Weitere Entscheidung unten: LSG Hessen, 06.12.2017

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   LSG Schleswig-Holstein, 20.02.2018 - L 4 KA 10/15   

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https://dejure.org/2018,55782
LSG Schleswig-Holstein, 20.02.2018 - L 4 KA 10/15 (https://dejure.org/2018,55782)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.02.2018 - L 4 KA 10/15 (https://dejure.org/2018,55782)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - L 4 KA 10/15 (https://dejure.org/2018,55782)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 106 Abs 2 Nr 2 S 1 SGB 5 vom 14.11.2003, § 106 Abs 2 Nr 2 S 4 SGB 5 vom 14.11.2003, § 106 Abs 3 SGB 5 vom 14.11.2003
    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Einzelfallprüfung von Verordnungen kostenintensiver Arzneimittel - Berücksichtigung - Zweitmeinungsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.02.2018 - L 4 KA 10/15
    Aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot folgt die Verpflichtung des Arztes, nach dem Minimalprinzip den kostengünstigsten Therapieansatz zu verfolgen, zumindest, wenn der teurere Ansatz keine nachhaltigen oder greifbaren medizinischen Vorzüge hat und die Medikamente eine vergleichbare Wirkung haben (BSG vom 31. Mai 2006 - B 6 KA 13/05 R - SozR 4-2500 § 92 Nr. 5, Rn. 44).

    In gleicher Weise wie den Prüfgremien im Rahmen des § 106 SGB V oder bei Entscheidungen nach § 135 Abs. 1 SGB V über die neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden steht dem GBA ein Gestaltungsspielraum bei der Abfassung der Therapiehinweise zu (BSG vom 31. Mai 2006 - aaO, Rn. 68).

    Dies wäre gegebenenfalls gutachterlich zu klären, denn hierbei sind medizinisch-fachliche Fragen zu beurteilen (zu dem Erfordernis und zu den Anforderungen einer Begutachtung im Zusammenhang von Therapiehinweisen des GBA BSG vom 31. Mai 2006 - B 6 KA 13/05 R - SozR 4-2500 § 92 Nr. 5).

  • BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 38/10 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Verpflichtung der Prüfgremien zur Aufklärung der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.02.2018 - L 4 KA 10/15
    Der Beurteilungsspielraum in der Wirtschaftlichkeitsprüfung erstreckt sich auf die Prüfung, ob der Vertragsarzt unwirtschaftlich gehandelt hat und somit auf die tatbestandlichen Voraussetzungen für einen Regress wegen unwirtschaftlicher Behandlung oder Verordnungen (BSG vom 19. Oktober 2011 - B 6 KA 38/10 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 33, Rn. 16; BSG vom 16. Juli 2008 - B 6 KA 57/07 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 19, Rn. 22).

    Die Kontrolle der Gerichte beschränkt sich bei der Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen, denen ein Beurteilungsspielraum zugrunde liegt, darauf, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtiger und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die Verwaltung die Grenzen eingehalten hat, die sich bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Wirtschaftlichkeit" ergeben, und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass im Rahmen des Möglichen die zu treffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (BSG vom 19. Oktober 2011, aaO Rn. 17; BSG vom 21. April 1993 - 14a RKa 11/92 - SozR 3-1300 § 35 Nr. 5, Rn. 15).

  • BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 44/15 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelverordnung - Beurteilung nach den

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.02.2018 - L 4 KA 10/15
    Dies hindert den Beklagten jedoch nicht, zusätzlich eine Überprüfung im Einzelfall vorzunehmen (BSG vom 28. September 2016 - B 6 KA 44/15 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 55, Rn. 24).
  • BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 57/07 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beiziehung der erweiterten Arzneimitteldateien durch

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.02.2018 - L 4 KA 10/15
    Der Beurteilungsspielraum in der Wirtschaftlichkeitsprüfung erstreckt sich auf die Prüfung, ob der Vertragsarzt unwirtschaftlich gehandelt hat und somit auf die tatbestandlichen Voraussetzungen für einen Regress wegen unwirtschaftlicher Behandlung oder Verordnungen (BSG vom 19. Oktober 2011 - B 6 KA 38/10 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 33, Rn. 16; BSG vom 16. Juli 2008 - B 6 KA 57/07 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 19, Rn. 22).
  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 3/93

    Wirtschaftlichkeitsgebot bei der Verordnung eines codeinhaltigen Präparates zur

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.02.2018 - L 4 KA 10/15
    Er betrifft die Wahl der Prüfmethode wie auch die Einschätzung, inwieweit eine Unwirtschaftlichkeit vorliegt und ein Schaden eingetreten ist (vgl. auch BSG vom 18. Oktober 1995 - 6 RKa 3/93 - SozR 3-5550 § 17 Nr. 2, Rn. 28).
  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 41/03 R

    Vertragsarzt - Regress - Gemeinschaftspraxis - Haftung aller Mitglieder für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.02.2018 - L 4 KA 10/15
    Wenn für einen bestimmten therapeutischen Ansatz bzw. eine bestimmte medikamentöse Therapie mehrere Arzneimittel mit entsprechender Indikation zugelassen und verfügbar sind, diese aber unterschiedliche Preise haben, gebietet es das Wirtschaftlichkeitsgebot, dass der Vertragsarzt sich die unterschiedlichen Kosten vergegenwärtigt und einzelfallbezogen abwägt, ob der Einsatz des preiswerteren Arzneimittels unter medizinischen Gründen vertretbar und geboten ist (BSG vom 20. Oktober 2004 - B 6 KA 41/03 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 6, Rn. 44).
  • BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelregress - patientenbezogenes

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.02.2018 - L 4 KA 10/15
    Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit im Sinne dieses Prinzips bedingt den Beleg, dass bei Existenz verschiedener gleich zweckmäßiger und notwendiger Behandlungsmöglichkeiten die Kosten für den gleichen zu erwartenden Erfolg geringer oder zumindest nicht höher sind (BSG vom 17. Februar 2016 - B 6 KA 3/15 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 54).
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.02.2018 - L 4 KA 13/15

    (Wirtschaftlichkeitsprüfung - Einzelfallprüfung von Verordnungen kostenintensiver

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.02.2018 - L 4 KA 10/15
    Der Senat hat in der Berufungsverhandlung den Rechtsstreit hinsichtlich der Quartale I/2007 bis IV/2008 abgetrennt, die ehemals Gegenstand des Verfahrens S 14 KA 223/2011 des Sozialgerichts Kiel waren und gegen die die Berufsausübungsgemeinschaft Dr. Z und Dr. K unter dem Aktenzeichen L 4 KA 13/15 ebenfalls Berufung eingelegt hatten, unter dem der Rechtsstreit wegen dieser Quartale fortgeführt und am selben Tag entschieden wurde.
  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 11/92

    Beschwerdeausschuß - KZÄV - Bescheid - Zustellung - Begründung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.02.2018 - L 4 KA 10/15
    Die Kontrolle der Gerichte beschränkt sich bei der Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen, denen ein Beurteilungsspielraum zugrunde liegt, darauf, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtiger und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die Verwaltung die Grenzen eingehalten hat, die sich bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Wirtschaftlichkeit" ergeben, und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass im Rahmen des Möglichen die zu treffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (BSG vom 19. Oktober 2011, aaO Rn. 17; BSG vom 21. April 1993 - 14a RKa 11/92 - SozR 3-1300 § 35 Nr. 5, Rn. 15).
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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 06.12.2017 - L 4 KA 10/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,58234
LSG Hessen, 06.12.2017 - L 4 KA 10/15 (https://dejure.org/2017,58234)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06.12.2017 - L 4 KA 10/15 (https://dejure.org/2017,58234)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - L 4 KA 10/15 (https://dejure.org/2017,58234)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 29 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Verfahrensrecht/Kosten/Streitwert/EHV (KV Hessen) | Erweiterte Honorarverteilung (EHV) KV Hessen | Berücksichtigung besonderer Kostenanteile (Laborärzte, Quartal I/09)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 19.02.2014 - B 6 KA 10/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Sicherstellung der Altersversorgung der

    Auszug aus LSG Hessen, 06.12.2017 - L 4 KA 10/15
    Soweit vertragsärztliche Umsätze verschiedener Arztgruppen nicht mehr tendenziell Überschüsse in ähnlicher Größenordnung erwarten lassen, müsse dies bei Belastungen, die allein an Umsätzen ausgerichtet sind, berücksichtigt werden (Hinweis auf BSG, Urteil vom 19. Februar 2014 B 6 KA 10/13 R -, juris Rn. 39 m.w.N.).

    Diese Regelungen seien bisher von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht beanstandet worden (Hinweis auf BSG, Urteil vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 10/13 R a.a.O. Rn. 36 ff.).

    Aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 10/13 R - sei nicht abzuleiten, dass der fehlende Vergleich der Kostenanteile über die Fachgruppengrenzen hinweg gebilligt worden sei.

    Es bestehen keine Bedenken gegen die rückwirkende Änderung des § 5 GEHV sowie die rückwirkende Beschlussfassung über die Liste der TL-Anteile; wenn die Vertreterversammlung im Jahr 2010 rückwirkend die Liste der TL-Anteile aufgestellt und beschlossen hat, hat damit allein eine zulässige Klarstellung durch den Satzungsgeber stattgefunden (siehe dazu BSG, Urteil vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 10/13 R, juris, Rn. 44 f.).

    Soweit vertragsärztliche Umsätze verschiedener Arztgruppen nicht mehr tendenziell Überschüsse in ähnlicher Größenordnung erwarten lassen, müsse dies allerdings bei Belastungen, die allein an Umsätzen ausgerichtet seien, berücksichtigt werden (BSG, Urteil vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 10/13 R -, juris, Rn. 39 m.w.N.).

    Insbesondere durften nach § 5 GEHV die für die Trennung zwischen ärztlichen und technischen Leistungen von der KÄBV ausgewerteten Daten des Statistischen Bundesamtes und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung von der Beklagten als repräsentativ zugrunde gelegt werden (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 10/13 R, juris, Rn. 43).

    Die Klägerin weist insoweit zutreffend darauf hin, dass die bisherigen Konkretisierungen des Gleichheitssatzes bzw. des Grundsatzes der Honorarverteilungsgerechtigkeit in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (insbesondere BSG, Urteil vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 10/13 R -, juris) nicht auf die Überprüfung einer Regelung im Rahmen der EHV abzielten, die eine Begrenzung der Berücksichtigungsfähigkeit von Praxiskosten beim EHV-Einbehalt bewirkt.

  • BSG, 19.02.2014 - B 6 KA 8/13 R

    (Erweiterte Honorarverteilung zur Sicherstellung der Altersversorgung der

    Auszug aus LSG Hessen, 06.12.2017 - L 4 KA 10/15
    Die Klägerin hat vorgetragen, nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 8/13 R - bestreite sie nicht mehr die grundlegende Pflicht des MVZ zur Teilnahme an der EHV.

    Die vom Bundessozialgericht gegen eine Inzidentprüfung der Rechtsgrundlagen der EHV in der Anfechtungs- und Bescheidungsklage gegen den Honorarbescheid angeführten Gründe (vgl. dazu BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 44/03 R -, juris, Rn. 112; BSG, Urteil vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 8/13 R -, SozR 4-2500 § 85 Nr. 80, Rn. 20) greifen hier nicht durch.

    Aus diesen Bestimmungen i. V. m. dem Honorarverteilungsvertrag 2009 ergibt sich die Verpflichtung der aktiven Vertragsärzte, es hinzunehmen, dass für die Zwecke der EHV von dem allen Vertragsärzten insgesamt zustehenden Verteilungsbetrag ein Abzug erfolgt (vgl. Urteil des Senats vom 25. Juli 2012 - L 4 KA 15/12 -, juris, Rn. 19 ff.; BSG, Urteil vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 8/13 R -, Rn. 28 ff.).

    Die vorgenannten Regelungen beruhen auf der ihrerseits verfassungskonformen Ermächtigungsgrundlage des § 8 KVHG (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 8/13 R -, Rn. 30 ff.; vgl. BSG, Urteil vom 16. Juli 2008 - B 6 KA 38/07 R -, = BSGE 101, 106 [BSG 26.06.2008 - B 13 R 119/07 R] ).

    Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht vor der staatlichen Auferlegung von Geldleistungs-, insbesondere Steuerpflichten und Zwangsbeiträgen (BSG, Urteil vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 8/13 R -, SozR 4-2500 § 85 Nr. 80, Rn. 47 mit umfangreichen w.N. aus der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung).

    Etwas anderes kommt nur dann in Betracht, wenn die Geldleistungspflichten den Betroffenen übermäßig belasten und seine Vermögensverhältnisse so grundlegend beeinträchtigen, dass sie eine erdrosselnde Wirkung haben (st. Rspr., vgl. wiederum BSG, Urteil vom 19.Februar 2014 - B 6 KA 8/13 R -, SozR 4-2500 § 85 Nr. 80, Rn. 47 m.w.N.).

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Hessen, 06.12.2017 - L 4 KA 10/15
    Es sei aber grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Regelung über die Bemessung der Beiträge zur EHV bei Vertragsärzten mit höheren Honoraransprüchen auch eine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unterstelle (Hinweis auf BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 44/03 R -, juris; BSG, Urteil vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 38/12 R -, juris Rn. 33).

    Auch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 44/03 R - untermauere die Klageabweisung.

    Die vom Bundessozialgericht gegen eine Inzidentprüfung der Rechtsgrundlagen der EHV in der Anfechtungs- und Bescheidungsklage gegen den Honorarbescheid angeführten Gründe (vgl. dazu BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 44/03 R -, juris, Rn. 112; BSG, Urteil vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 8/13 R -, SozR 4-2500 § 85 Nr. 80, Rn. 20) greifen hier nicht durch.

    Das Bundessozialgericht hat im Grundsatz die Anknüpfung des Beitrags an die Honorarhöhe, nicht aber an den Gewinn aus vertragsärztlicher Tätigkeit am Maßstab von Art. 3 Abs. 1 GG und als Durchbrechung des Grundsatzes der Honorarverteilungsgerechtigkeit gebilligt (zum Folgenden: Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 44/03 R -, juris Rn. 125).

  • BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 38/07 R

    Regelungen über erweiterte Honorarverteilung in Hessen - Vorlage an das

    Auszug aus LSG Hessen, 06.12.2017 - L 4 KA 10/15
    Das Landessozialgericht habe bereits mit Urteil vom 16. Juli 2008 - B 6 KA 38/07 - zu der Sachkostenregelung des § 5 GEHV in der Fassung vom 1. Oktober 2001 entschieden, dass der Beklagten als normsetzende Körperschaft die für jede Normsetzung kennzeichnende Gestaltungsfreiheit zukomme.

    Die vorgenannten Regelungen beruhen auf der ihrerseits verfassungskonformen Ermächtigungsgrundlage des § 8 KVHG (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 8/13 R -, Rn. 30 ff.; vgl. BSG, Urteil vom 16. Juli 2008 - B 6 KA 38/07 R -, = BSGE 101, 106 [BSG 26.06.2008 - B 13 R 119/07 R] ).

  • BSG, 19.08.2015 - B 6 KA 34/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Vergütung analytischer Laborleistungen -

    Auszug aus LSG Hessen, 06.12.2017 - L 4 KA 10/15
    So ist die landesvertragliche Quotierung der Vergütungen für vertragsärztliche Leistungen, die nicht den Regelleistungsvolumina unterliegen, jedoch Bestandteil der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung sind, auch dann zulässig, wenn es sich um Kostenpauschalen oder Pauschalkostenerstattungen handelt, für die im Bewertungsmaßstab feste Eurobeträge vorgesehen sind (BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 6 KA 34/14 R -, BSGE 119, 231).
  • LSG Hessen, 18.12.2015 - L 4 KA 26/12

    Honoraranspruch eines medizinischen Versorgungszentrums

    Auszug aus LSG Hessen, 06.12.2017 - L 4 KA 10/15
    Eine Ausklammerung der Kostenerstattungstatbestände erscheint zudem vor dem Hintergrund nicht einleuchtend, dass für Kostenerstattungstatbestände ebenso wie für Vergütungstatbestände dieselben Auslegungsregeln gelten (Urteil des Senats vom 18. Dezember 2015 - L 4 KA 26/12 -, Rn. 49 juris).
  • BSG, 19.02.2014 - B 6 KA 38/12 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss - Richtlinie zu Untersuchungs- und

    Auszug aus LSG Hessen, 06.12.2017 - L 4 KA 10/15
    Es sei aber grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Regelung über die Bemessung der Beiträge zur EHV bei Vertragsärzten mit höheren Honoraransprüchen auch eine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unterstelle (Hinweis auf BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 44/03 R -, juris; BSG, Urteil vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 38/12 R -, juris Rn. 33).
  • LSG Hessen, 25.07.2012 - L 4 KA 15/12

    Träger eines Medizinischen Versorgungzentrums - Beitragsleistung zur erweiterten

    Auszug aus LSG Hessen, 06.12.2017 - L 4 KA 10/15
    Aus diesen Bestimmungen i. V. m. dem Honorarverteilungsvertrag 2009 ergibt sich die Verpflichtung der aktiven Vertragsärzte, es hinzunehmen, dass für die Zwecke der EHV von dem allen Vertragsärzten insgesamt zustehenden Verteilungsbetrag ein Abzug erfolgt (vgl. Urteil des Senats vom 25. Juli 2012 - L 4 KA 15/12 -, juris, Rn. 19 ff.; BSG, Urteil vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 8/13 R -, Rn. 28 ff.).
  • BSG, 26.06.2008 - B 13 R 119/07 R

    Altersrente für Frauen - Hinzuverdienstgrenze - zweimaliges Überschreiten

    Auszug aus LSG Hessen, 06.12.2017 - L 4 KA 10/15
    Die vorgenannten Regelungen beruhen auf der ihrerseits verfassungskonformen Ermächtigungsgrundlage des § 8 KVHG (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 8/13 R -, Rn. 30 ff.; vgl. BSG, Urteil vom 16. Juli 2008 - B 6 KA 38/07 R -, = BSGE 101, 106 [BSG 26.06.2008 - B 13 R 119/07 R] ).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus LSG Hessen, 06.12.2017 - L 4 KA 10/15
    Die Kontrolldichte ist durch den satzungsgeberischen Gestaltungsspielraum reduziert; die Beklagte hat den Anforderungen zu entsprechen, die ein Normgeber nach Maßgabe des Verfassungsrechts bei der Regelung einer hoch komplexen Materie beachten muss (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 6KA 44/03 R -, juris Rn. 125 unter Bezugnahme auf BVerfGE 50, 290 [BVerfG 01.03.1979 - 1 BvR 419/78] ).
  • SG Marburg, 04.02.2015 - S 12 KA 337/14

    Die Regelung zur Berücksichtigung besonderer Kostenanteile im Rahmen der

  • BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 91/06 B

    Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung, Quotierung von

  • LSG Hessen, 11.04.2018 - L 4 KA 2/15

    Beitragsbemessung darf nicht nur auf Umsatz abstellen

    Das erste Indiz ist der Durchschnitt der Kostenanteile in der jeweiligen Arztgruppe, der bereits nach der alten Rechtslage nicht abgezogen wurde (sog. EHV-Kostenanteil), aber immerhin die Basis des Abzugs des überdurchschnittlichen Kostenanteils bildete (vgl. zur alten Rechtslage Senatsurteil vom 6. Dezember 2017 - L 4 KA 10/15 -, juris).

    Das Ziel "wirtschaftlich sichernde" Ansprüche bei entsprechender Finanzierungsverantwortung auch kostenintensiv wirtschaftender Arztgruppen bereitzustellen, ist in § 8 KVHG angelegt und legitim, weil es der Verwirklichung des Äquivalenzprinzips entspricht (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 6. Dezember 2017 - L 4 KA 10/15 -, juris).

  • LSG Hessen, 30.01.2019 - L 4 KA 86/14

    Verfassungsmäßigkeit der Neufassung der "Grundsätze der Erweiterten

    Das erste Indiz ist der Durchschnitt der Kostenanteile in der jeweiligen Arztgruppe, der bereits nach der alten Rechtslage nicht abgezogen wurde (sog. EHV-Kostenanteil), aber immerhin die Basis des Abzugs des überdurchschnittlichen Kostenanteils bildete (vgl. zur alten Rechtslage Senatsurteil vom 6. Dezember 2017 - L 4 KA 10/15 -, juris).

    Das Ziel "wirtschaftlich sichernde" Ansprüche bei entsprechender Finanzierungsverantwortung auch kostenintensiv wirtschaftender Arztgruppen bereitzustellen, ist in § 8 KVHG angelegt und legitim, weil es der Verwirklichung des Äquivalenzprinzips entspricht (Urteile des Senats vom 11. April 2018, L 4 KA 2/15, Revision anhängig: BSG, B 6 KA 12/18 R, und L 4 KA 11/15, Revision anhängig: BSG, B 6 KA 16/18 R; vgl. auch Urteil des Senats vom 6. Dezember 2017 - L 4 KA 10/15 -, juris).

  • LSG Hessen, 27.02.2019 - L 4 KA 5/15

    Verfassungsmäßigkeit der Neufassung der "Grundsätze der Erweiterten

    Das erste Indiz ist der Durchschnitt der Kostenanteile in der jeweiligen Arztgruppe, der bereits nach der alten Rechtslage nicht abgezogen wurde (sog. EHV-Kostenanteil), aber immerhin die Basis des Abzugs des überdurchschnittlichen Kostenanteils bildete (vgl. zur alten Rechtslage Senatsurteil vom 6. Dezember 2017 - L 4 KA 10/15 -, juris).

    Das Ziel "wirtschaftlich sichernde" Ansprüche bei entsprechender Finanzierungsverantwortung auch kostenintensiv wirtschaftender Arztgruppen bereitzustellen, ist in § 8 KVHG angelegt und legitim, weil es der Verwirklichung des Äquivalenzprinzips entspricht (Urteile des Senats vom 11. April 2018, L 4 KA 2/15 , Revision anhängig: BSG, B 6 KA 12/18 R, und L 4 KA 11/15 , Revision anhängig: BSG, B 6 KA 16/18 R; vgl. auch Urteil des Senats vom 6. Dezember 2017 - L 4 KA 10/15 -, juris).

  • LSG Hessen, 11.04.2018 - L 4 KA 11/15
    Das erste Indiz ist der Durchschnitt der Kostenanteile in der jeweiligen Arztgruppe, der bereits nach der alten Rechtslage nicht abgezogen wurde (sog. EHV-Kostenanteil), aber immerhin die Basis des Abzugs des überdurchschnittlichen Kostenanteils bildete (vgl. zur alten Rechtslage Senatsurteil vom 6. Dezember 2017 - L 4 KA 10/15 -, juris).

    Das Ziel "wirtschaftlich sichernde" Ansprüche bei entsprechender Finanzierungsverantwortung auch kostenintensiv wirtschaftender Arztgruppen bereitzustellen, ist in § 8 KVHG angelegt und legitim, weil es der Verwirklichung des Äquivalenzprinzips entspricht (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 6. Dezember 2017 - L 4 KA 10/15 -, juris).

  • LSG Hessen, 19.12.2018 - L 4 KA 78/14

    Anspruch auf erweiterte Honorarverteilung - EHV - in der vertragsärztlichen

    Damit wurde eine für die Höhe des EHV-Einbehalts maßgebliche individuell-konkrete Regelung getroffen (vgl. auch Senatsurteil vom 6. Dezember 2017 - L 4 KA 10/15 -, Rn. 26, juris).
  • LSG Hessen, 10.06.2020 - L 4 KA 45/17

    Vertragsarztrecht

    Darin ist das Ziel enthalten "wirtschaftlich sichernde" Ansprüche bei entsprechender Finanzierungsverantwortung auch kostenintensiv wirtschaftender Arztgruppen bereitzustellen (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 2017 - L 4 KA 10/15 -, juris Rn. 32 ).
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