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   LSG Baden-Württemberg, 20.07.2020 - L 4 BA 3646/18   

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LSG Baden-Württemberg, 20.07.2020 - L 4 BA 3646/18 (https://dejure.org/2020,22702)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.07.2020 - L 4 BA 3646/18 (https://dejure.org/2020,22702)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juli 2020 - L 4 BA 3646/18 (https://dejure.org/2020,22702)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 27 Abs 3 Nr 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a Abs 1 SGB 4, § 8 Abs 1 Nr 1 SGB 4 vom 05.12.2012
    Sozialversicherungspflicht - Notärztin im Rettungsdienst - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung - Anfechtung von Verwaltungsakten mit Doppelwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Sozialversicherungspflicht | Abhängige Beschäftigung von Notärzten im Rettungsdienst

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (33)

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 12/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2020 - L 4 BA 3646/18
    Ungeeignet für die Beurteilung sei nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in den Honorararzturteilen vom 4. Juni 2019 (u.a. B 12 R 12/18 R, B 12 KR 14/18 R, B 12 R 22/18 R, jeweils in juris) auch die Weisungsfreiheit, da die ärztliche Heilkunde von Ärzten in aller Regel aufgrund ihrer besonderen Qualifikation weisungsfrei ausgeübt werde.

    Insoweit führte das BSG in seinen Entscheidungen vom 4. Juni 2019 (u.a. B 12 R 12/18 R - juris, Rn. 19 f; B 12 KR 14/18 R - juris, Rn. 24 f; B 12 R 22/18 R - juris, Rn. 17 f.) aus, dass die Bezeichnung als Honorararzt kein besonderes ärztliches Tätigkeitsbild im sozialversicherungsrechtlichen Sinne kennzeichnet und auch die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit nicht abstrakt für bestimmte Berufs- und Tätigkeitsbilder erfolgt.

    Bei derartigen vertraglichen Beziehungen, denen ein sog. Rahmenvertrag zugrunde liegt, der die allgemeine Grundlage für die Abwicklung einzelner Aufträge enthält, ist jeweils auf die Verhältnisse abzustellen, die nach Annahme des einzelnen Auftrags während dessen Durchführung bestehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris, Rn. 19 sowie Urteile vom 4. Juni 2019, a.a.O.).

    Umgekehrt kann auch nicht allein wegen der Benutzung von Einrichtungen und Betriebsmitteln des Krankenhauses zwingend eine abhängige Beschäftigung angenommen werden (Urteile vom 4. Juni 2019, B 12 R 12/18 R - juris, Rn. 26; B 12 KR 14/18 R - juris, Rn. 31; B 12 R 22/18 R - juris, Rn. 26).

    Dieses vom Senat entwickelte Kriterium der Weisungsgebundenheit habe der Gesetzgeber wie das der Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers in § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV ausdrücklich aufgegriffen (Urteile vom 4. Juni 2019, B 12 R 12/18 R - juris, Rn. 29; B 12 KR 14/18 R - juris, Rn. 34; B 12 R 22/18 R - juris, Rn. 30).

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 22/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2020 - L 4 BA 3646/18
    Ungeeignet für die Beurteilung sei nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in den Honorararzturteilen vom 4. Juni 2019 (u.a. B 12 R 12/18 R, B 12 KR 14/18 R, B 12 R 22/18 R, jeweils in juris) auch die Weisungsfreiheit, da die ärztliche Heilkunde von Ärzten in aller Regel aufgrund ihrer besonderen Qualifikation weisungsfrei ausgeübt werde.

    Insoweit führte das BSG in seinen Entscheidungen vom 4. Juni 2019 (u.a. B 12 R 12/18 R - juris, Rn. 19 f; B 12 KR 14/18 R - juris, Rn. 24 f; B 12 R 22/18 R - juris, Rn. 17 f.) aus, dass die Bezeichnung als Honorararzt kein besonderes ärztliches Tätigkeitsbild im sozialversicherungsrechtlichen Sinne kennzeichnet und auch die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit nicht abstrakt für bestimmte Berufs- und Tätigkeitsbilder erfolgt.

    Umgekehrt kann auch nicht allein wegen der Benutzung von Einrichtungen und Betriebsmitteln des Krankenhauses zwingend eine abhängige Beschäftigung angenommen werden (Urteile vom 4. Juni 2019, B 12 R 12/18 R - juris, Rn. 26; B 12 KR 14/18 R - juris, Rn. 31; B 12 R 22/18 R - juris, Rn. 26).

    Dieses vom Senat entwickelte Kriterium der Weisungsgebundenheit habe der Gesetzgeber wie das der Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers in § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV ausdrücklich aufgegriffen (Urteile vom 4. Juni 2019, B 12 R 12/18 R - juris, Rn. 29; B 12 KR 14/18 R - juris, Rn. 34; B 12 R 22/18 R - juris, Rn. 30).

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 KR 14/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2020 - L 4 BA 3646/18
    Ungeeignet für die Beurteilung sei nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in den Honorararzturteilen vom 4. Juni 2019 (u.a. B 12 R 12/18 R, B 12 KR 14/18 R, B 12 R 22/18 R, jeweils in juris) auch die Weisungsfreiheit, da die ärztliche Heilkunde von Ärzten in aller Regel aufgrund ihrer besonderen Qualifikation weisungsfrei ausgeübt werde.

    Insoweit führte das BSG in seinen Entscheidungen vom 4. Juni 2019 (u.a. B 12 R 12/18 R - juris, Rn. 19 f; B 12 KR 14/18 R - juris, Rn. 24 f; B 12 R 22/18 R - juris, Rn. 17 f.) aus, dass die Bezeichnung als Honorararzt kein besonderes ärztliches Tätigkeitsbild im sozialversicherungsrechtlichen Sinne kennzeichnet und auch die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit nicht abstrakt für bestimmte Berufs- und Tätigkeitsbilder erfolgt.

    Umgekehrt kann auch nicht allein wegen der Benutzung von Einrichtungen und Betriebsmitteln des Krankenhauses zwingend eine abhängige Beschäftigung angenommen werden (Urteile vom 4. Juni 2019, B 12 R 12/18 R - juris, Rn. 26; B 12 KR 14/18 R - juris, Rn. 31; B 12 R 22/18 R - juris, Rn. 26).

    Dieses vom Senat entwickelte Kriterium der Weisungsgebundenheit habe der Gesetzgeber wie das der Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers in § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV ausdrücklich aufgegriffen (Urteile vom 4. Juni 2019, B 12 R 12/18 R - juris, Rn. 29; B 12 KR 14/18 R - juris, Rn. 34; B 12 R 22/18 R - juris, Rn. 30).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2020 - L 4 BA 2288/18
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2020 - L 4 BA 3646/18
    Der vorliegende Sachverhalt weiche insbesondere erheblich von jenem ab, der der Senatsentscheidung vom 18. Mai 2020 (L 4 BA 2288/18) zu Grunde liege.

    Soweit sich der Senat in seiner Entscheidung vom 18. Mai 2020 (a.a.O.) im Kern auf den Gesichtspunkt der Eingliederung gestützt habe, bestehe die Besonderheit, dass dieses Gepräge nicht von ihm, der Sanitätsorganisationen, stamme, sondern vom Gesetz- und Planungsgeber.

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 18. Mai 2020 (a.a.O.) im Übrigen eine versicherungsfreie unständige Tätigkeit gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) verneint habe, weil eine Beschränkung der Tätigkeit auf weniger als eine Woche nicht vereinbart worden sei, sei diese Betrachtung widersprüchlich.

    (1) Ausgehend von diesen Ausführungen, denen sich der Senat schon in seiner Entscheidung vom 18. Mai 2020 (a.a.O.) zu einem vergleichbaren Sachverhalt vollumfänglich angeschlossen hat, teilt der Senat die Auffassung der Beklagten, dass die notärztliche Tätigkeit der Beigeladenen ihr Gepräge durch die Ordnung des Betriebes des Klägers erhält und sie im Rahmen ihrer Dienste in dessen Strukturen eingegliedert ist, was maßgebliches Indiz für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist.

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2020 - L 4 BA 3646/18
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris, Rn. 15; BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - juris, Rn. 13; BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - juris, Rn. 23 -, BSG, Urteil vom 30. März 2015 - B 12 KR 17/13 R - juris, Rn. 15 - jeweils m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der anhand dieser Kriterien häufig schwierigen Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit: Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - juris, Rn. 6 ff.).

    Maßgebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung (zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris, Rn. 15; BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris, Rn. 15 f.; BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - juris, Rn. 23 ff. - jeweils m.w.N.).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. hierzu insgesamt BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris, Rn. 16).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2004 - L 4 KR 3083/02

    Sozialversicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2020 - L 4 BA 3646/18
    Das Risiko, nicht wie gewünscht arbeiten zu können, weil der Ärztliche Leiter des Notarztstandorts die Dienste anderweitig vergibt, stellt kein Unternehmerrisiko dar, sondern eines, das auch jeden Arbeitnehmer trifft, der nur Zeitverträge bekommt oder auf Abruf arbeitet und nach Stunden bezahlt wird oder unständig Beschäftigter ist (vgl. Senatsurteile vom 23. Januar 2004 - L 4 KR 3083/02 - juris, Rn. 20 und 27. März 2015 - L 4 R 5120/13 - nicht veröffentlicht).

    Zum echten Unternehmerrisiko wird dieses Risiko deshalb regelmäßig erst, wenn bei Arbeitsmangel nicht nur kein Einkommen oder Entgelt aus Arbeit erzielt wird, sondern zusätzlich auch Kosten für betriebliche Investitionen und/oder Arbeitnehmer anfallen oder früher getätigte Investitionen brachliegen (Senatsurteile vom 23. Januar 2004 - L 4 KR 3083/02 -, 27. März 2015 - L 4 R 5120/13 - a.a.O. und 18. Mai 2018 - L 4 KR 3961/15 - juris, Rn. 52; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2009 - L 16 R 5/08 - juris, Rn. 38).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2015 - L 4 R 5120/13
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2020 - L 4 BA 3646/18
    Das Risiko, nicht wie gewünscht arbeiten zu können, weil der Ärztliche Leiter des Notarztstandorts die Dienste anderweitig vergibt, stellt kein Unternehmerrisiko dar, sondern eines, das auch jeden Arbeitnehmer trifft, der nur Zeitverträge bekommt oder auf Abruf arbeitet und nach Stunden bezahlt wird oder unständig Beschäftigter ist (vgl. Senatsurteile vom 23. Januar 2004 - L 4 KR 3083/02 - juris, Rn. 20 und 27. März 2015 - L 4 R 5120/13 - nicht veröffentlicht).

    Zum echten Unternehmerrisiko wird dieses Risiko deshalb regelmäßig erst, wenn bei Arbeitsmangel nicht nur kein Einkommen oder Entgelt aus Arbeit erzielt wird, sondern zusätzlich auch Kosten für betriebliche Investitionen und/oder Arbeitnehmer anfallen oder früher getätigte Investitionen brachliegen (Senatsurteile vom 23. Januar 2004 - L 4 KR 3083/02 -, 27. März 2015 - L 4 R 5120/13 - a.a.O. und 18. Mai 2018 - L 4 KR 3961/15 - juris, Rn. 52; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2009 - L 16 R 5/08 - juris, Rn. 38).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2020 - L 4 BA 3646/18
    Bei derartigen vertraglichen Beziehungen, denen ein sog. Rahmenvertrag zugrunde liegt, der die allgemeine Grundlage für die Abwicklung einzelner Aufträge enthält, ist jeweils auf die Verhältnisse abzustellen, die nach Annahme des einzelnen Auftrags während dessen Durchführung bestehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris, Rn. 19 sowie Urteile vom 4. Juni 2019, a.a.O.).

    Aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft gegebenenfalls nicht verwerten zu können, folgt kein Unternehmerrisiko bezüglich der einzelnen Einsätze (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris, Rn. 36).

  • LSG Hessen, 11.04.2019 - L 8 KR 487/17

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2020 - L 4 BA 3646/18
    Die Landessozialgerichte dreier Bundesländer (LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 20. März 2015 - L 1 KR 105/13 - und 14. September 2017 - L 1 KR 404/15 - , LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Februar 2017 - L 8 R 162/15 - LSG Hessen, Urteil vom 11. April 2019 - L 8 KR 487/17) hätten aus dem Umstand, dass die Notarzttätigkeit im Rettungsdienst derartigen gesetzlichen oder verordnungsmäßigen Vorgaben zu folgen habe und der Natur der Sache nach nicht anders organisiert werden könne, geschlossen, dass das Kriterium der Einbindung in die sog. Rettungskette für die Statusentscheidung ungeeignet sei.

    Auch dem weiteren, vom Kläger herangezogenen Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 11. April 2019 (a.a.O.) lagen im Hinblick auf das Rettungswesen Strukturen zu Grunde, die mit jenen im vorliegenden Verfahren nicht vergleichbar sind.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2017 - L 8 R 162/15

    Sozialversicherungsbeitragspflicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2020 - L 4 BA 3646/18
    Die Landessozialgerichte dreier Bundesländer (LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 20. März 2015 - L 1 KR 105/13 - und 14. September 2017 - L 1 KR 404/15 - , LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Februar 2017 - L 8 R 162/15 - LSG Hessen, Urteil vom 11. April 2019 - L 8 KR 487/17) hätten aus dem Umstand, dass die Notarzttätigkeit im Rettungsdienst derartigen gesetzlichen oder verordnungsmäßigen Vorgaben zu folgen habe und der Natur der Sache nach nicht anders organisiert werden könne, geschlossen, dass das Kriterium der Einbindung in die sog. Rettungskette für die Statusentscheidung ungeeignet sei.

    Entsprechendes vermag der Senat insbesondere nicht aus dem vom Kläger herangezogenen Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 8. Februar 2017 (a.a.O.) herzuleiten, das im konkreten Einzelfall eine solche betriebliche Eingliederung des Notarztes verneinte, weil der Kläger, eine von einer kreisangehörigen Stadt als Träger des Rettungsdienstes gegründeter Verein, selbst über keine Arbeitsorganisation verfügte, weil die sächliche Infrastruktur mit RTW und NEF (einschließlich der jeweiligen personellen Besetzung), Leitstelle, Rettungswache, Aufenthaltsraum für Notärzte, Funkempfänger etc. nicht vom Kläger, sondern von der Stadt zur Verfügung gestellt wurde.

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

  • BSG, 26.01.1982 - 12 BK 44/81
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2016 - L 4 KR 1612/15

    Sozialversicherungspflicht - Kommunikationshelferin für hörbehinderte Schüler -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 16 R 5/08

    Rentenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2013 - L 2 R 64/10

    Sozialversicherungspflicht eines in den Betrieb des Beauftragten des

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 R 3/12 R

    Rentenversicherungspflicht - selbständig tätiger Dozent - Honorarkraft - mehr als

  • BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

  • BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79

    Lehrbeauftragter - Fachhochschule - Freier Mitarbeiter - Abhaltung von

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R

    Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur

  • LSG Baden-Württemberg, 08.07.2016 - L 4 R 4979/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - zahnmedizinische

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.04.2015 - L 7 R 60/12

    Sozialversicherungspflicht - Notarzt - ärztlicher Bereitschaftsdienst -

  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 105/13

    Notarzttätigkeit - Rettungsdienst - Personalgestaltung

  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94

    GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

  • BSG, 26.02.2019 - B 12 R 8/18 R

    Keine Ermächtigung zur Elementenfeststellung des Vorliegens einer abhängigen

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2017 - L 1 KR 404/15

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

  • LSG Baden-Württemberg, 25.11.2020 - L 5 BA 2304/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Notarzt im Rettungsdienst

    Die Entscheidungen des LSG Baden-Württemberg vom 16.10.2020 (L 4 BA 732/19) und 20.07.2020 (L 4 BA 3646/18) seien nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, weil die Sachverhalte nicht vergleichbar seien.

    Der Beigeladene zu 1) übte seine notärztliche Tätigkeit daher in der betrieblichen Ordnung des Rettungsdienstleistungsträgers aus und war damit in dessen Betrieb eingegliedert (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2020 - L 4 BA 2288/18 - Urteil vom 20.07.2020 - L 4 BA 3646/18 - vgl. auch Urteil vom 16.10.2020 - L 4 BA 732/19; alle in juris).

    Dem steht nicht entgegen, dass der Rettungsdienst eine öffentliche Aufgabe ist, die Betriebsorganisation des Rettungsdienstleistungsträgers gesetzlich vorgegeben ist und in den Weisungen der Leitstelle hoheitliches Handeln liegt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2020 - L 4 BA 2288/18 - Urteil vom 20.07.2020 - L 4 BA 3646/18 - a.A. Hessisches LSG, Urteil vom 11.04.2019 - L 8 KR 487/17 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.09.2017 - L 1 KR 404/15 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.02.2017 - L 8 R 162/15 - differenzierend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.03.2017 - L 11 R 2534/16 - alle in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2024 - L 11 BA 1883/21
    Der Senat legt das Begehren der Klägerin daher dahingehend aus (§ 123 SGG), dass sie die Bescheide der Beklagten vom 25.03.2020 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 26.06.2020 einerseits originär und andererseits als Drittbetroffene angefochten hat (LSG Baden-Württemberg 20.07.2020, L 4 BA 3646/18, juris Rn. 64).
  • LSG Schleswig-Holstein, 16.09.2020 - L 5 BA 51/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - auf Honorarbasis für den Träger des

    Folglich kann auch die Freiheit des Klägers, über die Annahme eines Dienstes immer wieder neu entscheiden zu können, nicht ausschlaggebend für die Begründung einer selbständigen Tätigkeit sein (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juli 2020 - L 4 BA 3646/18 - juris Rn 78).

    Sie steht im Übrigen auch im Widerspruch zu § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV, denn eine Sonderregelung für bestimmte Berufsgruppen beziehungsweise die Gruppe der Notärzte im Rettungsdienst ist darin nicht enthalten (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juli 2020 - L 4 BA 3646/18 - juris Rn. 83).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2020 - L 4 BA 732/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Honorarnotarzt im Bereich der

    (1) Ausgehend von diesen Ausführungen, denen sich der erkennende Senat schon in seinen Entscheidungen vom 18. Mai 2020 (L 4 BA 2288/18) und 20. Juli 2020 (L 4 BA 3646/18 - juris) zu vergleichbaren Sachverhalten (Notärzte im bodengestützten Rettungsdienst) vollumfänglich angeschlossen hat, teilt der Senat die Auffassung der Beklagten, dass die notärztliche Tätigkeit des Beigeladenen ihr Gepräge durch die Ordnung des Betriebes der Klägerin erhält und er im Rahmen seiner Dienste in deren Strukturen eingegliedert ist, was maßgebliches Indiz für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.01.2022 - L 4 BA 4153/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - (sport-)psychologischen Beraterin -

    Bei derartigen Vertragsgestaltungen sind im Hinblick auf die Frage der Versicherungspflicht grundsätzlich nur die einzelnen vergebenen bzw. übernommenen Aufträge zu bewerten (ständige Rechtsprechung: BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 10/18 R - juris, Rn. 25; BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R - juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris, Rn. 19; Senatsurteil vom 20. Juli 2020 - L 4 BA 3646/18 - juris, Rn. 78).

    Allerdings kommt es auf eine entsprechende vertragliche Abrede nur dann entscheidend an, wenn die übrigen tatsächlichen Umstände in etwa gleichermaßen für eine Selbstständigkeit oder für eine Beschäftigung sprechen (BSG, a.a.O.; Senatsurteil vom 20. Juli 2020 - L 4 BA 3646/18 - juris, Rn. 90).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2022 - L 4 KR 581/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Anästhesist - Konsiliararztvertrag mit

    Bei derartigen Vertragsgestaltungen, in denen - wie hier - die Übernahme einzelner Dienste individuell vereinbart wird und insbesondere kein Dauerschuldverhältnis mit Leistungen auf Abruf vorliegt, sind im Hinblick auf die Frage der Versicherungspflicht grundsätzlich nur die einzelnen vergebenen bzw. übernommenen Aufträge zu bewerten (ständige Rechtsprechung: BSG, Urteil vom 19. Oktober 2021 - B 12 KR 29/19 R - juris, Rn. 14; BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 10/18 R - juris, Rn. 25; BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R - juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris, Rn. 19; Senatsurteil vom 20. Juli 2020 - L 4 BA 3646/18 - juris, Rn. 78).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2020 - L 28 BA 83/18

    Statusfeststellung - abhängige Beschäftigung - Arzt im Gesundheitsamt -

    Das Sozialgericht hat den gegenständlichen und mit der statthaften Anfechtungsklage (vgl. BSG, Urteil vom 26. Februar 2019 - B 12 R 8/18 R - juris) angefochtenen Bescheid der Beklagten (mit Doppelwirkung; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juli 2020 - L 4 BA 3646/18 - juris Rn. 64), der rechtmäßig ist, zu Unrecht aufgehoben.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2022 - L 1 KR 497/17

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Bei derartigen Vertragsgestaltungen sind im Hinblick auf die Frage der Versicherungspflicht grundsätzlich nur die einzelnen vergebenen bzw. übernommenen Aufträge zu bewerten (ständige Rechtsprechung: BSG, Urteile vom 19. Oktober 2021 - B 12 KR 29/19 R - juris Rn. 14; 4. Juni 2019 - B 12 R 10/18 R - juris Rn. 25; 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R - juris Rn. 17 und 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 19; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juli 2020 - L 4 BA 3646/18 - juris Rn. 78).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 31.03.2021 - L 7 BA 15/18

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei einem Honorararzt

    Vor diesem Hintergrund können die für eine Selbständigkeit sprechenden Aspekte den bestehenden Eindruck einer abhängigen Beschäftigung nicht durchgreifend erschüttern (vgl. LSG Bad.-Württemberg, Urteil vom 20. Juli 2020 - L 4 BA 3646/18-, juris Rn. 93).
  • SG Detmold, 23.08.2023 - S 21 BA 131/19
    Zum echten Unternehmerrisiko wird dieses Risiko deshalb regelmäßig erst, wenn bei Arbeitsmangel nicht nur kein Einkommen oder Entgelt aus Arbeit erzielt wird, sondern zusätzlich auch Kosten für betriebliche Investitionen und/oder Arbeitnehmer anfallen oder früher getätigte Investitionen brachliegen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom L 4 BA 3646/18, Rn. 87, zitiert nach juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2009 - L 16 R 5/08 - Rn. 38, zitiert nach juris).
  • SG Detmold, 23.08.2023 - S 21 BA 128/19
  • SG Speyer, 30.01.2023 - S 18 BA 78/20

    Versicherungspflicht bzw -freiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung -

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