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   LSG Sachsen-Anhalt, 19.05.2014 - L 4 AS 169/14 B ER   

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https://dejure.org/2014,12416
LSG Sachsen-Anhalt, 19.05.2014 - L 4 AS 169/14 B ER (https://dejure.org/2014,12416)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.05.2014 - L 4 AS 169/14 B ER (https://dejure.org/2014,12416)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Mai 2014 - L 4 AS 169/14 B ER (https://dejure.org/2014,12416)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz zu den KdU nach dem Auszug einer 28-Jährigen aus dem elterlichen Haushalt und dem Bezug einer eigenen Wohnung - Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; einstweilige Anordnung; Schlafkammer; Elternhaus; eigene Wohnung; Altersgrenze; Auszug; Umzug; ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Erforderlichkeit des Auszugs über 25-Jähriger aus dem elterlichen Haushalt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auszug aus Schlafkammer im Elternhaus in angemessene Wohnung ist erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 672
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 10/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Begrenzung der Unterkunftskosten

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.05.2014 - L 4 AS 169/14
    Das Erfordernis, die vorherige Zusicherung des kommunalen Trägers gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II einzuholen, ist dabei lediglich eine Obliegenheit des Leistungsempfängers, stellt also keine Anspruchsvoraussetzung dar (BSG, Urteil vom 30. August 2010, B 4 AS 10/10 R; Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 10/06 R, beide zitiert nach juris).

    § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II kommt nach der Rechtsprechung des BSG nur die Funktion zu, vor einem Umzug zu klären, ob die höheren Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen werden (BSG, Urteil vom 30. August 2010, a.a.O.).

    Die Regelung dient dem Schutz der Hilfebedürftigen vor den weitreichenden Konsequenzen des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II, die in der nur gekürzten Übernahme der tatsächlichen angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung ohne Übergangsfrist bestehen (BSG, Urteil vom 30. August 2010, a.a.O.).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.05.2014 - L 4 AS 169/14
    Dabei müssen die Gerichte die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. Bundesverfassungsgericht ([BVerfG], NJW 2003, 1236; BVerfG, NVwZ 2004, 95, 96), wenn das einstweilige Rechtsschutzverfahren, wie hier, vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernimmt und eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung eines Beteiligten droht.

    Die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinen Begehren verfolgt (BVerfG, NVwZ 2004, 95, 96).

  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 107/10 R

    Arbeitslosengeld II - Erhöhung der Unterkunftskosten - Erforderlichkeit des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.05.2014 - L 4 AS 169/14
    Diese Auffassung werde durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 24 November 2011, B 14 AS 107/10 R, juris, bestätigt.

    Das vom Antragsgegner angeführte Urteil des BSG vom 24. November 2011, B 14 AS 107/10 R, juris, führt zu keiner anderen Bewertung des Sachverhalts.

  • LSG Sachsen, 23.01.2014 - L 7 AS 1826/13

    Einstweiliger Rechtsschutz; Kosten der Unterkunft; schlüssiges Konzept; Stadt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.05.2014 - L 4 AS 169/14
    Ein Umzug ist dann erforderlich, wenn ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund vorliegt, von dem sich auch ein Nichtleistungsempfänger leiten lassen würde (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 23. Januar 2014, L 7 AS 1826/13 B, juris).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.07.2008 - L 10 B 203/08

    Arbeitslosengeld II - einstweiliges Rechtsschutzverfahren - Ermöglichung des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.05.2014 - L 4 AS 169/14
    Ob mit Einführung dieser Altersgrenze der Gesetzgeber nur negativ geregelt hat, dass unter 25-jährige besondere Gründe für den Auszug aus dem elterlichen Haus benötigen, oder ob er zugleich klargestellt hat, dass ab Erreichen dieser Altersgrenze keine zusätzlichen Gründe für einen Auszug aus der elterlichen Wohnung mehr vorliegen müssen (so mit guten Gründen LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Juli 2008, L 10 B 203/08, juris) kann der Senat hier offenlassen.
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.05.2014 - L 4 AS 169/14
    Dabei müssen die Gerichte die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. Bundesverfassungsgericht ([BVerfG], NJW 2003, 1236; BVerfG, NVwZ 2004, 95, 96), wenn das einstweilige Rechtsschutzverfahren, wie hier, vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernimmt und eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung eines Beteiligten droht.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.05.2014 - L 4 AS 169/14
    Außerdem müssen die Gerichte Fragen des Grundrechtsschutzes einbeziehen (BVerfG, NVwZ 2005, 927, 928).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.05.2014 - L 4 AS 169/14
    Das Erfordernis, die vorherige Zusicherung des kommunalen Trägers gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II einzuholen, ist dabei lediglich eine Obliegenheit des Leistungsempfängers, stellt also keine Anspruchsvoraussetzung dar (BSG, Urteil vom 30. August 2010, B 4 AS 10/10 R; Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 10/06 R, beide zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.09.2014 - L 4 AS 373/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - keine Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes -

    Ein Umzug ist dann erforderlich, wenn ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund vorliegt, von dem sich auch ein Nichtleistungsempfänger leiten lassen würde (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Mai 2014, L 4 AS 169/14 B ER; Sächsisches LSG, Beschluss vom 23. Januar 2014, L 7 AS 1826/13 B, jeweils juris).

    Für die generelle Erforderlichkeit eines Umzuges des Antragstellers aus seinem ehemaligen ca. 10 qm großen Kinderzimmer in eine Wohnung spricht dabei sein Alter von über 25 Jahren und seine Lebenssituation, alle vierzehn Tage seine minderjährige Tochter am Wochenende zu beaufsichtigen und zu beherbergen (vgl. zur Auslegung des § 22 Abs. 5 SGB II: Beschluss des Senats vom 19. Mai 2014 a.a.O.).

  • SG Duisburg, 26.10.2020 - S 38 AS 3218/20
    Ein Umzug ist dann erforderlich, wenn ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund vorliegt, von dem sich auch ein Nichtleistungsempfänger leiten lassen würde (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.5.2014, L 4 AS 169/14 B ER; Sächsisches LSG, Beschluss vom 23.1.2014, L 7 AS 1826/13 B, jeweils juris, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.9.2014 - L 4 AS 373/14 B ER -, Rn. 23, juris): Ein Umzug in einer Wohnung, die besser abgeschnitten ist und zudem nicht im Dachgeschoss liegt, ist auch nachvollziehbar, wenn die Anzahl der Räume dadurch nicht erhöht wird, aber der Zuschnitt und die Quadratmeterzahl sich verbessert.
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