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   LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2014 - L 4 AS 423/14 B ER   

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https://dejure.org/2014,32843
LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2014 - L 4 AS 423/14 B ER (https://dejure.org/2014,32843)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.10.2014 - L 4 AS 423/14 B ER (https://dejure.org/2014,32843)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Oktober 2014 - L 4 AS 423/14 B ER (https://dejure.org/2014,32843)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 86b Abs 2 S 2 SGB 2, § 60 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 1, § 60 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 1, § 66 Abs 1 SGB 1, § 9 Abs 1 SGB 2
    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund und -anspruch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Leistungsversagung gem § 66 SGB 1 - Nichtvorlage von Kontoauszügen - Einsatz verfügbaren Vermögens - Vorrang der erneuten Antragstellung - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II; Anfängliche Versagung von Leistungen durch die Behörde wegen fehlender Mitwirkung des Arbeitssuchenden (hier: Nichtvorlage von Unterlagen); Vorlage von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Leistungsversagung wegen mangelnder Mitwirkung beim Nachweis verfügbaren Vermögens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 954
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 22.02.1995 - 4 RA 44/94

    Entziehung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2014 - L 4 AS 423/14
    Die Sanktion des § 66 Abs. 1 SGB I, die als Ermessensvorschrift ausgestaltet ist (vgl. BSG SozR 3-1200 § 66 Nr. 3), setzt zunächst eine unmissverständliche Aufstellung voraus, welche Mitwirkung konkret vom Leistungsempfänger verlangt wird.
  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 26/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Ablehnung einer beruflichen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2014 - L 4 AS 423/14
    Darüber hinaus ist dieser auf die Rechtsfolge des § 66 Abs. 1 SGB I schriftlich hinzuweisen (§ 66 Abs. 3 SGB I); Die Belehrung muss konkret, verständlich, richtig und vollständig sowie widerspruchsfrei sein, um ihrer Warnfunktion gerecht zu werden (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juni 2006, B 7a AL 26/05 R, juris).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2014 - L 4 AS 423/14
    Zwar kann in Vornahmesachen regelmäßig nur eine summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage erfolgen; wegen des Gebots der Gewährung effektiven Rechtsschutzes ist es jedoch im Bereich der existenzsichernden Leistungen geboten, möglichst erschöpfend die Ansprüche zu klären, weil ein die Sache abschließendes Hauptsacheverfahren regelmäßig aufgrund des Zeitablaufs zu nicht wieder gut zu machenden Nachteilen führen könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05 und Beschluss vom 29. November 2007, 1 BvR 2496/07, jeweils juris).
  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme für eine

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2014 - L 4 AS 423/14
    Zwar kann in Vornahmesachen regelmäßig nur eine summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage erfolgen; wegen des Gebots der Gewährung effektiven Rechtsschutzes ist es jedoch im Bereich der existenzsichernden Leistungen geboten, möglichst erschöpfend die Ansprüche zu klären, weil ein die Sache abschließendes Hauptsacheverfahren regelmäßig aufgrund des Zeitablaufs zu nicht wieder gut zu machenden Nachteilen führen könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05 und Beschluss vom 29. November 2007, 1 BvR 2496/07, jeweils juris).
  • LSG Bayern, 16.09.2014 - L 16 AS 649/14

    Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Versagungsbescheid nach § 66 SGB I

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2014 - L 4 AS 423/14
    Einer vorherigen Entscheidung nach § 86 b Abs. 1 Nr. 2 SGG bedarf es in dieser Fallkonstellation nicht, so dass auf § 86 b Abs. 2 Satz 2 SGG zurückgegriffen werden kann (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Juni 2013, L 9 AS 103/13 B ER; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 16. September 2014, L 16 AS 649/14 B ER, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Hessen, 21.06.2013 - L 9 AS 103/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - keine sofortige Vollziehbarkeit von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2014 - L 4 AS 423/14
    Einer vorherigen Entscheidung nach § 86 b Abs. 1 Nr. 2 SGG bedarf es in dieser Fallkonstellation nicht, so dass auf § 86 b Abs. 2 Satz 2 SGG zurückgegriffen werden kann (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Juni 2013, L 9 AS 103/13 B ER; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 16. September 2014, L 16 AS 649/14 B ER, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2006 - L 20 B 7/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2014 - L 4 AS 423/14
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 86 b Abs. 2 SGG kommt bereits ohne vorherigen Antrag bzw. ohne vorherige Kontaktaufnahme zu der zuständigen Behörde regelmäßig nicht in Betracht (siehe dazu etwa Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. März 2006, L 20 B 7/06 AS, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2009 - L 19 B 158/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2014 - L 4 AS 423/14
    Die Notwendigkeit gerichtlichen Eingreifens ist nur dann glaubhaft gemacht, wenn zuvor zumutbare Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind, das erstrebte Ziel auch ohne Einschaltung eines Gerichts zu erreichen (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Juli 2009, L 19 B 158/09 AS; Beschluss vom 20. Mai 2014, L 2 AS 626/14 B ER; jeweils juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2014 - L 2 AS 626/14

    Einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2014 - L 4 AS 423/14
    Die Notwendigkeit gerichtlichen Eingreifens ist nur dann glaubhaft gemacht, wenn zuvor zumutbare Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind, das erstrebte Ziel auch ohne Einschaltung eines Gerichts zu erreichen (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Juli 2009, L 19 B 158/09 AS; Beschluss vom 20. Mai 2014, L 2 AS 626/14 B ER; jeweils juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.06.2011 - L 5 B 431/07

    Ausschluss der Bewilligung von Grundsicherungsleistungen durch Eilrechtsschutz

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2014 - L 4 AS 423/14
    Das Rechtsmittel der einstweiligen Anordnung kann daher nicht auf "Vorrat" zur Schonung möglicherweise weitreichender und ggf. schwer zu ermittelnder Schonvermögen oder Einkommensfreibeträgen erhoben werden (so zutreffend Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 6. Juni 2006, L 7 AS 235/06 ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Juni 2011, L 5 B 431/07 AS ER, jeweils juris), sondern beschränkt sich auf konkrete, bereits eingetretene oder unmittelbar drohende Notfälle.
  • LSG Thüringen, 06.06.2006 - L 7 AS 235/06

    Geltendmachung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende im Wege

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.12.2014 - L 4 AS 458/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Das Rechtsmittel der einstweiligen Anordnung kann nicht auf "Vorrat" zum Schutz von Schonvermögen oder Einkommensfreibeträgen erhoben werden (so zutreffend Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 6. Juni 2006, L 7 AS 235/06 ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Oktober 2014, L 4 AS 423/14 B ER; jeweils juris), sondern beschränkt sich auf konkrete, bereits eingetretene oder unmittelbar drohende Notfälle.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.03.2017 - L 4 AS 718/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kann nicht "auf Vorrat" betrieben werden, sondern setzt eine akute finanzielle Notlage voraus (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Oktober 2014 - L 4 AS 423/14 B ER).
  • SG Dortmund, 29.11.2016 - S 38 AS 537/16
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kann nicht "auf Vorrat" betrieben werden, sondern setzt eine akute finanzielle Notlage voraus (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 24.10.2014 - L 4 AS 423/14 B ER m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2015 - L 8 SO 410/14
    Zu entscheiden ist vorliegend über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Gewährung von Grundsicherungsleistungen, obwohl in der Hauptsache gegen den Versagungsbescheid der Antragsgegnerin vom 20. Oktober 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. Januar 2015 lediglich die Anfechtungsklage zulässig wäre (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. Juli 2012 - L 13 AS 124/12 B ER - juris Rdnr. 8; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Oktober 2014 - L 4 AS 423/14 B ER -, Juris Rdnr. 21).
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