Bad gebildeten Spalten für maßgeblich, noch sind innerhalb der einzelnen Spalten die angegebenen Spannentiefst- oder -höchstwerte als entscheidend anzusehen (aA LSG Berlin-Brandenburg vom 04.04.2008 - L 32 B 458/08 AS ER).*).

    Zur Bestimmung der Betriebskosten ist auf den vom Deutschen Mieterbund für die gesamte Bundesrepublik Deutschland ermittelten Betriebskostenspiegel zurückzugreifen, nicht hingegen auf den 4/5 Spannen-Oberwert der im Mietspiegel enthaltenen Betriebskostenübersicht (so jedoch LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 04.04.2008 - L 32 B 458/08 AS ER - sowie vom 09.12.2008 - L 32 B 2223/08 AS ER) abzustellen.*).

    Soweit teilweise nicht auf den Mittelwert, sondern unter Berücksichtigung nur der mit Sammelheizung und Bad ausgestatteten Wohnungen innerhalb der als maßgeblich erachteten Zeile auf die Spalte mit dem günstigsten Spannenhöchstbetrag abgestellt wird (vgl. z.B. Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 04.04.2008 - L 32 B 458/08 AS ER - zitiert nach juris, Rn. 6), überzeugt dies den Senat nicht.

    Soweit umgekehrt statt des sich aus der jeweiligen Betriebskostenübersicht ergebenden Mittelwerts der dort ebenfalls angegebene 4/5 Spannen-Oberwert herangezogen wird (so LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 04.04.2008 - L 32 B 458/08 AS ER - zitiert nach juris, Rn. 6 sowie vom 09.12.2008 - L 32 B 2223/08 AS ER - zitiert nach juris, Rn. 15), erscheint dies ebenfalls nicht sachgerecht.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - L 28 AS 2189/08

    Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Unterkunftskosten; Berliner Mietspiegel

    Zur Bestimmung der kalten Betriebskosten ist auf den vom Deutschen Mieterbund für die gesamte Bundesrepublik Deutschland ermittelten Betriebskostenspiegel und nicht auf den 4/5 Spannen-Oberwert der im Mietspiegel enthaltenen Betriebskostenübersicht (so jedoch LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 4. April 2008 - L 32 B 458/08 AS ER - sowie vom 9. Dezember 2008 - L 32 B 2223/08 AS ER -) zurückzugreifen.

    Soweit umgekehrt statt des sich aus der jeweiligen Betriebskostenübersicht ergebenden Mittelwerts der dort ebenfalls angegebene 4/5 Spannen-Oberwert herangezogen wird (so LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 04.04.2008 - L 32 B 458/08 AS ER - zitiert nach juris, Rn. 6, vom 09.12.2008 - L 32 B 2223/08 AS ER - zitiert nach juris, Rn. 15 sowie Urteil vom LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2009 - L 32 AS 923/07 - zitiert nach juris Rn. 22 - 23) und daraus ein Wert aus dem Mietspiegel 2007 für die kalten Betriebskosten von 2, 59 EUR pro m² abgeleitet ist, erscheint dies ebenfalls nicht sachgerecht.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - L 32 AS 923/07

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Berliner Mietspiegel

    Zur Frage, welche Kosten angemessen sind, hat der Senat bereits wiederholt in Eilverfahren Stellung genommen (vgl. zuletzt Beschluss vom 4. April 2008 - L 32 B 458/08 AS ER -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2009 - L 26 AS 407/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - getrennte Angemessenheitsprüfungen

    Zur Bestimmung der kalten Betriebskosten ist auf den vom Deutschen Mieterbund für die gesamte Bundesrepublik Deutschland ermittelten Betriebskostenspiegel und nicht auf den 4/5 Spannen-Oberwert der im Mietspiegel enthaltenen Betriebskostenübersicht (so jedoch LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 04.04.2008 - L 32 B 458/08 AS ER - sowie vom 09.12.2008 - L 32 B 2223/08 AS ER) zurückzugreifen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2009 - L 28 AS 847/08

    Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Unterkunftskosten; Berliner Mietspiegel

    Soweit umgekehrt statt des sich aus der jeweiligen Betriebskostenübersicht ergebenden Mittelwerts der dort ebenfalls angegebene 4/5 Spannen-Oberwert herangezogen wird (so LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 04.04.2008 - L 32 B 458/08 AS ER - zitiert nach juris, Rn. 6, vom 09.12.2008 - L 32 B 2223/08 AS ER - zitiert nach juris, Rn. 15 sowie Urteil vom LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2009 - L 32 AS 923/07 - zitiert nach juris Rn. 22 - 23) und daraus ein Wert aus dem Mietspiegel 2007 für die kalten Betriebskosten von 2, 59 EUR pro m² abgeleitet ist, erscheint dies ebenfalls nicht sachgerecht.
  • SG Reutlingen, 17.07.2008 - S 3 AS 3417/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten,

    Je unattraktiver ein Hilfebedürftiger als potentieller Mieter für Vermieter ist, desto schwieriger wird die konkrete Wohnungssuche sein bzw. um so unattraktiver (z.B. preislich) wird die konkret anmietbare Wohnung sein (Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 04.04.2008, L 32 B 458/08 AS ER, Juris-Dok.).

    ? Kriterium: Besondere Stellung von Leistungsempfängern in Konkurrenz mit sonstigen Mietinteressenten auf dem Wohnungsmarkt: Das LSG Berlin-Brandenburg hält im Beschluss vom 04.04.2008, L 32 B 458/08 AS ER, aaO., die Zugrundelegung des Spannenoberwertes des nach dem (qualifizierten) Mietspiegel des Landes B. heranzuziehenden günstigsten Spannenhöchstbetrages innerhalb der verschiedenen Baujahrsklassen für Wohnungen mit üblichem Standard (statt des Mittelwertes) für geboten, um sicher genug schlussfolgern zu können, dass eine solche Wohnung für den Hilfebedürftigen zur Verfügung steht.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2008 - L 32 B 1712/08

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunft - Heimunterbringung eines Ehegatten

    Ganz allgemein ist ein Zuwarten umso eher unzumutbar, je größer die Erfolgschancen in der Sache einzuschätzen sind (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. Beschluss vom 4. April 2008 - L 32 B 458/08 AS ER -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2008 - L 32 B 2223/08

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Haushalts- bzw

    Zur Frage, welche Kosten angemessen i. S. von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind, hat der Senat bereits wiederholt in Eilverfahren Stellung genommen (vgl. z.B. Beschluss vom 4. April 2008 - L 32 B 458/08 AS ER -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - L 25 AS 438/09

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussicht; Zeitpunkt; Bewilligungsreife;

    Der 32. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hat sich zur Bestimmung der angemessenen Miete auf den Mietspiegel des Landes Berlin vom 11. Juli 2007 (ABl. S. 1797) gestützt (vgl. hierzu und zum Folgenden Urteil vom 25. September 2009 - L 32 AS 1248/09 - ebenso schon in Beschlüssen vom 9. Dezember 2008 - L 32 B 2223/08 AS ER - und vom 4. April 2008 - L 32 B 458/08 AS ER - jeweils bei juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - L 28 AS 1266/08

    Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Unterkunftskosten; Berliner Mietspiegel

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2009 - L 32 AS 3/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung

  • SG Stuttgart, 06.04.2009 - S 18 AS 6495/08

    Höhe der anzuerkennenden Kosten für Unterkunft und Heizung ; Anspruch auf

  • SG Berlin, 26.09.2008 - S 37 AS 23104/07

    Arbeitslosengeld II; angemessene Unterkunftskosten für einen 2-Personen-Haushalt;

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