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   LSG Thüringen, 24.07.2012 - L 4 AS 1353/11 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26597
LSG Thüringen, 24.07.2012 - L 4 AS 1353/11 B (https://dejure.org/2012,26597)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 24.07.2012 - L 4 AS 1353/11 B (https://dejure.org/2012,26597)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 24. Juli 2012 - L 4 AS 1353/11 B (https://dejure.org/2012,26597)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; Widerspruch und Klage im Rahmen von mehreren Überprüfungsanträgen für mehrere Bewilligungsabschnitte und Zusammenfassung und Entscheidung in einem Bescheid

  • Justiz Thüringen

    § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 114 S 1 ZPO, § 78 SGG, § 87 SGG, § 113 Abs 2 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit - Arbeitslosengeld II - Überprüfungsanträge für mehrere Bewilligungsabschnitte - Zusammenfassung und Entscheidung in einem Bescheid - separate Widersprüche hinsichtlich der jeweiligen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; Widerspruch und Klage im Rahmen von mehreren Überprüfungsanträgen für mehrere Bewilligungsabschnitte und Zusammenfassung und Entscheidung in einem Bescheid

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.11.1999 - III B 40/99

    PKH; Aussicht auf Erfolg; mutwillige Rechtsverfolgung

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.07.2012 - L 4 AS 1353/11
    Nach der Rechtsprechung ist eine Rechtsverfolgung auch mutwillig, wenn ein verständiger, nicht hilfsbedürftiger Beteiligter seine Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde oder wenn der Beteiligte den von ihm verfolgten Zweck auf einem billigeren Weg als dem von ihm eingeschlagenen erreichen könnte (vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 11. November 1999 - III B 40/99, juris).
  • BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.07.2012 - L 4 AS 1353/11
    Vergleichsperson ist dabei derjenige Bemittelte, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. November 2009 - 1 BvR 2455/08 m.w.N., juris).
  • BVerfG, 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Beratungshilfe wegen

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.07.2012 - L 4 AS 1353/11
    Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG steht damit auch einer Besserstellung desjenigen, der seine Prozessführung nicht aus eigenen Mitteln bestreiten muss und daher von vornherein kein Kostenrisiko trägt, gegenüber dem Bemittelten, der sein Kostenrisiko wägen muss, entgegen (vgl. BVerfG, ebd. sowie Nichtannahmebeschluss vom 2. September 2010 - 1 BvR 1974/08, juris).
  • BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 89/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.07.2012 - L 4 AS 1353/11
    Dem gegenüber ist es aber für den Beklagten möglich und zulässig, die einzelnen Widerspruchsverfahren wieder in einem Widerspruchsbescheid zusammenzuführen (vgl. hierzu auch Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 16. Februar 2012 - B 4 AS 89/11 R, RdNr. 11, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2014 - L 25 AS 2837/13

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit - Aufteilung in mehrere Klageverfahren - ein

    Zur Begründung hat es im Wesentlichen auf den Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 24. Juli 2012 - L 4 AS 1353/11 B (juris) verwiesen und hat ergänzend ausgeführt, dass die Vielzahl von Klageverfahren zu einer Erhöhung des Kostenrisikos führen würde und kein materiell-rechtlicher oder prozessrechtlicher Grund ersichtlich sei, der für eine Aufteilung in mehrere Klageverfahren spreche.

    Es ist davon auszugehen, dass ein bemittelter Rechtsuchender aufgrund des Kostenrisikos es vermeiden würde, einen Rechtsstreit aufgrund eines Widerspruchsbescheides in mehrere Klageverfahren aufzuteilen, wenn hierfür nicht ein nachvollziehbarer Grund gegeben ist (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 24. Juli 2012 - L 4 AS 1353/11 B; für zivilrechtliche Fallgestaltungen vgl. Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 6. Dezember 2010 - 12 W 2270/10 und OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. April 2013 - 6 SchH 2/13 = NJW 2013, 2442 (2445) mit zustimmender Besprechung Althammer/Lorenz in NJW 2013, 2445 und bestätigt durch Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21. November 2013 - III ZA 28/13; für arbeitsrechtliche Fallgestaltungen vgl. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 6 AZB 3/11 und Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - 13 Ta 327/11,- alle juris und Fischer in Musielak, 11. Auflage 2014, § 114 Rn. 42).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2016 - L 11 AS 1359/12

    Mehrere Leistungszeiträume in einem Bescheid, Kosten der Unterkunft,

    Wenn schon die Erhebung der Klage, die an den ursprünglichen Verwaltungsakt anknüpft, zumindest sachgerecht ist, kann nicht aus diesem Grund das Rechtsschutzbedürfnis in Frage gestellt werden (so im Ergebnis auch: Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 24. Juli 2012 - L 4 AS 1353/11 B -).
  • SG Halle, 05.09.2013 - S 7 AS 1654/13

    Unzulässigkeit einer Klage auf Verpflichtung der Behörde, die Notwendigkeit der

    Mutwilligkeit liegt mithin unter anderem dann vor, wenn ein einfacherer und billigerer Weg möglich wäre, also auch ein verständiger, nicht hilfsbedürftiger Beteiligter seine Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde oder wenn der Beteiligte den von ihm verfolgten Zweck auf einem billigeren Weg als dem von ihm eingeschlagenen erreichen könnte (vgl nur Thüringer LSG, Beschluss vom 24.07.2012, L 4 AS 1353/11 B, juris, mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2015 - L 7 AS 750/13

    Bescheidung mehrerer Überprüfungsanträge in einem Bescheid, Zulässigkeit

    Die so einzeln erhobenen Klagen sind daher weder wegen anderweitiger Rechtshängigkeit nach § 202 SGG in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Satz 2 GVG noch mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig (wie hier: Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 24. Juli 2012 - L 4 AS 1353/11 B, juris).
  • SG Stralsund, 05.01.2017 - S 7 AS 979/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit der

    Bietet die Verwaltungsbehörde einem Widerspruchsführer an, ein Verfahren wegen eines bereits beim Sozialgericht anhängigen Verfahrens der Beteiligten, welches auch die erneut aufgeworfenen (Grundsatz-)Rechtsfragen berührt, ruhend zu stellen, ist die nach Beharren auf der Entscheidung im Widerspruchsverfahren erfolgte Klageerhebung als mutwillig anzusehen (vgl. auch Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31. August 2009 - L 6 AS 227/09 B -, zitiert nach juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. August 2014 - L 2 AS 1627/13 B -, zitiert nach juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08. August 2012 - L 7 AS 287/12 B -, zitiert nach juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. März 2013 - L 15 AS 477/12 B -, zitiert nach juris; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. Februar 2016 - L 7 AS 1267/15 B PKH -, zitiert nach juris; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 24. Juli 2012 - L 4 AS 1353/11 B -, juris und Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09. Juli 2012 - L 6 AS 12/12 B PKH, zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2015 - L 7 AS 288/13
    Die so einzeln erhobenen Klagen sind daher weder wegen anderweitiger Rechtshängigkeit nach § 202 SGG in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Satz 2 GVG noch mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig (wie hier: Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 24. Juli 2012 - L 4 AS 1353/11 B, juris).
  • SG Hildesheim, 15.04.2013 - S 39 AS 639/11

    Überprüfungsverfahren nach Leistungszeiträumen, F+B-Gutachten,

    In diesem Fall ist weder eines dieser Widerspruchsverfahren "führend" noch andere unzulässig (siehe Thüringer Landessozialgericht: Beschluss vom 24.07.2012, L 4 AS 1353/11 B).
  • SG Hildesheim, 15.04.2013 - S 39 AS 299/11

    Kosten der Unterkunft, F+B-Gutachten, Angemessenheitsgrenzen in Göttingen,

    In diesem Fall ist weder eines dieser Widerspruchsverfahren "führend" noch andere unzulässig (siehe Thüringer Landessozialgericht: Beschluss vom 24.07.2012, L 4 AS 1353/11 B).
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