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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 25.02.2015 - L 4 KA 42/14   

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https://dejure.org/2015,9732
LSG Hessen, 25.02.2015 - L 4 KA 42/14 (https://dejure.org/2015,9732)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25.02.2015 - L 4 KA 42/14 (https://dejure.org/2015,9732)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - L 4 KA 42/14 (https://dejure.org/2015,9732)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachlich-rechnerische Richtigstellung zahnärztlicher Abrechnungen; Splittingverbot; Berechtigung zum Datenabgleich; Auslegung von Splittingverbotsgegelungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 285 Abs. 3 S. 5; BEMA Nr. 4
    Sachlich-rechnerische Richtigstellung zahnärztlicher Abrechnungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 515
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • SG Marburg, 07.05.2014 - S 12 KA 438/13

    Befugnis der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung zur sachlich-rechnerischen

    Auszug aus LSG Hessen, 25.02.2015 - L 4 KA 42/14
    Hiergegen hat die Klägerin am 25.07.2013 die Klage zum Az.: S 12 KA 438/13 erhoben.

    Von daher gelte das sog. Splittingverbot auch für die Abrechnung im Bereich Kieferbruch und die Beklagte habe daher auch im Behandlungsfall Nr. 7 im Verfahren zum Az.: S 12 KA 438/13 die Absetzungen vornehmen können.

  • SG Marburg, 02.04.2014 - S 12 KA 609/13

    Sachlich-rechnerische Berichtigung der Honorarabrechnung für 292 Behandlungsfälle

    Auszug aus LSG Hessen, 25.02.2015 - L 4 KA 42/14
    Die hiergegen erhobene Klage hat das SG mit Urteil vom 02.04.2014 (Az.: S 12 KA 609/13) als unbegründet zurückgewiesen, die hiergegen eingelegte Berufung ist Gegenstand des Parallelverfahrens L 4 KA 30/14.

    Dies habe die Kammer bereits mit Urteil vom 02.04.2014 - S 12 KA 609/13 - für den vertragsärztlichen Bereich entschieden, es gelte gleichermaßen auch für den vertragszahnärztlichen Bereich.

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 44/10 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Flexibilisierungsoptionen des

    Auszug aus LSG Hessen, 25.02.2015 - L 4 KA 42/14
    Insoweit hat das Sozialgericht bereits zutreffend auf die höchstrichterliche Rechtsprechung hingewiesen, wonach auch der doppelt zugelassene Vertragsarzt nur eine Zulassung und einen Versorgungsauftrag hat (BSG Beschluss v. 09.12.2011, Az.: B 6 KA 44/10 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.1995 - L 5 Ka 262/95

    Zulässigkeit gespaltener Abrechnungen durch einen sowohl zur vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 25.02.2015 - L 4 KA 42/14
    Das Verbot für doppelt zugelassene Vertragsärzte, einheitliche Behandlungsfälle aufzuspalten und jeweils teilweise bei der Beklagten (KVH) oder der Beigeladenen (KZVH) abzurechnen, ist in der Sache gerechtfertigt wenn nicht gar geboten, weil ohne dieses zum Einen Abrechnungskontrollen (wie die sachlich-rechnerische Richtigstellung oder die Wirtschaftlichkeitsprüfung) erschwert oder gar unmöglich gemacht würden (so LSG BW, Urteil v. 18.10.1995 - L 5 Ka 262/95 = MedR 1996, 476 ff), und honorarbegrenzende Maßnahmen umgangen werden könnten, darüber hinaus aber auch rechtswidrige Doppelabrechnungen erleichtert würden, und - darauf hat bereits das Sozialgericht zutreffend hingewiesen - wegen der unterschiedlichen Abrechnungssystematik einerseits des vertragsärztlichen und andererseits des vertragszahnärztlichen Leistungsbereichs, gesplittete Abrechnungen es ermöglichen würden, die Honoraransprüche insgesamt ungerechtfertigt zu steigern, etwa dadurch, dass eine chirurgische Hauptleistung oder pauschalierte Leistungen vertragsärztlich und daneben zusätzlich Begleitleistungen vertragszahnärztlich (mit den hier vorgesehenen Einzelvergütungen) abgerechnet werden.
  • SG Marburg, 07.05.2014 - S 12 KA 606/13

    Befugnis der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung zur sachlich-rechnerischen

    Auszug aus LSG Hessen, 25.02.2015 - L 4 KA 42/14
    Die Kammer habe aufgrund der Erörterung weiterer Einzelfälle in der mündlichen Verhandlung am 07.05.2014 zu den Verfahren mit Az.: S 12 KA 606/13, 610/13, 611/13 und 646/13 den Eindruck gewonnen, dass die Nichteinhaltung des Splittingverbots der Kumulation der Vorteile beider Abrechnungssysteme dient, indem eine chirurgische Hauptleistung vertragsärztlich und Begleitleistungen in z. T. nicht unerheblichem Umfang vertragszahnärztlich abgerechnet werden.
  • SG Marburg, 07.05.2014 - S 12 KA 612/13
    Auszug aus LSG Hessen, 25.02.2015 - L 4 KA 42/14
    Hiergegen hat die Klägerin am 28.11.2013 Klage zum Az.: S 12 KA 612/13 erhoben.
  • SG Marburg, 18.11.2015 - S 12 KA 275/14

    Vertragsarztrecht

    Dabei geht die Kammer davon aus, dass MKG-Chirurgen, soweit sie auch vertragsärztlich abrechnen können, dies nicht mehr im selben Behandlungsfall tun, da allgemein bekannt ist, dass dies unzulässig ist (vgl. BSG; Urt. v. 08.05.1996 - 6 RKa 45/95 - SozR 3-2500 § 106 Nr. 36 = USK 96104, juris Rdnr. 21; SG Marburg, Urt. v. 07.05.2014 - S 12 KA 612/13 -, Berufung zurückgewiesen durch LSG Hessen, Urt. v. 25.02.2015 - L 4 KA 42/14 -, Revision anhängig beim BSG - B 6 KA 17/15 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 3 KA 122/11

    Rechtmäßigkeit einer Honorarberichtigung; Reichweite eines Splittingverbots;

    Diese Grundsätze gelten auch für Kostenerstattungstatbestände (vgl hierzu BSG, Urteil vom 18. August 2010 - B 6 KA 23/09 R - juris) und die den Vergütungsbestimmungen vorangestellten Allgemeinen Bestimmungen (vgl hierzu BSG, Urteil vom 15. August 2012 - B 6 KA 34/11 R - juris; aA Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 25. Februar 2015 - L 4 KA 42/14 - juris) .
  • SG Marburg, 28.10.2015 - S 12 KA 605/14
    Im Übrigen war die Beklagte in den Behandlungsfällen, in denen die Klägerin zudem gegen das sog. Splittingverbot verstoßen hat, berechtigt, die Leistungen abzusetzen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 25.02.2015 - L 3 KA 122/11 - juris Rdnr. 23; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 25.02.2015 - L 3 KA 123/11 - juris Rdnr. 21, Revision anhängig: B 6 KA 30/15 R z. T. anders LSG Hessen, Urt. v. 25.02.2015 - L 4 KA 30/14 - juris Rdnr. 41, Revision anhängig: B 6 KA 16/15 R; LSG Hessen, Urt. v. 25.02.2015 - L 4 KA 42/14 - juris Rdnr. 46 , Revision anhängig: B 6 KA 17/15 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2015 - L 3 KA 72/12
    Diese Grundsätze gelten auch für Kostenerstattungstatbestände (vgl hierzu BSG SozR 4-5531 Nr. 7120 Nr. 1) und die den Vergütungsbestimmungen vorangestellten Allgemeinen Bestimmungen (vgl hierzu BSG SozR 4-5540 § 44 Nr. 1; aA Landessozialgericht (LSG) Hessen, Urteil vom 25. Februar 2015 - L 4 KA 42/14 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2017 - L 3 KA 72/14
    Diese Grundsätze gelten auch für Kostenerstattungstatbestände (vgl hierzu BSG SozR 4-5531 Nr. 7120 Nr. 1) und die den Vergütungsbestimmungen vorangestellten Allgemeinen Bestimmungen (vgl hierzu BSG SozR 4-5540 § 44 Nr. 1; aA Landessozialgericht (LSG) Hessen, Urteil vom 25. Februar 2015 - L 4 KA 42/14 - juris).
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Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 42/14   

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https://dejure.org/2016,55967
LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 42/14 (https://dejure.org/2016,55967)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.11.2016 - L 4 KA 42/14 (https://dejure.org/2016,55967)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. November 2016 - L 4 KA 42/14 (https://dejure.org/2016,55967)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Vertragsarzthonorar; Höhe des Regelleistungsvolumens; Verzicht auf die Einbeziehung des Geschlechts als Differenzierungskriterium bei der Bemessung eines RLV; Wachstumsmöglichkeiten unterdurchschnittlich abrechnender Praxen außerhalb der Aufbauphase

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Vertragsarzthonorar; Höhe des Regelleistungsvolumens; Verzicht auf die Einbeziehung des Geschlechts als Differenzierungskriterium bei der Bemessung eines RLV ; Wachstumsmöglichkeiten unterdurchschnittlich abrechnender Praxen außerhalb der Aufbauphase

  • rechtsportal.de

    SGB V § 87b Abs. 3 S. 6
    Vertragsarzthonorar

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Anerkennung als

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 42/14
    Das gesetzgeberische Ziel der RLV lag in der Verhinderung einer übermäßigen Ausdehnung ärztlicher Tätigkeit im Sinne des § 85 Abs. 4 Satz 6 SGB V (BSG vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 44/12 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 2).

    Insbesondere lässt es sich mit dem Gesetzeszweck einer Honorarbegrenzung vereinbaren, dass die RLV gemäß Ziffer 3.2.1 des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 27./28. August 2008 auf die Fallzahlen der Vorjahresquartale abstellen (BSG vom 17. Juli 2013, a.a.O.).

    Der Bewertungsausschuss (Urteil des BSG vom 17. Juli 2013, Az. B 6 KA 44/12 R Rn 36 bei juris) und die Partner der Gesamtverträge auf Landesebene (grundlegend BSG vom 09.12.2004, Az. B 6 KA 44/03 R, Rn 63 bei juris) haben hierbei einen grundsätzlich weiten Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum.

    Seiner Entscheidung vom 17. Juli 2013 (Az. B 6 KA 44/12 R Rn 53 bei juris) lässt sich vielmehr entnehmen, dass solche prinzipiell als rechtlich zulässig zu bewerten sind und grundsätzlich der Arzt das sich aus einer Änderung der Honorarverteilungssystematik ergebende unternehmerische Risiko trägt.

    Das BSG hat zu der Frage von Wachstumsmöglichkeiten unterdurchschnittlich abrechnender Praxen außerhalb der Aufbauphase bereits in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass auch diesen Praxen die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, ihren Umsatz zu steigern (Urteile vom 10. März 2004, B 6 KA3/03 R; 28. Januar 2009, Az. B 6 KA 5/08 R und 17. Juli 2013, B 6 KA 44/12 R).

    Dieses sogenannte "einjährige Moratorium" der ab 1. Januar 2009 geltenden RLV-Systematik hat das BSG bereits mit ausführlicher Begründung in mehreren Entscheidungen gebilligt (u.a. Urteil vom 17. Juli 2013, Az. B 6 KA 44/12 R, Rn 38 -41 bei juris).

  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 4/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bewertungsausschuss - Regelleistungsvolumen -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 42/14
    Das BSG habe sich in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2013 (B 6 KA 4/13 R) bereits mit der Frage der Berücksichtigung des Morbiditätskriteriums Geschlecht befasst und festgestellt, dass der Erweiterte Bewertungsausschuss in seinem Beschluss vom 27./28. August 2008 in Teil F 3.2.2 sich in rechtmäßiger Weise gegen die Berücksichtigung dieses Merkmals entschieden habe.

    Mit Urteil vom 11. Dezember 2013 (B 6 KA 4/13 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 5) hat das BSG diese Vorgehensweise als nicht beanstandungswürdig angesehen.

    Dies erklärt sich aus der Regionalisierung des KV-Systems und des Systems der Honorarbildung auf der Grundlage unterschiedlicher Gesamtvergütungen der Krankenkassen (BSG vom 11. Dezember 2013 - B 6 KA 4/13 R - Rn. 21ff bei juris), ferner aus dem Regelungsspielraum der Vertragspartner, denen es gestattet ist, regional unterschiedliche Schwerpunkte bei der Honorarverteilung und insbesondere der Ausgestaltung der RLV zu bilden.

  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 5/08 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Hinderung der Steigerung des Honorars von

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 42/14
    Es habe vielmehr in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2009 (B 6 KA 5/08) klargestellt, dass die allen Praxen mit unterdurchschnittlichen Umsätzen einzuräumende Möglichkeit, durch Umsatzsteigerung jedenfalls bis zum Durchschnittsumsatz der Fachgruppe aufzuschließen, nicht bedeute, dass diese Praxen von jeder Begrenzung des Honorarwachstums verschont werden müssten.

    Das BSG hat zu der Frage von Wachstumsmöglichkeiten unterdurchschnittlich abrechnender Praxen außerhalb der Aufbauphase bereits in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass auch diesen Praxen die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, ihren Umsatz zu steigern (Urteile vom 10. März 2004, B 6 KA3/03 R; 28. Januar 2009, Az. B 6 KA 5/08 R und 17. Juli 2013, B 6 KA 44/12 R).

  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R

    Anfechtbarkeit gesonderter Feststellungen, Teilelemente und Vorfragen zur

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 42/14
    Die Bewertung des Senats steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des BSG vom 15. August 2012, B 6 KA 38/11 R.

    Hierbei handelt es sich jedoch um eine reine Ordnungsfrist (BSG, Urteil vom 15. August 2012 - B 6 KA 38/11 R Rn 26 bei juris), so dass die Fristversäumnis nicht zur Unwirksamkeit der Zuweisung führt.

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 42/14
    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 29. Juni 2011, B 6 KA 17/10 R, zwar ausgeführt, dass ein Leistungsanteil am budgetierten Leistungsgeschehen der Praxis von 20 % ein sicherstellungsrelevanter Anteil sein könne.
  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 35/15 B

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 42/14
    Ein Vertragsarzt hat keinen Anspruch darauf, dass sich die fachgebietsspezifischen wesentlichen Leistungen in der Höhe eines jeden einzelnen Behandlungsfalles und damit im RLV widerspiegeln (BSG vom 28.10.2015 - B 6 KA 35/15 B - juris; BSG v. 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 19).
  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 42/14
    Ein Vertragsarzt hat keinen Anspruch darauf, dass sich die fachgebietsspezifischen wesentlichen Leistungen in der Höhe eines jeden einzelnen Behandlungsfalles und damit im RLV widerspiegeln (BSG vom 28.10.2015 - B 6 KA 35/15 B - juris; BSG v. 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 19).
  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 47/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Regelleistungsvolumina - Ausgleichzahlungen an

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 42/14
    Das BSG hat derartige Honorarausgleichsmaßnahmen grundsätzlich für zulässig erachtet und lediglich einen Abzug bei den Praxen, die durch die Einführung der RLV einen Honorargewinn erzielt hatten, für unzulässig gehalten (Urteil vom 5. Juni 2013, B 6 KA 47/12 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 2).
  • BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 13/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Vorgabe arztgruppenspezifischer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 42/14
    Der Bezug zur Arztgruppe ist seitdem verbindlich (BSG vom 6. Februar 2013 - B 6 KA 13/12 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 73).
  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R

    Vertragsärzte - Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit garantiert kein

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 42/14
    Das BSG hat insoweit bereits entschieden, dass bei der Prüfung, ob die Vergütung einer Fachgruppe gegen den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit verstößt oder nicht, auch Einnahmen aus privatärztlicher Tätigkeit zu berücksichtigen sind (BSG, Urteil vom 8. Dezember 2010, Az. B 6 KA 42/09 R Rn 28 bei juris).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

  • LSG Schleswig-Holstein, 20.10.2015 - L 4 KA 39/13

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarbegrenzung - Abstaffelungsregelung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 154/11

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Berechnung des arzt- bzw

  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 37/11 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Rechtmäßigkeit

  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 21/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Schiedsamt - Honorarvertrag für das Jahr 2009 -

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

  • BSG, 02.08.2017 - B 6 KA 3/17 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Rechtmäßigkeit der Honorarverteilung für

    Die Revision des Klägers gegen die Urteile des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 8. November 2016 (L 4 KA 40/14, L 4 KA 41/14, L 4 KA 42/14 und L 4 KA 43/14) wird zurückgewiesen.

    Die Kosten der Revisionsverfahren trägt der Kläger zu 15/16 und die Beklagte zu 1/16. Die Kosten der Verfahren S 16 KA 1153/13 und L 4 KA 43/14 trägt der Kläger zu 3/4 und die Beklagte zu 1/4, die Kosten der Verfahren S 16 KA 376/10, S 16 KA 1150/13 und S 16 KA 1152/13 sowie L 4 KA 40/14, L 4 KA 41/14 und L 4 KA 42/14 trägt der Kläger.

    Das LSG hat die Urteile des SG Kiel vom 12.2.2014 betreffend die Honorierung in den Quartalen I/2009 bis IV/2009 auf die Berufungen der Beklagten vom 12.8.2014 unter den Aktenzeichen L 4 KA 40/14, L 4 KA 41/14, L 4 KA 42/14 und L 4 KA 43/14 aufgehoben, die Klagen jeweils abgewiesen und die Revisionen zugelassen.

    Der Kläger beantragt, die Urteile des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 8.11.2016 (L 4 KA 40/14, L 4 KA 41/14, L 4 KA 42/14 und L 4 KA 43/14) aufzuheben und die Berufung der Beklagten gegen die Urteile des SG Kiel vom 12.2.2014 (S 16 KA 376/10, S 16 KA 1150/13, S 16 KA 1152/13 und S 16 KA 1153/13) zurückzuweisen.

    Bezogen auf die Quartale I/2009 bis III/2009, die Gegenstand der beim Schleswig-Holsteinischen LSG unter den Aktenzeichen L 4 KA 40/14, L 4 KA 41/14 und L 4 KA 42/14 geführten Berufungsverfahren und der vorangegangenen Klageverfahren waren, bleibt es bei der Kostentragung durch den Kläger; die dagegen eingelegten Revisionen waren ohne Erfolg, sodass ihm die Kosten zur Last fallen (§ 154 Abs. 2 VwGO) .

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